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Frist abgelaufenEU-weitMöbelDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Produktionstechnik inkl. Personal

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Neckarstr. 230 70190 Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-A/P 04/2026veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 18 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,88 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
3Angebot auf bis zu 3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 51 Tagen
  2. Fragen bis 08:00 Uhr
    vor 25 Tagen
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über it-vergabe.eu
    vor 19 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 42 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 54 Tagen

Beschreibung

Der Südwestrundfunk beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung von Produktionstechnik inkl. Personal abzuschließen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Beschallungen, Beleuchtungen und Bühnenkonstruktionen inkl. Personal für verschiedene Produktionen, die unter der Organisationsherrschaft des SWR innerhalb seines Sendegebietes (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) stattfinden.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bereitstellung von Beschallungstechnik inkl. Personal
4 Jahre480.000 €
2
Bereitstellung von Beleuchtungstechnik inkl. Personal
4 Jahre800.000 €
3
Bereitstellung von Bühnenkonstruktionen inkl. Personal
4 Jahre600.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinsc … ganz lesenEinbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebot ausgefüllt einzureichen.
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein bezogen auf das Bekanntmachungsdatum.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung o Versicherungssummen: € 5.000.000,00 pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchst-leistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt € 10.000.000,00. o Versicherung … ganz lesenEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung o Versicherungssummen: € 5.000.000,00 pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchst-leistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt € 10.000.000,00. o Versicherungssummen: € 100.000,00 pauschal jeweils für Vermögensschäden. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt € 200.000,00.
Finanzkennzahlen
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Aus dem Nachweis muss sich eine Ausf … ganz lesenNachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Aus dem Nachweis muss sich eine Ausfallwahrscheinlichkeit/Risikoklasse ableiten lassen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein bezogen auf das Bekanntmachungsdatum. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren mit Einhaltung der Mindestumsätze. Mindestumsatz pro Jahr: 180.000 € netto pro Jahr
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind fünf Referenzprojekte in einem Fernseh- oder Hörfunkkontext vergleichbarer Art und Größenordnung aus den vergangenen drei Jahren mit folgenden Angaben nachzuweisen (A4): • Angabe des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und ggf. Telefonnummer • Datum und Dauer des Auftrags • Auftragsvolumen … ganz lesenEs sind fünf Referenzprojekte in einem Fernseh- oder Hörfunkkontext vergleichbarer Art und Größenordnung aus den vergangenen drei Jahren mit folgenden Angaben nachzuweisen (A4): • Angabe des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und ggf. Telefonnummer • Datum und Dauer des Auftrags • Auftragsvolumen • Veranstaltungsort(e) • Veranstaltungsart z.B. Konzert mit Liveübertragung • Detaillierte Beschreibung des Auftragsinhalts inkl. der eingesetzten Technik mit Benennung des Herstellers, Angabe des eingesetzten Personals, Veranstaltungsinhalt und Künstler/ Gruppen • Ggf. Einsatz von Unterauftragnehmer
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung wird mit dem Zuschlag geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01.01.2027. Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt 24 Monate. Die Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung wird mit dem Zuschlag geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01.01.2027. Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt 24 Monate. Die Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet jedoch spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung durch einen der Vertragspartner bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabev … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 2 (Angebot) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart
Kontakt
vergabe-ap@swr.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 923 (Unterhaltungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a6e19d3-9f11-4b07-aca4-bd8a901f6f97.