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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 2: Gelenkbusse

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 886-25 (CXP4Y6JMQHK) (Los 2)veröffentlicht 05.09.2026erstmals 06.08.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 58 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30159, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (69 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Anschaffungspreis25 %
  • LCC-Kosten25 %
  • Kraftstoffverbrauch SORT220 %
  • Lastenheftkonformität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 58 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, nachfolgend ÜSTRA genannt, zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit knapp 172 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie das leistungsstärkste Dienstleistungsunternehmen für Nahverkehr in Niedersachsen. Mit über 41 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA ihre Fahrgäste in Hannovers Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Sie kooperiert im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) mit den Verkehrsunternehmen regiobus Hannover GmbH, DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, Regionalverkehre Start Deutschland GmbH start Niedersachsen Mitte, WestfalenBahn GmbH und erixx GmbH sowie Transdev Hannover GmbH. Die Region Hannover als Aufgabenträger des Nahverkehrs koordiniert im GVH ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem. ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Zur Förderung des Wettbewerbs sowie zur Berücksichtigung unterschiedlicher Markt- und Herstellerstrukturen wird die Beschaffung in zwei vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt: Los 1 - Solobusse Los 1 umfasst die Lieferung von Solobussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Los 2 - Gelenkbusse Los 2 umfasst die Lieferung von Gelenkbussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Beide Lose dienen der Umsetzung eines einheitlichen Beschaffungsvorhabens zur Erneuerung und Erweiterung der Fahrzeugflotte. Aufgrund organisatorischer Anforderungen und zur getrennten Durchführung der Vergabeverfahren werden die Lose in eigenständigen Vergabeverfahren mit jeweils separatem Projektraum durchgeführt. Die fachlichen, technischen und vertraglichen Anforderungen der Lose sind dabei jeweils losbezogen ausgestaltet. Bewerber können sich für ein oder beide Lose bewerben. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 2.

Beschreibung des Loses

ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Anschaffungspreis25 %
LCC-Kosten25 %
Kraftstoffverbrauch SORT220 %
Lastenheftkonformität30 %
Preis
AnschaffungspreisDer Anschaffungspreis ist der Angebotspreis zuzüglich der entsprechend gekennzeichneten Optionen (siehe Spalte "Option") ohne Mehr- und Minderpreise für Ausstattungs- Alternativen und entsprechend gekennzeichneten Optionen. Dem Anschaffungspreis werden ggf. notwendige einmalige Anpassungskosten für die Werkstattinfrastruktur (Mess- und Diagnosegeräte, Fülleinrichtungen für Betriebsstoffe, Hebevorrichtungen, Mitarbeiterqualifikation, etc.) hinzugerechnet, sofern nicht kostenlos vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Der niedrigste Anschaffungspreis wird mit 100 Punkten bewertet. Anschaffungspreise, die den niedrigsten Anschaffungspreis um 40% oder mehr überschreiten, werden mit 0 Punkten bewertet. Anschaffungspreise zwischen dem niedrigsten Anschaffungspreis und dem Anschaffungspreis, der den niedrigsten Anschaffungspreis um 40% überschreitet, werden linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.
Kosten
LCC-KostenDer LCC-Preis sind die in Anlage 2 vom Bieter genannten LCC-Kosten (ohne Energieverbrauch) bei einer jährlichen Fahrleistung von 65.000 km für 10 Betriebsjahre (bei 36 Monaten Gewährleistung) sowie die Betriebskosten Unfallinstandhaltung (Anlage 4) sowie die Kosten für den Zugriff auf die Dokumentation (Kapitel 2.2.1.) für 10 Jahre. Der niedrigste LCC-Preis wird mit 100 Punkten bewertet. Preise, die den niedrigsten Angebotspreis um 40% oder mehr überschreiten, werden mit 0 Punkten bewertet. Preise zwischen dem niedrigsten Preis und dem Preis, der den niedrigsten Preis um 40% überschreitet, werden linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.
