Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung
NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 658-004301-00-101-79520veröffentlicht 19.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Niedrigster Preis30 %
- 2. Projektmanagementkonzept15 %
- Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept15 %
- Qualifikation und Erfahrung des Teams40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan NRW.BANK AöR
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Der Bereich öffentliche Wohnraumförderung stellt eines der zentralen Fördersegmente der NRW.BANK im Förderfeld "Wohnraum" dar. Zielgruppe sind Selbstnutzer oder Mieter innerhalb definierter Einkommensgrenzen. Bei Selbstnutzern erfolgt die Förderung direkt im Rahmen der Eigentumsförderung, Mieter werden mittelbar gefördert durch die Kreditvergabe an Investoren in der öffentlichen Mietwohnraumförderung. Die NRW.BANK zieht im Rahmen der öffentliche Wohnraumförderung nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen einen externen Dienstleister (nachfolgend: Auftragnehmerin) hinzu, der sie auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung als Verwaltungshelfer im Rahmen der bankseitig vorgegebenen Bearbeitungsrichtlinien umfassend auf sämtlichen Stufen des jeweiligen Verwaltungsverfahrens unterstützt und hierbei ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der NRW.BANK tätig wird. Die Unterstützung umfasst nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgelagerte Unterstützungstätigkeiten bei der Kreditbearbeitung insbesondere im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung, soweit diese der der Auftragnehmerin zugeordnet wurden. Hierzu hat die Auftragnehmerin auch eine angemessene Projektstruktur zu schaffen und vorzuhalten. Eine eigene hoheitliche Kompetenz kommt der Auftragnehmerin nicht zu. Explizit ausgeschlossen werden eigenständige Kreditentscheidungen, Förder- oder Darlehensberatung von Kunden oder Antragsstellenden durch die Auftragnehmerin sowie Aktivitäten im Kontext der Verbuchung oder Auszahlung von Förderdarlehen. Auch die Freigabe von Ratings oder anderen entscheidungsrelevanten Beurteilungen obliegen allein den hierfür jeweils zuständigen Kompetenzträgern der NRW.BANK. Die Auftragnehmerin hat die eingesetzten Arbeitskräfte - unabhängig der initialen Schulung und fortlaufenden fachlichen Begleitung durch die NRW.BANK - selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen. Dies schließt nicht aus, dass die NRW.BANK jederzeit weitere Kontrollen umsetzen kann. Die Letztentscheidungskompetenz der NRW.BANK bleibt unberührt. Basierend auf dem vorgegebenen Leistungsumfang wird die Auftragnehmerin die geforderten Arbeiten zuverlässig für die NRW.BANK erledigen. Die Auftragnehmerin gewährleistet dies insbesondere durch: - Adäquate Teamstruktur, die auf eine enge Abstimmung mit der NRW.BANK, einen angemessenen Ressourceneinsatz und die Wirtschaftlichkeit der Prozesse achtet - Einsatz einer erfahrenen Teamleitung, die die fachliche Arbeit koordinieret und steuert, als Multiplikator im jeweiligen Team fungiert und sich regelmäßig mit den zuständigen Ansprechpartnern der NRW.BANK abstimmt - Ausreichende Bereitstellung von qualifizierten sachlichen und personellen Ressourcen zur auftragsgemäßen operativen Durchführung der Unterstützungstätigkeiten im Bereich der Kreditbearbeitung - Qualitätsmanagement zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung - Wissenstransfer innerhalb der eingesetzten Teams bei Personalwechseln - Grundkenntnisse der erforderlichen bankspezifischen Tätigkeiten und Abläufe sämtlicher Teammitglieder - Flexibilität in der Skalierung des eingesetzten Personals Da es sich um eine nichtwesentliche Auslagerung gem. MaRisk AT 9, FISG handelt, gelten ergänzend die als Anlage 18 beigefügten Regelungen für nichtwesentliche Auslagerungen Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung insgesamt 4.165 Personentage (PT) abgerufen werden (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 135 Personentage - Teamleiter: 470 Personentage - Sachbearbeiter: 3.560 Personentage Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 8.725 Personentage, gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 255 Personentage - Teamleiter: 950 Personentage - Sachbearbeiter: 7.520 Personentage Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Gegenstand nach CPV
- 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche VerwaltungHauptgegenstand
- 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
- 79411100Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
- 79412000Beratung im Bereich Finanzverwaltung
