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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für das Schul- und Sportamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 25-D2-73-RV-SchulUmzügeveröffentlicht 13.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 239 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 43 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahre01.06.2026 – 31.05.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10315, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2030
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, Rahmenverträge (Mehrpartnerrahmenvereinbarung) mit bis zu drei zuverlässigen, geeigneten und leistungsfähigen Partnern abzuschließen. Gemäß § 21 Abs. 4 VgV wird eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Damit verpflichten sich die Unternehmen einseitig gegenüber der auftraggebenden Stelle, die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Ziel ist es, den Bedarf an Umzugsleistungen des Schul­ und Sportamtes des Bezirksamtes Lich­tenberg von Berlin in Hinsicht auf Schulumzüge im Rahmen von Sanierungen bzw. kleineren Transporten aufgrund von Renovierungs­ und Umstrukturierungsmaßnahmen zu decken. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über Umzüge von einzelnen Schulräumen, einzelnen Möbeln bis zu ganzen Schulgebäuden sowie ggfs. Sonder­ und Schwertransporte inkl. der Gestellung von Arbeitskräften, Transportmitteln (Kraftfahrzeuge) und ggfs. Verpackungsmaterialien zwischen der auftraggebenden Stelle – Schul­ und Sportamt (AG) und drei auftragnehmenden Stellen (AN) abgeschlossen werden. Die Umzüge umfassen Einrichtung, Mobiliar und Inventar aus Schulen einschl. Fachräumen, Mensen, Sporthallen sowie in Einzelfällen aus anderen Orten/Dienststellen, die im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen.

Beschreibung des Loses

Gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV wird die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Damit verpflichten sich die Unternehmen einseitig gegenüber der auftraggebenden Stelle, die von dieser, wie vertraglich festgelegt, bestimmten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Die auftraggebende Stelle ist dagegen zur Inanspruchnahme der vorgehaltenen Leistungen bis zum Umfang der geschätzten Mengen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt, aber nur im Umfang des tatsächlichen Abrufs verpflichtet. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt nach dem „Kaskadenprinzip“. Das bedeutet, dass die auftraggebende Stelle zunächst den Rahmenvertragspartner mit dem bestbewerte­ten Angebot (Angebotspreis) der Rahmenvertragsausschreibung ersucht. Im Falle das: • der erstplatzierte im angefragten Zeitraum nicht verfügbar ist, • der erstplatzierte im angefragten Zeitraum keine Kapazitäten hat • oder den Abruf / die Leistung aus anderem Grund verweigert, wird der Rahmenvertragspartner mit dem zweitgereihten Angebot um die Leistungserbringung ersucht, lehnt dieser ebenfalls aus vorgenannten Gründen ab, der Drittgereihte. Die auftragnehmende Stelle ist ferner verpflichtet eine Bestätigung oder Absage auf den Leis­tungsabruf rechtzeitig, spätestens jedoch am dritten Werktag nach Absendung der Anfrage (E­Mail) um 12 Uhr zu senden. Ist das erstplatzierte Unternehmen nicht in der Lage den Abruf zu bedienen bzw. erfolgt keine Bestätigung oder Absage bis zum dritten Werktag nach Absendung der Anfrage um 12 Uhr, wird das zweitplatzierte Unternehmen angefragt und danach das drittplatzierte Unternehmen. Für den Fall, dass kein Unternehmen in der Lage ist den Abruf zu bedienen, wird das Unter­nehmen beauftragt, welches die Umzugsleistungen in größtmöglicher Nähe zum Wunschter­min umsetzen kann. Für den Fall des Gleichstandes zweier Vertragspartner hinsichtlich der Nähe zum Wunschtermin, erhält der Vertragspartner mit der besseren Rangstellung den Zu­schlag. Es ist bei einer Absage unbedingt mitzuteilen, zu welchem nächstmöglichen Zeitpunkt (um den angefragten Wunschtermin) die Leistung umgesetzt werden könnte.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es wurde eine Rahmenvereinbarung mit drei Teilnehmern geschlossen. Auf Platz 2 der Rahmenvereinbarung befindet sich das Unternehmen Grohmann Logistik GmbH, auf Platz 3 - das Unternehmen Fedres GmbH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Plischka Umzüge GmbH, Berlin–

Auftraggeber

Name
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Anschrift
Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Kontakt
post.evergabe@lichtenberg.berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

57vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
282.010 €Zuschlagswert im Median
188.111 € – 468.067 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3fdd8aa-1587-429f-8b5a-e02b0ff3dd2d.