Zum Inhalt
Menü
offenEU-weitDienstleistungen

Konzessionsvergabe Firmenfitness-Verbundlösung

BVC Behörde für Finanzen und Bezirke · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen FB 2026001441veröffentlicht 27.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 17 Tagen · Fragen bis 13.11.2026, 10:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hamburg20457, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistungsbewertung gemäß Leistungsbeschreibung60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an BVC Behörde für Finanzen und Bezirke
    in 5 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    in 17 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Der Wandel der Arbeitswelt hat mit den arbeitsplatzbezogenen Belastungen im Allgemeinen sowie der zunehmenden Digitalisierung und stetig steigenden Dienstleistungsorientierung im Besonderen große Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Gesundheit. Unter dem Druck von immer mehr Flexibilität, schnellerem Arbeiten und ständiger Lernbereitschaft, zu-meist in einer ganztägigen sitzenden Tätigkeit, resultieren oftmals gesundheitliche Probleme. Fitness ist daher im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ein wichti-ger Baustein, wenn es darum geht, Mitarbeiter*innen langfristig gesund und leistungsfähig zu halten.

Die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind übergeordnete Zielsetzungen der öffentlichen Hand und sollen in Form verhaltensprä-ventiver Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Fokus stehen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), beabsichtigt im Auftrag des Personalamtes den Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Leistungsbewertung gemäß Leistungsbeschreibung60 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß LeistungsbeschreibungKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung vergleichbare standortbezogene Betreiberaufgabe wie folgt: Der Bieter stellt detailliert mindestens ein Projekt aus der öffentlichen Verwaltung als vergleichbare Leistung dar. Die Projektbeschreibung muss zwingend Angaben enthalten zu a) Projektbezeichnung/Standort b) Leistungszeitraum c … ganz lesenDarstellung vergleichbare standortbezogene Betreiberaufgabe wie folgt: Der Bieter stellt detailliert mindestens ein Projekt aus der öffentlichen Verwaltung als vergleichbare Leistung dar. Die Projektbeschreibung muss zwingend Angaben enthalten zu a) Projektbezeichnung/Standort b) Leistungszeitraum c) Projektleitung und stellv. Projektleitung d) Kurzbeschreibung der Referenz e) Umfang der Betreiberleistung f) ggf. Referenzschreiben; zwingend die Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) Die Referenz ist auf max. 2 DIN A4 Blättern darzustellen. Die Unternehmenszugehörigkeit der verantwortlichen Projektleiter ist anzugeben. Es ist klar darzustellen, welcher Behörde die Referenz zuzuordnen ist. Die Referenz darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht älter als 5 Jahre sein und muss nicht bereits abgeschlossen sein.
Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) werden Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gemacht. Dem Angebot ist ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Es sind die im Kirterienkatalog aufgeführten Angaben zu machen: - Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen, - Angaben zum Umsatz des Unternehmen sind der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. … ganz lesenDie nachstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Eigenerklärungen zur Eignung: Die Eigenerklärungen zur Eignung im Kriterienkatalog der eVergabe sind vollständig auszufüllen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739), von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Ausfüllhinweise sind zwingend zu beachten. Angaben für Registerabfragen: Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Kriterienkatalog der eVergabe zu hinterlegen. Dazu zählen die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform, die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen, Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde, die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, sowie die zutreffenden Steuernummern. Im Kriterienkatalog der eVergabe sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen. Folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes sind zwingend im Kriterienkatalog der eVergabe zu hinterlegen: Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden. Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen. Eigenerklärung zum 5. RUS Sanktionspaket: Das beigefügte Formular ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen Bietergemeinschaft: Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis bzw. Bestätigung einer Haftpflichtversicherung: Es ist zu erklären, dass die unter Ziffer 2.9 geforderten Versicherungssummen in der angegebenen Höhe bestehen bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten, wenn nicht die Auftraggeberin vier Monate vor Ablauf der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Auftraggeberin wird bei weiterhin vorliegendem Bedarf über die Gesamtlaufzeit vo … ganz lesenDer Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten, wenn nicht die Auftraggeberin vier Monate vor Ablauf der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Auftraggeberin wird bei weiterhin vorliegendem Bedarf über die Gesamtlaufzeit von 48 Monaten hinaus das Nachfolgevergabeverfahren so rechtzeitig beginnen, dass ein eventueller Folgevertrag unmittelbar nach Ablauf des Rahmenvertrages abgeschlossen werden kann. Falls es hierbei z. B. aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens zu Verzögerungen kommen sollte, ist die Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag um den Zeitraum der Verzögerung zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: - Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen … ganz lesenIn der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: - Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3. Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen: - 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB. - 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB. Für Nachprüfungsverfahren zuständig ist die folgende Stelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Systemseitig wird das Verfahren derzeit als offenes Verfahren dargestellt. Tatsächlich wird jedoch ein einstufiges Verhandlungsverfahren gemäß § 12 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. Maßgeblich für den weiteren Verfahrensablauf sind die Regelungen und Verfahrensschritte des einstufigen Verhandlungsverfahrens nach § 12 KonzVgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von BVC Behörde für Finanzen und Bezirke

Alle 2 offenen Ausschreibungen von BVC Behörde für Finanzen und Bezirke, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (44 Lose mit Angabe)
594.236 €Zuschlagswert im Median
151.877 € – 1,13 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

In der Nähe

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a546022e-c06b-4c88-b179-2ca140746272.