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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen im Kreis OH

Zweckverband Ostholstein · Sierksdorf, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ES 251118_09veröffentlicht 08.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 354 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Abholung von den Recyclinghöfen des AG

Der AN übernimmt den vom AG erfassten Sperrmüll an den drei vom AG betriebenen Recyclinghöfen. Hierfür stellt der AN auf jedem der drei Recyclinghöfe (Bad Schwartau, Neustadt und Neuratjensdorf) jeweils zwei leere Wechselcontainer (Größe 36 m³). Auf den Recyclinghöfen wird ein Wechsel der vollen Container vom AN auf rechtzeitige Anforderung des AG durchgeführt. Für den Recyclinghof in Bad Schwartau gewährleistet der AN, dass bei Bedarf des AG ein dritter Container (Größe 36 m³) vom AN gestellt wird. Der AG übernimmt die Verladung des Sperrmülls auf den Recyclinghöfen. Der Sperrmüll wird mit der Beladung Eigentum des ANs.(Los 1) (Nebenangebot bezüglich des Transportes ist hier möglich) Der AN muss die Abholung von den Recyclinghöfen Neuratjensdorf und Neustadt nach telefonischer Anforderung oder Meldung per Mail des AG innerhalb von vier Werktagen (Los 1) gewährleisten. (Nebenangebot in Bezug auf den Transport möglich). Die Abholung vom Recyclinghof in Bad Schwartau muss nach Anmeldung innerhalb von 2 Werktagen gewährleisten sein. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gemäß Bewertung nach einer Bewertungsmatrix erteilt (Wertbarer Angebotspreis). Der Sperrmüll wird auf den Recyclinghöfen auf geeichten Straßenfahrzeugwaagen des ZVOs verwogen. Diese haben eine Mindestbrückenlänge von 15 m und eine Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg. Die abholenden Fahrzeuge des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden. Ein Ausfall der Waagen ist gesondert zu dokumentieren. Der Fahrer des AN quittiert die Abholung mit seiner Unterschrift und erhält einen Wägebeleg (aktuell in Papierform, zukünftig digital zu übermitteln), des Weiteren ist die Erfassung einer Auftragsnummer zwingend erforderlich. Die Abrechnung mit dem AN bei der Abholung des Sperrmülls von den Recyclinghöfen erfolgt auf Basis der Wiegedaten des ZVOs. Die nachfolgend genannten Mengen wurden auf der Basis der Daten des Zeitraumes vom 01.Januar 2024 bis 31.Dezember 2024 ermittelt. Der ZVO sammelt im Jahr derzeit ungefähr 9.000 Mg Sperrmüll. Aus der vergangenen Outputbilanz lassen sich folgende Sperrmüllmengen ableiten: • Recyclinghöfe Nord ca. 1.380 Mg  Mitte ca. 3.500 Mg  Süd ca. 920 Mg Im Monat finden zwischen 40 und 53 Abholungen von den Recyclinghöfen (Los 1) statt, es ist mit einem Mengenaufkommen von maximal ca. 550 Mg im Monat zu rechnen. Im Januar findet zwei Wochen, auf Grund der Tannebaumabfuhr, keine Sperrmüllabfuhr im Zuge der Lose 2 und 3 statt. Die angegebenen Mengen werden Im Jahresverlauf zu 75 % in den Sommermonaten und zu 25 % in den Wintermonaten anfallen, wobei die Abfuhr vom Recyclinghof in Bad Schwartau relativ konstant sein wird und weniger saisonaler Schwankungen unterliegt.

