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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvertrag AML-Compliance

NBank · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen RE 2025.19veröffentlicht 06.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 532 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.05.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Wertungspreis Erstabruf20 %
  • Wertungspreis Durchführung der KDA10 %
  • Konzept zur Expertise und Umsetzung30 %
  • Bewertung Beraterprofile für Erstabruf40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an NBank
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 17 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:05 Uhr
    vor 17 Monaten
  5. Bindefrist endet
    8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Beratung und Begleitung in Grund-atzfragen im Kredit- und Förderprozess und dem Bereich AML-Compliance und KYC/KDA. Dabei benötigt die NBank Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen/bankrechtlichen Fragestellungen vorwiegend im Kredit- und Geldwäscheprozess (z.B. KWG, MaRisk, GwG/AML-Verordnung, Abgabenordnung) und förderbankspezifischen Anforderungen aus dem Verwaltungs- und EU-Recht (z.B. ESF/EFRE-Verordnungen, Nds. Landeshaushaltsordnung, Onlinezugangsgesetz, Mitteilungsverordnung). Mit dem Ziel der NBank, das Darlehensgeschäft auszuweiten, müssen diese regulatorische Anforderungen und neue Entwicklungen aus dem Blickwinkel einer Förderbank optimiert umgesetzt werden und die Risikokultur bzw. das Bewusstsein des Handelns im stark regulierten Umfeld gestärkt werden. Gleichfalls ist der Kunden-On-Boarding-Prozess zu optimieren, um einem zunehmen-den (Förder-)Geschäft gerecht werden zu können und Synergien zu erzeugen. Aufgrund von Kontrollhandlung und Revisionsfeststellungen hat die NBank zudem Optimierungsbedarf im Bereich AML-Compliance. Die Tätigkeitsfelder der Beauftragung sollen die prozessuale Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. Abbildung von Anforderungen in den Prozessen und in der sfO), Unterstützung bei der Optimierung der Methodik und der (Kreditrisiko-)Steuerung sowie ggf. Projektleitung und Projektbegleitung und Changemanagement umfassen. Die Aktivitäten in den unten aufgeführten Themenfelder umfassen, neben der Begleitung der fachlichen Konzeption, das Projektmanagement, die organisatorischen und ggf. techniknahe Unterstützung. und Beratung bei der Konzeption, Umsetzung und Testdurchführung, sowie die verantwortliche Begleitung regulatorischer Neuerungen. Der Auftragnehmer soll dabei sowohl für ad-hoc-Beratung einzelner Anfragen als auch für die Umsetzung umfassenderer Themen in Form von Projekten zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer muss über die notwendige Erfahrung und Expertise verfügen, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. Die zu erbringende Leistung zu den einzelnen Themengebieten inklusive die für den Rahmen zu berücksichtigenden Personentage werden im weiteren Verlauf näher beschrieben. Die konkreten Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Vorfeld einer abzurufenden Leistung (mit dem Einzelabruf) konkret abgestimmt. Auf Grund der Vielfältigkeit der möglichen Aufgabenstellungen ist eine abschließende Aufzählung an dieser Stelle nicht möglich. Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. 2.1.2 Erstabruf Als Erstabruf aus dem Rahmenvertrag ist die Unterstützung bei der Durchführung des Projektes zur Neuausrichtung der AML-Compliance in der NBank geplant. Der als Erstabruf umzusetzende Projektaufsatz ist bereits erarbeitet worden und in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die im Angebot präsentierten Berater sollen in allen Modulen wesentliche Teile des Projektes inhaltlich mit erarbeiten und die einzelnen Module jeweils gemeinsam mit einem Mitarbeiter der NBank organisieren und koordinieren. Die NBank stellt eine Projektleitung und übernimmt entsprechende Beistellleistungen - insbesondere Datenbereitstellung und Qualitätssicherung - in der Projektumsetzung der Module. Im Rahmen der zu erbringenden Leistung wird durch den Auftragnehmer eine stellvertretende Projektleitung zur Verfügung gestellt. Optional soll die Durchführung bzw. die Unterstützung bei der KDA Remediation angeboten werden. Inhaltlich wird auf bereits gewonnen Erkenntnisse und Handlungsfelder aufgesetzt. Die jeweiligen Themen sind in der Projektplanung adressiert