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vergebenEU-weitLieferleistungen

Rahmenvertrag Büromaterial, Papier, Toner u. Tinte

Universität Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024_040_SHveröffentlicht 29.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (63 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis für Kernsortiment, das prozentual gewichtet wird60 %
  • Preis bzw. Kosten für Nebensortiment, das prozentual gewichtet wurde20 %
  • CO 2 Ausstoß20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, mit dem die kontinuierliche Versorgung der Hochschuleinrichtungen der Universität Münster ausgenommen das Universitätsklinikum Münster sowie des Fachbereichs 5 (Medizinische Fakultät) (im Folgenden AG), mit Büromaterial (Los 1), Papier (Los 2), Toner/Tinte OEM Produkte (Los 3), Toner/Tinte Rebuilt Produkte (Los 4) im Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis 30. April 2026 sichergestellt wird. Der AG hat zweimal die Option, den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale mögliche Vertragsdauer beträgt somit 4 Jahre und endet dann spätestens am 30.04.2028.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Büromaterial

Die Lieferabrufe (im Folgenden: Bestellungen) erfolgen bedarfs- und verwendungsstellenbezogen. In einem ersten Schritt soll eine Webshopanbindung und Übermittlung von Bestellungen auf elektronischem Wege erfolgen. Daher muss die Bestellung über einen Katalog mit OCI-Schnittstelle zum ERP-System (SAP) der Universität Münster (im Folgenden: Uni MS) möglich sein. Bei der Angebotserstellung ist zu beachten, dass die Liegenschaften der Uni MS weiträumig im Gebiet der Stadt Münster auf zirka 219 Gebäude verteilt sind. Die Anlieferung und Abholung von Retouren erfolgt frei Verwendungsstelle (nicht "frei Haus"!), das heißt bis an den Arbeitsplatz des Bestellers. Zur Uni MS gehören zirka 500 Anlieferadressen. Es können jederzeit neue Lieferstellen dazukommen oder alte wegfallen. Anbindung eines Webshops Technische Anbindung Die Uni MS setzt seit dem 01.01.2014 die ERP-Software von SAP ein. Neben den klassischen Modulen (FI/CO, MM...) hat die Uni MS für den elektronischen Einkauf das Zusatzmodul SRM integriert. Das SRM Modul wird aber ab dem 01.01.2025 durch S4/HANA abgelöst. Der Lieferantenkatalog des zukünftigen Auftragnehmers muss über eine Schnittstelle nach dem Open Catalog Interface (OCI)-Standard an SAP SRM (später S4/HANA) angebunden werden können. [...] Servicelevel Anforderungen Die AG erwartet feste, kompetente Ansprechpartner im Innen- und Außendienst zur Produktberatung sowie einer aktiven Zusammenarbeit des Außendienstes zur Geschäftsablaufoptimie-rung und des Bestellverhaltens, der Bewerbung umweltfreundlicher/fair gehandelter Produkte, der Lieferstellenoptimierung, Reklamationsannahme, etc. Dazu muss ein Außendienstmitarbeiter der AG - je nach aktuellem Aufwand - vor Ort zur Verfügung stehen. Der Anbieter gewährleistet während der üblichen Geschäftszeiten eine Betreuung mit festen Ansprechpartnern im Innen- und im Außendienst zur Produktberatung und Online-Shop-Unterweisung, zur Reklamationsannahme und Auftragsklärung. Die telefonische Kontaktauf-nahme erfolgt zum ortsüblichen Telefontarif (keine Servicenummer mit Aufpreis auf das norma-le Festnetzverbindungsentgelt). Dem(n) Ansprechpartner(n) des Anbieters ist/sind die Konditionen des Rahmenvertrages bekannt. [...] Logistik Anforderungen Bei Anlieferung lässt sich der Anbieter den Warenempfang vom berechtigten Empfänger unter-schreiben. Zusätzlich erfasst der AN den Namen des Empfängers in leserlichen Druckbuchstaben. Teillieferungen sollen möglichst vermieden werden. Sind diese unvermeidbar, müssen sie auf dem Lieferschein als solche gekennzeichnet sein. Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier-Kartonagen), die auf Wunsch der AG umgehend mitgenommen und entsorgt werden. Folien und entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden. [...] Nebensortiment und Rabattsätze Es wird für alle Lose über das Kernsortiment hinaus beabsichtigt, weitere erforderliche, dem jeweiligen Los zugehörige Artikel über den neuen Rahmenvertragspartner zu beschaffen (Ne-bensortiment). Aus diesem Grund wird auf seine deutschlandweiten, allgemein gültigen Kata-logpreise (Nettopreisangaben) ein Rabattsatz abgefragt. Das Nebensortiment besteht aus Artikel, die über die im Kernsortiment des jeweiligen Loses aufgeführten Kategorien hinausgehen. [...] Die weiteren Anforderungen und Informationen, insbesondere über die Produkte und Mengen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Ausschreibungsunterlagen.

