Umbau ehem. Kulturhaus zum Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda, Möbel Verwaltung
Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt/Vergabestelle · Bischofswerda, Sachsen
Aktenzeichen 185/90.2-2026veröffentlicht 14.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Monate
- 28.01.2027 – 31.08.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate28.01.2027 – 31.08.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bischofswerda01877, Landkreis Bautzen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 24 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 10 Tagenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 10 Tagen01877 Bischofswerda, Bauamt/Vergabestelle
- Bindefrist endetin 2 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.08.2027
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Lieferung, Montage, Aufstellung und betriebsfertige Übergabe Möbel Verwaltungsbüros - Los 90.2
Beschreibung des Loses
Lieferort: Platz des Volkes 1, Kommunal- und Kulturzentrum, 01877 Bischofswerda, Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Möbeln lt. Leistungsverzeichnis Los 90.2: - 30 Schreibtische - 22 Tische rechteckig/rund - 23 Garderobenschränke - 57 Aktenregale, Holz - 42 Aktenschränke, Holz - 1 bzw. 4 Tresen 180 bzw. 220x50x110 bzw. 125cm - 75 Stühle ohne AL - 30 Rollcontainer mit Drehstühlen - 100 Akustik-Wandabsorber aus schallabsorb. Material.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- wirtschaftlichstes Angebot mit bestem Preis-Leistungsverhältnis.
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Angabe von drei Referenzen, welche den ausgeschriebenen Leistungen gleichgelagert sind, Objektangaben mit Ansprechpartner, Tel.-Nr., E-Mail, Ausführungszeitraum
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung
- Anzahl der Führungskräfte
- Eigenerklärung
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Angabe zu Nachunternehmerleistungen
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.01.2027
- Vertragsende
- 31.08.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zwischentermine: 18.06.2027 - Abschluss Lieferung inkl. Bemusterung 30.07.2027 - Übergabe und Abnahme mit AG und Nutzer
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.11.2026, 10:00 Uhr. 01877 Bischofswerda, Bauamt/Vergabestelle. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. In diesem Vergabeverfahren werden die Ergebnisse der eingereichten Angebote nicht bekanntgegeben.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Vertragsabschluss auf der Grundlage des geprüften Angebotes.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 10.11.2026. Nachforderung: … ganz lesenkürzer
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 10.11.2026. Nachforderung: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofswerda
- Kontakt
- vergabestelle-svbiw@
bischofswerda.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Sachsen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bürotec Thoss GmbH3 Zuschläge
- Leik Leipzig GmbH3 Zuschläge
- VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- jabe Vertriebs GmbH3 Zuschläge
- Büroland GmbH2 Zuschläge
- Dauphin HumanDesign Group GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Rahmenvereinbarung - Neuausstattung mit BüromöbelnStadt Chemnitz · ChemnitzFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8710478-31b2-4bd3-ab81-3821d1493ebf.