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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag AML-Compliance

NBank · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen RE 2025.19veröffentlicht 03.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 532 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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in 8 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,4 Mio. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Wertungspreis Erstabruf20 %
  • Wertungspreis Durchführung der KDA10 %
  • Konzept zur Expertise und Umsetzung30 %
  • Bewertung Beraterprofile für Erstabruf40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Beratung und Begleitung in Grund-atzfragen im Kredit- und Förderprozess und dem Bereich AML-Compliance und KYC/KDA. Dabei benötigt die NBank Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen/bankrechtlichen Fragestellungen vorwiegend im Kredit- und Geldwäscheprozess (z.B. KWG, MaRisk, GwG/AML-Verordnung, Abgabenordnung) und förderbankspezifischen Anforderungen aus dem Verwaltungs- und EU-Recht (z.B. ESF/EFRE-Verordnungen, Nds. Landeshaushaltsordnung, Onlinezugangsgesetz, Mitteilungsverordnung). Mit dem Ziel der NBank, das Darlehensgeschäft auszuweiten, müssen diese regulatorische Anforderungen und neue Entwicklungen aus dem Blickwinkel einer Förderbank optimiert umgesetzt werden und die Risikokultur bzw. das Bewusstsein des Handelns im stark regulierten Umfeld gestärkt werden. Gleichfalls ist der Kunden-On-Boarding-Prozess zu optimieren, um einem zunehmen-den (Förder-)Geschäft gerecht werden zu können und Synergien zu erzeugen. Aufgrund von Kontrollhandlung und Revisionsfeststellungen hat die NBank zudem Optimierungsbedarf im Bereich AML-Compliance. Die Tätigkeitsfelder der Beauftragung sollen die prozessuale Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. Abbildung von Anforderungen in den Prozessen und in der sfO), Unterstützung bei der Optimierung der Methodik und der (Kreditrisiko-)Steuerung sowie ggf. Projektleitung und Projektbegleitung und Changemanagement umfassen. Die Aktivitäten in den unten aufgeführten Themenfelder umfassen, neben der Begleitung der fachlichen Konzeption, das Projektmanagement, die organisatorischen und ggf. techniknahe Unterstützung. und Beratung bei der Konzeption, Umsetzung und Testdurchführung, sowie die verantwortliche Begleitung regulatorischer Neuerungen. Der Auftragnehmer soll dabei sowohl für ad-hoc-Beratung einzelner Anfragen als auch für die Umsetzung umfassenderer Themen in Form von Projekten zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer muss über die notwendige Erfahrung und Expertise verfügen, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. Die zu erbringende Leistung zu den einzelnen Themengebieten inklusive die für den Rahmen zu berücksichtigenden Personentage werden im weiteren Verlauf näher beschrieben. Die konkreten Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Vorfeld einer abzurufenden Leistung (mit dem Einzelabruf) konkret abgestimmt. Auf Grund der Vielfältigkeit der möglichen Aufgabenstellungen ist eine abschließende Aufzählung an dieser Stelle nicht möglich. Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. 