––
2
Los 2: Anlieferung des Sperrmülls Gebiet Nord

Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Sperrmüll mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in zwei Bereiche den Nördlichen und Südlichen. Zur Abgrenzung der beiden Bereiche dient eine gedachte Linie zwischen Lensahn und Oldenburg. Hierfür muss in jedem der beiden Gebiete innerhalb Ostholsteins je eine Anlage des AN vorhanden sein, zu dem der AG die jeweiligen Mengen aus den Sammelgebieten anliefern kann. Diese Leistung wird im Folgenden gebietsabhängig in zwei Lose aufgeteilt (Los 2 und 3). Des Weiteren erklärt sich der AN damit einverstanden, dass der AG geringe Mengen Sperrmüll aus dem Containerdienst direkt zu den Anlagen des AN anliefern kann. Die Sperrmüllmengen werden vom ZVO zu den Anlagenstandorten des AN transportiert und gehen bei Übergabe in den Besitz des AN über. Hierbei erfolgt die Abrechnung auf Basis der Wiegedaten des AN. Die anliefernden Fahrzeuge des ZVOs bei den Anlagen des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden. Hierfür muss der AN vor Ort eine geeichte Waage mit einer Mindestbrückenlänge von 15 m und einer Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg vorweisen. Ein Ausfall der Waagen ist gesondert zu dokumentieren. Der AN muss:die Anlieferung der Sperrmüllmengen aus der Sammlung durch den AG aus den jeweiligen Bereichen (Nord und Süd) an jedem Werktag von 6:30 bis 15:00 bei den Anlagen des AN (Los 2 und 3) gewährleisen. Die Sammlung des Sperrmülls ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die genannten Mengen wurden auf der Basis der Daten des Zeitraumes vom 01.Januar 2024 bis 31.Dezember 2024 ermittelt. Die monatlichen Anlieferungen für Los 2 belaufen sich zwischen 3 (Januar) und 10 Stück, hierbei ist mit einem maximalen Mengenaufkommen von maximal ca.50 Mg pro Monat zu rechnen. Die angegebenen Mengen werden Im Jahresverlauf zu 75 % in den Sommermonaten und zu 25 % in den Wintermonaten anfallen, wobei die Abfuhr vom Recyclinghof in Bad Schwartau relativ konstant sein wird und weniger saisonaler Schwankungen unterliegt.

––
3
Los 3: Anlieferung des Sperrmülls Gebiet Süd

Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Sperrmüll mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in zwei Bereiche den Nördlichen und Südlichen. Zur Abgrenzung der beiden Bereiche dient eine gedachte Linie zwischen Lensahn und Oldenburg. Hierfür muss in jedem der beiden Gebiete innerhalb Ostholsteins je eine Anlage des AN vorhanden sein, zu dem der AG die jeweiligen Mengen aus den Sammelgebieten anliefern kann. Diese Leistung wird im Folgenden gebietsabhängig in zwei Lose aufgeteilt (Los 2 und 3). Des Weiteren erklärt sich der AN damit einverstanden, dass der AG geringe Mengen Sperrmüll aus dem Containerdienst direkt zu den Anlagen des AN anliefern kann. Die Sperrmüllmengen werden vom ZVO zu den Anlagenstandorten des AN transportiert und gehen bei Übergabe in den Besitz des AN über. Hierbei erfolgt die Abrechnung auf Basis der Wiegedaten des AN. Die anliefernden Fahrzeuge des ZVOs bei den Anlagen des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden. Hierfür muss der AN vor Ort eine geeichte Waage mit einer Mindestbrückenlänge von 15 m und einer Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg vorweisen. Ein Ausfall der Waagen ist gesondert zu dokumentieren. Der AN muss:die Anlieferung der Sperrmüllmengen aus der Sammlung durch den AG aus den jeweiligen Bereichen (Nord und Süd) an jedem Werktag von 6:30 bis 15:00 bei den Anlagen des AN (Los 2 und 3) gewährleisen. Die Sammlung des Sperrmülls ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die genannten Mengen wurden auf der Basis der Daten des Zeitraumes vom 01.Januar 2024 bis 31.Dezember 2024 ermittelt. Die Anlieferungen für Los 3 liegen zwischen 26 und 80 Stück pro Monat, die maximale Menge liegt bei ca. 350 Mg pro Monat. Die angegebenen Mengen werden Im Jahresverlauf zu 75 % in den Sommermonaten und zu 25 % in den Wintermonaten anfallen, wobei die Abfuhr vom Recyclinghof in Bad Schwartau relativ konstant sein wird und weniger saisonaler Schwankungen unterliegt.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn keine der Vertragsparteien schriftlich 6 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums kündigt. Der Vertrag endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf; zum 31.12.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig - Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Entfernung im jeweiligen Gebiet zum gewichteten Mittelpunkt (Seegalendorf, 23758 Gremersdorf)
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Angebotspreis mittels linearer Interpolation

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn keine der Vertragsparteien schriftlich 6 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums kündigt. Der Vertrag endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf; zum 31.12.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig - Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gollan Recycling Gmbh, Rosenhagen3
2Gollan Recycling GmbH, Rosenhagen1
3Gollan Recycling Gmbh, Rosenhagen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): RV zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 06.11.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 586c7d25-73dc-4fc7-a3e1-2bd04698b144.