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Frist abgelaufenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Trinkwasserbeprobung nach TrinkwV 2001 in div. Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-GV-23-1529000-4121.06veröffentlicht 04.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1038 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2024 – 29.02.2028
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    vor 35 Monaten
  3. Angebotsfrist 07:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 34 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 32 Monaten
  6. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 32 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche Trinkwasserbeprobung nach TrinkwV 2001 in div. Liegenschaften in Schleswig-Holstein. Die Probennahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458. Die GMSH bewirtschaftet die Liegenschaften des Landes Schleswig-Holsteins, die in vier regionalen Objektbetreuungsbereichen Nord, Kiel, West und Südost aufgeteilt sind.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nord

Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche Trinkwasserbeprobung nach TrinkwV 2001 in div. Liegenschaften in Schleswig-Holstein. Die Probennahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458. Die GMSH bewirtschaftet die Liegenschaften des Landes Schleswig-Holsteins, die in vier regionalen Objektbetreuungsbereichen Nord, Kiel, West und Südost aufgeteilt sind. In diesem Los wird eine jährliche Trinkwasserbeprobung des Objektbetreuungsbereichs Nord gemäß der Liegenschaftsliste "Los 1 Nord" ausgeschrieben. Dieses Los umfasst voraussichtlich 293 Legionellen-Proben, 38 Mikrobiologie-Proben.

4 Jahre–
2
Kiel

Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche Trinkwasserbeprobung nach TrinkwV 2001 in div. Liegenschaften in Schleswig-Holstein. Die Probennahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458. Die GMSH bewirtschaftet die Liegenschaften des Landes Schleswig-Holsteins, die in vier regionalen Objektbetreuungsbereichen Nord, Kiel, West und Südost aufgeteilt sind. In diesem Los wird eine jährliche Trinkwasserbeprobung des Objektbetreuungsbereichs Kiel gemäß der Liegenschaftsliste "Los 2 Kiel" ausgeschrieben. Dieses Los umfasst voraussichtlich 150 Legionellen-Proben, 50 Mikrobiologie-Proben und 1 Indikator-Proben (Blei, Kupfer etc.).

4 Jahre–
3
West

Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche Trinkwasserbeprobung nach TrinkwV 2001 in div. Liegenschaften in Schleswig-Holstein. Die Probennahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458. Die GMSH bewirtschaftet die Liegenschaften des Landes Schleswig-Holsteins, die in vier regionalen Objektbetreuungsbereichen Nord, Kiel, West und Südost aufgeteilt sind. In diesem Los wird eine jährliche Trinkwasserbeprobung des Objektbetreuungsbereichs West gemäß der Liegenschaftsliste "Los 3 West" ausgeschrieben. Dieses Los umfasst voraussichtlich 425 Legionellen-Proben, 277 Mikrobiologie-Proben und 9 Indikator-Proben (Blei, Kupfer etc.).

4 Jahre–
4
Suedost

Gegenstand des Vertrages ist eine jährliche Trinkwasserbeprobung nach TrinkwV 2001 in div. Liegenschaften in Schleswig-Holstein. Die Probennahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458 . Die GMSH bewirtschaftet die Liegenschaften des Landes Schleswig-Holsteins, die in vier regionalen Objektbetreuungsbereichen Nord, Kiel, West und Südost aufgeteilt sind. In diesem Los wird eine jährliche Trinkwasserbeprobung des Objektbetreuungsbereichs Südost gemäß Liegenschaftsliste "Los 4 Südost" ausgeschrieben. Dieses Los umfasst voraussichtlich 300 Legionellen-Proben, 175 Mikrobiologie-Proben und 33 Indikator-Proben (Blei, Kupfer etc.).

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis Los 1 Nord und das Preisblatt Los 1 Nord einzureichen.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Kriterium
8. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Kriterium
9. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)._________________________________________________________________________________________ … ganz lesen9. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)._____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 10. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020 - 2022).________________________________________________________________________________________________
Kriterium
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 11. Eigenerklärun … ganz lesen__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 11. Eigenerklärung, das dass Unternehmen gem. § 15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der seitdem 14. Dezember 2012 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2562), zu den in Schleswig-Holstein zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen gehört, die Anforderungen an Untersuchungsstellen gem. § 15 Abs. 4 Satz2 TrinkwV 2001 erfüllen und somit Trinkwasseruntersuchungen gem. §§ 14,16,19 und 20 der TrinkwV 2001durchführen dürfen.___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 12. Erklärung (Formblatt) über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 2 Jahren (2021-2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Trinkwasserbeprobung (vergleichbar mit dem Leistungsumfang der von Ihnen eingereichten Angebote) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Der Leistungsumfang und die Art der Leistung bei den angegebenen Referenzen müssen mit dem Leistungsumfang und der Art der Leistungen, für die ein Angebot eingereicht wurde, vergleichbar sein.______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 13. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 14. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
84.500 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
08.01.2024, 09:00 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrift … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMS … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _______________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2. Aussagekräftige Darstellung (max. 4 DIN-A4-Seiten) des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon, E-Mail).____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Ve …

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