und in der Projektumsetzung zu berücksichtigen. Der Projektaufsatz verfolgt zwei Handlungsstränge: - Kundendatenaktualisierung (KDA) -> Überprüfung der Kundendaten -> Validierung und bei Bedarf Aktualisierung der Kundendaten - Neuausrichtung der Geldwäsche, insbesondere -> Überarbeitete Prozesse und Dokumente -> Optimierte Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme -> Aufbau und Optimierung Schulungsmaßnahmen 2.1.2.1 Projektleitung und PMO Benötigt wird zur Umsetzung des Projekts einerseits eine intensive Unterstützung in der Durchführung und sowie eine (stellvertretende) Projektleitung, die zusätzlich zu einem/r Beschäftigten der NBank als solche fungiert. Für das Projekt des Erstabrufs soll der Auftragnehmer kurzfristig eine stellvertretende Projektleitung und PMO-Kapazitäten zur Verfügung stellen. 2.1.2.2 Projektumsetzung Erfolgt gem. Infos/Skizze in der Leistungsbeschreibung Optional: Vollständige Aktualisierung und Nacherhebung der Bestandskundendaten und Legitimationsdaten (Gem. Leistungsbeschreibung)

Beschreibung des Loses

Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. Produktumsetzungsprozess optimieren Die NBank führt regelmäßig neue Förder- und Kreditprodukte ein, aktuell noch überwiegend im Auftrag des Landes als Treuhanddarlehensprodukt oder Zuschuss. Der Prozess der Produkteinführung ist besonders wichtig für eine schnelle und korrekte Bereitstellung und technische Abbildung der Produkte. (Weitere Infos siehe Leistungsbeschreibung) Aufsichtsrechtliche Beratung (Umsetzung Aufsichtsrecht in Bezug auf Kredit und Geldwäsche) und Förderspezifische Fragestellungen (siehe Leistungsbeschreibung) Methodik und (Kreditrisiko-)Steuerung Steuerung im Kreditprozess - Beratung/Begleitung bei der Entwicklung einer Limitsteuerungssytematik und der Implementierung eines Limitsteuerungssystems (Kunden, Länder, Portfolio) - Begleitung/Beratung bei der Implementierung von Risikoleitplanken/Finanzierungsgrundsätzen (zur Stärkung des Risikobewusstseins) Projektleitung und Projektmanagement Benötigt wird eine Unterstützung in der Durchführung von Projekten sowie die Übernahme von Projektleitungstätigkeiten. (siehe Leistungsbeschreibung) Changemanagement - Change-Begleitung und Kommunikation für Mitarbeitende - Implementierung/Stärkung der Risikokultur bzw. des notwendigen Risikobewusstsein im stark regulierten Umfeld - Optimierung der operativen Kreditprozesse / operativen Arbeitsabläufe vor dem Hintergrund der Ausweitung des Kreditgeschäftes (weitere Infos siehe Leistungsbeschreibung) 2.2 Leistungsumfang Für den Rahmenvertrag ist ein Kontingent von insgesamt 4.080 PT (Schätzwert) vorgesehen. Für den Erstabruf ist ein Kontingent von 1.830 PT vorgesehen. Dabei ist für die Beratung/Begleitung ein Kontingent von ca. 930 PT geplant. Für die optionale Durchführung der KDA Remediation ist ein Kontingent von 900 PT geplant. Für 2025 ist dabei aufgrund des Erstabrufs für das Projekt für die Beratung von mindestens 560 PT auszugehen. 2026 werden mindestens 370 PT über den Erstabruf für Beratung abgenommen. Das Projekt soll zum 31.12.2026 enden. Die Remediation soll, falls rechtzeitig beauftragt bis zum 31.12.2026 umgesetzt sein, sodass hier der Abruf in den ersten beiden Jahren des Vertrags erfolgen würde. Gesamthöchstmenge: 7.432 PT Das jährlich fest abzunehmende Kontingent ist vom Auftragnehmer für die NBank vorzuhalten und kann dafür auch im Fall des nicht erfolgten tatsächlichen Abrufs sei-tens des Auftragnehmers abgerechnet werden. Das verbindlich abzunehmende Kontingent verfällt, sofern es nicht in dem letzten Monat, für den es geplant ist, abgerufen wurde, es sei denn die Parteien verständigen sich einvernehmlich, aufgrund besonderer Umstände, das Kontingent ins nächste Jahr zu übertragen. Besondere Umstände liegen insbesondere vor, wenn es zu einer aus der Sphäre des Auftragnehmers stammenden Leistungsstörung gekommen ist. Optional abzunehmende Personentage Das optional abzunehmende Kontingent muss nicht von der NBank abgenommen werden und kann in gegenseitigem Einvernehmen auf die folgenden Monate weitergeschoben werden. Eine Pflicht zur Abnahme durch den Auftraggeber besteht nur hinsichtlich des verbindlich abzunehmenden Kontingents. Hinsichtlich des optional abzunehmenden Kontingents besteht keine Abnahmeverpflichtung. Sowohl die verbindlich abzunehmenden Personentage (Kontingent) pro Jahr als auch die optional abzunehmenden Personentage (Kontingent) werden im vierten Quartal des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr von Auftraggeber verbindlich mitgeteilt. Eine Steigerung des Kontingents um 50 %, verglichen mit dem Vorjahreswert, (für 2025 auf das ganze Jahr hochgerechnet) muss vom Auftragnehmer ermöglicht werden. Der Auftraggeber darf den Rahmenvertrag bis zur Gesamthöchstmenge nutzen. Der Auftragnehmer wird versuchen auch Aufträge, die oberhalb der Mengenangaben der jährlichen Schätzwerte liegen zu erfüllen. 