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3
Papier

Die Lieferabrufe (im Folgenden: Bestellungen) erfolgen bedarfs- und verwendungsstellenbezogen. In einem ersten Schritt soll eine Webshopanbindung und Übermittlung von Bestellungen auf elektronischem Wege erfolgen. Daher muss die Bestellung über einen Katalog mit OCI-Schnittstelle zum ERP-System (SAP) der Universität Münster (im Folgenden: Uni MS) möglich sein. Bei der Angebotserstellung ist zu beachten, dass die Liegenschaften der Uni MS weiträumig im Gebiet der Stadt Münster auf zirka 219 Gebäude verteilt sind. Die Anlieferung und Abholung von Retouren erfolgt frei Verwendungsstelle (nicht "frei Haus"!), das heißt bis an den Arbeitsplatz des Bestellers. Zur Uni MS gehören zirka 500 Anlieferadressen. Es können jederzeit neue Lieferstellen dazukommen oder alte wegfallen. Anbindung eines Webshops Technische Anbindung Die Uni MS setzt seit dem 01.01.2014 die ERP-Software von SAP ein. Neben den klassischen Modulen (FI/CO, MM...) hat die Uni MS für den elektronischen Einkauf das Zusatzmodul SRM integriert. Das SRM Modul wird aber ab dem 01.01.2025 durch S4/HANA abgelöst. Der Lieferantenkatalog des zukünftigen Auftragnehmers muss über eine Schnittstelle nach dem Open Catalog Interface (OCI)-Standard an SAP SRM (später S4/HANA) angebunden werden können. [...] Servicelevel Anforderungen Die AG erwartet feste, kompetente Ansprechpartner im Innen- und Außendienst zur Produktberatung sowie einer aktiven Zusammenarbeit des Außendienstes zur Geschäftsablaufoptimie-rung und des Bestellverhaltens, der Bewerbung umweltfreundlicher/fair gehandelter Produkte, der Lieferstellenoptimierung, Reklamationsannahme, etc. Dazu muss ein Außendienstmitarbeiter der AG - je nach aktuellem Aufwand - vor Ort zur Verfügung stehen. Der Anbieter gewährleistet während der üblichen Geschäftszeiten eine Betreuung mit festen Ansprechpartnern im Innen- und im Außendienst zur Produktberatung und Online-Shop-Unterweisung, zur Reklamationsannahme und Auftragsklärung. Die telefonische Kontaktauf-nahme erfolgt zum ortsüblichen Telefontarif (keine Servicenummer mit Aufpreis auf das norma-le Festnetzverbindungsentgelt). Dem(n) Ansprechpartner(n) des Anbieters ist/sind die Konditionen des Rahmenvertrages bekannt. [...] Logistik Anforderungen Bei Anlieferung lässt sich der Anbieter den Warenempfang vom berechtigten Empfänger unter-schreiben. Zusätzlich erfasst der AN den Namen des Empfängers in leserlichen Druckbuchstaben. Teillieferungen sollen möglichst vermieden werden. Sind diese unvermeidbar, müssen sie auf dem Lieferschein als solche gekennzeichnet sein. Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier-Kartonagen), die auf Wunsch der AG umgehend mitgenommen und entsorgt werden. Folien und entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden. [...] Nebensortiment und Rabattsätze Es wird für alle Lose über das Kernsortiment hinaus beabsichtigt, weitere erforderliche, dem jeweiligen Los zugehörige Artikel über den neuen Rahmenvertragspartner zu beschaffen (Ne-bensortiment). Aus diesem Grund wird auf seine deutschlandweiten, allgemein gültigen Kata-logpreise (Nettopreisangaben) ein Rabattsatz abgefragt. Das Nebensortiment besteht aus Artikel, die über die im Kernsortiment des jeweiligen Loses aufgeführten Kategorien hinausgehen. [...] Die weiteren Anforderungen und Informationen, insbesondere über die Produkte und Mengen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Ausschreibungsunterlagen.