- 79000000Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto(gesamt)preis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie: (1.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (2.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. (3.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (4.) Die angegebenen Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- Qualität
- 2. ProjektmanagementkonzeptZur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien (Projektmanagementkonzept; Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept; Qualität und Erfahrung des Teams) ist jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 09 (Projektmanagementkonzept), 10 (Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept) und 11 (Qualifikation und Erfahrung des Teams) zu verwenden. Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Es ist (allein) zulässig, hierfür den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen sind zugelassen. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 09, 10 und 11 dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 11 sind die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Projektmanagementkonzept 15 % (= 15 Punkte) 1.1 Organisation der Anlaufphase des Projekts und Sicherstellung der weitestmöglichen Eigenständigkeit des Dienstleisters im Rahmen der operativen Phase der zu erbringenden Unterstützungsleistungen 5 % (= 5 Punkte) 1.2 Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld 5 % (= 5 Punkte) 1.3 Uneingeschränkte auftragsbezogene Verfügbarkeit des übergeordneten Projektleiters und der jeweils benötigten Teams 5 % (= 5 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 1.1 Organisation der Anlaufphase des Projekts und Sicherstellung der weitestmöglichen Eigenständigkeit des Dienstleisters im Rahmen der operativen Phase der zu erbringenden Unterstützungsleistungen: In der Anlaufphase des Projekts werden insbesondere die Definition der Form der Zusammenarbeit, die Festlegung der prozessualen Übergabepunkte und Arbeitsweisen sowie die Planung des Onboardings der Beteiligten und der eingesetzten Controllinginstrumente gewährleistet. Das auftragsspezifische Projektmanagement stellt die weitestmögliche Eigenständigkeit des Dienstleisters als Verwaltungshelfer sicher. 1.2 Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld: Das auftragsspezifische Projektmanagement gewährleistet die Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld mit sich ändernden Anforderungen an die Bearbeitung und/oder sich ändernde rechtliche Bestimmungen. 1.3 Uneingeschränkte auftragsbezogene Verfügbarkeit des übergeordneten Projektleiters und der jeweils benötigten Teams: Die uneingeschränkte auftragsbezogene Verfügbarkeit des übergeordneten Projektleiters und der jeweils benötigten Teams gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen innerhalb der jeweils vorgesehenen Vorlaufzeiten ist sichergestellt. Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforde …
- Qualität
- Schulungs-, Multiplikatoren- und QualitätssicherungskonzeptZur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien (Projektmanagementkonzept; Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept; Qualität und Erfahrung des Teams) ist jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 09 (Projektmanagementkonzept), 10 (Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept) und 11 (Qualifikation und Erfahrung des Teams) zu verwenden. Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Es ist (allein) zulässig, hierfür den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen sind zugelassen. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 09, 10 und 11 dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 11 sind die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 2. Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept 15 % (= 15 Punkte) 2.1 Fortlaufende auftragsspezifische Schulungen 5 % (= 5 Punkte) 2.2 Multiplikatorenkonzept 5 % (= 5 Punkte) 2.3. Qualitätssicherungskonzept 5% (= 5 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 2.1 Fortlaufende auftragsspezifische Schulungen: Das zum Einsatz kommende Personal wird vor der Leistungserbringung geschult und sodann fortlaufend auftragsspezifisch geschult. Dies gilt auch für den Fall, dass während der Vertragslaufzeit Personal hinzukommt oder ausgetauscht wird. 2.2 Multiplikatorenkonzept: Das zum Einsatz kommende Personal wird fortlaufend auftragsspezifisch fachlich begleitet, so dass es stets in der Lage ist, die Auftragsausführung unter Berücksichtigung von Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen ordnungsgemäß durchzuführen. Durch die Anwendung des Multiplikatorenkonzepts wird die fachliche Führung durch die Projekt- und Teamleitung durch weitere fachlich erfahrene Mitarbeitende ergänzt, die zusammen mit der Leitung für die schnelle Weitergabe ihres (überdurchschnittlichen) Fachwissens sorgen. 2.3. Qualitätssicherungskonzept: In Ergänzung zum Schulungs- und Multiplikatorenkonzept sind im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fortlaufend Fehler, insbesondere systematische Bearbeitungsfehler, zu identifizieren, fachliche Schwächen der Mitarbeitenden und (mögliche) Probleme in organisatorischen Abläufen zu erkennen. Es ist proaktiv durch gezielte Maßnahmen gegenzusteuern, z.B. durch Verbesserung der Arbeitsbeschreibungen, der Abläufe, durch (Nach-)Schulungen und ggf. geeignete organisatorische oder personelle Maßnahmen. Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den …