2. Preisblatt/Preisangabe Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Der Preis ist als Tagessatz (8 Stunden) für jedes Senioritätslevel / Erfahrung (Netto und Brutto), sowie Gesamtpreis (Netto und Brutto) inklusive aller Nebenkosten gem. separaten Preisblatt anzugeben. Die NBank kann bei Ausschöpfung des Kontingents ein zusätzliches Kontingent von bis zu 50 % zum angegebenen Preis nachbeauftragen. Eine Preisanpassung während der gesamten Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Bei der Preisabgabe ist die Vorgabe, bis zu 25 % vor Ort Tätigkeit in der NBank, sowie mind. 75 % Remote-Tätigkeit zu berücksichtigen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Wertungspreis Erstabruf20 %
Wertungspreis Durchführung der KDA10 %
Konzept zur Expertise und Umsetzung30 %
Bewertung Beraterprofile für Erstabruf40 %
Preis
Wertungspreis ErstabrufFür die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 5 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An-gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
Preis
Wertungspreis Durchführung der KDAFür die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 5 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An- gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
Qualität
Konzept zur Expertise und UmsetzungMit der Angebotsabgabe ist ein Konzept für den Rahmenvertrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Qualifikationen und Erfahrungen konkret für die ausgeschriebenen Leistungen genutzt werden sollen und warum auf Grundlage der Qualifikationen und Erfahrungen und unter Berücksichtigung von Herangehensweise und Umsetzung eine bestmögliche Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu erwarten ist. Gleichzeitig soll dargelegt werden, wie kurzfristig entsprechend qualifiziertes Personal am Beispiel des Erstabruf zu Verfügung gestellt werden kann. In dem Konzept zur Erbringung und Umsetzung der Leistung ist insbesondere, aber nicht nur, auf folgende Aspekte einzugehen: Allgemeines: - Beschreibung der Lieferfähigkeit der fachlichen Expertise im Zeitablauf - Personaleinsatz und Zeitplanung für den Erstabruf, insbesondere wann bzw. wie schnell wird mit der Ausführung der Leistung nach Abruf begonnen werden kann - Beschreibung einer möglichen Umsetzung der KDA mitsamt anhand der vorgegebenen Projektlaufzeit abgestimmter Zeit und Ressourcenplanung - Reaktionszeiten bei dringenden Angelegenheiten - Ressourcenplanung insbesondere für kurzfristigen Bedarf an Beratung und Unterstützung, insbesondere wie, mit welchem zeitlichen Vorlauf und in welchem zeitlichen Ablauf die genannten Ressourcen für die Leistungserbringung organisiert werden können - Kompensation von Personalausfällen während der Vertragslaufzeit - Gewährleistung der Abstimmung mit der NBank und Effizienz der Kommunikation Expertise und Erfahrung: - Kenntnisse der Geschäftsmodelle und -prozesse von Förderbanken in Deutschland und dem Zusammenspiel zwischen den IT-Systemen; Kenntnisse von Banksteuerungssoftware und Systemarchitekturen in Banken; sowie von SAP oder vergleichbaren Geschäftspartner-Verwaltungssystemen - Erfahrung bei der Umsetzung und Operationalisierung von Fachkonzepten, sowie Überführung in allgemeine Rahmen- und Arbeitsanweisungen - Kenntnisse der Geschäftsmodelle und -prozesse von Förderbanken in Deutschland - Projekterfahrung o Erfahrung bei der Erstellung von projektähnlichen Vorgehensmodellen o Erfahrung bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Workshops o Kenntnisse in der Steuerung komplexer Projekte in vergleichbarer Organisation und Größenordnung. - notwendige Erfahrung und Expertise, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. - Abdeckung des gesamten breiten Spektrums an Themenfeldern durch qualifiziertes Personal - Erfahrung bei der bei der Testplanung, Testvorbereitung und operativen Testdurchführung von technischen Anpassungen - Erfahrung in der Durchführung von Schulungen und im Changemanagement - Erfahrungen in der prozessualen Beratung, Prozessoptimierung bzgl. o Kreditprozessualen Fragestellungen im End-to-End-Kreditprozess o Förderprozess o Gelwäscheprozess und KYC- und KDA-Prozess o Produktumsetzung - MA-Zertifizierungen im Umfeld Kredit- und Förderprozess sowie AML-Compliance, Projektmanagement - Persönliche Referenzen der eingereichten Referenzprofile im fachlichen Gebiet (Bereitstellung von bis zu 3 Referenzprofilen pro Themengebiet) Allgemeine Anforderungen an die Konzepte Das jeweilige Konzept sollte 10 DIN-A4-Seiten bzw. 20 PowerPoint-Folien (exklusive der einzureichenden Profile) nicht überschreiten. Die Überschreitung kann zur schlechteren Bewertung des Konzepts führen. Hinweis: Je besser diese Aspekte erfüllt werden und je schneller die Leistungserbringung im konkreten Einzelfall des Bedarfs beginnen kann, desto besser kann das Konzept im Rahmen der Bepunktung der Angebote entsprechend den untenstehenden Kriterien bewertet werden. Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass das Konzept Zuschlags- und damit Vertragsbestandteil wird, sodass der Dienstleister an dem Konzept verbindlich festgehalten werden kann. 5 Punkte = sehr gut Aus dem Konzept / den CVs geht sehr gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unter- nehmen die Expertise und Erfahrung erheblich übertrifft. Mit einer bestmöglic …
Qualität
Bewertung Beraterprofile für ErstabrufMit dem Angebot sollen die für den Erstabruf einzusetzenden Mitarbeiter (Leitung und Personal) verbindlich unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Folgende Informationen/Unterlagen sollen vorgelegt werden: Erstabruf: - Erfahrungen mit der Optimierung der Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme - Kenntnisse im Bereich RegTech (IT-Lösungen im Bereich des regulatorischen und Compliance-Managements) - Erfahrungen in der Optimierung des Kunden-On-Boarding-Prozesses v.a. im Förderbankenkontext - Erfahrung mit Aufbau und Optimierung von Schulungsmaßnahmen im Kontext der AML-Compliance und dem Kunden-On-Boarding-Prozess - Erfahrung mit der Organisation projektierter, großvolumiger Kundendatenaktualisierung (KDA) Option: KDA - Erfahrung in der projektierten, großvolumigen Kundendatenaktualisierung (KDA) und der Erfassung von Legitimationsdaten sowie der notwendigen Qualitätssicherung - Hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit bei der Datenverarbeitung und Dokumentation - Erfahrung mit standardisierten Arbeitsabläufen in KYC- oder Onboarding-Projekten sowie hohe Belastbarkeit bei hoher Fallzahl und standardisierter Bearbeitung - Qualitätskontrolle und Ergebnissicherung: o Fähigkeit zur Überprüfung und Nachkontrolle von erfassten Daten o Einhaltung von Compliance-Anforderungen und Prozessvorgaben - Sicherer Umgang mit digitalen Erfassungs- und Kommunikationssystemen - Erfahrung mit KYC-Portallösungen (z. B. b+m, IDNow, WebID) - Teamfähigkeit und strukturierte Kommunikation mit internen Bereichen (Kredit, Marktfolge, Compliance) - Vertraulicher Umgang mit sensiblen Kundendaten - Selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise Für das Bewertungskriterium Beraterprofile für Erstabruf können folgende Punkte erreicht werden: 5 Punkte = sehr gut Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht sehr gut hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung erheblich übertreffen. Mit einer bestmöglichen Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 4 Punkte = gut Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht gut her- vor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung vollumfänglich besitzen. Mit einer guten Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 3 Punkte = befriedigend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht überwiegend hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehenen Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 2 Punkte = ausreichend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht teilweise hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 1 Punkt = mangelhaft Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht kaum hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist eher nicht bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 0 Punkt = ungenügend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht nicht her- vor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist nicht bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen.