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4
Toner/Tinte OEM

Die Lieferabrufe (im Folgenden: Bestellungen) erfolgen bedarfs- und verwendungsstellenbezogen. In einem ersten Schritt soll eine Webshopanbindung und Übermittlung von Bestellungen auf elektronischem Wege erfolgen. Daher muss die Bestellung über einen Katalog mit OCI-Schnittstelle zum ERP-System (SAP) der Universität Münster (im Folgenden: Uni MS) möglich sein. Bei der Angebotserstellung ist zu beachten, dass die Liegenschaften der Uni MS weiträumig im Gebiet der Stadt Münster auf zirka 219 Gebäude verteilt sind. Die Anlieferung und Abholung von Retouren erfolgt frei Verwendungsstelle (nicht "frei Haus"!), das heißt bis an den Arbeitsplatz des Bestellers. Zur Uni MS gehören zirka 500 Anlieferadressen. Es können jederzeit neue Lieferstellen dazukommen oder alte wegfallen. Anbindung eines Webshops Technische Anbindung Die Uni MS setzt seit dem 01.01.2014 die ERP-Software von SAP ein. Neben den klassischen Modulen (FI/CO, MM...) hat die Uni MS für den elektronischen Einkauf das Zusatzmodul SRM integriert. Das SRM Modul wird aber ab dem 01.01.2025 durch S4/HANA abgelöst. Der Lieferantenkatalog des zukünftigen Auftragnehmers muss über eine Schnittstelle nach dem Open Catalog Interface (OCI)-Standard an SAP SRM (später S4/HANA) angebunden werden können. [...] Servicelevel Anforderungen Die AG erwartet feste, kompetente Ansprechpartner im Innen- und Außendienst zur Produktberatung sowie einer aktiven Zusammenarbeit des Außendienstes zur Geschäftsablaufoptimie-rung und des Bestellverhaltens, der Bewerbung umweltfreundlicher/fair gehandelter Produkte, der Lieferstellenoptimierung, Reklamationsannahme, etc. Dazu muss ein Außendienstmitarbeiter der AG - je nach aktuellem Aufwand - vor Ort zur Verfügung stehen. Der Anbieter gewährleistet während der üblichen Geschäftszeiten eine Betreuung mit festen Ansprechpartnern im Innen- und im Außendienst zur Produktberatung und Online-Shop-Unterweisung, zur Reklamationsannahme und Auftragsklärung. Die telefonische Kontaktauf-nahme erfolgt zum ortsüblichen Telefontarif (keine Servicenummer mit Aufpreis auf das norma-le Festnetzverbindungsentgelt). Dem(n) Ansprechpartner(n) des Anbieters ist/sind die Konditionen des Rahmenvertrages bekannt. [...] Logistik Anforderungen Bei Anlieferung lässt sich der Anbieter den Warenempfang vom berechtigten Empfänger unter-schreiben. Zusätzlich erfasst der AN den Namen des Empfängers in leserlichen Druckbuchstaben. Teillieferungen sollen möglichst vermieden werden. Sind diese unvermeidbar, müssen sie auf dem Lieferschein als solche gekennzeichnet sein. Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier-Kartonagen), die auf Wunsch der AG umgehend mitgenommen und entsorgt werden. Folien und entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden. [...] Nebensortiment und Rabattsätze Es wird für alle Lose über das Kernsortiment hinaus beabsichtigt, weitere erforderliche, dem jeweiligen Los zugehörige Artikel über den neuen Rahmenvertragspartner zu beschaffen (Ne-bensortiment). Aus diesem Grund wird auf seine deutschlandweiten, allgemein gültigen Kata-logpreise (Nettopreisangaben) ein Rabattsatz abgefragt. Das Nebensortiment besteht aus Artikel, die über die im Kernsortiment des jeweiligen Loses aufgeführten Kategorien hinausgehen. [...] Die weiteren Anforderungen und Informationen, insbesondere über die Produkte und Mengen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Ausschreibungsunterlagen.

