Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Mobiliar für Beratungsplätze in Filialen

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen

Aktenzeichen 43/2025veröffentlicht 04.04.2025erstmals 04.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 549 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Sachsen (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.08.2025 – 31.07.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Erfurt99084, Dresden, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    87 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Mobiliar, insbesondere elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische und Rollcontainer, für Beraterplätze in verschiedenen Filialen der AOK PLUS in Sachsen und Thüringen.

Beschreibung des Loses

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt. Die Beschreibung zum Mobiliar nebst beigefügten Abbildungen/Skizzen ist der Anlage 1-2 nebst Anhängen A-C zu entnehmen. Die voraussichtlichen Lieferadressen und die voraussichtliche Lieferanzahl pro Filiale sind der Anlage 1-3 zu entnehmen. Hinsichtlich des voraussichtlichen Auftragsvolumens wird auf die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1) genannten Mengen verwiesen. Alle dort gemachten Angaben zum geschätzten Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass das prognostizierte Volumen auch über- bzw. unterschritten werden kann. Der Auftragnehmer hat dementsprechend keinen Anspruch auf Lieferung und Vergütung einer bestimmen Menge der hier ausgeschriebenen Produkte. Die Auftraggeberin ist berechtigt, aus diesem Rahmenvertrag ein Auftragsvolumen von maximal 300 elektromotorisch höhenverstellbaren Beraterplätzen plus Zubehör und 300 Rollcontainern abzurufen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Qualität30 %
Preis
Für das Zuschlagskriterium Preis ist ausschließlich die im Angebotsblatt (Anlage 6-1) angebotene Summe der Gesamtpreise netto maßgeblich. Sofern Skonto angeboten wird, fließt dieses in die Bewertung ein.
Qualität
Die Bieter mit den drei preislich bestplatzierten Angeboten haben nach Aufforderung durch die Auftraggeberin zusätzlich einen Muster-Beratungsplatz zur Qualitätsprüfung und -bewertung anzuliefern und zu montieren. Die Bereitstellung des Musters muss innerhalb der von der Auftraggeberin gesetzten Frist (6 Wochen) erfolgen, andernfalls wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der Termin für die Musterstellung wird voraussichtlich in KW 25/26 liegen. Zur Wertung der Qualität wird eine Bemusterung anhand des Mobiliars - elektromotorisch höhenverstellbarer Beraterplatz und - Rollcontainer durchgeführt. Die Wertungskriterien und deren Gewichtung sind der Bewertungsmatrix (Anlage 6-2) zu entnehmen.

Eignung6 von 6 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen) Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser … ganz lesenEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.
Allgemeiner Jahresumsatz
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1).
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre mit Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. unter Verwendung der Anl … ganz lesen- detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre mit Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. unter Verwendung der Anlage 7-2. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche aus den zurückliegenden drei Jahren mindestens 2 Referenzen vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Als vom Umfang vergleichbar wird nur eine solche Referenz anerkannt, deren Rechnungswert mindestens 250.000 EUR (netto) beträgt. Bei Referenzprojekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist der jährliche Rechnungswert maßgeblich. Hinsichtlich der Art des Referenzprojektes kommt es der Auftraggeberin auf den Nachweis von Erfahrungen mit der Lieferung und Montage höhenverstellbarer Schreibtische etc. an.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Eigenerklärung zu vorhandenen Zertifizierungen (Anlage 1-4) - Zertifizierung des Qualitätsmanagements des Unternehmens nach DIN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) - Zertifizierung des Umweltmanagements des Unternehmens nach DIN ISO 14001 (oder gleichwertig) - Zertifizierung der angebotenen Produkte m … ganz lesenEigenerklärung zu vorhandenen Zertifizierungen (Anlage 1-4) - Zertifizierung des Qualitätsmanagements des Unternehmens nach DIN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) - Zertifizierung des Umweltmanagements des Unternehmens nach DIN ISO 14001 (oder gleichwertig) - Zertifizierung der angebotenen Produkte mit dem Zeichen "GS - Geprüfte Sicherheit" oder gleichwertig - Zertifizierung der angebotenen Produkte mit dem Zeichen "Quality OFFICE" oder gleichwertig - Zertifizierung der angebotenen Produkte mit dem Zeichen "TOXPROOF" oder gleichwertig - Erklärung zu Verwendung von Holzprodukten, die nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sind (Anlage 1-5). Alle vorgenannten Zertifizierungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um 1 Jahr verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem Vertragsende, d.h. bis zum 30.04.2026, in Schriftform mitzuteilen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
87 Tage
Angebotsöffnung
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesen§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY59PZ 1) Die Bieter mit den drei preislich bestplatzierten Angeboten haben nach Aufforderung durch die Auftraggeberin zusätzlich einen Muster-Beratungsplatz zur Qualitätsprüfung und -bewertung anzuliefern und zu montieren. 2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YRY59PZ 1) Die Bieter mit den drei preislich bestplatzierten Angeboten haben nach Aufforderung durch die Auftraggeberin zusätzlich einen Muster-Beratungsplatz zur Qualitätsprüfung und -bewertung anzuliefern und zu montieren. 2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 4) Fragen bzw. Auskunftsersuchen sind rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten, möglichst bis zum 23.04.2025. 5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.07.2025.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

52vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (72 Lose mit Angabe)
200.751 €Zuschlagswert im Median
140.687 € – 306.811 €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Sachsen (4 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 05.05.2025 auf 08.05.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 05.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 962d8bb0-bb72-4ec8-92ae-29bae48d6cac.