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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für den Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss · Neuss, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E67582479veröffentlicht 23.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 579 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger für den Rhein-Kreis Neuss. Der gegenständliche Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grund-vertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird Informationen gem. Leistungsbeschreibung und EVB-IT Kaufvertrag). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaft-lichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (maximal 700 Leistungspunkte erreichbar), Preis (maximal 300 Leistungspunkte erreichbar). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) gemäß Preisblatt (Position „Ge-samtsumme des Angebotes (zzgl. USt.) (wertungsrelevant)“ erhält 300 Preispunkte. Ein Angebotspreis, der das Doppelte des niedrigsten Angebotspreises ausmacht (oder dar-über liegt) wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise wer-den mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebotspreis entspricht. Ermittlung der Kennzahl Z durch Addition der Leistungspunkte (LP) mit den Preispunkten (PP) wie folgt: Z = (LP) + (PP).
Qualität
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaft-lichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (maximal 700 Leistungspunkte erreichbar), Preis (maximal 300 Leistungspunkte erreichbar). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) gemäß Preisblatt (Position „Ge-samtsumme des Angebotes (zzgl. USt.) (wertungsrelevant)“ erhält 300 Preispunkte. Ein Angebotspreis, der das Doppelte des niedrigsten Angebotspreises ausmacht (oder dar-über liegt) wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise wer-den mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebotspreis entspricht. Ermittlung der Kennzahl Z durch Addition der Leistungspunkte (LP) mit den Preispunkten (PP) wie folgt: Z = (LP) + (PP).

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
Kriterium
Gesamtumsatz bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens zwei Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung) sowie (falls vorhanden) Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Au … ganz lesenGesamtumsatz bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens zwei Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung) sowie (falls vorhanden) Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung digitaler Meldeempfänger sowie Zubehör inkl. Schulung) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium
Eigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,500.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr, oder alternativ im Auftragsfall auf erstes Anfordern des A … ganz lesenEigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,500.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr, oder alternativ im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung). Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die nicht oder nicht vollständig die Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung). Diese Mindestanforderung stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium
Darstellung von mindestens zwei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) erfolgreich erbrachten Referenzprojekte zur Lieferung von digitalen Meldeempfängern inkl. Zubehör (Mindestanforderung). Die folgende Kriterien 1) (a. und b.) und 2) müs … ganz lesenDarstellung von mindestens zwei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) erfolgreich erbrachten Referenzprojekte zur Lieferung von digitalen Meldeempfängern inkl. Zubehör (Mindestanforderung). Die folgende Kriterien 1) (a. und b.) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Der Referenzauftrag umfasst Leistungen, die sich wie folgt darstellen: a. Lieferung von digitalen Meldeempfängern inkl. Zubehör sowie b. Schulung der Anwender hinsichtlich DME-Programmiersoftware / Hardware, der Server- / Client-Programmierarchitektur und Reparaturlevel, zum Austausch von DME-Komponenten / Bauteile. und 2) Auftragsvolumen von mindestens 500.000 Euro (zzgl. USt.). Die benannten Kriterien 1) (a. und b.) und 2) müssen jeweils kumulativ und vollständig innerhalb eines Referenzprojekts für denselben Referenzauftraggeber zum Nachweis einer erfolgreichen Referenz erbracht worden sein. Eine Referenz, die auch nur eines der angegebenen Kriterien bzw. Unterkriterien nicht erfüllt, kann nicht berücksichtigt werden. Diese Mindestanforderung stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium
Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung) (Stichtag ist der Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist). Andere Managementsysteme sind zum Beleg der Vergleichbarkeit aus … ganz lesenNachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung) (Stichtag ist der Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist). Andere Managementsysteme sind zum Beleg der Vergleichbarkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate Anlage beizufügen. Diese Mindestanforderung stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der gegenständliche Rahmenvertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird (näheres hierzu siehe bitte EVB-IT Kaufvertrag).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.960.000 €

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
07.04.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber/ Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber/ Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und Abs. 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrel … ganz lesen1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 3. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG sowie zu dem Ausschlussgrund nach §§ 22, 24 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 5. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 6. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor, die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 7. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 48 Monaten (4 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmesumme (Höchstwert) von 1.960.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Rhein-Kreis Neuss
Anschrift
Oberstraße 91, 41460 Neuss
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 322 (Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 944035c7-7253-427f-9d30-6f10d6700ad8.