Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen im Kreis OH
Zweckverband Ostholstein · Sierksdorf, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ES 251118_09veröffentlicht 08.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Rückbauprojekt GalvanoSeehafen Kiel GmbH & CO. KG · KielFrist 30.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Verwertung von Sperrmüll 2027 -29Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Annahme und Verwertung von Grünabfällen 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
- Grundinstandsetzung Wehr Geesthacht - Kampfmittel- und Baugrunderkundung Verladestelle / MontageplatzWasserstraßen-Neubauamt Hannover · 21502 GeesthachtFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Sierksdorf23730, Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Abholung von den Recyclinghöfen des AG Der AN übernimmt den vom AG erfassten Sperrmüll an den drei vom AG betriebenen Recyclinghöfen. Hierfür stellt der AN auf jedem der drei Recyclinghöfe (Bad Schwartau, Neustadt und Neuratjensdorf) jeweils zwei leere Wechselcontainer (Größe 36 m³). Auf den Recyclinghöfen wird ein Wechsel der vollen Container vom AN auf rechtzeitige Anforderung des AG durchgeführt. Für den Recyclinghof in Bad Schwartau gewährleistet der AN, dass bei Bedarf des AG ein dritter Container (Größe 36 m³) vom AN gestellt wird. Der AG übernimmt die Verladung des Sperrmülls auf den Recyclinghöfen. Der Sperrmüll wird mit der Beladung Eigentum des ANs.(Los 1) (Nebenangebot bezüglich des Transportes ist hier möglich) Der AN muss die Abholung von den Recyclinghöfen Neuratjensdorf und Neustadt nach telefonischer Anforderung oder Meldung per Mail des AG innerhalb von vier Werktagen (Los 1) gewährleisten. (Nebenangebot in Bezug auf den Transport möglich). Die Abholung vom Recyclinghof in Bad Schwartau muss nach Anmeldung innerhalb von 2 Werktagen gewährleisten sein. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gemäß Bewertung nach einer Bewertungsmatrix erteilt (Wertbarer Angebotspreis). Der Sperrmüll wird auf den Recyclinghöfen auf geeichten Straßenfahrzeugwaagen des ZVOs verwogen. Diese haben eine Mindestbrückenlänge von 15 m und eine Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg. Die abholenden Fahrzeuge des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden. Ein Ausfall der Waagen ist gesondert zu dokumentieren. Der Fahrer des AN quittiert die Abholung mit seiner Unterschrift und erhält einen Wägebeleg (aktuell in Papierform, zukünftig digital zu übermitteln), des Weiteren ist die Erfassung einer Auftragsnummer zwingend erforderlich. Die Abrechnung mit dem AN bei der Abholung des Sperrmülls von den Recyclinghöfen erfolgt auf Basis der Wiegedaten des ZVOs. Die nachfolgend genannten Mengen wurden auf der Basis der Daten des Zeitraumes vom 01.Januar 2024 bis 31.Dezember 2024 ermittelt. Der ZVO sammelt im Jahr derzeit ungefähr 9.000 Mg Sperrmüll. Aus der vergangenen Outputbilanz lassen sich folgende Sperrmüllmengen ableiten: • Recyclinghöfe Nord ca. 1.380 Mg Mitte ca. 3.500 Mg Süd ca. 920 Mg Im Monat finden zwischen 40 und 53 Abholungen von den Recyclinghöfen (Los 1) statt, es ist mit einem Mengenaufkommen von maximal ca. 550 Mg im Monat zu rechnen. Im Januar findet zwei Wochen, auf Grund der Tannebaumabfuhr, keine Sperrmüllabfuhr im Zuge der Lose 2 und 3 statt. Die angegebenen Mengen werden Im Jahresverlauf zu 75 % in den Sommermonaten und zu 25 % in den Wintermonaten anfallen, wobei die Abfuhr vom Recyclinghof in Bad Schwartau relativ konstant sein wird und weniger saisonaler Schwankungen unterliegt. | – | – |
| 2 | Los 2: Anlieferung des Sperrmülls Gebiet Nord Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Sperrmüll mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in zwei Bereiche den Nördlichen und Südlichen. Zur Abgrenzung der beiden Bereiche dient eine gedachte Linie zwischen Lensahn und Oldenburg. Hierfür muss in jedem der beiden Gebiete innerhalb Ostholsteins je eine Anlage des AN vorhanden sein, zu dem der AG die jeweiligen Mengen aus den Sammelgebieten anliefern kann. Diese Leistung wird im Folgenden gebietsabhängig in zwei Lose aufgeteilt (Los 2 und 3). Des Weiteren erklärt sich der AN damit einverstanden, dass der AG geringe Mengen Sperrmüll aus dem Containerdienst direkt zu den Anlagen des AN anliefern kann. Die Sperrmüllmengen werden vom ZVO zu den Anlagenstandorten des AN transportiert und gehen bei Übergabe in den Besitz des AN über. Hierbei erfolgt die Abrechnung auf Basis der Wiegedaten des AN. Die anliefernden Fahrzeuge des ZVOs bei den Anlagen