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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Fortführung von Prozess- und Akzeptanzberatung für hessische Kommunen bei Stromprojekten in 3 Losen für die Jahre 2025 - 2029

LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, Zentrale Beschaffung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen 2025-V-0027rvveröffentlicht 04.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 537 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,04 Mio. €
Laufzeit
11 Monate16.06.2025 – 31.05.2026
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65189, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität der Konzeptskizze70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2026
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Hessen engagiert sich im Kontext der bundesweit angestrebten Energiewende in hohem Maße dafür, eine Verbesserung der Nachhaltigkeit durch die Unterstützung der Transformation des Energiesystems herbeizuführen. Die energiepolitischen Ziele des Landes Hessen adressieren dabei sowohl die nachhaltige Veränderung der Energieerzeugungslandschaft als auch Energieeffizienzbestrebungen und den beschleunigten Wandel des Energieverbrauchs hin zu möglichst emissionsfreien, effizienten elektrischen Verbrauchern. Zur Erreichung dieser Ziele ist die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH (LEA Hessen) mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen beauftragt. Die LEA LandesEnergieAgentur Hessen strebt zur Erfüllung dieser Aufgaben an, eine Rahmenvereinbarung über kommunale Beratungsleistungen im Bereich der Stromerzeugung abzuschließen. Die Umsetzung der Energiewende in Hessen soll nicht nur durch geeignete Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weiterhin wirkungsvoll begleitet werden. Auch sollen vermehrt Kommunen bei der Steuerung lokaler Stromerzeugungsprojekte strategisch beraten werden. Die Maßnahmen sind dem Ziel der allgemeinen Akzeptanz und damit erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen zuzuordnen. Es soll für drei hessischen Regierungsbezirke (3 Lose) jeweils ein qualifizierter Dienstleister beauftragt werden, der die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger fachlich und methodisch unterstützt. Die Durchführung von Maßnahmen erfolgt in den regionalen Schwerpunkträumen.

Los 1: Regierungsbezirk Kassel Los 2: Regierungsbezirk Gießen Los 3: Regierungsbezirk Darmstadt

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Regierungsbezirk Kassel

Ausführliche Leistungsbeschreibung - vgl. Dok-Nr.: 02

11 Monate1.680.000 €
2
Regierungsbezirk Gießen

Ausführliche Leistungsbeschreibung - vgl. Dok-Nr.: 02

11 Monate1.680.000 €
3
Regierungsbezirk Darmstadt

Ausführliche Leistungsbeschreibung - vgl. Dok-Nr.: 02

11 Monate1.680.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität der Konzeptskizze70 %
Preis30 %
Qualität
Qualität der Konzeptskizze-

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
31.05.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.05.2026, mit der Option für den Auftraggeber auf Verlängerung um jeweils 12 Monate bis längstens 31.05.2029, sofern die Rahmenvereinbarung vom Auftraggeber bis zum jeweilige … ganz lesenDer Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.05.2026, mit der Option für den Auftraggeber auf Verlängerung um jeweils 12 Monate bis längstens 31.05.2029, sofern die Rahmenvereinbarung vom Auftraggeber bis zum jeweiligen Stichtag am 30.04. für das jeweils folgende Jahr verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.05.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es handelt sich hier um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, d.h., dass sich in diesem Fall der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Demgegenüber ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, die vorgehaltenen Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Die Rahmenvereinbarung endet, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den abgeschlossenen Wert der Vereinbarung zuzüglich 50% erreicht hat, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Jahren.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich hier um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, d.h., dass sich in diesem Fall der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Demgegenüber ist der Auftraggeber nicht dazu verpf … ganz lesenEs handelt sich hier um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, d.h., dass sich in diesem Fall der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Demgegenüber ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, die vorgehaltenen Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Die Rahmenvereinbarung endet, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den abgeschlossenen Wert der Vereinbarung zuzüglich 50% erreicht hat, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Jahren.
Hinweis
Im Rahmen des Offenen Verfahrens darf neben den genannten Unterlagen ("Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)" (Dok-Nr. 11), Eigenerklärung Russland Sanktionen (Dok-Nr. 12), sowie VHB-Formular 234 (Bietergemeinschaftserklärung, Dok-Nr. 05), VHB-Formular 235 (Erklärung zum Nachu … ganz lesenIm Rahmen des Offenen Verfahrens darf neben den genannten Unterlagen ("Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)" (Dok-Nr. 11), Eigenerklärung Russland Sanktionen (Dok-Nr. 12), sowie VHB-Formular 234 (Bietergemeinschaftserklärung, Dok-Nr. 05), VHB-Formular 235 (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Dok-Nr. 06), VHB-Formular 236 (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Dok-Nr. 07) und der Leistungsbeschreibung (Dok-Nr.: 02)) ausschließlich das Angebotsblatt (Dok-Nr. 04) verwendet werden. Alle genannten Unterlagen können bei dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden. Hinweis: Sofern Sie sich nicht registriert haben für den Download der Unterlagen, kann Ihnen die Vergabestelle keine Nachricht zukommen lassen, wenn sich der Inhalt einzelner Dateien als falsch oder fehlerhaft herausstellen sollte. Sie müssen also selbst regelmäßig nachschauen, ob die Vergabestelle geänderte oder weitere Unterlagen zum Download bereitgestellt hat. Darüber hinaus können Sie sich auf der HAD-Bekanntmachungsplattform freiwillig registrieren, damit Sie bei der Beantwortung von Bewerberfragen per E-Mail informiert werden können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Klima und Energieeffizienz Agentur GmbH, Kassel2
2IFOK GmbH, Bensheim1
3Genius GmbH, Darmstadt2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

846vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.05.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 09.05.2025 auf 19.05.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 19.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 763cef7d-13ff-480b-a1dc-3c2674f5a0af.