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5
Toner/Tinte Rebuilt

Die Lieferabrufe (im Folgenden: Bestellungen) erfolgen bedarfs- und verwendungsstellenbezogen. In einem ersten Schritt soll eine Webshopanbindung und Übermittlung von Bestellungen auf elektronischem Wege erfolgen. Daher muss die Bestellung über einen Katalog mit OCI-Schnittstelle zum ERP-System (SAP) der Universität Münster (im Folgenden: Uni MS) möglich sein. Bei der Angebotserstellung ist zu beachten, dass die Liegenschaften der Uni MS weiträumig im Gebiet der Stadt Münster auf zirka 219 Gebäude verteilt sind. Die Anlieferung und Abholung von Retouren erfolgt frei Verwendungsstelle (nicht "frei Haus"!), das heißt bis an den Arbeitsplatz des Bestellers. Zur Uni MS gehören zirka 500 Anlieferadressen. Es können jederzeit neue Lieferstellen dazukommen oder alte wegfallen. Anbindung eines Webshops Technische Anbindung Die Uni MS setzt seit dem 01.01.2014 die ERP-Software von SAP ein. Neben den klassischen Modulen (FI/CO, MM...) hat die Uni MS für den elektronischen Einkauf das Zusatzmodul SRM integriert. Das SRM Modul wird aber ab dem 01.01.2025 durch S4/HANA abgelöst. Der Lieferantenkatalog des zukünftigen Auftragnehmers muss über eine Schnittstelle nach dem Open Catalog Interface (OCI)-Standard an SAP SRM (später S4/HANA) angebunden werden können. [...] Servicelevel Anforderungen Die AG erwartet feste, kompetente Ansprechpartner im Innen- und Außendienst zur Produktberatung sowie einer aktiven Zusammenarbeit des Außendienstes zur Geschäftsablaufoptimie-rung und des Bestellverhaltens, der Bewerbung umweltfreundlicher/fair gehandelter Produkte, der Lieferstellenoptimierung, Reklamationsannahme, etc. Dazu muss ein Außendienstmitarbeiter der AG - je nach aktuellem Aufwand - vor Ort zur Verfügung stehen. Der Anbieter gewährleistet während der üblichen Geschäftszeiten eine Betreuung mit festen Ansprechpartnern im Innen- und im Außendienst zur Produktberatung und Online-Shop-Unterweisung, zur Reklamationsannahme und Auftragsklärung. Die telefonische Kontaktauf-nahme erfolgt zum ortsüblichen Telefontarif (keine Servicenummer mit Aufpreis auf das norma-le Festnetzverbindungsentgelt). Dem(n) Ansprechpartner(n) des Anbieters ist/sind die Konditionen des Rahmenvertrages bekannt. [...] Logistik Anforderungen Bei Anlieferung lässt sich der Anbieter den Warenempfang vom berechtigten Empfänger unter-schreiben. Zusätzlich erfasst der AN den Namen des Empfängers in leserlichen Druckbuchstaben. Teillieferungen sollen möglichst vermieden werden. Sind diese unvermeidbar, müssen sie auf dem Lieferschein als solche gekennzeichnet sein. Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier-Kartonagen), die auf Wunsch der AG umgehend mitgenommen und entsorgt werden. Folien und entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden. [...] Nebensortiment und Rabattsätze Es wird für alle Lose über das Kernsortiment hinaus beabsichtigt, weitere erforderliche, dem jeweiligen Los zugehörige Artikel über den neuen Rahmenvertragspartner zu beschaffen (Ne-bensortiment). Aus diesem Grund wird auf seine deutschlandweiten, allgemein gültigen Kata-logpreise (Nettopreisangaben) ein Rabattsatz abgefragt. Das Nebensortiment besteht aus Artikel, die über die im Kernsortiment des jeweiligen Loses aufgeführten Kategorien hinausgehen. [...] Die weiteren Anforderungen und Informationen, insbesondere über die Produkte und Mengen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Ausschreibungsunterlagen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 2, 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis für Kernsortiment, das prozentual gewichtet wird60 %
Preis bzw. Kosten für Nebensortiment, das prozentual gewichtet wurde20 %
CO 2 Ausstoß20 %
Preis
