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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur flächenhaften Untersuchung auf potentielle Kampfmittelverdachtspunkte in marinen Gebieten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UXO-Vermessung)

StALU Mittleres Mecklenburg · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2026-60-011veröffentlicht 18.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 110 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate17.08.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabemarktplatz-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Projektbearbeitung20 %
  • Organisation der Projektabwicklung und Zusammenarbeit20 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über vergabemarktplatz-mv.de
    vor 4 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    104 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Für den Abbau mariner Sande in Gewinnungsgebieten ist der Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich. Daher sind Kampfmittelerkundungen durchzuführen, um potenzielle Kampfmittelverdachtspunkte zu identifizieren, zu klassifizieren und die Grundlage für ggf. nachfolgende Maßnahmen der weiteren Untersuchung, Bewertung o. Beräumung zu schaffen. Die Untersuchungen belaufen sich auf ca. 10 km²/Jahr. Untersuchungsgebiete liegen im Küstenvorfeld von Mecklenburg-Vorpommern in Wassertiefen von etwa 8 - 19 m. Die Untersuchung erfolgt mittels geophysikalischer Verfahren, insbes. Multibeam-Sonar, Seitensichtsonar u. mariner Magnetik. Die erhobenen Daten sind zu prozessieren, fachlich auszuwerten u. als jährlicher Untersuchungsbericht mit den erforderlichen Datensätzen, Interpretationslisten und Kartendarstellungen zu übergeben. Bei Bedarf sind archäologisch relevante Auffälligkeiten, Strukturen oder Verdachtspunkte zu identifizieren, zu lokalisieren u. fachlich zu bewerten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Projektbearbeitung20 %
Organisation der Projektabwicklung und Zusammenarbeit20 %
Preis60 %
Qualität
ProjektbearbeitungBewertet wird, wie der Bieter an die Bearbeitung der jährlichen Einzelabrufe von der Mobilisierung und Kalibrierung über die Messplanung und Datenerhebung bis zur Prozessierung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse herangeht. Maßgeblich ist, ob die dargestellte Vorgehensweise nachvollziehbar, vollständig und auf die ausgeschriebenen flächenhaften geophysikalischen Untersuchungen in marinen Gebieten zugeschnitten ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Darstellung des fachlich-technischen Ablaufs der Messkampagne, der Umgang mit den in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Mess- und Positionierungssystemen sowie die Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Auswertungs- und Bearbeitungsschritte.
Qualität
Organisation der Projektabwicklung und ZusammenarbeitBewertet wird, wie der Bieter die organisatorische Durchführung der Leistung, die interne Abstimmung seines eingesetzten Personals sowie die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vornimmt. Maßgeblich ist, ob die vorgesehenen Kommunikations-, Abstimmungs- und Entscheidungswege eine geordnete, sichere und fristgerechte Leistungserbringung erwarten lassen. Bewertet wird insbesondere, wie der Bieter den Auftraggeber über Arbeitsstand, Abweichungen, Erschwernisse, Datenlücken, Nachbearbeitungsbedarf, Abstimmungsbedarf mit Dritten sowie Verzögerungen informiert und wie er die Zusammenarbeit zwischen Projektleitung, Messbetrieb, Datenprozessierung, fachlicher Auswertung und Dokumentation organisiert.
Preis
Bewertet wird der nach Maßgabe des Preisblatts ermittelte Gesamtwertungspreis. Der Gesamtwertungspreis wird auf Grundlage Auftragsbekanntmachung: 2026-60-011 der im Preisblatt angegebenen Preise und der dort vorgesehenen Wertungsmengen gebildet. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis erhält die volle Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten eine Punktzahl nach folgender Formel: Punktzahl Preis = niedrigster Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis des zu bewertenden Angebots × maximal erreichbare Punktzahl Die Wertungsmengen dienen ausschließlich der Angebotswertung und begründen keinen Anspruch auf Abruf entsprechender Mengen.

