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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur einmaligen Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V4 in diversen Liegenschaften in Schleswig-Holstein

Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-GV-26-1075000-4121.06veröffentlicht 27.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 8 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 12 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 42 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    vor 16 Tagen
  3. Angebotsfrist 08:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 9 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 6 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 50 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 54 Tagen

Beschreibung

Grundlage der Prüfung ist die Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen DIN VDE-Bestimmungen, insbesondere die DIN VDE 0105-100 und DIN VDE-100/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH bewirtschaftet 800 Liegenschaften, die in fünf regionalen Objektbetreuungsbereiche Nord, Kiel, West, Süd-Ost und Landesweit aufgeteilt sind. Jeder Bereich wird durch innerhalb der Region liegende Bewirtschaftungsbüros betreut. Nach dem Zuschlag werden dem Auftragnehmer (AN) die zuständigen Ansprechpartner und deren Vertreter für den jeweiligen Bewirtschaftungsbereich genannt. Alle Abstimmungen und Meldungen, die zur Erbringung der Leistungen des Auftrages notwendig werden, sind mit diesen Ansprechpartnern des Auftraggebers (AG) vorzunehmen. Der AN nennt ebenso seinen zuständigen Ansprechpartner und dessen Vertretung, dieser ist für die Koordination der Leistungen mit dem AG zuständig. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: • Besichtigen • Erproben • Messen • Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig. __________________________________________________________________________________________________________________

Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 12 je Bieter

Alle 12 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nord 1

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
2
Nord 2

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
3
Kiel 1

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
4
Kiel 2

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
5
Kiel 3

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
6
West 1

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
7
West 2

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
8
West 3

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
9
Suedost 1

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
10
Suedost 2

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
11
Suedost 3

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–
12
Los 12 JVA

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 4) in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE 0105-100 sowie der DIN VDE 0100-600/A1. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Messungen sind nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchzuführen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die durchgeführte Prüfung ist in allen Teilen schriftlich in einem maschinengeschriebenen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch die Unterschrift des Prüfenden wird der ordnungsgemäße Zustand der Anlage rechtsverbindlich bestätigt. Weitere Details unter Pkt. 1.5. der Leistungsbeschreibung. In dieser Prüfung werden keine ortsveränderlichen Betriebsmittel (Geräte) und keine Anlagen oder Anlagenteile erfasst, die einer ständigen Wartung unterliegen. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung besteht aus 4 Teilen: Besichtigen, Erproben, Messen sowie Protokollieren und Beschriften. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Prüfung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, d.h. eine Stichprobenprüfung ist entgegen der VDE 0105-100 nicht zulässig.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zuschlagskriterium Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium Preis17. Mit dem Angebot ist das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis je gebotenem Los (Los 1 - Los 12) einzureichen (Formblätter). Zusätzlich ist das Gesamtpreisblatt je gebotenem Los (Los 1 - Los 12) einzureichen (Formblätter). Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.

Eignung12 von 12 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
7. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
8. Nachweis (Formblatt) über mindestens zwei und maximal 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Anteil der Unterauftragsvergabe
9. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Te … ganz lesen9. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen, (mit Ausnahme der Erklärung zu Unterauftragnehmern) einzureichen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
10. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
11. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die Mindestdeckungssummen sind den EVB zu entnehmen.
Spezifischer Jahresumsatz
12.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
13. Erklärung, über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
14. Aussagekräftige Darstellung zum Fuhrpark und den Fahrzeugen: Stehen genügend Fahrzeuge für die Dienstleistung zur Verfügung?
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
15. Eigenerklärung, dass die Messungen nur von Elektrofachkräften gem. TRBS 1203 durchgeführt werden.
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
16. Vollständig ausgefülltes Dokument „Messgeräte“ mit Angaben zur Gerätschaft und geschultem Personal.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Kündigungsregelungen sind dem Punkt 7 der EVB zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
207.090 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
02.11.2026, 09:00 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# __________________________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit d … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# __________________________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benenne
Hinweis
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentral … ganz lesenDie EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise") __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios. __________________________________________________________________________________________________________________ 5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. __________________________________________________________________________________________________________________ 6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf. __________________________________________________________________________________________________________________

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

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Für CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be14c6fb-1299-4102-96e4-9a89aa34f46e.