Eignung16 von 16 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (nachzuweisen durch Registerauszug)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine adäquate Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird. Dies ist mittels Versicherungsnachweis zu belegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-träge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erb … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-träge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber namentlich unter Nennung eines Ansprechpartners, dessen Rufnummer sowie Auftragswert und Liefer- bzw. Leistungszeitraum zu nennen. Es sind maximal fünf, aber mindestens drei Referenzaufträge zu nennen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der Vergabeunterlagen). Mindestanforderungen an die Referenzen: o Mindestens eine der genannten Referenzen muss bei einer Förderbank erbracht worden sein o Mindestens zwei weitere Referenzen müssen bei BaFin regulierten Un-ternehmen aus der Finanzbranche erbracht worden sein o Sämtliche Referenzen müssen Verträge betreffen, die mindestens einen Auftragswert von 750.000 EUR umfassten Mit den Referenzen müssen folgende Nachweise erbracht werden: - Erfahrung mit projektierter, großvolumiger Kundendatenaktualisierung (KDA) - Neuausrichtung der Geldwäsche, insbesondere o Überarbeitete Prozesse und Dokumente o Optimierte Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme o Aufbau und Optimierung Schulungsmaßnahmen - Prozessuale Beratung, Prozessoptimierung bzgl. o Kreditprozessuale Fragestellungen im End-to-End-Kreditprozess o Förderprozess o Gelwäscheprozess und KYC- und KDA-prozess o Produktumsetzung Referenzen können auch im Wege der Eignungsleihe bspw. für die Kundendatenaktualisierung durch Dritte erbracht werden (Vgl. Anlage 08 & 08a)."
Anteil der Unterauftragsvergabe
Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Nam … ganz lesenSofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung). Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (Anlage 08 und 08a).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) bezogen auf die geforderte Leistung (formlos bzw. Eigenerklärung).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemei … ganz lesenSofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (formlos).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nennung eines Ansprechpartners, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet, sowie Zusage, dass Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) jederzeit telefonisch zu erreichen sind und Reaktionszeiten von max. vier Stunden an Werktagen eingehalten werden (formlos bzw. Eigenerklärung).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Mit dem Angebot soll der für den Auftrag einzusetzende Mitarbeitende unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Nachzuweisen ist, dass die angebotene Leistung von nach Möglichkeit einem, maximal zwei Ber … ganz lesenMit dem Angebot soll der für den Auftrag einzusetzende Mitarbeitende unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Nachzuweisen ist, dass die angebotene Leistung von nach Möglichkeit einem, maximal zwei Beratern mit jeweils diesen Fähigkeiten und Erfahrungen erbracht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass beide Berater über sämtliche der aufgeführten Fähigkeiten und Erfahrungen (vollumfänglich) zu verfügen haben. Der Auftraggeber verlangt, dass einer der Berater als führender Berater die Aufgabe des Hauptansprechpartners wahrnimmt. Dieser führende Berater muss über Kapazitäten verfügen, die es ihm ermöglichen bis zu 80 Prozent der beauftragten Leistungen eigenständig zu erbringen (Eigenerklärung). Über eine unterstützende Leistungserbringung entscheidet der Auftraggeber nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer individuell. Mindestanforderung an das einzusetzende Personal: - insgesamt wenigstens 10-jährige operative Berufserfahrung, davon: o mindestens 8 Jahre im Informationssicherheitsmanagement o mindestens 5 Jahre als CISO in einem regulierten Finanzdienstleistungskonzern o mindestens 3 Jahre in der Gesamtverantwortung des Bereiches Information Security Risk Management im Sinne der ISO 27005 oder einem vergleichbaren Standard o mindestens 2 Jahre im Bereich der Enterprise Architektur mit dem Fokus der Integration der Business- IT- und Security Architektur o mindestens 5 Jahre in der IT-Compliance, dem IT-Service Managements sowie dem Management bzw. der Steuerung auf Senior Level von