2.1.2 Erstabruf Als Erstabruf aus dem Rahmenvertrag ist die Unterstützung bei der Durchführung des Projektes zur Neuausrichtung der AML-Compliance in der NBank geplant. Der als Erstabruf umzusetzende Projektaufsatz ist bereits erarbeitet worden und in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die im Angebot präsentierten Berater sollen in allen Modulen wesentliche Teile des Projektes inhaltlich mit erarbeiten und die einzelnen Module jeweils gemeinsam mit einem Mitarbeiter der NBank organisieren und koordinieren. Die NBank stellt eine Projektleitung und übernimmt entsprechende Beistellleistungen - insbesondere Datenbereitstellung und Qualitätssicherung - in der Projektumsetzung der Module. Im Rahmen der zu erbringenden Leistung wird durch den Auftragnehmer eine stellvertretende Projektleitung zur Verfügung gestellt. Optional soll die Durchführung bzw. die Unterstützung bei der KDA Remediation angeboten werden. Inhaltlich wird auf bereits gewonnen Erkenntnisse und Handlungsfelder aufgesetzt. Die jeweiligen Themen sind in der Projektplanung adressiert und in der Projektumsetzung zu berücksichtigen. Der Projektaufsatz verfolgt zwei Handlungsstränge: - Kundendatenaktualisierung (KDA) -> Überprüfung der Kundendaten -> Validierung und bei Bedarf Aktualisierung der Kundendaten - Neuausrichtung der Geldwäsche, insbesondere -> Überarbeitete Prozesse und Dokumente -> Optimierte Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme -> Aufbau und Optimierung Schulungsmaßnahmen 2.1.2.1 Projektleitung und PMO Benötigt wird zur Umsetzung des Projekts einerseits eine intensive Unterstützung in der Durchführung und sowie eine (stellvertretende) Projektleitung, die zusätzlich zu einem/r Beschäftigten der NBank als solche fungiert. Für das Projekt des Erstabrufs soll der Auftragnehmer kurzfristig eine stellvertretende Projektleitung und PMO-Kapazitäten zur Verfügung stellen. 2.1.2.2 Projektumsetzung Erfolgt gem. Infos/Skizze in der Leistungsbeschreibung Optional: Vollständige Aktualisierung und Nacherhebung der Bestandskundendaten und Legitimationsdaten (Gem. Leistungsbeschreibung)

Beschreibung des Loses

Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. Produktumsetzungsprozess optimieren Die NBank führt regelmäßig neue Förder- und Kreditprodukte ein, aktuell noch überwiegend im Auftrag des Landes als Treuhanddarlehensprodukt oder Zuschuss. Der Prozess der Produkteinführung ist besonders wichtig für eine schnelle und korrekte Bereitstellung und technische Abbildung der Produkte. (Weitere Infos siehe Leistungsbeschreibung) Aufsichtsrechtliche Beratung (Umsetzung Aufsichtsrecht in Bezug auf Kredit und Geldwäsche) und Förderspezifische Fragestellungen (siehe Leistungsbeschreibung) Methodik und (Kreditrisiko-)Steuerung Steuerung im Kreditprozess - Beratung/Begleitung bei der Entwicklung einer Limitsteuerungssytematik und der Implementierung eines Limitsteuerungssystems (Kunden, Länder, Portfolio) - Begleitung/Beratung bei der Implementierung von Risikoleitplanken/Finanzierungsgrundsätzen (zur Stärkung des Risikobewusstseins) Projektleitung und Projektmanagement Benötigt wird eine Unterstützung in der Durchführung von Projekten sowie die Übernahme von Projektleitungstätigkeiten. (siehe Leistungsbeschreibung) Changemanagement - Change-Begleitung und Kommunikation für Mitarbeitende - Implementierung/Stärkung der Risikokultur bzw. des notwendigen Risikobewusstsein im stark regulierten Umfeld - Optimierung der operativen Kreditprozesse / operativen Arbeitsabläufe vor dem Hintergrund der Ausweitung des Kreditgeschäftes (weitere Infos siehe Leistungsbeschreibung) 2.2 Leistungsumfang Für den Rahmenvertrag ist ein Kontingent von insgesamt 4.080 PT (Schätzwert) vorgesehen. Für den Erstabruf ist ein Kontingent von 1.830 PT vorgesehen. Dabei ist für die Beratung/Begleitung ein Kontingent von ca. 930 PT geplant. Für die optionale Durchführung der KDA Remediation ist ein Kontingent von 900 PT geplant. Für 2025 ist dabei aufgrund des Erstabrufs für das Projekt für die Beratung von mindestens 560 PT auszugehen. 