Rahmenvertrag Catering für Universitätsveranstaltungen
Stiftung Universität Lüneburg · Lüneburg, Niedersachsen
Aktenzeichen U-24-15veröffentlicht 05.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 920 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 920 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Lüneburg21335, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Leuphana Universität Lüneburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Bereitstellung von Speisen und Getränken an die Bedarfsstellen, wie z.B. Präsidiumsbüro, Professional School, College, Fakultäten der Leuphana Universität Lüneburg sowie dazugehörige Serviceleistungen (Dienstleistung Catering).
Beschreibung des Loses
Der Rahmenvertrag umfasst das Meeting- und Office-Catering, die Pausenversorgung der Weiterbildungsstudiengänge sowie das Event-Catering für die akademischen Groß- und Kleinveranstaltungen. Neben Großveranstaltungen finden eine Reihe weiterer mittelgroßer und kleiner Veranstaltungen statt, für die eine Versorgung im unterschiedlichen Umfang (Kaffeepausen, Mittagstisch, Mittag- und Abendessen in Buffetform und/oder Empfängen) benötigt wird. Die Versorgungsleistungen bzw. das Catering können teilweise kurzfristig angefragt bzw. benötigt werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote der Bieter, die aufgrund ihrer Eignung in die engere Wahl kommen, werden nach dem Preis gemäß der "Wertungsmatrix Catering.xlsx" bewertet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- Dauer: Vertragsdauer: 01.11.2024 - 31.10.2025 mit Option der Verlängerung auf weitere 3 x 12 Monate, Vertragsende spätestens am 31.10.2028. Die optionale Verlängerung des Auftrags erfolgt mit einem Vorlauf von 3 Monaten ausschließlich schriftlich durch den Auftraggeber. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Beauftragung, sollte der Auftraggeber seine Option nicht wahrnehmen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vermeintliche Verstöße gegen das Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme bzw. deren Bemerken schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerken, jedoch nic … ganz lesenkürzer
Vermeintliche Verstöße gegen das Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme bzw. deren Bemerken schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerken, jedoch nicht die Vergabestelle über die Fehler in Kenntnis zu setzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Präklusion gem. § 160. Abs. 3 Pkt. 4 GWB sowie die entsprechenden/ einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen (GWB/VgV) hin.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6WRDJE Die Leuphana Universität Lüneburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Bereitstellung von Speisen und Getränken an die Bedarfsstellen der Leuphana Universität Lüneburg sowie dazugehörige Serviceleistungen (Dienstleistung Catering). … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6WRDJE Die Leuphana Universität Lüneburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Bereitstellung von Speisen und Getränken an die Bedarfsstellen der Leuphana Universität Lüneburg sowie dazugehörige Serviceleistungen (Dienstleistung Catering). Werden die Veranstaltungen in Kooperation mit einem oder mehreren externen Beteiligten organisiert und durchgeführt wird die Leuphana die Bestellung über den Rahmenvertrag empfehlen, ist aber bei Ablehnung der Beteiligten nicht an den Vertrag gebunden und kann ein anderes Cateringunternehmen beauftragen. Dasselbe gilt bei der Finanzierung der Veranstaltung durch einen Dritten. Die Auftraggeberin kann bei Veranstaltungen unter 10 Personen oder für Aufmerksamkeiten im Rahmen von Bewirtungen (bis zu einem Wert von insgesamt 100 Euro pro Veranstaltung) frei entscheiden, ob sie die Leistung aus dem Rahmenvertrag in Anspruch nimmt. Die Cateringleistungen umfassen je nach Bedarf die Zubereitung, Lieferung, Warmhaltung und Ausgabe der Speisen. Die Herstellung/Zubereitung, Beschaffung, Transport, Lagerung, Warmhaltung, Anlieferung und Übergabe der Lebensmittel/Speisen/Gerichten und Gertränke müssen unter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Vorgaben zur Lebensmittelhygiene und Gesundheitsprävention erfolgen. Es sind jeweils auch vegane und vegetarische Speisen anzubieten. Der*Die Auftragnehmer*in muss auch Alternativen bei dem Vorliegen von Allergien bereithalten. Die Speisen und Gerichte müssen stets in ausreichender Menge pro Veranstaltung und Personenzahl angeboten werden. Die Speisen und Gerichte (warme und kalte) sind vom Caterer selbständig durch eigenes Personal in eigener oder angemieteter Küche zuzubereiten. Zu den Cateringleistungen können je nach Bedarf und Veranstaltung auch Serviceleistungen vor, während und nach der Veranstaltung, das Auf- und Abdecken der Tische sowie die Gestellung von Servietten, Flaschenöffner, Geschirr (Teller, Gläser, Tassen, Besteck - kein Einweg - und Tischwäsche von der Autraggeberin gebucht werden. Bei Ganztagesveranstaltungen ist sicherzustellen, dass ein Wechsel des Geschirrs für die Teilnehmenden möglich ist. Dies wird bei der Bestellung mit angegeben. Die bestellten Essen werden über eine Essensausgabe oder als Selbstbedienungsbuffet ausgegeben. Eine Bedienung am Tisch erfolgt nicht. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass sie ihre Cateringleistungen an allen Wochentagen (Montag bis Freitag) zumindest im Zeitraum zwischen 9 und 20 Uhr und nach vorheriger Absprache auch in Zeiten außerhalb des genannten Rahmens und am Wochenende (Samstag und Sonntag) anbieten kann. Die genannten Cateringleistungen stellt der*die Auftragnehmer*in für die Auftraggeberin, soweit nicht anders hier angegeben, an den Standorten der Auftraggeberin (dem Zentralgebäude, dem Hauptcampus und dem Campus im Roten Feld) bereit. Der Standort wird bei dem einzelnen Auftrag angegeben. Es sind grundsätzlich überwiegend regionale, saisonale sowie fair-gehandelte Lebensmittel in Bio-Qualität zu verwenden. Es sind grundsätzlich frische Produkte anzubieten (keine Tiefkühl-, Fertig- oder Halbfertigprodukte). Ausnahmen sind kenntlich zu machen. Bei der Auswahl und der Zusammenstellung von Fisch und Fischprodukten ist darauf zu achten, keine Produkte aus gefährdeten Beständen ins Sortiment zu nehmen. Vielmehr sollten bei der Beschaffung Kriterien für zertifizierten Fisch genutzt werden (z. B. des unabhängigen MSC-Siegels oder des Naturland-Siegels). Bei der Auswahl und der Zusammenstellung von Fleisch und Fleischprodukten muss das verwendete Fleisch aus artgerechter, regionaler Tierhaltung stammen. Entsprechende Einkaufsnachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Nach Absprache mit der Autraggeberin passt der*die Auftragnehmer*in ihr Cateringangebot auf die jeweiligen Bedarfe der Veranstaltung und die jeweillige Jahreszeit an und verwendet bei mehrtägigen Veranstaltung täglich wechselnde Gerichte. Die Auftraggeberin legt Wert auf e …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| heiter & wolkig GmbH, Lüneburg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg
- Kontakt
- uni-vergabe@
leuphana.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Niedersachsen (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VielfaltMenü GmbH6 Zuschläge
- apetito AG4 Zuschläge
- GFB Catering GmbH2 Zuschläge
- Kantine12 Gmbh2 Zuschläge
- Keine Angaben2 Zuschläge
- leckerbiss GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b367a71b-8f11-4648-867b-071a2aa272d7.