Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Scannern
Auftraggeber nicht angegeben · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LOT-0001 5823_2026_05veröffentlicht 21.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 500 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2030
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Medizinisches Mobiliar 2 - Neubau CARDDIABUniversitätsklinikum Düsseldorf · DüsseldorfFrist 23.11.2026
- Laborgeräte - Neubau CARDDIABUniversitätsklinikum Düsseldorf · DüsseldorfFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 500 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2026 – 30.06.2030
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40474, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Angebotsfrist 09:30 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 09:30 Uhrvor 5 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten11 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2030
- Heute
Beschreibung
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Scannern zu vergeben. Es werden vier Lose ausgeschrieben
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Scannern Los 1 EPSON | 4 Jahre | 500.000 € |
| 2 | Rahmenvereinbarung zu der Lieferung von Beamern Los 2 KODAK | 4 Jahre | 500.000 € |
| 3 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Scannern Los 3 RICOH Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Scannern Los 3 RICO | 4 Jahre | 500.000 € |
| 4 | Rahmenvereinbarung zu der Lieferung von Scannern Los 4 Neutral | 4 Jahre | 500.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis 100 %100 % Preis
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
1. Es wird eine über ca. 2 Jahre laufende Rahmenvereinbarung. Der Beginn der Verein-barung ist der 01.07.2026. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. 2. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ein ganzes Jahr, … ganz lesenkürzer
1. Es wird eine über ca. 2 Jahre laufende Rahmenvereinbarung. Der Beginn der Verein-barung ist der 01.07.2026. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. 2. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ein ganzes Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens fünf Monate vor Vertragsende den Rahmenvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt damit vier Jahre. 3. Verzögert sich der oben genannte Vertragsbeginn um mehr als einen Monat, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend der Verzögerung. 4. Die Mitglieder sind berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit aus dieser Rahmenvereinbarung zu bestellen. Für Lieferungen, deren Bestelldatum innerhalb und deren Lieferdatum außerhalb der Laufzeit liegen, gelten somit die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 500.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Erforderlich
- Bindefrist
- 11 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.06.2026, 09:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albert-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
„Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt u … ganz lesenkürzer
„Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Lose 2, 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis 100 %100 %
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Geltungsdauer 1. Es wird eine über ca. 2 Jahre laufende Rahmenvereinbarung. Der Beginn der Vereinbarung ist der 01.07.2026. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. 2. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ei … ganz lesenkürzer
Geltungsdauer 1. Es wird eine über ca. 2 Jahre laufende Rahmenvereinbarung. Der Beginn der Vereinbarung ist der 01.07.2026. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. 2. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ein ganzes Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens fünf Monate vor Vertragsende den Rahmenvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt damit vier Jahre. 3. Verzögert sich der oben genannte Vertragsbeginn um mehr als einen Monat, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend der Verzögerung. 4. Die Mitglieder sind berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit aus dieser Rahmenvereinbarung zu bestellen. Für Lieferungen, deren Bestelldatum innerhalb und deren Lieferdatum außerhalb der Laufzeit liegen, gelten somit die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Erforderlich
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.06.2026, 09:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albert-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit … ganz lesenkürzer
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- KoPart eG
- Anschrift
- Kaiserswerther Str. 199-201, 40474 Düsseldorf
- Website
- kopart.de
- Kontakt
- info@
kopart.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH6 Zuschläge
- Nikon Europe B.V. Zweigniederlassung Deutschland5 Zuschläge
- KEYENCE DEUTSCHLAND GmbH4 Zuschläge
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Hitachi High-Tech Europe GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- DFG-GZ: EXC 3120/1 TP 01 (A 232) Lieferung eines "Digitalen holografischen Mikroskopsystems"Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 25.11.2026
- DFG-GZ: EXC 3094/1 TP 05 (A 228) Lieferung eines "SIM-Mikroskopsystems"Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 20.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c9b5bb11-161e-42c6-baf8-270c2c8595a4.