Rahmenvertrag Elektro
Auftraggeber nicht angegeben · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen 240819_NGP_DS_003veröffentlicht 27.08.2024erstmals 27.08.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Potsdam14480, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 26 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 25 Monatenan Netzgesellschaft Potsdam GmbH
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Neubau, Wartungs- und Instandsetzungsaufträge sowie Störungsbeseitigung im Bereich der Stromnetze. Es ist vorgesehen 3 bis max. 5 Rahmenvertragspartner für die Laufzeit von 24 Monaten ab dem 01.01.2025 vertraglich zu binden.
Beschreibung des Loses
Leistungserbringungen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der elektrischen Energieversorgung im Potsdamer Versorgungsgebiet bzw. Einzugsgebiet des Auftraggebers. Dabei sind Bauleistungen im Tiefbau, Oberflächenbereich und Elektrobereich zu erbringen. Ferner ist die Bereitschaft zum Einsatz einer monatlichen Havarie- bzw. Störungsbeseitigung zu erbringen. Die Ausschreibung erfolgt für die Auftraggeber innerhalb des Stadtwerke Potsdam Konzerns, insbesondere Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP).
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Auf- oder AbgebotRangfolge 1Auf das bepreiste Mittelpreisleistungsverzeichnis (beinhaltet LV 21 - Tiefbau, LV 22 - Oberfläche, LV 24 - Elektro) kann ein Auf- oder Abgebot abgegeben werden. Die Rangfolge ergibt sich vom höchsten Abgebot zum höchsten Aufgebot. Dabei wird von den Geboten für die Leistungsverzeichnisse LV 21, LV 22 und LV 24 ein Mittelwert gebildet und gewertet. Die Gebote sind auf das Preisblatt verpflichtend einzutragen. Das Preisblatt dient zunächst der Information und wird erst nach dem Teilnahmewettbewerb und der Zusendung des Mittelpreis-LVs abgefordert.
- Beschreibung
- Die Ausschreibung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren (siehe Dokument Verfahrensablauf. Im zweiten Schritt erfolgt mittels Auf- und Abgebotsverfahren die Bewertung der Angebote. Hierbei ergibt sich eine Rangfolge auf Grund der abgegebenen Werte vom höchsten Abgebot zum höchsten Aufgebot.
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Voraussetzungen für Arbeiten im Stromversorgungsnetz der NGP Für Arbeiten im Stromversorgungsnetz der NGP sind von ausführenden Unternehmen - die Voraussetzungen für eine Errichterberechtigung oder - eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis mit dem Zusatz "Eintragungserweiterung für den Bau vo … ganz lesenkürzer
Voraussetzungen für Arbeiten im Stromversorgungsnetz der NGP Für Arbeiten im Stromversorgungsnetz der NGP sind von ausführenden Unternehmen - die Voraussetzungen für eine Errichterberechtigung oder - eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis mit dem Zusatz "Eintragungserweiterung für den Bau von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1.000V" nachzuweisen Errichterbescheinigungen nach DGUV 3 werden nur von Firmen akzeptiert, die diese Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für Errichterberechtigung: Ausführende Elektrofachfirmen müssen folgende Qualifikationsnachweise vorlegen: ? Nachweis Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 §2) ? Eintragung in ein Installateurverzeichnis der e.dis oder eines anderen VNB ? Nachweis für Arbeiten unter Spannung (AuS-Berechtigung) bei einem VNB (e.dis) ? namentlicher Nennung des Monteurs zur Montage von Muffen ? Nachweis Kabellehrgang Grundkurs bis 30 kV ? Nachweis Wiederholungslehrgang Montage von Muffen bis 30 kV Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die geltenden Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE- Bestimmung) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und sein Personal entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen. Er ist insbesondere verpflichtet, elektrische Anlagen entsprechend der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" DGUV Vorschrift 3 zu errichten und dies der EWP bei Fertigmeldung der Anlage zur Inbetriebnahme schriftlich zu bestätigen (vgl. Anlage 6). Hierzu ist auf der Bescheinigung die Anlage detailliert zu beschreiben. Zur Ausführung von Montageleistungen an papier- und kunststoffisolierten Kabeln sind folgende Technologien sicher zu beherrschen und mit namentlichem Nachweis von mindestens 2 Mitarbeitern (aktuelle Schulung) zu belegen: Schrumpftechnik Mittelspannung / Niederspannung Gießharztechnik Niederspannung Voraussetzung durch Eintragung in ein Installateurverzeichnis mit dem Zusatz "Eintragungserweiterung für den Bau von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1.000V". - Das Unternehmen ist bei einem VNB (z.B. e.dis) im Installateurverzeichnis mit der Eintragungserweiterung für den Bau von Starkstromanlagen mit Nennspannung über 1.000 V aufgenommen. - Theoretische Voraussetzung: Das Unternehmen hält die anerkannten Regeln der Technik ein, insbesondere Errichtungsbestimmungen (DIN VDE-Normen, Bauliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, BDEW- und FNN-Richtlinien). Das Unternehmen ist mit den allgemeinen Begriffen (Nennspannung, Bemessungs- Isolationspegel), den Anlagenteilen (Schaltgeräte, Wandler, Kabel, Sammelschienen, Transformatoren etc.) sowie Schutzmaßnahmen hinreichend vertraut. - Praktische Voraussetzung: Das Unternehmen verfügt zusätzlich zu den bei der Eintragung für Arbeiten im Niederspannungsnetz erforderlichen Werkzeugen und Mess- und Prüfgeräten auch über Hochspannungsprüfer, Erdungsgarnituren und Erdungsmessbrücken. - Es ist ein Nachweis der Befähigung in Theorie und Praxis zur sicheren Durchführung von Schalthandlungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 4 Jahre sein. Stand 06/2024- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 9 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder m … ganz lesenkürzer
Leistung: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind, - in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, - wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, - mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- In den Vergabeunterlagen sind auch Formulare für den Einsatz von Sub- bzw. Nachunternehmer vorhanden. Diese sind nur auszufüllen, weil Leistungen oder Teilleistungen durch Nachunternehmer ausgeführt werden, z. B. für Messwagen, Tiefbauarbeiten oder Oberflächenarbeiten. Erfolgt die Ausführung komplett in Eigenleistung, müssen die Formulare nicht eingereicht werden.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6VQ4
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Netzgesellschaft Potsdam GmbH
- Anschrift
- Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Brandenburg (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.Siebeneicher GmbH14 Zuschläge
- Diaplan Innenausbau GesmbH6 Zuschläge
- STRABAG AG, Direktion Nord-Ost, Bereich Sonderbau, Gruppe Frankfurt (Oder)6 Zuschläge
- Elektro Natusch4 Zuschläge
- Richard Schulz Tiefbau GmbH4 Zuschläge
- BSG V. Baustellen-Service KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 27.09.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 27.09.2024 auf 11.10.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0dd5f5c7-6f5b-4348-96e0-c0faa195d5ff.