Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für das Schul- und Sportamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin
Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 25-D2-73-RV-SchulUmzügeveröffentlicht 13.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2026 – 31.05.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 43 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2026 – 31.05.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 31.05.2030
- Heute
Beschreibung
Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, Rahmenverträge (Mehrpartnerrahmenvereinbarung) mit bis zu drei zuverlässigen, geeigneten und leistungsfähigen Partnern abzuschließen. Gemäß § 21 Abs. 4 VgV wird eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Damit verpflichten sich die Unternehmen einseitig gegenüber der auftraggebenden Stelle, die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Ziel ist es, den Bedarf an Umzugsleistungen des Schul und Sportamtes des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin in Hinsicht auf Schulumzüge im Rahmen von Sanierungen bzw. kleineren Transporten aufgrund von Renovierungs und Umstrukturierungsmaßnahmen zu decken. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über Umzüge von einzelnen Schulräumen, einzelnen Möbeln bis zu ganzen Schulgebäuden sowie ggfs. Sonder und Schwertransporte inkl. der Gestellung von Arbeitskräften, Transportmitteln (Kraftfahrzeuge) und ggfs. Verpackungsmaterialien zwischen der auftraggebenden Stelle – Schul und Sportamt (AG) und drei auftragnehmenden Stellen (AN) abgeschlossen werden. Die Umzüge umfassen Einrichtung, Mobiliar und Inventar aus Schulen einschl. Fachräumen, Mensen, Sporthallen sowie in Einzelfällen aus anderen Orten/Dienststellen, die im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen.
Beschreibung des Loses
Gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV wird die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Damit verpflichten sich die Unternehmen einseitig gegenüber der auftraggebenden Stelle, die von dieser, wie vertraglich festgelegt, bestimmten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Die auftraggebende Stelle ist dagegen zur Inanspruchnahme der vorgehaltenen Leistungen bis zum Umfang der geschätzten Mengen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt, aber nur im Umfang des tatsächlichen Abrufs verpflichtet. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt nach dem „Kaskadenprinzip“. Das bedeutet, dass die auftraggebende Stelle zunächst den Rahmenvertragspartner mit dem bestbewerteten Angebot (Angebotspreis) der Rahmenvertragsausschreibung ersucht. Im Falle das: • der erstplatzierte im angefragten Zeitraum nicht verfügbar ist, • der erstplatzierte im angefragten Zeitraum keine Kapazitäten hat • oder den Abruf / die Leistung aus anderem Grund verweigert, wird der Rahmenvertragspartner mit dem zweitgereihten Angebot um die Leistungserbringung ersucht, lehnt dieser ebenfalls aus vorgenannten Gründen ab, der Drittgereihte. Die auftragnehmende Stelle ist ferner verpflichtet eine Bestätigung oder Absage auf den Leistungsabruf rechtzeitig, spätestens jedoch am dritten Werktag nach Absendung der Anfrage (EMail) um 12 Uhr zu senden. Ist das erstplatzierte Unternehmen nicht in der Lage den Abruf zu bedienen bzw. erfolgt keine Bestätigung oder Absage bis zum dritten Werktag nach Absendung der Anfrage um 12 Uhr, wird das zweitplatzierte Unternehmen angefragt und danach das drittplatzierte Unternehmen. Für den Fall, dass kein Unternehmen in der Lage ist den Abruf zu bedienen, wird das Unternehmen beauftragt, welches die Umzugsleistungen in größtmöglicher Nähe zum Wunschtermin umsetzen kann. Für den Fall des Gleichstandes zweier Vertragspartner hinsichtlich der Nähe zum Wunschtermin, erhält der Vertragspartner mit der besseren Rangstellung den Zuschlag. Es ist bei einer Absage unbedingt mitzuteilen, zu welchem nächstmöglichen Zeitpunkt (um den angefragten Wunschtermin) die Leistung umgesetzt werden könnte.
Gegenstand nach CPV
- 98392000UmzugsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100% Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es wurde eine Rahmenvereinbarung mit drei Teilnehmern geschlossen. Auf Platz 2 der Rahmenvereinbarung befindet sich das Unternehmen Grohmann Logistik GmbH, auf Platz 3 - das Unternehmen Fedres GmbH
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Plischka Umzüge GmbH, Berlin | – |
Auftraggeber
- Name
- Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
- Anschrift
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
- Kontakt
- post.evergabe@
lichtenberg.berlin.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Plischka Umzüge GmbH6 Zuschläge
- Hasenkamp Internationale Transporte GmbH4 Zuschläge
- Grohmann Logistik GmbH3 Zuschläge
- RUWE GmbH3 Zuschläge
- BEBRA-Gebäudemanagement und Service GmbH2 Zuschläge
- Känguru Logistik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Staatsbibliothek zu Berlin - Wachschutzleistungen DIN 77200-1 - Vergabe 3034/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer KulturbesitzFrist 08.12.2026
- 20260511_3306_Rahmenvereinbarung_2027,28_Gewerk_04_SchlosserarbeitenBezirksamt Reinickendorf von BerlinFrist 27.11.2026
- Umzugsdienste, RV Umzugs- und TransportleistungenLand Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHFrist 17.11.2026
- Facility Management - Regionalzentren50Hertz Transmission GmbHFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3fdd8aa-1587-429f-8b5a-e02b0ff3dd2d.