Rahmenvereinbarung über Satz- und Layoutleistungen für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit · München, Bayern
Aktenzeichen LAS-2.2-0212-25/18veröffentlicht 09.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 190 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.02.2026 – 31.01.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 190 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 336 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.02.2026 – 31.01.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Monatenan Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.01.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Gestaltungsauftrags sind Satz- und Layoutleistungen von Print- und digital zur Verfügung gestellten Einzelprodukten der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ).
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung10 von 10 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Zwingende und fakultative Ausschlussgründe"
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Russische Unternehmen"
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Scientologie-Schutzerklärung"
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Mitarbeitervergütung und Entsendung Mitarbeiter"
- Informationssicherheit
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Geheimhaltungsvereinbarung"
- Finanzkennzahlen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Angaben Wettbewerbsregister"
- Finanzkennzahlen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Statistische Angaben"
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Angaben zum Unternehmen"
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Einmalige Verlängerung um weitere drei Vertragsjahre bis längstens 31.01.2030 (vgl. § 2 Rahmenvertrag).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 336.134 €
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie Mindestlohngesetz (MiLoG), ggf. gültigen Mindestlohnta … ganz lesenkürzer
Leistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie Mindestlohngesetz (MiLoG), ggf. gültigen Mindestlohntarifvertrag/Rahmentarifvertrag und die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; sowie: Bei Angebotsabgabe müssen drei Entwurfsskizzen sowie ggf. weitere Nachweise, Unterlagen z. B. betreffend Bietergemeinschaft o. ä. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "Übersichteinzureichende Unterlagen Angebot".- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Biet … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 190.000,00 Euro ohne USt.wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet automatisch sobald die maximal zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 336.134,45 Euro ohne USt. und/oder die maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum … ganz lesenkürzer
Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 190.000,00 Euro ohne USt.wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet automatisch sobald die maximal zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 336.134,45 Euro ohne USt. und/oder die maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum (Mindestvertragslaufzeit + Verlängerungsoption) erreicht wurde, je nachdem was früher eintritt. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 und § 130 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichendes maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
- Anschrift
- Englschalkinger Straße 12, 81925 München
- Website
- blz.bayern.de
- Kontakt
- vergabe@
las.bayern.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Computershare Communication Services GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Bundespolizei (BPOL)Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42cb8542-b7eb-4e1e-a85f-f581a5c3b103.