Preis für Kernsortiment, das prozentual gewichtet wirdFür den Preis - Kernsortiment werden die Punkte wie folgt verteilt: Der Anbieter mit dem günstigsten Preis erhält in dieser Kategorie die Maximalpunktzahl (5 Punkte). Die anderen An-gebote werden im Verhältnis dazu gewertet (Bestpreis/Angebotspreis). Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Kosten
Preis bzw. Kosten für Nebensortiment, das prozentual gewichtet wurdeFür das Bewertungskriterium Preis - Rabatt auf Nebensortiment gilt Folgendes: Für die Ermittlung des niedrigsten Preises stehen schon mit der Veröffentlichung der Ausschreibung ausgewählte Produkte fest, für die anhand des einzureichenden elektronischen Kataloges Prei-se ermittelt und bewertet werden. Auf die Veröffentlichung dieser Produkte wird verzichtet, damit für diese Produkte keine spekulativen Preise abgegeben werden. Die Artikelauswahl mit dem niedrigsten Nettopreis in Summe erhält 5 Punkte. Die preislich nachfolgenden Angebote werden im Verhältnis dazu gewertet (Bestpreis/Angebotspreis). Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Qualität
CO 2 AusstoßZur Wertung des Umweltkriteriums (Emissionen CO 2 Ausstoß) werden die vom Bieter eingesetzten Fahrzeuge in 5 Kategorien eingeteilt. Es erfolgt eine Abstufung im Verhältnis zu der maximal zu erreichenden Punktzahl. Die Bewerber werden gebeten, darzustellen, mit welchen Fahrzeugen die Ausliefe-rungsfahrten innerhalb des Stadtgebiets Münster durchgeführt werden. Die Punkteverteilung ergibt sich wie folgt: 1. E-Antrieb ausschließlich (KFZ, E-Bikes und (Lasten)-Fahrräder) oder mit Muskelkraft betrie-bene Fahrzeuge 5 Punkte, 2. Hybride mit mindestens 40 km Elektroreichweite 4 Punkte, 3. Benzin PKW EURO VI und höherwertig, Diesel-PKW EURO VI und höherwertig, LKW EURO VI und höherwertig 3 Punkte, 4. Benzin PKW EURO IV + D IV + V, Diesel-LKW EURO V, Kleinkrafträder 2 Punkte und 5. alle übrigen 1 Punkt. Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat zweimal die Option, den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Alberecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht s … ganz lesen§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In dem beigefügten jeweiligen Preisblatt (Excel-Datei) sind aus vergaberechtlichen Gründen produktneutrale Beschreibungen und Leitprodukte/Produktbeispiele aufgeführt. Der Bieter ist frei, gleichwertige Alternativprodukte anzubieten. Er ist aber für die Gleichwertigkeit der Produkte, die sich nicht … ganz lesenIn dem beigefügten jeweiligen Preisblatt (Excel-Datei) sind aus vergaberechtlichen Gründen produktneutrale Beschreibungen und Leitprodukte/Produktbeispiele aufgeführt. Der Bieter ist frei, gleichwertige Alternativprodukte anzubieten. Er ist aber für die Gleichwertigkeit der Produkte, die sich nicht nur auf die Funktion sondern auch auf die Qualität beziehen, verant-wortlich. Die AG behält sich das Recht vor, Produkte zu testen. Die Bieter werden in dem Falle über das Vergabeportal gebeten, angeforderte Muster innerhalb von 3 Werktagen kostenfrei zur Verfü-gung zu stellen. Für alle Artikel gilt der Grundsatz: Die Ware soll in der beschriebenen Art und Weise bzw. in gleichwertiger (oder höherer) Qualität angeboten werden. Die Produktanforderungen müssen zwingend eingehalten werden. Bei der ausgeschriebenen Qualität handelt es sich um Mindestanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Der angebotene Qualitätsstandard muss für die Gesamtlaufzeit des Vertrages gewährleistet wer-den. Es werden nur Angebote gewertet, die alle Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen erfüllen. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln bzw. zusätzliche Angaben sind, falls erforderlich, als gesonderte Anlage beizufügen. Beigefügte Anlagen sind aussagekräftig zu beschriften bzw. zu kennzeichnen. Für alle aufgeführten Artikel, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" oder Ähnliche zertifi-ziert sind, werden beim Angebot gleichwertiger Artikel auch gleichwertige Umweltzeichen als Nachweis anerkannt. