Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der Sitzungssäle der Niedersächsischen Justiz mit Medientechnik
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 23/486veröffentlicht 06.09.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hannover30459, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 25 Monatenan Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung (Rahmenvereinbarung) ist die Ausstattung der Sitzungssäle der Niedersächsischen Justiz mit Medientechnik.
Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung ist das Niedersächsische Justizministerium samt aller nachgeordneten Dienststellen.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung (Rahmenvereinbarung) ist die Ausstattung der Sitzungssäle der Niedersächsischen Justiz mit Medientechnik.
Die geschätzten Abnahmemengen können dem Preisblatt entnommen werden. Die maximale Abnahmemenge entspricht dem 1,5 fachen der geschätzten Abnahmemenge gemäß Preisblatt.
Die Höchstmenge für die maximale Vertragslaufzeit ist die Ausstattung von 450 Sitzungssälen mit einer Mediensteuerung inkl. Anzeigemedien (Kameras, Monitore, Mikrofone, etc.) einschließlich zugehöriger Supportleistungen. Die Mengen der Hardware-Komponenten sind dem Kapitel 3.3 der Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen. Nach aktuellem Stand wird davon ausgegangen, dass rund 70 % der 450 auszustattenden Sitzungssäle zusätzlich zu dem Basis Setup auch für die Durchführung von Videoverhandlungen und die Präsentation analoger Beweismittel zu ertüchtigen sind.
Weiterhin ist der Support für die bereits 133 ausgestatteten Sitzungssäle zu übernehmen.
Zur Einführung der erst noch zu entwickelnden Videovernehmungslösung sind weitere, bis zu 70 separate Vernehmungsräume auszustatten und die bidirektionale Ton- und Bildübertragung zu einem Sitzungssaal herzustellen und den entsprechenden Support zu leisten.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- 1. (Ausschluss-Kriterium) - Jahresnettoumsatz: Der durchschnittliche auftragsbezogene Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ("Bereitstellung von Medien-/Konferenz-/Sitzungsaaltechnik sowie dazugehörige Planungs … ganz lesenkürzer
- 1. (Ausschluss-Kriterium) - Jahresnettoumsatz: Der durchschnittliche auftragsbezogene Jahresnettoumsatz Ihres Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ("Bereitstellung von Medien-/Konferenz-/Sitzungsaaltechnik sowie dazugehörige Planungsleistungen") beträgt mindestens 7 Mio. Euro. (Ausschluss-Kriterium) - 2. (Informations-Kriterium) - Jahresnettoumsatz: Geben Sie den auftragsbezogenen Jahresnettoumsatz (in Euro) Ihres Unternehmens im Bereich "Bereitstellung von Medien-/Konferenz-/Sitzungsaaltechnik sowie dazugehörige Planungsleistungen" jeweils für die letzten drei [3] abgeschlossenen Geschäftsjahre an. - 3. (Ausschluss-Kriterium) - Betriebshaftpflichtversicherung: Ihr Unternehmen verfügt über eine marktübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bzw. es hat diese zu Vertragsbeginn abgeschlossen.- Kriterium
- - Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB
- Kriterium
- 1. (Informations-Kriterium) - Leistungsspektrum: Stellen Sie Ihr Unternehmen und dessen Leistungsspektrum mit Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in einem separaten Dokument (maximal 8 Seiten) dar. - 2. (Ausschluss-Kriterium) - Referenzen: Es sind Referenzen Ihres Unternehmens aus den … ganz lesenkürzer