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des TeamsZur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien (Projektmanagementkonzept; Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept; Qualität und Erfahrung des Teams) ist jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 09 (Projektmanagementkonzept), 10 (Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept) und 11 (Qualifikation und Erfahrung des Teams) zu verwenden. Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Es ist (allein) zulässig, hierfür den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen sind zugelassen. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 09, 10 und 11 dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 11 sind die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 3. Erfahrung des Teams 40 % (= 40 Punkte) 3.1 Erfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters: 15 % (= 15 Punkte) 3.2 Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden: 15 % (= 15 Punkte) 3.3 Auftragsspezifisch ausgerichtete Personalauswahl 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 3.1 Erfahrung des übergeordneten Projektleiters und seines Stellvertreters: Es ist sichergestellt, dass der Projektleiter und sein Stellvertreter nachweislich über Erfahrungen in der Erbringung von Unterstützungsleistungen vorzugsweise im Bereich der Kreditbearbeitung sowie der entsprechenden Anleitung der Sachbearbeiter bzw. auch der Teamleiter verfügen. Dazu sind dem Konzept jeweils aussagekräftige CVs des Projektleiters und seines Stellvertreters beizufügen, die auch persönliche Referenzen darlegen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. 3.2 Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden: Es ist sichergestellt, dass die weiteren Mitarbeitenden nachweislich über Erfahrung in der Erbringung von Unterstützungsleistungen vorzugsweise im Bereich der Kreditbearbeitung verfügen. Lebensläufe müssen im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht vorgelegt werden, dürfen dies aber und werden dann entsprechend bei der Wertung mitberücksichtigt. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit gestattet. 3.3 Auftragsspezifisch ausgerichtete Personalauswahl zur auftragsgerechten Zusammensetzung der eingesetzten Teams: Durch geeignete Maßnahmen ist eine auftragsspezifisch ausgerichtete Personalauswahl sichergestellt (Matching von Qualifikation zu den Anforderungen / Personalmix mit Vermeidung von Über-/Unterqualifikation). Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten An …
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaf … ganz lesenkürzer
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.- Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmac … ganz lesenkürzer
Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 3.500.000 Euro betragen haben.- Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezei … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist die Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen kumulativ nachgewiesen ist: - Erbringung von Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung - auf grundsätzlich allen Stufen der Sachbearbeitung (nicht lediglich Datenerfassung) - mit mindestens 2 Teams bestehend aus jeweils mindestens einem Teamleiter und 8 Sachbearbeitern - für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 MONTHS
- Angebotsöffnung
- 19.08.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DUZT 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DUZT 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bewerbers- / Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben. 4. Vorzulegen Unterlagen sind mit dem A …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- NRW.BANK AöR
- Anschrift
- Kavalleriestr. 22, 40213 Düsseldorf
- Kontakt
- einkauf@
nrwbank.de
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- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.08.2024
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 19.08.2024 auf 22.08.2024 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung abe0e282-fae2-4410-9b75-48a21c63cfe1.