entsprechenden Bereichen in der Finanzdienstleistungsbranche Operative Berufserfahrung bedeutet, die umrissenen Themen durch Praxiserfahrung sowohl wirksam operationalisiert, als auch auf Managementebene gesteuert zu haben. Zusätzlich muss durch den Bieter belegt werden, dass umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten: o bei der internen Leitung zur Umsetzung regulativer Programme in der Finanzwirtschaft, z.B. BAIT, VAIT oder vergleichbaren Standards o bei der Herstellung der Zertifizierungsreife und Durchlauf mehrere Zyklen bei der Zertifizierung eines ISMS nach ISO 27001, BSI Grundschutz oder NIST als interner Verantwortlicher o bzgl. einer eigenverantwortlichen Steuerung der Krisenbewältigung in globalen Krisen mit Schnittstelle zum IT-Notfallmanagement o bzgl. der Unterstützung von Beauftragten bei Förderbanken oder vergleichbaren Instituten o eine Beteiligung an dem Aufbau oder der Weiterentwicklung einer operativen IT-Sicherheit bei einer Förderbank oder vergleichbarem Institut o bzgl. der mindestens teilverantwortlichen Durchführung von einem ISMS Einführungsprojektes bestehen. Folgende Informationen/Unterlagen müssen vorgelegt werden: - Referenzen zu vergleichbaren Tätigkeiten. Sämtliche der aufgeführten Punkte müssen mit Referenzen oder via Lebenslauf belegt werden. Auf Nachfrage ist dem Auftraggeber innerhalb von 4 Tagen bzgl. jeglicher in Frage stehender Nachweise ein Kontakt (beim Referenzgeber) zu benennen, der die Werthaltigkeit der aufgeführten Referenzen als Referenzgeber bestätigen kann. Sollte eine Bestätigung durch diesen Kontakt nicht möglich sein, behällt sich der Auftraggeber einen Angebotsausschluss vor. - Zertifizierung zum IT-Sicherheitsbeauftragten (z.B. CISA, ISO/IEC 27001 Lead Auditor/Lead Implementer, DVA, oder vergleichbar) - Sollte der Berater die deutsche Sprache nicht als Muttersprache haben, so ist ein Nachweis über ein C2 Niveau zu erbringen.
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. (Formlos)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Anlage 09) einzureichen.
Informationssicherheit
Der Auftragnehmer hat den Nachweis eines etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems zu erbringen, z. B. durch eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. (Nachzuweisen durch Zertifikat)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Ein Rahmenvertrag für den Zeitraum 2025 bis 2027 (ab Zuschlagserteilung für 24 Monate) mit 2 jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen. Der Rahmenvertrag weist nachfolgende Laufzeiten auf: 1. Grundlaufzeit: 24 Monate ab der Zuschlagserteilung 2. Laufzeit der Verlängerungsoption 1: 12 … ganz lesenbis zu 2-mal: Ein Rahmenvertrag für den Zeitraum 2025 bis 2027 (ab Zuschlagserteilung für 24 Monate) mit 2 jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen. Der Rahmenvertrag weist nachfolgende Laufzeiten auf: 1. Grundlaufzeit: 24 Monate ab der Zuschlagserteilung 2. Laufzeit der Verlängerungsoption 1: 12 Monate 3. Laufzeit der Verlängerungsoption 2: 12 Monate Verlängerungsoption 1: Die erste Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, dass keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erfolgen soll. Verlängerungsoption 2: Die zweite Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der ersten Verlängerung dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, dass keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erfolgen soll.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 Wochen
Angebotsöffnung
22.05.2025, 11:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: "Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach bestem Wissen und Gewissen keine widerstreitenden Interessen bestehen, welche die Unabhängig und Objektivität bei Erbringung der Leistung beeinträchtigen könnten." Diesbezüglich gelten die Anlage 12 - Interessenkonflikt dargestellten Anforderungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß g … ganz lesenNachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645KDG

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Name
NBank
Anschrift
Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Kontakt
ausschreibungen@nbank.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 660 (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (135 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.05.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 22.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e7b83446-bdc9-4519-b87f-5ada610fb50a.