2026 werden mindestens 370 PT über den Erstabruf für Beratung abgenommen. Das Projekt soll zum 31.12.2026 enden. Die Remediation soll, falls rechtzeitig beauftragt bis zum 31.12.2026 umgesetzt sein, sodass hier der Abruf in den ersten beiden Jahren des Vertrags erfolgen würde. Gesamthöchstmenge: 7.432 PT Das jährlich fest abzunehmende Kontingent ist vom Auftragnehmer für die NBank vorzuhalten und kann dafür auch im Fall des nicht erfolgten tatsächlichen Abrufs sei-tens des Auftragnehmers abgerechnet werden. Das verbindlich abzunehmende Kontingent verfällt, sofern es nicht in dem letzten Monat, für den es geplant ist, abgerufen wurde, es sei denn die Parteien verständigen sich einvernehmlich, aufgrund besonderer Umstände, das Kontingent ins nächste Jahr zu übertragen. Besondere Umstände liegen insbesondere vor, wenn es zu einer aus der Sphäre des Auftragnehmers stammenden Leistungsstörung gekommen ist. Optional abzunehmende Personentage Das optional abzunehmende Kontingent muss nicht von der NBank abgenommen werden und kann in gegenseitigem Einvernehmen auf die folgenden Monate weitergeschoben werden. Eine Pflicht zur Abnahme durch den Auftraggeber besteht nur hinsichtlich des verbindlich abzunehmenden Kontingents. Hinsichtlich des optional abzunehmenden Kontingents besteht keine Abnahmeverpflichtung. Sowohl die verbindlich abzunehmenden Personentage (Kontingent) pro Jahr als auch die optional abzunehmenden Personentage (Kontingent) werden im vierten Quartal des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr von Auftraggeber verbindlich mitgeteilt. Eine Steigerung des Kontingents um 50 %, verglichen mit dem Vorjahreswert, (für 2025 auf das ganze Jahr hochgerechnet) muss vom Auftragnehmer ermöglicht werden. Der Auftraggeber darf den Rahmenvertrag bis zur Gesamthöchstmenge nutzen. Der Auftragnehmer wird versuchen auch Aufträge, die oberhalb der Mengenangaben der jährlichen Schätzwerte liegen zu erfüllen. 2. Preisblatt/Preisangabe Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Der Preis ist als Tagessatz (8 Stunden) für jedes Senioritätslevel / Erfahrung (Netto und Brutto), sowie Gesamtpreis (Netto und Brutto) inklusive aller Nebenkosten gem. separaten Preisblatt anzugeben. Die NBank kann bei Ausschöpfung des Kontingents ein zusätzliches Kontingent von bis zu 50 % zum angegebenen Preis nachbeauftragen. Eine Preisanpassung während der gesamten Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Bei der Preisabgabe ist die Vorgabe, bis zu 25 % vor Ort Tätigkeit in der NBank, sowie mind. 75 % Remote-Tätigkeit zu berücksichtigen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Wertungspreis Erstabruf20 %
Wertungspreis Durchführung der KDA10 %
Konzept zur Expertise und Umsetzung30 %
Bewertung Beraterprofile für Erstabruf40 %
Preis
Wertungspreis ErstabrufFür die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 5 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An-gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
Preis
Wertungspreis Durchführung der KDAFür die Wertung maßgeblich ist der Wertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 5 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden An- gebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Ange- botspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 5 Punkte. Bieter 2 erhält 4,2 Punkte (100:120*5).