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen der Vergabestelle durch das ent-sprechende Zertifikat nachzuweisen. Das Umweltzeichen ist an der entsprechenden Stelle im Artikelverzeichnis anzugeben. Sollte ein Artikel in der im Preisblatt bzw. in der angebotenen Form nicht mehr verfügbar sein, muss ein qualitativ gleichwertiges Nachfolgeprodukt oder eine gleichwertige Alternative an-geboten werden. Weitere Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1XJ9DM7S Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergab … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1XJ9DM7S Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Lose 4, 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis für Kernsortiment, das prozentual gewichtet wird60 %
Preis bzw. Kosten für Nebensortiment, das prozentual gewichtet wurde20 %
CO 2 Ausstoß20 %
Preis
Preis für Kernsortiment, das prozentual gewichtet wirdFür den Preis - Kernsortiment werden die Punkte wie folgt verteilt: Der Anbieter mit dem günstigsten Preis erhält in dieser Kategorie die Maximalpunktzahl (5 Punkte). Die anderen An-gebote werden im Verhältnis dazu gewertet (Bestpreis/Angebotspreis). Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Kosten
Preis bzw. Kosten für Nebensortiment, das prozentual gewichtet wurdeFür das Bewertungskriterium Preis - Rabatt auf Nebensortiment gilt Folgendes: Für die Ermittlung des niedrigsten Preises stehen schon mit der Veröffentlichung der Ausschreibung ausgewählte Produkte fest, für die anhand des einzureichenden elektronischen Kataloges Prei-se ermittelt und bewertet werden. Auf die Veröffentlichung dieser Produkte wird verzichtet, damit für diese Produkte keine spekulativen Preise abgegeben werden. Die Artikelauswahl mit dem niedrigsten Nettopreis in Summe erhält 5 Punkte. Die preislich nachfolgenden Angebote werden im Verhältnis dazu gewertet (Bestpreis/Angebotspreis). Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Qualität
CO 2 AusstoßZur Wertung des Umweltkriteriums (Emissionen CO 2 Ausstoß) werden die vom Bieter eingesetzten Fahrzeuge in 5 Kategorien eingeteilt. Es erfolgt eine Abstufung im Verhältnis zu der maximal zu erreichenden Punktzahl. Die Punkteverteilung ergibt sich wie folgt: 1. E-Antrieb ausschließlich (KFZ, E-Bikes und (Lasten)-Fahrräder) oder mit Muskelkraft betrie-bene Fahrzeuge 5 Punkte, 2. Hybride mit mindestens 40 km Elektroreichweite 4 Punkte, 3. Benzin PKW EURO VI und höherwertig, Diesel-PKW EURO VI und höherwertig, LKW EURO VI und höherwertig 3 Punkte, 4. Benzin PKW EURO IV + D IV + V, Diesel-LKW EURO V, Kleinkrafträder 2 Punkte und 5. alle übrigen 1 Punkt. Die erreichten Punkte werden entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat zweimal die Option, den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Alberecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht s … ganz lesen§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die angebotenen Produkte müssen alle Mindestanforderungen für die Qualität und für die Gesundheitsverträglichkeit erfüllen. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass diese Mindestanforderungen wie gefordert erfüllt werden. In den Angebotspreis sind Transportkosten, eine kostenlose Leergutrück … ganz lesenDie angebotenen Produkte müssen alle Mindestanforderungen für die Qualität und für die Gesundheitsverträglichkeit erfüllen. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass diese Mindestanforderungen wie gefordert erfüllt werden. In den Angebotspreis sind Transportkosten, eine kostenlose Leergutrückführung und die Zuführung der Produkte zu einer umwelt- und fachgerechten Entsorgung oder einem Recycling- bzw. Wiederaufbereitungsverfahren einzukalkulieren. Stellt sich heraus, dass Produktfälschungen angeboten werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weder bei der Angebotserstellung noch während der Vertragslaufzeit im Zusammenhang mit neu aufgenommenen oder Ersatzprodukten dürfen Produktfälschungen angeboten werden! Diese Angabe dient dem Bieter als