Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfung
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) · Neuherberg, Bayern
Aktenzeichen VgV_2025-026veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 49 Monate
- 01.11.2026 – 30.11.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.
Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis München.
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde Oberschleißheim · OberschleißheimFrist 30.11.2026
- Sammlung, Transport, Verwertung + Beseitigung von WERTSTOFFEN mit BehältergestellungTUM Technische Universität München · GarchingFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (184 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 49 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 49 Monate01.11.2026 – 30.11.2030, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Neuherberg85764, Landkreis München, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteamsund Prüfungsansatz und MEthodik50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 TagenLaufzeit bis 30.11.2030
- Heute
Beschreibung
Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) nach den hierzu vom Bundesministerium für Finanzen im Ministerialblatt vom 15. Mai 2001 veröffentlichten "Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGRG (Anlage zu VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkatalogs hierzu nach IDWPrüfungsstandard (IDW PS 720) vorzunehmen. Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendung zu prüfen. Hierin inbegriffen ist die Prüfung der Abrechnung des Teilwirtschaftsplans für das Helmholtz-Instituts für Metabolismus-, Adipositas- und Gefäßforschung in Leipzig (HI-MAG). In einem gesonderten prüfungsteil ist die Zweckentsprechende sowie wirtschaftliche und sparsame Verwendung der institutionellen Zuwendungsmittel des HMGU auf der Grundlage des aktuellen vom BMFTR vorgegebenem Fragenkatalogs zu prüfen.
Beschreibung des Loses
Helmholtz Munich beabsichtigt die Leistungen gem. Leistungsbeschreibung zu vergeben. Der Vertrag beinhaltet die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 bis 2029 und die Prüfung der Zuwendungsmittel 2026 bis 2029. Helmholtz Munich bereitet mit dieser Ausschreibung die Auftragsvergabe vor. Die Bestellung der Jahresabschlussprüfer erfolgt durch die Gesellschafterversammlung und die Beauftragung durch den Aufsichtsrat bzw. die/den Aufsichtsratsvorsitzenden jeweils für ein Jahr auf der Grundlage dieser Ausschreibung. Helmholtz Munich weist darauf hin, dass auch die Zustimmung zur Bestellung der Jahresabschlussprüfer jeweils nur für ein Jahr erteilt wird. Eine verbindliche Zusage, den Auftrag für den gesamten Zeitraum an den mit der Ausschreibung ausgewählten Bieter zu vergeben, kann daher nicht gegeben werden. Der Vertrag beginnt am 01.11.2026 und endet spätestens am 30.11.2030. Als optionale Leistungen werden die Adhoc-Beratung für die Jahre 2026 - 2029 und die CSRD Testierung für die Jahre 2027 - 2029 mit ausgeschrieben.
Gegenstand nach CPV
- 75131000Dienstleistungen für die öffentliche VerwaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteamsund Prüfungsansatz und MEthodikDIESE INFORMATIONEN SIND IN EINEM KONZEPT ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG DARZUSTELLEN
- Preis
- Aus der Menge der wertungsfähigen Angebote, d.h. alle Angebote, die nicht aus formalen Gründen, nicht aus Gründen der fehlenden Unternehmenseignung und nicht aus Gründen eines im Verhältnis zur Leistung unangemessenen niedrigen Preises ausgeschlossen wurden, wird der niedrigste Angebotspreis bestimmt. Dieser so bestimmt niedrigste Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Ein fiktiver doppelt so teurer Angebotspreis erhält null Punkte. Die Preise der dazwischenliegenden Angebote werden mittels einer linearen Interpolation bewertet und in Punkte umgewandelt. Beispiel: Angebot A = 100.000 Euro -> 100 Punkte Angebot B = 120.000 Euro -> 80 Punkte Angebot C = 180.000 Euro -> 20 Punkte Angebot D = 210.000 Euro -> 0 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 30.11.2030
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag 3-mal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens nach 4 Jahren.
- Optionen
- Als optionale Leistungen werden die Adhoc-Beratung für die Jahre 2026 - 2029 und die CSRD Testierung für die Jahre 2027 - 2029 mit ausgeschrieben. Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag 3-mal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens nach 4 Jahren.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ingolstädter Landstrasse 1, 85764 Neuherberg
- Kontakt
- tender-evergabe@
helmholtz-munich.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (184 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Forschungszentrum Jülich GmbH- Projektträger Jülich2 Zuschläge
- Sel Hermes GmbH & Co KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f844306e-968c-421b-9ac2-b2688b340463.