Qualität
Konzept zur Expertise und UmsetzungMit der Angebotsabgabe ist ein Konzept für den Rahmenvertrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Qualifikationen und Erfahrungen konkret für die ausgeschriebenen Leistungen genutzt werden sollen und warum auf Grundlage der Qualifikationen und Erfahrungen und unter Berücksichtigung von Herangehensweise und Umsetzung eine bestmögliche Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu erwarten ist. Gleichzeitig soll dargelegt werden, wie kurzfristig entsprechend qualifiziertes Personal am Beispiel des Erstabruf zu Verfügung gestellt werden kann. In dem Konzept zur Erbringung und Umsetzung der Leistung ist insbesondere, aber nicht nur, auf folgende Aspekte einzugehen: Allgemeines: - Beschreibung der Lieferfähigkeit der fachlichen Expertise im Zeitablauf - Personaleinsatz und Zeitplanung für den Erstabruf, insbesondere wann bzw. wie schnell wird mit der Ausführung der Leistung nach Abruf begonnen werden kann - Beschreibung einer möglichen Umsetzung der KDA mitsamt anhand der vorgegebenen Projektlaufzeit abgestimmter Zeit und Ressourcenplanung - Reaktionszeiten bei dringenden Angelegenheiten - Ressourcenplanung insbesondere für kurzfristigen Bedarf an Beratung und Unterstützung, insbesondere wie, mit welchem zeitlichen Vorlauf und in welchem zeitlichen Ablauf die genannten Ressourcen für die Leistungserbringung organisiert werden können - Kompensation von Personalausfällen während der Vertragslaufzeit - Gewährleistung der Abstimmung mit der NBank und Effizienz der Kommunikation Expertise und Erfahrung: - Kenntnisse der Geschäftsmodelle und -prozesse von Förderbanken in Deutschland und dem Zusammenspiel zwischen den IT-Systemen; Kenntnisse von Banksteuerungssoftware und Systemarchitekturen in Banken; sowie von SAP oder vergleichbaren Geschäftspartner-Verwaltungssystemen - Erfahrung bei der Umsetzung und Operationalisierung von Fachkonzepten, sowie Überführung in allgemeine Rahmen- und Arbeitsanweisungen - Kenntnisse der Geschäftsmodelle und -prozesse von Förderbanken in Deutschland - Projekterfahrung o Erfahrung bei der Erstellung von projektähnlichen Vorgehensmodellen o Erfahrung bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Workshops o Kenntnisse in der Steuerung komplexer Projekte in vergleichbarer Organisation und Größenordnung. - notwendige Erfahrung und Expertise, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. - Abdeckung des gesamten breiten Spektrums an Themenfeldern durch qualifiziertes Personal - Erfahrung bei der bei der Testplanung, Testvorbereitung und operativen Testdurchführung von technischen Anpassungen - Erfahrung in der Durchführung von Schulungen und im Changemanagement - Erfahrungen in der prozessualen Beratung, Prozessoptimierung bzgl. o Kreditprozessualen Fragestellungen im End-to-End-Kreditprozess o Förderprozess o Gelwäscheprozess und KYC- und KDA-Prozess o Produktumsetzung - MA-Zertifizierungen im Umfeld Kredit- und Förderprozess sowie AML-Compliance, Projektmanagement - Persönliche Referenzen der eingereichten Referenzprofile im fachlichen Gebiet (Bereitstellung von bis zu 3 Referenzprofilen pro Themengebiet) Allgemeine Anforderungen an die Konzepte Das jeweilige Konzept sollte 10 DIN-A4-Seiten bzw. 20 PowerPoint-Folien (exklusive der einzureichenden Profile) nicht überschreiten. Die Überschreitung kann zur schlechteren Bewertung des Konzepts führen. Hinweis: Je besser diese Aspekte erfüllt werden und je schneller die Leistungserbringung im konkreten Einzelfall des Bedarfs beginnen kann, desto besser kann das Konzept im Rahmen der Bepunktung der Angebote entsprechend den untenstehenden Kriterien bewertet werden. Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass das Konzept Zuschlags- und damit Vertragsbestandteil wird, sodass der Dienstleister an dem Konzept verbindlich festgehalten werden kann. 5 Punkte = sehr gut Aus dem Konzept / den CVs geht sehr gut hervor, dass das zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Unter- nehmen die Expertise und Erfahrung erheblich übertrifft. Mit einer bestmöglic …
Qualität