des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden. Hierfür muss der AN vor Ort eine geeichte Waage mit einer Mindestbrückenlänge von 15 m und einer Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg vorweisen. Ein Ausfall der Waagen ist gesondert zu dokumentieren. Der AN muss:die Anlieferung der Sperrmüllmengen aus der Sammlung durch den AG aus den jeweiligen Bereichen (Nord und Süd) an jedem Werktag von 6:30 bis 15:00 bei den Anlagen des AN (Los 2 und 3) gewährleisen. Die Sammlung des Sperrmülls ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die genannten Mengen wurden auf der Basis der Daten des Zeitraumes vom 01.Januar 2024 bis 31.Dezember 2024 ermittelt. Die monatlichen Anlieferungen für Los 2 belaufen sich zwischen 3 (Januar) und 10 Stück, hierbei ist mit einem maximalen Mengenaufkommen von maximal ca.50 Mg pro Monat zu rechnen. Die angegebenen Mengen werden Im Jahresverlauf zu 75 % in den Sommermonaten und zu 25 % in den Wintermonaten anfallen, wobei die Abfuhr vom Recyclinghof in Bad Schwartau relativ konstant sein wird und weniger saisonaler Schwankungen unterliegt. | – | – |
| 3 | Los 3: Anlieferung des Sperrmülls Gebiet Süd Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Sperrmüll mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in zwei Bereiche den Nördlichen und Südlichen. Zur Abgrenzung der beiden Bereiche dient eine gedachte Linie zwischen Lensahn und Oldenburg. Hierfür muss in jedem der beiden Gebiete innerhalb Ostholsteins je eine Anlage des AN vorhanden sein, zu dem der AG die jeweiligen Mengen aus den Sammelgebieten anliefern kann. Diese Leistung wird im Folgenden gebietsabhängig in zwei Lose aufgeteilt (Los 2 und 3). Des Weiteren erklärt sich der AN damit einverstanden, dass der AG geringe Mengen Sperrmüll aus dem Containerdienst direkt zu den Anlagen des AN anliefern kann. Die Sperrmüllmengen werden vom ZVO zu den Anlagenstandorten des AN transportiert und gehen bei Übergabe in den Besitz des AN über. Hierbei erfolgt die Abrechnung auf Basis der Wiegedaten des AN. Die anliefernden Fahrzeuge des ZVOs bei den Anlagen des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden. Hierfür muss der AN vor Ort eine geeichte Waage mit einer Mindestbrückenlänge von 15 m und einer Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg vorweisen. Ein Ausfall der Waagen ist gesondert zu dokumentieren. Der AN muss:die Anlieferung der Sperrmüllmengen aus der Sammlung durch den AG aus den jeweiligen Bereichen (Nord und Süd) an jedem Werktag von 6:30 bis 15:00 bei den Anlagen des AN (Los 2 und 3) gewährleisen. Die Sammlung des Sperrmülls ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die genannten Mengen wurden auf der Basis der Daten des Zeitraumes vom 01.Januar 2024 bis 31.Dezember 2024 ermittelt. Die Anlieferungen für Los 3 liegen zwischen 26 und 80 Stück pro Monat, die maximale Menge liegt bei ca. 350 Mg pro Monat. Die angegebenen Mengen werden Im Jahresverlauf zu 75 % in den Sommermonaten und zu 25 % in den Wintermonaten anfallen, wobei die Abfuhr vom Recyclinghof in Bad Schwartau relativ konstant sein wird und weniger saisonaler Schwankungen unterliegt. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn keine der Vertragsparteien schriftlich 6 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums kündigt. Der Vertrag endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf; zum 31.12.2030.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig - Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 2, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Entfernung im jeweiligen Gebiet zum gewichteten Mittelpunkt (Seegalendorf, 23758 Gremersdorf)
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Angebotspreis mittels linearer Interpolation
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn keine der Vertragsparteien schriftlich 6 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums kündigt. Der Vertrag endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf; zum 31.12.2030.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig - Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Gollan Recycling Gmbh, Rosenhagen | 3 |
| 2 | Gollan Recycling GmbH, Rosenhagen | 1 |
| 3 | Gollan Recycling Gmbh, Rosenhagen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wagrienring 3-13, 23730 Sierksdorf
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- submissionsstelle@
zvo.com
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH4 Zuschläge
- MBA Neumünster GmbH4 Zuschläge
- EBS Concept GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 586c7d25-73dc-4fc7-a3e1-2bd04698b144.