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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beratungsraummöbeln

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen

Aktenzeichen 25/2024veröffentlicht 26.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 894 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Sachsen (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99084, Dresden, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität/Ästhetik30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Erfurt
    vor 29 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung von Beratungsraummöbeln für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Los 1: Freischwingerstühle mit Armlehne Los 2: Beratungstische/Klapptische

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Freischwingerstühle mit Armlehne

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung von Freischwingerstühlen mit Armlehne (Los 1). Die Leistung umfasst die Lieferung, das Entladen, das Vertragen der Möbel an die jeweilige Verwendungsstelle im Gebäude der AOK PLUS, die fachgerechte Montage, die funktionsfähige Übergabe der Möbel sowie die Mitnahme und fachgerechte Entsorgung von Verpackungsmaterial. Bei Bedarf hat eine technische Einweisung zu erfolgen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit den geforderten Leistungsmerkmalen ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt. Die Auftraggeberin schätzt die zu beschaffende Menge für die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf ca. 700 Freischwingerstühle. Bei der angegebenen Menge handelt es sich um einen Schätzwert, welcher lediglich der Orientierung dient und kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Die angegebene Menge kann auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.

2 Jahre–
3
Beratungstische/Klapptische

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung von Beratungstischen/Klapptischen (Los 2). Die Leistung umfasst die Lieferung, das Entladen, das Vertragen der Stühle an die jeweilige Verwendungsstelle im Gebäude der AOK PLUS, die fachgerechte Montage, die funktionsfähige Übergabe der Möbel sowie die Mitnahme und fachgerechte Entsorgung von Verpackungsmaterial. Bei Bedarf hat eine technische Einweisung zu erfolgen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit den geforderten Leistungsmerkmalen ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-2 beigefügt. Die Auftraggeberin schätzt die zu beschaffende Menge für die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf ca. 300 Beratungstische/Klapptische (ca. 100 Tische mit und ca. 200 Tische ohne Technikleiste und Stromzuführungskabel). Hierbei handelt es sich um Schätzwerte, welche lediglich der Orientierung dienen und kein verbindliches Abnahmevolumen darstellen. Die angegebenen Mengen können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Qualität/Ästhetik30 %
Qualität
Qualität/Ästhetik

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen)
Kriterium
Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Umfang der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Auftraggebers einschließlich Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, - der Beschreibung der Leistung, - des Leistungszeitraums und - des Rechnungswertes unter Ve … ganz lesenDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Umfang der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Auftraggebers einschließlich Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, - der Beschreibung der Leistung, - des Leistungszeitraums und - des Rechnungswertes unter Verwendung von Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche im jeweiligen Los mindestens zwei Referenzen vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Als vom Umfang vergleichbar werden nur solche Referenzen erach-tet, deren Rechnungswert pro Los innerhalb eines Jahres insgesamt mindestens 12.500 EUR (netto) beträgt. Soweit ein Bieter sich auf beide Lose bewirbt, hat er wenigstens zwei Referenzprojekte mit dem addierten Rechnungswert von insgesamt 25.000 EUR (netto) nachzuweisen. Sofern der Bieter den (addierten) Mindestrechnungswert nicht nach-weist, führt dies zum Ausschluss des kompletten Angebotes.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.07.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
27.05.2024, 10:01 Uhr. Erfurt. Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen nebst Anlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYHAVM 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunter … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YRYHAVM 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Vor Zuschlagserteilung wird eine Bemusterung der angebotenen Beratungsraummöbel je Los durch die Auftraggeberin in Chemnitz stattfinden. Die Auftraggeberin wird hierzu alle Bieter einladen, deren Angebot nicht bereits zuvor ausgeschlossen werden musste und eine reelle Chance auf den Zuschlag hat. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.07.2024.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

52vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (72 Lose mit Angabe)
200.751 €Zuschlagswert im Median
140.687 € – 306.811 €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ea96fee-3fba-40f5-9759-9478e0bc631f.