Kosten
Kraftstoffverbrauch SORT2Gemäß Richtlinie 2009/33/EG wird der Krafstoffverbrauch in die Bewertung der Angebote mit einbezogen. Der Kraftstoffverbrauch wird auf Basis des im Angebot angegebenen Kraftstoffverbrauches im SORT2-Zyklus (Anlage 3, Kraftstoffverbrauch) bewertet. Der so für jedes Angebot ermittelte Kraftstoffverbrauch wird wie folgt bewertet: Der niedrigste Kraftstoffverbrauch wird mit 100 Punkten bewertet. Der Kraftstoffverbrauch, der den niedrigsten Kraftstoffverbrauch um 20% und mehr überschreitet, wird mit 0 Punkten bewertet. Ein Kraftstoffverbrauch zwischen dem niedrigsten Kraftstoffverbrauch und dem Kraftstoffverbrauch, der den niedrigsten Kraftstoffverbrauch um 20% überschreitet, wird linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.
Qualität
LastenheftkonformitätDie Qualität wird als Konformität mit dem Lastenheft wird wie folgt bewertet: Für Kriterien im Lastenheft, die nicht als "Muss-Kriterium" ("m" in der Spalte "Gewichtung") definiert sind, werden Punkte vergeben (die Punktzahl für das jeweilige Kriterium ist in der Spalte "Gewichtung" genannt). Wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist, werden für dieses Kriterium 0 Punkte vergeben. Wenn ein Kriterium vollständig erfüllt ist (Kreuz in der Spalte "erfüllt" ist gesetzt) oder das Kriterium nicht zutreffend ist ("NZ" ist in der Spalte "erfüllt" eingetragen), wird die jeweils für das Kriterium maximal erreichbare Punktzahl vergeben. Ein Angebot, das vollständig alle Anforderungen des Lastenheftes erfüllt, wird mit 100 Bewertungspunkten bewertet. Ein Angebot, für dass nur 65% oder weniger der maximal erreichbaren Punkte vergeben werden, wird mit 0 Bewertungspunkten bewertet. Angebote, die zwischen 65% der maximal erreichbaren Punkte und der maximalen Punktzahl liegen, werden linear mit Bewertungspunkten zwischen 0 und 100 bewertet.

Eignung17 von 17 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mit … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemein-schaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
2.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Busse) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) technische Fachkräfte c) kaufmännische. Fachkräfte d) Sonstige Beschäftigte Der Mitarbeiterbe … ganz lesen2.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Busse) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) technische Fachkräfte c) kaufmännische. Fachkräfte d) Sonstige Beschäftigte Der Mitarbeiterbestand wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet: 2 Punkte >1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und > 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar) 1 Punkt 500 bis 1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und 50 bis 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar) 0 Punkte < 500 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und/oder < 50 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
2.2 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens na … ganz lesen2.2 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
2.3 DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsystem Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachwei … ganz lesen2.3 DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsystem Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
2.4 DIN EN ISO 45001 Arbeitsschutzmanagement (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge) Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 45001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifi … ganz lesen2.4 DIN EN ISO 45001 Arbeitsschutzmanagement (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge) Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 45001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
2.5 DIN EN ISO 50001 Energiemanagement (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge) Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 50001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats o … ganz lesen2.5 DIN EN ISO 50001 Energiemanagement (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge) Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 50001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
2.6 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei (3) Jahre (ab 01.08.2023), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Herstellung und Lieferung von Hybridbussen) vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzproj … ganz lesen2.6 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei (3) Jahre (ab 01.08.2023), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Herstellung und Lieferung von Hybridbussen) vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte von unterschiedlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 GWB zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden bis zu 9 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt. Vergleichbar sind Projekte: - Wenn mindestens 10 Hybridbusse (je Einzelauftrag, Solo- und Gelenkbus), - mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90%, - in dem EWR (also die Busse im EWR - in Betrieb genommen und zugelassen wurden / sich im Einsatz befinden). ausgeliefert wurden Der Referenzen werden bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet: 0 Punkte 3 Referenzen (Mindestanforderung), die den Mindestanforderungen genügen. 