Rahmenvertrag Druckerzeugnisse (Publikationen und Geschäftspapiere)
Stadt Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LB-ZVS-2025-0002veröffentlicht 23.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Ludwigsburg71638, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Nachhaltigkeit25 %
- Preis75 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 20 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen in unterschiedlichen Formaten und Auflagen
Gegenstand nach CPV
- 22000000Drucksachen und zugehörige ErzeugnisseHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Publikationen Die Auftraggeberin benötigt regelmäßig diverse Druckerzeugnisse in unterschiedlichen Auflagen. Die Bandbreite reicht von Handzetteln, Plakaten, Karten und Faltblättern bis hin zu Broschüren. Diese Druckerzeugnisse sollen vom Auftragnehmer auf Abruf der Auftraggeberin hergestellt und geliefert werden. Zudem berät der Auftragnehmer die Auftraggeberin in drucktechnischen Fragen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Geschäftspapiere Die Auftraggeberin benötigt regelmäßig diverse Druckerzeugnisse in unterschiedlichen Auflagen für Produkte des allgemeinen Geschäftsbedarfs. Die Bandbreite reicht von der Erstellung von Vorlagen in unterschiedlichen DIN-Größen, Papierstärken und Qualitäten, Briefhüllen, Mappen und Adressaufklebern. Diese Druckerzeugnisse sollen vom Auftragnehmer auf Abruf der Auftraggeberin hergestellt und geliefert werden. Zudem berät der Auftragnehmer die Auftraggeberin in drucktechnischen Fragen. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Nachhaltigkeit
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Gru … ganz lesenkürzer
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Anwendung. Geforderte Nachweise: - Eigenerklärung über Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.), - Eigenerklärung über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz muss mindestens 400.000 EUR (netto) betragen. - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzl … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz muss mindestens 400.000 EUR (netto) betragen. - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. - Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde, ebenso für Nachunternehmer- Kriterium
-Nachweis von mindestens drei Referenzen über die Ausführung von realisierten vergleichbaren Leistungen bzgl. Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Nachweise müssen folgende Angaben enthalten: Produktbeschreibung, Auflage, Zeitraum … ganz lesenkürzer
-Nachweis von mindestens drei Referenzen über die Ausführung von realisierten vergleichbaren Leistungen bzgl. Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Nachweise müssen folgende Angaben enthalten: Produktbeschreibung, Auflage, Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragsvolumen, Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen im Hinblick auf die Ausführungsarten (wie Handzettel, Faltblätter, Geschäftspapiere, Umschläge, Broschüren, Magazine), die Herstellungsart (Offset-/Digitaldruck), die Ausführungsfristen, den technischen Wert und das Auftragsvolumen technisch-fachlich geeignet ist. Die Referenzen für die zu vergebende Leistung sind durch Eintragung in das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Angebot nachzuweisen. - Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen - Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung, z.B. durch Zertifizierung auf die Einhaltung des Prozess-Standard Offsetdruck (ISO 12647) oder "Qualitätssiegel Digitaldruck" (QSD). Die Darstellung der Maßnahmen darf einen Umfang von 12 Seiten (Schriftart: Arial 11 pt) nicht überschreiten. - Nachweis/Erklärung, wie der Auftragnehmer die Qualität seiner Leistungen im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems optimiert. Als Nachweis wird anerkannt die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: ISO 9001 oder gleichwertig. Akzeptiert wird außerdem die ausführliche Darstellung der Maßnahmen zum Qualitätsmanagement auf maximal 3 DIN A4 Seiten (Schriftart: Arial 11 pt). - Um für den zugrundeliegenden Auftrag die Bietereignung zu erfüllen, muss eine Eigenerklärung durch Eintragung in die Anlage N2: Bietereignung Nachhaltigkeit abgegeben werden. MINDESTENS EINE der dort aufgeführten Anforderungen müssen vom Unternehmen umgesetzt und nachgewiesen werden können, um die Bietereignung zu erfüllen. Die benötigten Nachweise zur Eigenerklärung können auch direkt mit dem Angebot eingereicht werden. -> In Anlage N2 aufgeführte Anforderungen: a) Ist Ihr Unternehmen nachweislich Teil des UN Global Compact und setzt sich für die Förderung der 10 Grundsätze, zur Sicherung und Verbesserung von sozialen und ökologischen Mindeststandards ein? b) Richten Sie Ihr unternehmerisches Handeln an der Optimierung des Gemeinwohls, auf Basis der sogenannten Gemeinwohlökonomie aus und stellen in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Gemeinwohlbilanz mit unabhängigem Audit auf? c) Verfügen Sie über ein unabhängig geprüftes betriebliches Umweltmanagement (z. B. ISO 14001, EMAS oder vergleichbar)? Wenn nicht, verfügen Sie über ein schriftlich dokumentiertes unternehmensinternes Umweltmanagement, welches die Darstellung von umgesetzten Umweltmaßnahmen und Umweltzielen darstellt? d)Verfügt Ihr Unternehmen über eine verbindliche und dokumentierte Kreislaufwirtschaftsstrategie, die alle relevanten Geschäftsbereiche abdeckt und mit der Sie aktiv zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft beitragen? e) Verfügt Ihr Unternehmen nachweislich über ein umfangreiches Lieferkettenmanagement, das im Kern die folgenden Bereiche abdeckt: Grundsatzerklärung, Risikomanagement, Bericht und Dokumentation, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismen, Abhilfemaßnahmen? f) Stellt Ihr Unternehmen regelmäßig eine unabhängig geprüfte Klimabilanz (mindestens Scope 1 und 2*) auf? g) Ist Ihre Klimabilanz durch Effektivitäts- und Effizienzmaßnahmen oder durch Investitionen in "Gold Standard" zertifizierte Klimaschutzprojekte neutral oder positiv? h) Kommt in Ihrem Unternehmen mehr als 50% selbst erzeugte Energie zum Einsatz und können Sie das mit geeigneten Unterlagen nachweisen? i) Kommen in Ihrem Unternehmen nachweisli …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Leistungserbringung soll für den Leistungszeitraum 01.07.2025 und zunächst bis zum 30.06.2027 erfolgen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird, auf eine maximale Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 520.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 25.02.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen ist dem Angebot beizufügen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax ode … ganz lesenkürzer
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: — § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. — § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bieterfragen sind bis spätestens 17.02.2025 12 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentliche … ganz lesenkürzer
Bieterfragen sind bis spätestens 17.02.2025 12 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen? — Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System, — Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung, — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch, — automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen, — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg, — verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe, — Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 71166601 476, — Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
- Website
- ludwigsburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ludwigsburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 220 (Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.02.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d0129e67-2bdc-41f3-b107-15fb776ff4b3.