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Frist abgelaufenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebooks für das TFA

Technisches Finanzamt · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen V-26/0406veröffentlicht 11.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 40 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Brandenburg (38 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Cottbus03048, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 58 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
    vor 51 Tagen
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 41 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    51 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 10 Tagen

Beschreibung

Die Bedarfsstellen des Technischen Finanzamtes (TFA) des Landes Brandenburg sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Bedarf an Notebooks durch Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung zu decken. Liefer- und Leistungsorte sind unterschiedliche Standorte im gesamten Land Brandenburg.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung22 von 22 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): fehlende Unterschrift führt zum Ausschluss des Angebotes
Eintragung in das Handelsregister
E1 UAN Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (Unterauftragnehmer) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in das Handelsregister
E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
E2 Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anteil der Unterauftragsvergabe
E3 Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
E4 Eigenerklärung zu Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anteil der Unterauftragsvergabe
E5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
E7 Eigenerklärung zum Bezug vom Hersteller oder Fachhändler (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
E12 Eigenerklärung zu bestehender Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Informationssicherheit
E14 No-Spy Erklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische No-Spy Erlärung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
E15 Erklärung Russland-Embargo (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Informationssicherheit
E16 Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anteil der Unterauftragsvergabe
V5 Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmensdarstellung - Der Auftragnehmer stellt sein Unternehmen und Leistungsprofil bezogen auf den Auftragsgegenstand dar. Dabei ist auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie - Hauptsitz - Niederlassungen - Gründungsjahr - Mitarbeiterzahl, davon Anzahl Mitarbeiter bezogen auf den Leistungsgegenstand einzugehen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmensdarstellung nach §§ 123, 124 GWB - Der Auftragnehmer bestätigt in Form einer Eigenerklärung das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Nachweis kann auch ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizieru … ganz lesenUnternehmensdarstellung nach §§ 123, 124 GWB - Der Auftragnehmer bestätigt in Form einer Eigenerklärung das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Nachweis kann auch ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Gemeint ist in diesem Fall das Vorliegen und Einreichen eines gültigen AVPQ Zertifikats (ehem. PQ-VOL Zertifikat)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Betriebshaftpflichtversicherung - Der Auftragnehmer weist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 Mio. Euro nach. Existiert eine Versicherung in der Höhe nicht, reicht eine Eigenerklärung, dass bei Zuschlagserteilung eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen - Der AN muss mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, innerhalb der letzten drei Jahren. Der Nachweis ist durch Vorlage von Referenzen nachzuweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Bezug vom Hersteller oder Fachhändler - Der Bieter bestätigt, dass die von ihm zu liefernden IT-Systeme im Hinblick auf Funktionalität und Zuverlässigkeit höchste Qualität entsprechend dem aktuellen Stand der Technik aufweisen. Die uneingeschränkte technische Kompatibilität der … ganz lesenEigenerklärung zum Bezug vom Hersteller oder Fachhändler - Der Bieter bestätigt, dass die von ihm zu liefernden IT-Systeme im Hinblick auf Funktionalität und Zuverlässigkeit höchste Qualität entsprechend dem aktuellen Stand der Technik aufweisen. Die uneingeschränkte technische Kompatibilität der einzelnen Systemkomponenten nach Maßgabe der nachstehenden Vorgaben wird zwingend erfüllt: - Die jeweils angebotenen Modelle sowie alle Systemkomponenten dürfen zum Angebotszeitpunkt nicht abgekündigt sein. Es ist die derzeit aktuelle Hardwaregeneration anzubieten. - Die Produkte sind mit den aktuellsten Firmware/Hardware/Software-Releases ausgestattet sowie originalverpackt und fabrikneu anzuliefern. - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anfrage eine vollständige Dokumentation (Handbuch, Release Notes) in digitaler Form, in den üblichen Formaten (PDF oder MS Word), bereitzustellen. - Der Bezug der Produkte erfolgt entweder unmittelbar vom Hersteller selbst oder von einem vom Hersteller zugelassenen, qualifizierten Fachhändler. - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anfrage - spätestens nach Auftragsvergabe - entsprechende Nachweise, z.B. in Form einer schriftlichen Bestätigung durch den Hersteller, zu erbringen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zum Ausschluss schadenstiftender Software und Funktionen der zu liefernden Hardware (No-Spy) - Der Bieter verpflichtet sich, die Hardware frei von schadenstiftender Software, z. B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware zu liefern. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen … ganz lesenErklärung zum Ausschluss schadenstiftender Software und Funktionen der zu liefernden Hardware (No-Spy) - Der Bieter verpflichtet sich, die Hardware frei von schadenstiftender Software, z. B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware zu liefern. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Bieter erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf schadenstiftende Software ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z. B. zu Testzwecken.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Russland-Embargo - Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die di … ganz lesenRussland-Embargo - Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
13 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Optionen sind in dem jeweiligen Preisblatt unter optionale Erweiterung/ Zubehör zu finden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
51 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich bei der Vorbereitung und Durchführung des Auftrages zur Einhaltung der folgenden Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit: § 1 Vertraulichkeit (1) Vertrauliche Informationen sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer … ganz lesenLeistung: Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich bei der Vorbereitung und Durchführung des Auftrages zur Einhaltung der folgenden Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit: § 1 Vertraulichkeit (1) Vertrauliche Informationen sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachte Informationen, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt vom Auftraggeber erhält und die als vertraulich oder als Verschlusssache gekennzeichnet sind oder die ein verständiger Dritter als vertraulich ansehen würde. Hierzu zählen auch gewonnene Erkenntnisse sowie Informationen über polizeiliche Führungs- und Einsatzmittel, IT-Infrastrukturen und IT-Verfahren und die darin verarbeiteten Daten, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind. (2) Der Bieter verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu denen der Unterzeichner im Rahmen der Tätigkeit Zugang erhält oder Kenntnis
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb vo … ganz lesenVerstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Lieferung und Rechnungsstellung des ersten Abrufs nach Zuschlag hat zwingend bis zum 18.12.2026 zu erfolgen. Für das Kalenderjahr 2026 ist ein erster Abruf mit einer geschätzten Menge von 1000 Notebooks der Leistung … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Lieferung und Rechnungsstellung des ersten Abrufs nach Zuschlag hat zwingend bis zum 18.12.2026 zu erfolgen. Für das Kalenderjahr 2026 ist ein erster Abruf mit einer geschätzten Menge von 1000 Notebooks der Leistungsklasse 1 und 2050 Notebooks der Leistungsklasse 2 geplant. Vor Zuschlagserteilung ist eine verifizierende Teststellung für die Notebooks des wirtschaftlichsten Angebotes vorgesehen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDDYDQQUVQE# Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Lipezker Straße 45, Haus 2, 03048 Cottbus
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburgvergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

71vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (66 Lose mit Angabe)
481.274 €Zuschlagswert im Median
314.664 € – 710.792 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e830381c-9872-450b-bab5-427b992567c0.