Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitArchitekturleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung: Vermessung von Grundwassermessstellen Landes NRW

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 52;1001814392;EUveröffentlicht 06.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 368 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 12 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden.

Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich.

Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens.

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold.

Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt.

Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen des Gesamtvorhabens gliedern sich grundsätzlich in vier Arbeitspakete (AP), jeweils einschließlich Dokumentation.

AP 1: Erstellung von für den Neubau (im Einzelfall auch Rückbau) von Grundwassermessstellen

AP 2: Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Eignung zur Aufnahme in das Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie

AP 3: Vermessungsarbeiten: Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen

AP 4: Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen

Die AP 1, 2 und 4 fallen unter das bereits vergebene Fachlos 1.

Aktuell stehen nur die Arbeiten aus AP 3 (Fachlos 2) zur Vergabe an. Daher werden im Folgenden nur diese Arbeiten näher dargestellt:

1. Arbeitspaket 3 (Fachlos 2) Vermessungsarbeiten: Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen, insbesondere:

a. Nach Fertigstellung einer neuen Grundwassermessstelle sowie bei Prüfung der Lage / Neuaufnahme einer vorhandenen Messstelle und zu routinemäßigen Nachkontrollen ist eine höhen- und lagemäßig exakte Vermessung durchzuführen. Für Vermessung und kartographische Darstellung sind die Koordinaten nach ETRS89/UTM anzugeben. Die Gelände- und Messpunkthöhe (geöffnete Verschlusskappe der Grundwassermessstelle) ist im Bezugssystem DHHN2016 mit der Genauigkeit eines Zentimeters anzugeben.

b. Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu Arbeitspaket 3 (Nivellement inkl. Interpolationsverfahren) sind zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich sind die Ergebnisse im Excel Format (Gesamttabelle) sowie messstellenscharf in PDF.-Dokumenten zu dokumentieren (Anlagen 2 und 3)

2. Dokumentation / Berichterstattung

Bzgl. des Arbeitspaketes sind neben der jeweiligen Dokumentation der einzelnen Arbeiten zudem folgende Leistungen zu erbringen:

a. Halbjährliche (mindestens jährliche) Besprechungen mit dem AG und Übergabe sämtlicher Zwischenergebnisse, Daten und Protokolle des vorausgegangenen Halbjahres in schriftlicher und elektronisch bearbeitbarer Form sowie Erläuterung der Ergebnisse und Empfehlungen gegenüber dem AG; Darstellung der Planungen für das nächste Halbjahr und Abstimmung mit dem AG.

b. Übergabe aller Ergebnisse, Zwischenberichte und Abschlussberichte des Arbeitspaketes halbjährlich, mindestens aber einmal jährlich als Nachweis für die Abrechnung sowie am Ende der Vertragslaufzeit in digitaler Form (Datenformate entsprechend den Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie in Abstimmung mit dem AG).

c. Jährliche Aufstellung der erbrachten Leistungen und des Personalaufwands (Preis- / Leistungsnachweise) gemäß Nr. 15. der Ausschreibungsbestimmungen

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 70Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (70 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen).
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 30Bei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 30 Punkte erzielt werden. Der Bieter hatte drei Konzepte einzureichen. Diese Konzepte wurden folgendermaßen gewichtet: Konzept 1 30 % Konzept 2 50 % Konzept 3 20 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und beträgt zwei Jahre. Es besteht die Option, den Vertrag zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, maximal bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, um die aus den parallel laufenden Arbeitspaketen 1,2, u … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und beträgt zwei Jahre. Es besteht die Option, den Vertrag zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, maximal bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, um die aus den parallel laufenden Arbeitspaketen 1,2, und 4 (Fachlos 1) resultierenden Aufgaben im Arbeitspaket 3 realisieren zu können. Der Auftraggeber teilt den Verlängerungswillen schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres mit. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine über zwei Jahre hinausgehende Vertragslaufzeit.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesen1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTSV3HYGG# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eignungsprüfung: a. Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf: - … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTSV3HYGG# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eignungsprüfung: a. Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf: - Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, - Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, - Eintragung im Berufs-/Handelsregister, b. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, c. soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d. soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU), e. soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU); kann freiwillig bereits mit dem Angebot eingereicht werden, f. soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU), g. Einreichung eines Nachweises der Akkreditierung als Vermessungsbüro bzw. als öffentlich bestellter und anerkannter Vermessungsingenieur. Die Vorlage des Nachweises in Kopie ist ausreichend. h. Darstellung der Studiennachweise des für die Auftragsausführung eingesetzten Personals. Dabei muss das Personal mindestens über eine abgeschlossene (Fach-)Hochschul-Qualifikation als Vermessungsingenieur (oder vergleichbar) verfügen. Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Teammitglied die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. i. Formblatt "Referenzen", ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue Leistung) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind anzugeben (vergleichbar = Vermessung von Grundwassermessstellen nach Höhe und Lage inkl. Erstellung eines Ergebnisprotokolls mit Genauigkeit gem. Leistungsbeschreibung, Auftraggeber ist Betreiber eines Grundwasserstandsmessnetzes in NRW, Umfang der Leistung sollten mind. ca. 50-100 Messstellen pro Jahr sein, die sich verteilt in NRW befinden). Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 8 dieser Ausschreibungsbestimmungen verwiesen. - Darstellung von mind. drei Referenzen der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Nivellementmessungen gemäß dem DVW-Merkblatt 2-2011 "Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen" oder gleichwertig an Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Messpunkthöhen und zur lagemäßigen Verortung, davon mindestens eine Referenz zur Durchführung von Nivellements an bestehenden Grundwassermessstellen in bergsenkungsbeeinflussten Gebieten einschließlich der dazu gehörigen Anbindung an Höhenfestpunkte und Auswertung der Ergebnisse durch Interpolationsverfahren. Die Darstellung soll beinhalten: Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragsumfang, Umfang durchgeführte Vermessungen inkl. Interpolationsrechnung, Bearbeitungszeitraum. Beizufügen sind mindestens je Auftrag/Referenz ein Musterbeispiel der erstellten Vermessungsprotokolle (Höhennivellement, Lagenivellement). Die zusätzlichen Angaben / Musterbeispiele können mittels eines firmeneigenen Dokuments eingereicht werden. Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Biete …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Kontakt
vergabestelle@lanuk.nrw.de

Mehr von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5cbafd6f-1f02-44e5-b871-cd800cb79638.