Rahmenvereinbarungen Programmier- und Beratungsleistungen zur Anwendungsentwicklung im Ressort des StMELF
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · München, Bayern
Aktenzeichen 2026H3000006veröffentlicht 03.09.2026erstmals 16.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 9,38 Mio. €
- je Los
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 04.01.2027 – 31.12.2030
- Lose
- 5
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 9,38 Mio. € je LosHöchstwert der Rahmenvereinbarung 14,06 Mio. € je Los
- Laufzeit
- 4 Jahre04.01.2027 – 31.12.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (22 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 2 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 51 Tagenan Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELF
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 44 Tagennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Heute
- Bindefrist endetin 54 Tagen98 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 58 TagenLaufzeit bis 31.12.2030
Beschreibung
Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung und Pflege von Anwendungen, insbesondere Webanwendungen sowie mobile Anwendungen. Die Entwicklung erfolgt hauptsächlich in den Referenzarchitekturen des StMELF (aktuell überwiegend Racy10, basierend auf der Programmiersprache Java sowie den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA sowie Racy25, basierend auf den Programmiersprachen Java und TypeScript sowie den Frameworks Angular, Spring und JPA). Die Leistung umfasst auch die Pflege und Weiterentwicklung der Referenzarchitekturen.
Derzeit gibt es sowohl Anwendungen in der Racy10- als auch der Racy25-Architektur, wobei diese die Standardarchitektur für Neuentwicklungen ist. Die für die Entwicklung zuständigen Referate P5 und CIO2 des StMELF sowie das Sachgebiet IuK4 der FüAk sind Teil der EU-Zahlstelle des Freistaates Bayern und nach der EU-Verordnung Nr. 885/2006 ist für die Informationssysteme der Zahlstelle die Zertifizierung der IT-Sicherheit gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in jeweils aktueller Fassung verpflichtend.
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Dienstleistungen Anwendungsentwicklung Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA sowie Racy25 basierend auf den Frameworks Angular, Spring, JPA). Los 1 umfasst geschätzt 75.000 Arbeitsstunden auf 4 Jahre. | 4 Jahre | 9.375.000 € |
| 2 | Dienstleistung Anwendungsentwicklung Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA sowie Racy25 basierend auf den Frameworks Angular, Spring, JPA). Es handelt sich um geschätzt 75.000 Stunden auf 4 Jahre. | 4 Jahre | 9.375.000 € |
| 3 | Dienstleistung Anwendungsentwicklung Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA sowie Racy25 basierend auf den Frameworks Angular, Spring, JPA). Es handelt sich um geschätzt 75.000 Stunden in 4 Jahren. | 4 Jahre | 9.375.000 € |
| 4 | Dienstleistung Anwendungsentwicklung Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA sowie Racy25 basierend auf den Frameworks Angular, Spring, JPA). Los 4 umfasst geschätzt 75.000 Arbeitsstunden auf 4 Jahre. | 4 Jahre | 9.375.000 € |
| 5 | Dienstleistung Anwendungsentwicklung Benötigt werden Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung von Anwendungen, insbesondere Webanwendungen in der Referenzarchitektur des StMELF (aktuell Racy10, basierend auf den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA sowie Racy25 basierend auf den Frameworks Angular, Spring, JPA). Es handelt sich geschätzt um 75.000 Stunden für 4 Jahre. | 4 Jahre | 9.375.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung6 von 6 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Nettogesamtumsätze jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einzeln aufgegliedert und z … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Nettogesamtumsätze jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einzeln aufgegliedert und zusammengerechnet anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderte Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen - Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Nettoumsätze im Tätigkeitsbereich jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Nettoumsätze im Tätigkeitsbereich jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einzeln aufgegliedert und zusammengerechnet anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderte Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung: Können Sie eine branchenübliche, bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? -> Ausschlusskriterium
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine Eigenerklärung nachfolgend näher bezeichneter, unternehmensbezogener und geeigneter Referenzen des Bieters zu erbringen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über mindestens eine und höch … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine Eigenerklärung nachfolgend näher bezeichneter, unternehmensbezogener und geeigneter Referenzen des Bieters zu erbringen: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über mindestens eine und höchstens fünf vergleichbare, unternehmensbezogene Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Leistungen im Rahmen der Digitalisierung von staatlichen Förderverfahren aus den letzten höchstens fünf Jahren, jeweils mit den nachfolgend geforderten Angaben abzugeben: o Bezeichnung und Beschreibung der Referenz o Angabe des Auftragswertes o Angabe des Leistungszeitraumes o Angabe des Auftraggebers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) o Angabe, ob Gegenstand die Digitalisierung von staatlichen Förderverfahren gewesen ist o Angabe, ob die Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde Vergleichbarkeit der Referenz Die unternehmensbezogene Referenz gilt jeweils als vergleichbar, wenn alle Anforderungen kumulativ erfüllt sind: o Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen im Rahmen der Digitalisierung von staatlichen Förderverfahren o Es handelt sich um Projekte, die vom Bieter als Hauptauftragnehmer mit einem Auftragswert von mindestens 1. Mio. Euro durchgeführt wurden. o Es wurden die Entwicklung und Pflege von Webanwendungen durchgeführt. o Die Entwicklung erfolgte mit vergleichbaren Technologien, also den Basistechnologien von Racy10 und Racy25. Diese vergleichbaren Technologien sind folgende: für Racy 10 die Programmiersprache Java sowie den Frameworks Apache Wicket, Spring und JPA) und für Racy25 die Programmiersprachen Java und TypeScript sowie den Frameworks Angular, Spring und JPA.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- 2x jährliche Verlängerungsoption
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 14.062.500 €
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 98 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht i … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Schutzerklärung Scientology, Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Anschrift
- Ludwigstraße 2, 80539 München
- Website
- stmelf.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
stmelf.bayern.de - Auskünfte
- Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELFzentrale-vergabestelle@
fueak.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens9 Meldungen
- 8. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.11.2026
- 7. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.10.2026 auf 23.11.2026 verschoben
- 6. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 20.10.2026 auf 23.10.2026 verschoben
- 5. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 06.10.2026 auf 20.10.2026 verschoben
- 4. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 06.10.2026
- 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 24.09.2026 auf 06.10.2026 verschoben
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 24.09.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 24.09.2026
- BekanntmachungFrist 24.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cda1f863-5ffe-4997-b1ab-9d528e4e86d8.