- 1. (Informations-Kriterium) - Leistungsspektrum: Stellen Sie Ihr Unternehmen und dessen Leistungsspektrum mit Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in einem separaten Dokument (maximal 8 Seiten) dar. - 2. (Ausschluss-Kriterium) - Referenzen: Es sind Referenzen Ihres Unternehmens aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Inhalten nachzuweisen: 1. Technische Planung der Ausstattung von (Sitzungs-) Räumen mit unterschiedlicher Medientechnik (darunter mindestens Lautsprecher, Bildschirme, Mikrofone, Kameras) sowie Hard- und Software für die zentrale Steuerung dieser Medientechnik 2. Standortübergreifende Ausstattung (Roll-Out zu mindestens 50 verschiedenen Standorten) von (Sitzungs-) Räumen mit unterschiedlicher Medientechnik (darunter mindestens Lautsprecher, Bildschirme, Mikrofone, Kameras) sowie Hard- und Software für die zentrale Steuerung dieser Medientechnik. Das Roll-Out umfasst dabei mindestens die logistische Planung, die Lieferung, Verkabelung und Inbetriebnahme der Technik. 3. Referenz zum standortübergreifenden Support zu Medientechnik in (Sitzungs-) Räumen. Der Support umfasst dabei mindestens den 2nd-Support Level, Störungsbeseitigung und Softwarepflege (Bereitstellung von Updates, Upgrades etc.) Der Nachweis hat in Form mindestens einer Projektreferenz zu erfolgen. Pro Projektreferenz kann einer oder mehrere der oben genannten Leistungsinhalte nachgewiesen werden. Es ist/sind entsprechend mindestens eine (1) und maximal drei (3) Projektreferenz(en) einzureichen. Der Zeitraum der Leistungserbringung muss je Referenzprojekt in die letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zum hiesigen Vergabeverfahren gemäß Amtsblatt der Europäischen Union) fallen. Der Nachweis ist pro Projektreferenz anhand des Formblatts zu den Referenzen ("A28_Anlage_VIII_Formblatt_Referenz_V1.docx") zu erbringen. Das Formblatt bzw. die Formblätter ist/sind jeweils vollständig auszufüllen (Name des Projekts, Referenz-Auftraggeber, Leistungskonstellation, Leistungszeit-raum, Auftragsvolumen, Angefallene Personentage, Projektinhalte, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Anzahl und kurze Beschreibung der verschiedenen ein-gesetzten Rollen bzw. Mitarbeitende). Aus dem Formblatt bzw. den Formblättern muss eindeutig die Erfüllung der zuvor stehenden Anforderungen hervorgehen. - 3. (Bewertungs-Kriterium) - Referenzen: Die gemäß Kriterium 2.2 einzureichenden Referenzen werden nach folgendem Schema bewertet: 0 Punkte: Es ist in keinem Referenzprojekt eine standortübergreifende Ausstattung von Sitzungsräumen an mindestens 60 verschiedenen Standorten durch Ihr Unternehmen erfolgt. 3 Punkte: Es ist in mindestens einem Referenzprojekt eine standortübergreifende Ausstattung von Sitzungsräumen an 60 bis 89 verschiedenen Standorten durch Ihr Unternehmen erfolgt. 6 Punkte: Es ist in mindestens einem Referenzprojekt eine standortübergreifende Ausstattung von Sitzungsräumen an 90 bis 119 verschiedenen Standorten durch Ihr Unternehmen erfolgt. 9 Punkte: Es ist in mindestens einem Referenzprojekt eine standortübergreifende Ausstattung von Sitzungsräumen an mindestens 120 verschiedenen Standorten durch Ihr Unternehmen erfolgt. Es können zu Kriterium 2.3 maximal 9 Punkte erzielt werden. - 4. (Bewertungs-Kriterium) - Referenzen: Die gemäß Kriterium 2.2 einzureichenden Referenzen werden nach folgendem Schema bewertet: 0 Punkte: Keine der drei geforderten Leistungsinhalte (Planung, Roll-Out und Support) wurden im Justizumfeld erbracht. 3 Punkte: Eins der drei geforderten Leistungsinhalte (Planung, Roll-Out und Support) wurde im Justizumfeld erbracht. 6 Punkte: Zwei der drei geforderten Leistungsinhalte (Planung, Roll-Out und Support) wurden im Justizumfeld erbracht. 9 Punkte: Alle der drei geforderten Leistungsinhalte (Planung, Roll-Out und Support) wurden im Justizumfeld erbracht. Es können zu Kriterium 2.4 maximal 9 Punkte erzielt werden. - 5. (Ausschluss-Kriterium) - Fachkräfte: Der Bewer …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während der 48 Monate Vertragslaufzeit kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 312 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y199WHDRE Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Göttinger Chaussee 259, 30459 Hannover
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.10.2024 auf 08.11.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc8abb8f-5125-437b-b852-839e0207ba4a.