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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Satz- und Layoutleistungen für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit · München, Bayern

Aktenzeichen LAS-2.2-0212-25/18veröffentlicht 09.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 382 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
190 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 336 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.02.2026 – 31.01.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München81925, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2027
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Gestaltungsauftrags sind Satz- und Layoutleistungen von Print- und digital zur Verfügung gestellten Einzelprodukten der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Zwingende und fakultative Ausschlussgründe"
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Russische Unternehmen"
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Scientologie-Schutzerklärung"
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Mitarbeitervergütung und Entsendung Mitarbeiter"
Informationssicherheit
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Geheimhaltungsvereinbarung"
Finanzkennzahlen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Angaben Wettbewerbsregister"
Finanzkennzahlen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Statistische Angaben"
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)siehe "Angaben zum Unternehmen"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.01.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einmalige Verlängerung um weitere drei Vertragsjahre bis längstens 31.01.2030 (vgl. § 2 Rahmenvertrag).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
336.134 €

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie Mindestlohngesetz (MiLoG), ggf. gültigen Mindestlohnta … ganz lesenLeistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie Mindestlohngesetz (MiLoG), ggf. gültigen Mindestlohntarifvertrag/Rahmentarifvertrag und die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; sowie: Bei Angebotsabgabe müssen drei Entwurfsskizzen sowie ggf. weitere Nachweise, Unterlagen z. B. betreffend Bietergemeinschaft o. ä. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "Übersichteinzureichende Unterlagen Angebot".
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Biet … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 190.000,00 Euro ohne USt.wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet automatisch sobald die maximal zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 336.134,45 Euro ohne USt. und/oder die maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum … ganz lesenDer geschätzte Auftragswert i. H. v. 190.000,00 Euro ohne USt.wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. --- Der Vertrag endet automatisch sobald die maximal zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 336.134,45 Euro ohne USt. und/oder die maximal bekanntgemachte Auftragszeitraum (Mindestvertragslaufzeit + Verlängerungsoption) erreicht wurde, je nachdem was früher eintritt. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 und § 130 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichendes maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Anschrift
Englschalkinger Straße 12, 81925 München
Kontakt
vergabe@las.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42cb8542-b7eb-4e1e-a85f-f581a5c3b103.