Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Holzpellets
BVC Behörde für Finanzen und Bezirke · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen FB2026001383veröffentlicht 19.08.2026erstmals 11.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hamburg (482 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 3 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 2 Monatenan BVC Behörde für Finanzen und Bezirke
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 57 Tagennur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Heute
- Bindefrist endetin 54 Tagen111 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über für die Lieferung von Holzpellets für das Kompetenz- und Beratungszentrum für Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof 123 in 22113 Hamburg. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet zum 31.12.2028 und verlängert sich optional zweimal um je ein weiteres Jahr bis max. zum 31.12.2030.
Gegenstand nach CPV
- 09111400Brennstoffe auf HolzbasisHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis Ihrer Eignung sind mindestens drei Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Kalenderjahre vor Veröffentlichung vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführ … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis Ihrer Eignung sind mindestens drei Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Kalenderjahre vor Veröffentlichung vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils • Auftragszeitraum und -umfang, • AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer sowie Email-Adresse • Auftragssumme zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt) Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.- Eintragung in das Handelsregister
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) werden Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gemacht.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Es sind die unter Ziffer 1.4 Leistungsfähigkeit des Eignungs-Kriterienkatalogs aufgeführten Angaben zu machen: - Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen, - Angaben zum Umsatz des Unternehmen sind der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachstehenden geforderten Angaben und Erklärungen sind während der elektronischen Angebotsabgabe im Eignungs-Kriterienkatalog der eVergabe zu tätigen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Unterlagen, die über Eigenerklärungen hinausgehen, werden nach der Angebotsprü … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden geforderten Angaben und Erklärungen sind während der elektronischen Angebotsabgabe im Eignungs-Kriterienkatalog der eVergabe zu tätigen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Unterlagen, die über Eigenerklärungen hinausgehen, werden nach der Angebotsprüfung von dem/den aussichtsreichsten Bewerber/n oder Bieter/n angefordert. Hierfür wird eine Frist von einer Woche verhängt. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739), von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungs-Kriterienkatalog zu hinterlegen. Dazu zählen die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform, die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen, Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde, die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, sowie die zutreffenden Steuernummern. Unter Ziffer 1.6 des Eignungs-Kriterienkatalogs in der eVergabe sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen. Unter Ziffer 1.7 des Eignungs-Kriterienkatalogs in der eVergabe sind folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes zwingend zu hinterlegen: Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden. Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen. Weiterhin ist zu erklären, dass die unter Ziffer 2.8 der Leistungsbeschreibung geforderten Versicherungssummen in der angegebenen Höhe bestehen bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen werden. Nutzen Sie hierzu bitte auch das entsprechende Feld im Kriterienkatalog der eVergabe.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zusätzlich zu dem Eignungs-Kriterienkatalog in der eVergabe sind folgende eignungsbezogenen Nachweise einzureichen: Erklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die in den Vergabeunterlagen angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Sofern Sie als Bietergeme … ganz lesenkürzer
Zusätzlich zu dem Eignungs-Kriterienkatalog in der eVergabe sind folgende eignungsbezogenen Nachweise einzureichen: Erklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die in den Vergabeunterlagen angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungs-Kriterienkatalog die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zweimalige optionale Verlängerung um je ein weiteres Jahr bis max. zum 31.12.2030.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 111 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: - Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen … ganz lesenkürzer
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: - Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3. Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen: - 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB. - 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB. Für Nachprüfungsverfahren zuständig ist die folgende Stelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg Nutzen Sie bitte nur die folgende Möglichkeit für Nachprüfungsanträge: 1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde: Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg 2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Höchstmenge des Vertrages für die Laufzeit inklusive Verlängerungsoptionen beträgt 750 Tonnen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
- Website
- hamburg.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
fb.hamburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hamburg (482 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 11.09.2026
- BekanntmachungFrist 11.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 569b5eeb-9b36-4cff-a270-caa5dfb66bfa.