Eignung7 von 7 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Technik und Geräte Die Vergabestelle fordert als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Vorlage konkreter Angaben und technischer Nachweise zu den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mess-, Positionierungs- und Trägersystemen. Technische Mindestanforderungen an Geräte … ganz lesenTechnik und Geräte Die Vergabestelle fordert als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Vorlage konkreter Angaben und technischer Nachweise zu den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mess-, Positionierungs- und Trägersystemen. Technische Mindestanforderungen an Geräte Die marine Kampfmittelerkundung beinhaltet geophysikalische Untersuchungen mittels Multibeam-Sonars (MBES), Seitensichtsonar (SSS) und marinen Magnetometern (MAG), die als "Array" mit einer konstanten Höhe über Grund geschleppt werden sollen. Die geschleppte Sensorik muss zwingend mit einem Unterwasserpositioniersystem verortet werden. Mathematische Berechnungsmodelle sind für diese Aufgaben nicht zulässig. Die Mindestanforderungen an die einzusetzenden Geräte, Durchführung und Auswertung der Messung sind nachfolgend gelistet. • Einmessung der Sensorik nach aQua Standard, sowie ein Hö- henabgleich über dem offiziellen Drempel der Kiel-Schleuse • Jegliches Messequipment ist redundant vorzuhalten, mit Ausnahme festverbauter Sensorik am Schiff • Positionierung: Global Navigation Satellite System (GNSS): min. horizontale Genauigkeit +/- 5 cm; • Gyrokompass mit integrierten Bewegungssensor: Inertiales Navigationssystem (zum Beispiel iXblue ROVINS oder vergleichbar); • Unterwasserpositionierung: iXblue GAPS oder vergleichbar Mindestanforderungen an die Durchführung der Magnetometer Untersuchung Die flächenhafte Untersuchung auf potenzielle Kampfmittelverdachtspunkte ist mit einem Magnetometer-Array durchzuführen. Einzel geschleppte Magnetometer sind nicht zulässig. Arrays mit mindestens 4 Magnetometern müssen mit kalibrierten Altimetern und Drucksensoren ausgestattet sein. Das Magnetometer- Array ist mit einem ROTV auf konstante Höhe über Grund zu führen. Dabei darf ein Wert von maximal 3 m über Grund nicht überschritten werden. Einzelne Lücken in einer Größenordnung von bis zu 2 m sind zulässig, dürfen aber 5% der Gesamtfläche nicht überschreiten. Bei der Verwendung von Cäsium-Dampf-Magnetometern ist eine Messlinienausrichtung von Nord-Süd / Süd-Nord zu bevorzugen. Die Magnetometer sind mit einer absoluten Genauigkeit von ±0,5 m zu verorten. Mindestanforderungen an die Ausführung der Magnetometer Untersuchungen: • Messung Höhe über Grund: ≤ 3m • Einsatzbereich zwischen 20.000 bis 100.000 nT • Datenerfassung mit mindestens 10 Hz • Signal (QC) Werte: generell >500 Baud; • Messrauschen: kleiner ±2 nT. • Sensibilität: 0,02 nT Mindestanforderungen an die Durchführung der Seitensichtsonar Untersuchung Die Seitensichtsonar Untersuchung ist parallel zur Magnetometer Untersuchung durchzuführen. Eine flächenhafte und lückenlose Bedeckung des Messgebietes ist zu garantieren. Die Auflösung des Seitensichtsonar ist derart zu wählen, dass Objekte entsprechend Kampfmittelbelastungsauskunft sicher erkannt und auskartiert werden können. Zu identifizieren sind Objekte mit einer Kantenlänge ≥ 30 cm. Das Seitensichtsonar ist mit einer absoluten Genauigkeit von ± 0,5 m zu verorten. Mindestanforderungen an die Seitensichtsonar Messung: • Dual-Frequenz-System mit einem Frequenzbereich von 200- 900 kHz • Auflösung besser 0,1 m quer zur Fahrtrichtung und besser 0,5 m längs zur Fahrtrichtung • Verwendung eines Unterwasser-Positionierungssystems mit einer Genauigkeit besser 1 m Mindestanforderungen an die Positionierungssysteme • Positionierungssystem mit GNSS-Genauigkeit (RTK-Modus) zur Positionsbestimmung. Es ist ein Satellitenpositionierungsdienst zu nutzen, der hochpräzise Korrekturdaten in Echtzeit bereitstellt. Ein Redundanzsystem ist vorzuhalten und sollte vorzugsweise einen anderen Korrekturdatendienst verwenden können. • Unterwasserpositionierung: Hierfür kommen Systeme für die 3D Unterwasserpositionierung von zum Beispiel geschleppten Systemen (SSS/MAG/ROTV) zum Einsatz. Diese müssen mindestens eine Positionierungsgenauigkeit von 0,1 % der Schrägdistanz zwischen Antenne mit INS-Einheit und einem am unter Wasser geschleppten Senso …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erlaubnis nach § 7 SprengG Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung, dass der Bieter über eine Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügt. Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis für dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft geführt werden, das die erlaubnispflichtigen Leistungen erbringt. Werden … ganz lesenErlaubnis nach § 7 SprengG Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung, dass der Bieter über eine Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügt. Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis für dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft geführt werden, das die erlaubnispflichtigen Leistungen erbringt. Werden erlaubnispflichtige Leistungen durch Nachunternehmen ausgeführt, ist der Nachweis für das jeweilige Nachunternehmen vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Mindeststandard mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie • die flächenhafte geophysikalische Untersuchung mariner oder sonstiger wasse … ganz lesenReferenzen Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Mindeststandard mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie • die flächenhafte geophysikalische Untersuchung mariner oder sonstiger wasserbedeckter Flächen unter Einsatz von mindestens Seitensichtsonar und Magnetik umfasst hat, • die Untersuchungen müssen in einer Wassertiefe von mindestens 8 bis 19 Metern erfolgt sein, • die Messdaten georeferenziert erhoben und ausgewertet wurden und • die Leistung die Erstellung einer fachlichen Dokumentation mit Lagebezug, Befund- oder Interpretationslisten und kartographischer Darstellung umfasste. • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss Leistungen in der deutschen AWZ oder unter vergleichbaren hydrographischen Einsatzbedingungen betroffen haben. • Ferner muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen Leistungen der Kampfmittelerkundung, der Untersuchung potenzieller Kampfmittelverdachtspunkte oder sonstiger vergleichbarer sicherheitsrelevanter Unterwassererkundungen umfasst haben. • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss die Prozessierung und fachliche Auswertung geophysikalischer Daten einschließlich der Klassifikation von Anomalien und der Übergabe der Ergebnisse in digitalen Geodatenformaten umfasst haben. Auftragsbekanntmachung: 2026-60-011 15 | 20 • Maßgeblich sind Referenzleistungen aus den letzten höchstens sechs Jahren (Stichtag 01.07.2020). • Referenzen müssen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bereits insgesamt vollständig abgeschlossen sein. Auch laufende Verträge können berücksichtigt werden, sofern die als Referenz benannten Leistungen bereits tatsächlich erbracht worden sind und die für die Vergleichbarkeit maßgeblichen Leistungsbestandteile nachvollziehbar dargelegt werden. Nicht ausreichend sind die bloße Beauftragung oder lediglich geplante, noch nicht ausgeführte Leistungen. Eine Referenz kann mehrere der vorstehend genannten Anforderungen zugleich abdecken; maßgeblich ist, dass die geforderten Inhalte insgesamt nachgewiesen werden und dass insgesamt mindestens zwei Referenzen vorgelegt werden.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsätze Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage einer Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024). Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung … ganz lesenUmsätze Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage einer Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024). Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022 bis 2024 einen Jahresumsatz von durchschnittlich 300.000 € netto. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen.
Eintragung in das Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen: a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in d … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen: a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen (vgl. Formblatt 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe); b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (vgl. Formblatt 4.2 Bietergemeinschaftserklärung) c) ggf. Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht; ggf. mit Angaben zur Eignungsleihe (vgl. Formblätter 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen); d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet (vgl. Formblätter 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen); e) Eigenerklärung Sanktionspaket wegen Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen (vgl. Sonderformular Russland- Embargo Vergabeverfahren) f) Eigenerklärung Bieterinformation eforms g) Erklärung des Unternehmens nach dem TVgG (landesspezifisches FB) Auftragsbekanntmachung: 2026-60-011 9 | 20 h) Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem TVgG M-V (landesspezifisches FB). Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.08.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabemarktplatz-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
104 Tage
Angebotsöffnung
20.07.2026, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet. Ein Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenBitte beachten Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet. Ein Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
720.841 €Zuschlagswert im Median
317.815 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 14 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d83883f1-7a52-4494-aa00-fa153ab9ea57.