Bewertung Beraterprofile für ErstabrufMit dem Angebot sollen die für den Erstabruf einzusetzenden Mitarbeiter (Leitung und Personal) verbindlich unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Folgende Informationen/Unterlagen sollen vorgelegt werden: Erstabruf: - Erfahrungen mit der Optimierung der Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme - Kenntnisse im Bereich RegTech (IT-Lösungen im Bereich des regulatorischen und Compliance-Managements) - Erfahrungen in der Optimierung des Kunden-On-Boarding-Prozesses v.a. im Förderbankenkontext - Erfahrung mit Aufbau und Optimierung von Schulungsmaßnahmen im Kontext der AML-Compliance und dem Kunden-On-Boarding-Prozess - Erfahrung mit der Organisation projektierter, großvolumiger Kundendatenaktualisierung (KDA) Option: KDA - Erfahrung in der projektierten, großvolumigen Kundendatenaktualisierung (KDA) und der Erfassung von Legitimationsdaten sowie der notwendigen Qualitätssicherung - Hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit bei der Datenverarbeitung und Dokumentation - Erfahrung mit standardisierten Arbeitsabläufen in KYC- oder Onboarding-Projekten sowie hohe Belastbarkeit bei hoher Fallzahl und standardisierter Bearbeitung - Qualitätskontrolle und Ergebnissicherung: o Fähigkeit zur Überprüfung und Nachkontrolle von erfassten Daten o Einhaltung von Compliance-Anforderungen und Prozessvorgaben - Sicherer Umgang mit digitalen Erfassungs- und Kommunikationssystemen - Erfahrung mit KYC-Portallösungen (z. B. b+m, IDNow, WebID) - Teamfähigkeit und strukturierte Kommunikation mit internen Bereichen (Kredit, Marktfolge, Compliance) - Vertraulicher Umgang mit sensiblen Kundendaten - Selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise Für das Bewertungskriterium Beraterprofile für Erstabruf können folgende Punkte erreicht werden: 5 Punkte = sehr gut Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht sehr gut hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung erheblich übertreffen. Mit einer bestmöglichen Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 4 Punkte = gut Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht gut her- vor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung vollumfänglich besitzen. Mit einer guten Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 3 Punkte = befriedigend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht überwiegend hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehenen Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung weitestgehend besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist - auch aufgrund der konzeptionellen Aussagen des Bieters - bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 2 Punkte = ausreichend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht teilweise hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 1 Punkt = mangelhaft Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht kaum hervor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist eher nicht bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen. 0 Punkt = ungenügend Aus den Beraterprofilen und Nachweisen geht nicht her- vor, dass die zur Ausführung des Auftrages vorgesehene Berater / die Beraterinnen die fachliche und methodische Expertise und Erfahrung besitzen. Mit einer zufriedenstellenden Unterstützung ist nicht bei der Ausführung der Aufgaben zu rechnen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Ein Rahmenvertrag für den Zeitraum 2025 bis 2027 (ab Zuschlagserteilung für 24 Monate) mit 2 jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen. Der Rahmenvertrag weist nachfolgende Laufzeiten auf: 1. Grundlaufzeit: 24 Monate ab der Zuschlagserteilung 2. Laufzeit der Verlängerungsoption 1: 12 … ganz lesenbis zu 2-mal: Ein Rahmenvertrag für den Zeitraum 2025 bis 2027 (ab Zuschlagserteilung für 24 Monate) mit 2 jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen. Der Rahmenvertrag weist nachfolgende Laufzeiten auf: 1. Grundlaufzeit: 24 Monate ab der Zuschlagserteilung 2. Laufzeit der Verlängerungsoption 1: 12 Monate 3. Laufzeit der Verlängerungsoption 2: 12 Monate Verlängerungsoption 1: Die erste Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, dass keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erfolgen soll. Verlängerungsoption 2: Die zweite Option gilt als wahrgenommen, wenn nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der ersten Verlängerung dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt wird, dass keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erfolgen soll.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß g … ganz lesenNachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6453Q7

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin12

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Name
NBank
Anschrift
Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Website
nbank.de
Kontakt
ausschreibungen@nbank.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 660 (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (135 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.05.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 22.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 436b7801-86ff-413c-91d1-e11e7a816346.