Orientierung für seine Angebotskalkulation. Für das Vertragsverhältnis ist sie unverbindlich (siehe Anlage Rahmenvertrag § 1 Abs. 2). Die Bestellungen erfolgen nach dem tatsächlichen Bedarf der einzelnen Verwendungsstellen, die direkt zu beliefern sind. Reklamationsmanagement Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass die nachfolgenden Anforderungen wie gefor-dert erfüllt werden. Allgemeine Anforderungen Garantiert wird grundsätzlich eine 100%ige Funktions- und Gebrauchstauglichkeit. Es liegen im Regelfall keine Material- und Verarbeitungsfehler vor. Bei fachgerechter Anwendung werden weder Schäden noch eine außergewöhnliche Abnutzung oder Verunreinigung der Geräte hervorgerufen. Mängelansprüche Die Verjährungszeit für Mängelansprüche beträgt nach § 438 BGB 24 Monate ab Lieferung des Produktes an die Universität Münster. Reklamationsverfahren (Umtausch, Ersatzlieferung): Bei vorzeitigem Ausfall oder Beanstandung der gelieferten Produkte erfolgt sofortiger kosten-loser Umtausch bzw. Ersatz. Es kann sich dabei z.B. um folgende Fallgestaltungen Reklamationen offensichtlicher Mängel handeln: - abgebrochene Teile bereits in der Verpackung, - Sicherheitsstreifen lässt sich nicht entfernen, - Produkt wird nicht vom Gerät erkannt, - Materialspeicherfehler, - vermehrter Tonerriesel bereits beim Auspacken, - Druckbild fleckig, verschmiert, Streifen etc. nach dem Einlegen, - falsches Produkt im Karton, - Gerät verursacht produktbezogene Geräusche nach dem Einlegen. Die Reklamation bzw. der Umtausch darf nur mit wenig Aufwand für die Dienststellen verbunden sein, daher wird folgende Vorgehensweise geregelt: a) Für die Reklamationsmeldung erfolgt eine unmittelbare Benachrichtigung schriftlich, per Telefon oder E-Mail durch den Auftraggeber, spätestens aber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. b) Die Reklamation wird auch ohne Nachweis der Fehlerhaftigkeit zunächst akzeptiert und bearbeitet. D.h. seitens des Auftragnehmers erfolgt nicht erst eine Prüfung, ob es sich tatsächlich um ein mangelhaftes Produkt handelt. Der Umtausch wird vielmehr sofort bearbeitet und ein Ersatzprodukt auf den Weg gebracht. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das reklamierte Produkt nicht fehlerhaft war (z.B. Her-steller stellt bei der Überprüfung fest, dass es lediglich leer war), hat der Auftragnehmer das Recht, das Ersatzprodukt nachträglich der reklamierenden Dienststelle in Rechnung zu stellen. c) Die Ersatzlieferung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang der Reklamationsmeldung beim Auftragnehmer. d) Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Reklamationsmeldung umgehend am selben Tag per Telefon, E-Mail oder Fax. e) Die reklamierten Produkte werden vom Auftragnehmer an der Verwendungsstelle abgeholt. f) Die Abholung der reklamierten Produkte erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang der Reklamationsmeldung beim Auftragnehmer. g) Dem Auftraggeber entstehen sowohl durch die Abholung an der Verwendungsstelle als auch durch die Ersatzlieferung frei Verwendungsstelle keine Kosten. Abholungskosten dürfen ebenso nicht in Rechnung gestellt werden, wenn sich im Nachhinein herausstel …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1XJ9DM7S Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergab … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1XJ9DM7S Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen4
3Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen3
4KomCenter Buschmann, Münster5
5Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schlossplatz 2, 48149 Münster
Kontakt
zentraler.einkauf@uni-muenster.de
Auskünfte
Universität Münsterzentraler.einkauf@uni-muenster.de

Bei uns erfasst

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (120 Lose mit Angabe)
301.908 €Zuschlagswert im Median
231.133 € – 519.831 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c858b76-d5db-4475-b745-a6e4510da6ec.