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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Videos und (Video-)Podcasts 2024

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus · München, Bayern

Aktenzeichen 2024BRE000001veröffentlicht 05.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 935 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,1 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.06.2024 – 31.05.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2025
    vor 29 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) und anderen Webseiten des StMUK sowie auf den Social-Media-Kanälen des StMUK kommen Videos und (Video-)Podcasts zum Einsatz, um die bildungspolitische Botschaft des StMUK unmittelbar und lebendig zu transportieren. Die Herstellung dieser Videos und (Video-)Podcasts in München und im Gebiet des gesamten Freistaats sowie deren Bearbeitung ist Gegenstand des Vergabeverfahrens.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis siehe Vergabeunterlagen (Anlage 2 (Hinweise zur Prüfung und Wertung))Der Preis ist neben der Qualität (Leistung) ein Zuschlagskriterium, alle Kriterien und deren Gewichtung, sowie die Wertung sind in den Vergabeunterlagen (Anlage 2 (Hinweise zur Prüfung und Wertung)) aufgeführt. Ermittelt wird das wirtschaftlichste Angebot durch die einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018: Es wird ein Quotient (Z) aus Leistung (L) und Wertungspreis (P) errechnet. Der Zuschlag wird an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebot unter Anwendung der in diesem Kapitel beschriebenen Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Erreichen zwei oder mehr Angebote dieselbe Wirtschaftlichkeit Z, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Preis (P) erteilt.
Qualität
Qualität der Arbeitsprobe siehe Vergabeunterlagen (Anlage 2 (Hinweise zur Prüfung und Wertung))Die Qualität der Arbeitsprobe (Leistung) ist neben dem Preis ein Zuschlagskriterium, alle Kriterien und deren Gewichtung, sowie die Wertung sind in den Vergabeunterlagen (Anlage 2 (Hinweise zur Prüfung und Wertung)) aufgeführt. Ermittelt wird das wirtschaftlichste Angebot durch die einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018: Es wird ein Quotient (Z) aus Leistung (L) und Wertungspreis (P) errechnet. Der Zuschlag wird an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebot unter Anwendung der in diesem Kapitel beschriebenen Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Erreichen zwei oder mehr Angebote dieselbe Wirtschaftlichkeit Z, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Preis (P) erteilt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.05.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2024 und endet am 31.05.2025. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des … ganz lesenDie Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2024 und endet am 31.05.2025. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.05.2028; einer Kündigung bedarf es hierfür nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Sofern bis zum angegebenen Beginn der Vertragslaufzeit das Vergabeverfahren nicht abgeschlossen sein sollte, verschieben sich die Termine entsprechend. Zudem endet die Rahmenvereinbarung, sobald die Höchstabnahmemenge (siehe 5.1.6 der Bekanntmachung und Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) Ziffer 8) für die gesamte mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 225 Video- und Podcastproduktionen erreicht wurde.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, di … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig. Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der geschätzte Wert ohne MwSt. (siehe 2.1.3 der Bekanntmachung) in Höhe von 1101100 EUR bezieht sich auf die gesamte mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden. Die Höchstabnahmemenge für die gesamte mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträg … ganz lesenDer geschätzte Wert ohne MwSt. (siehe 2.1.3 der Bekanntmachung) in Höhe von 1101100 EUR bezieht sich auf die gesamte mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden. Die Höchstabnahmemenge für die gesamte mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 225 Video- und Podcastproduktionen. Der unter Ziffer 6 angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da die Bekanntmachung unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beeinträchtigen würde.
Hinweis
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet. Bzgl. der Informationen über die Überprüfungsfristen vgl. Ziffer 5.1.12.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Oakstone Productions GmbH, Regensburg17

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 921 (Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 17.04.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 17.04.2024
  4. BekanntmachungFrist 17.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b39c4b88-bb14-4a3a-98b9-33f69aba1578.