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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Heizöl in 2 Losen

Verbandsgemeindeverwaltung Konz · Konz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2025.3.001 - LOS1veröffentlicht 20.03.2025erstmals 20.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 556 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.06.2025 – 31.05.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 20 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Konz
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2027
    vor 17 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

'--- Diese Ausschreibung ist lediglich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer und begründet keine Auftragsvergabe --- Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Belieferung von Gebäuden im Eigentum der Verbandsgemeinde Konz, der Ortsgemeinden sowie der Stadt Konz mit Heizöl in 2 Losen. Die möglichen Anlieferstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von Heizöl - LOS 1 - Grundschulen und Sporthallen

'--- Diese Ausschreibung ist lediglich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer und begründet keine Auftragsvergabe --- Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Belieferung von Gebäuden im Eigentum der Verbandsgemeinde Konz, der Ortsgemeinden sowie der Stadt Konz mit Heizöl. Die möglichen Anlieferstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Grundvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer Option zur 2 maligen Verlängerung jeweils um ein Jahr. Die jeweils konkret benötigte Heizöllieferung mit Angaben zu den Lieferstellen erfolgt über einen Einzelabruf nach den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Modalitäten. Die Schätzmenge der Rahmenvereinbarung beträgt ca. 166.500 Liter pro Jahr. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 870.000 Liter mit einem Höchstwert von 1.000.000,00 €. Diese Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und begründen keine Abnahmeverpflichtung. Nach Ende des Vertragszeitraums bzw. nach erreichen der Höchstmenge/Höchstwert verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

2 Jahre–
2
Lieferung von Heizöl - LOS 2 - Bürgerhäuser, FWGH und Wohngebäude

'--- Diese Ausschreibung ist lediglich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer und begründet keine Auftragsvergabe --- Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Belieferung von Gebäuden im Eigentum der Verbandsgemeinde Konz, der Ortsgemeinden sowie der Stadt Konz mit Heizöl. Die möglichen Anlieferstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Grundvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer Option zur 2 maligen Verlängerung jeweils um ein Jahr. Die jeweils konkret benötigte Heizöllieferung mit Angaben zu den Lieferstellen erfolgt über einen Einzelabruf nach den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Modalitäten. Die Schätzmenge der Rahmenvereinbarung beträgt ca. 151.500 Liter pro Jahr. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 787.800 Liter mit einem Höchstwert von 905.520,00 €. Diese Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und begründen keine Abnahmeverpflichtung. Nach Ende des Vertragszeitraums bzw. nach erreichen der Höchstmenge/Höchstwert verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis. Liegen Angebote mit gleichen Angebotssummen vor, so entscheidet das LOS welcher Bieter den Zuschlag erhält.100 %
Preis
Preis. Liegen Angebote mit gleichen Angebotssummen vor, so entscheidet das LOS welcher Bieter den Zuschlag erhält.Die Angebote werden anhand der Wertungssumme gewertet. Die Wertungssumme setzt sich wie folgt zusammen: Wertungssumme = (Angebotssumme (netto) unter Berücksichtigung von Nachlässen + Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft). Dies bedeutet, dass bei Bietern, welche aufgrund des Reverse-charge-Verfahrens keinen oder einen anderen Steuersatz als beim Auftraggeber gültigen angeben, wird dieser in Höhe des aktuell gültigen Steuersatzes des Auftraggebers auf das Angebot aufgerechnet. Bei Angabe eines falschen Steuersatzes, wird dieser berichtigt.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB begründet sind. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern … ganz lesen1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB begründet sind. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. 5.) Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. 6.) Eigenerklärung über Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation 7.) Eigenerklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt L1240, Formblatt 254, Formblatt 251). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) - eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Kriterium
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welche … ganz lesen1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. 3.) Erklärung oder Police eines EU-Versicherungsgebers für die Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: Personenschäden (einschl. unechte Vermögensschäden) 1.500.000,00 € Sachschäden (einschl. unechte Vermögensschäden) 1.500.000,00 € Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen, Bestätigung) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt L1240, Formblatt 235, 218a). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Kriterium
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. 3.) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens u … ganz lesen1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. 3.) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. 4.) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt L1240, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen: - Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, - Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. - ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit kann maximal 2 mal um ein Jahr verlängert werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre
Optionen
1.) Die Vertragslaufzeit kann maximal 2 mal um ein Jahr verlängert werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre 2.) Sollten im laufe des Auftrags weiterer Abnahmestellen hinzukommen, so wird der Vertrag um diese erweitert. Eine Änderung der Höchstmenge erfolgt nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
30.04.2025, 23:59 Uhr. Konz. Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (83 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 30.04.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite)Frist 30.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dac535ac-6740-4568-b8ac-82444ddc91a9.