1 Punkt 4 bis 5 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen. 2 Punkte 6 bis 7 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen. 3 Punkte 8 bis 9 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2.7 Anzahl der im EWR zugelassenen / in Betrieb genommenen Fahrzeuge Die Bewerber müssen Angaben über die jährlich von ihnen ausgelieferten Fahrzeuge machen. Bewertet wird die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR … ganz lesen2.7 Anzahl der im EWR zugelassenen / in Betrieb genommenen Fahrzeuge Die Bewerber müssen Angaben über die jährlich von ihnen ausgelieferten Fahrzeuge machen. Bewertet wird die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgelieferte Anzahl an Linienbussen für den ÖPNV unabhängig von der Antriebsart. Diese muss durchschnittlich mindestens 500 pro Geschäftsjahr betragen. Der Anzahl der ausgelieferten Fahrzeuge wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet: 1 Punkt Durchm. 500 bis 1000 Fahrzeuge 2 Punkte Durchm. 1001 bis 2000 Fahrzeuge 3 Punkte Durchm. > 2000 Fahrzeuge
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2.8 Erklärung über eine elektronische Ersatzteilplattform Angabe über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform im Auftragsfall zur Identifikation und zum Bezug der Ersatzteile in deutscher Sprache für die zu liefernden Fahrzeuge (E-Commerce).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2.9 Angabe eines Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung Angabe eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung (mit Namen, Abteilung und Telefonnummer).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2.10 Angabe einer elektronischen Serviceplattform Angaben über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform im Auftragsfall, über die Wartungs-, Service- und Reparaturinformationen (Instandhaltungsinformationen) in deutscher Sprache zugänglich sind.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2.11 Angabe eines vorhandenen Qualifizierungs-Systems Angaben über das Bestehen einer funktionierenden Qualifizierungssystems für wiederkehrende Schulung der Mitarbeiter für Komponenten-, Wartungs-, Service- und Reparatur in deutscher Sprache.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2.12 Angabe Service-Werkstatt Nachweis mindestens einer bestehenden und vom Fahrzeughersteller autorisierten Buswerkstatt in maximaler Entfernung von 50 km im Umkreis des ÜSTRA Betriebshofes Mittelfeld (Hoher Weg 48, 30519 Hannover), in der sämtliche Fahrzeug-Komponenten gewartet und in Stand gesetzt werden können, insb. auch Türanlagen, allgemeine Unfallinstandsetzung, Hochvolt-Komponenten, Batterie-Instandsetzung.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
2.13 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift: - bei allen Kundenkorrespondenzen - bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen - und beim innerdeutschen Einsat … ganz lesen2.13 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift: - bei allen Kundenkorrespondenzen - bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen - und beim innerdeutschen Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie beim innerdeutschen Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern mit direktem Kundenkontakt verwendet wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag zweimalig um 12 Monate zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Tariftreueerklärung NTVergG Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben. - Erklärung zur deutsch … ganz lesenLeistung: Tariftreueerklärung NTVergG Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben. - Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots) - Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 2.14 Erklärung zum Nichtvorliegen eines Ausschlussbeschlusses oder einer vorübergehenden Aussetzung gemäß der Ausschlusspolitik der Europäischen Investitionsbank (EIB) Erklärung, dass der Bewerber keinem Ausschlussbeschluss oder einer vorübergehenden Aussetzung gemäß der Ausschlusspolitik der Europäische Investitionsbank (EIB) unterliegt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Abgabe mehrerer Teilnahmeanträge auf unterschiedliche Lose ist grundsätzlich zulässig. Werden mehrere Teilnahmeanträge abgegeben, muss jeder für sich wertbar sein. Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMQHK# Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zug … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMQHK# Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Der Teilnahmeantrag ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Hinweis zur Einreichung der Unterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind - soweit vorhanden - in Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. "als ausgefülltes Excel-Dokument"). Dateiformatvorgaben: - Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen. - Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert werden. Abweichende Formate: - Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos gelesen werden kann. Ausschlussrisiko: - Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht. XVI. Auswahl der Bewerber Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren: 1. Zunäc …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 340 (Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 07.09.2026 auf 11.09.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 07.09.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2416323e-aab7-4a65-b9f1-3de5a600bfa8.