Rahmenvertrag Betriebsärztliche Betreuung
Auftraggeber nicht angegeben · Rosenheim, Bayern
Aktenzeichen 0821veröffentlicht 08.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rosenheim.
- Unterhalts- und Glasreinigung für die Justizgebäude in RosenheimFreistaat Bayern, vertreten durch die Direktorin des Amtsgerichts Rosenheim · RosenheimFrist 16.12.2026
- Durchführung der Unterhaltsreinigung, Grund- und SonderreinigungLandratsamt Rosenheim · RosenheimFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 4 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 4 Monaten
- Bindefrist endetvor 56 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für die Bediensteten der Stadtverwaltung Rosenheim mit ca. 1.100 Mitarbeitern. Grundbetreuung mit 222,8 Stunden jährlich und betriebsspezifische Betreuung.
Gegenstand nach CPV
- 85147000Betriebliche GesundheitsfürsorgeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Für die Angebotswertung wird von der "Angebotssumme netto nach Nachlass" unter Hinzurechnung der vom Auftraggeber zu zahlenden Umsatzsteuer, die hier zum Zwecke der Wertung pauschal mit 19 % angesetzt wird, ausgegangen, um die Vergleichbarkeit der Angebotssummen sicher zu stellen (Wertungssumme).Gewichtung (Punkte, genau) 100Wertungssumme des Angebots.
Eignung13 von 13 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Es sind Angaben zum Jahresumsatz der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre zu machen, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erwartet wird, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und der Bieter/die Bieterin seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt h … ganz lesenkürzer
Erwartet wird, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und der Bieter/die Bieterin seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, dass er/sie angibt ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht und dass entweder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) 2. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens. 3. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter /die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Angebot sind Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Bieter/die Bieterin der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern (Formblatt L235) anzugeben. Die Unterauftragnehmer sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Bieter/die Bieterin der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern (Formblatt L235) anzugeben. Die Unterauftragnehmer sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu benennen. Diese müssen ihre Eignung durch eine Eigenerklärung zur Eignung und ggfs. dieselben Nachweise wie der Bieter/die Bieterin darlegen. Sie können die Erfüllung der Anforderungen auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt sind. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Nimmt der Bieter/die Bieterin in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt L 236) abzugeben.- Anzahl der Führungskräfte
Zu benennen sind die Zahlen der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt si … ganz lesenkürzer
Zu benennen sind die Zahlen der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschädenschäden 3 Mio. … ganz lesenkürzer
Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschädenschäden 3 Mio. Euro, jeweils mindestens 2-fach jahresmaximiert. Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Nachweis zum Versicherungsschutz durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden. Die Versicherung ist während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers diesem nachzuweisen. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zu benennen sind die Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Di … ganz lesenkürzer
Zu benennen sind die Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.- Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter/die Bieterin anzugeben, ob er/sie zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinter … ganz lesenkürzer
Der Bieter/die Bieterin anzugeben, ob er/sie zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist der Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. Falls das Unternehmen nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist, die Gewerbeanmeldung. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erwartet wird die Angabe von 3 geeigneten Referenzen, die in Art und Auftragssumme netto mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Stadt Rosenheim darf als Referenzgeber genannt werden. Von den vom Bieter/von der Bieterin genannten Referenzen muss mindestens ein öffentlicher Auftraggeb … ganz lesenkürzer
Erwartet wird die Angabe von 3 geeigneten Referenzen, die in Art und Auftragssumme netto mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Stadt Rosenheim darf als Referenzgeber genannt werden. Von den vom Bieter/von der Bieterin genannten Referenzen muss mindestens ein öffentlicher Auftraggeber/-in sein. Als vergleichbare Referenz gilt die Durchführung eines Vertrages mit einem vergleichbaren Umfang bezüglich der medizinischen Betreuung (Betriebsärztliche Tätigkeiten mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung sowie sonstige ärztliche Tätigkeiten entsprechend Nr. 1 der Leistungsbeschreibung, Anlage 1 zum Rahmenvertrag) und einem vergleichbaren Auftragsvolumen. Die Auftragssumme netto des Referenzprojektes pro Jahr soll in etwa der Angebotssumme netto für diese Ausschreibung entsprechen, jedoch mindestens 80 %. Eine Aufsummierung von verschiedenen Kleinaufträgen ist nicht zulässig. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein; Leistungen, die kürzer als ein Jahr erbracht wurden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter/die Bieterin nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Auftraggeberin eine Überprüfung der Referenzen bei der jeweiligen Ansprechperson vor. Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl geeigneter Referenzen erbringen. Die Anforderung und Darlegung geeigneter vergleichbarer Referenzen gilt auch für präqualifizierte Bewerber. Diese können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort entsprechend vergleichbare Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen die Anforderungen erfüllen und ggf. entsprechend anpassen. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Nachweis über Approbation für jeden der einzusetzenden Ärzte, Bescheinigung (Kopie/Scan) der zuständigen Ärztekammer über die Fachkunde der einzusetzenden Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, Nachweis über absolvierte arbeitsmedizinische Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten drei Jahren.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Angabe zu Registereintragungen, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Geeignete Räumlichkeiten für die geforderten Leistungen im Stadtgebiet Rosenheim.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate bis längstens zum 31.12.2030, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten durch einen der Vertragspartner zum Schluss eines Vertragsjahres mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.07.2026, 09:00 Uhr. Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Nachweis über Approbation für jeden der einzusetzenden Ärzte, Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Fachkunde der einzusetzenden Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, Nachweis über absolvierte arbeitsmedizinische Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten drei Jahren.
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
- Hinweis
Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich. Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche … ganz lesenkürzer
Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich. Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind vom Bieter /von der Bieterin sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen, indem er/sie Fragen bzw. Einwände unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einreicht. Alle Bieter erhalten zeitnah neutralisierte Antworten und Hinweise. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen) auch nach Ablauf der Angebotsfrist, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter/der Bieterin, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn/sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/der Bieterin. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter/die Bieterin hat deshalb anzugeben, inwieweit sein/ihr Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben, sowie im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied. Nach der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (kurz: VO) „über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“, werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren, die im Eigentum oder Besitz der in Anhang I zur VO aufgeführten Personen sind (Art. 2 Abs. 1 VO). Ferner dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Art. 2 Abs. 2 VO). Der Bieter hat deshalb zusammen mit seinem Angebot eine entsprechende Erklärung im Formblatt „Eigenerklärung zu Sanktionen“ abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben, sowie im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Stadt Rosenheim
- Anschrift
- Königstraße 24, 83022 Rosenheim
- Website
- rosenheim.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BG prevent GmbH6 Zuschläge
- Dres. Dietlmeier & Hohmann GbR3 Zuschläge
- Tresec Medical GmbH3 Zuschläge
- Argumed GmbH2 Zuschläge
- PIMA Health & Safety GmbH2 Zuschläge
- SYNLAB Medizinisches Versorgungszentrum Weiden GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Textile VollversorgungBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbHFrist 27.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-WestfalenFrist 09.11.2026
- Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und EAPgematik GmbHFrist 01.12.2026
- RV Arbeitsmedizinische BetreuungZukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbHFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b5ff163-f4af-46df-aca1-efb190eaa538.