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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Reparaturen und Wartungen an Klimageräten von Schienenfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 314-23-EK2veröffentlicht 28.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 922 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre21.06.2024 – 20.06.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog/Konzepten30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    an Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 30 Monaten
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 20.06.2026
    vor 29 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

In den nächsten Jahren sollen Instandhaltungsleistungen unterschiedlicher Tiefe an den Klimaanlagen der Fahr-zeuge der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) durch externe Dienstleister durchgeführt werden. Die Klimaanlagen sind in und auf den Stadtbahnfahrzeugen der rnv eingebaut. Die Stadtbahnfahrzeuge werden an unterschiedliche Standorten instandgehalten. Die Wartungsleistungen und Reparaturleistungen an den Klimaanlagen der Stadtbahnfahrzeuge sind daher an verschiedenen Standorten zu erbringen. Die Wartungsleistungen werden an den Standorten des AG in Mannheim sowie Ludwigshafen erbracht, Reparaturleistungen an den Standorten Mannheim, Ludwigshafen und Mannheim-Käfertal. Die jeweiligen Leistungen sind in den Werkstätten des AG zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog/Konzepten30 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog/Konzeptenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/61895df7-cafa-4317-89be-5d30fd7ffa25/awardcriteria Die 30% Qualitätskriterien werden wie folgt aufgeteilt: Servicekonzept: 1. Ersatzteilbevorratung (10% Gewichtung) 2. Ausstattung (10% Gewichtung) 3. Projektabwicklung (10% Gewichtung)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich s … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: 1.Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), 2.Erklärungen zur persönlichen Lage, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 4.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 5.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 6.Erklärungen zu seiner Berufsausübung
Kriterium
auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich s … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. 1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Versicherung muss unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die bei der Vertragsdurchführung potenziell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, mindestens jedoch in folgender Höhe aufweisen: • in Höhe von 3 Mio. € pro Personen- oder Sachschaden pro Jahr zweifach maximiert • soweit potenziell Produkthaftpflichtansprüche in Betracht kommen sind diese mit einzuschließen. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, 3.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. 4. Eigenerklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als Mindestanforderung an die Mitarbeiteranzahl müssen jahresdurchschnittlich folgende Bedingungen erfüllt sein: - davon mindestens 10 Service-Techniker für Wartung und Reparaturen an Klimaanlagen mit der Sachkundebescheinigung Kategorie I gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der Kommission vom 02.04.2008, einer Qualifikation im Umgang mit Kältemitteln nach DIN EN 378-1:2021-06 und einer Qualifikation als Elektro-Fachkraft für festgelegte Tätigkeit nach DIN VDE 0105-100 sowie - mindestens 1 Hartlöter nach DIN EN ISO 13585:2012-10.
Kriterium
auf der Vergabeplattform (bieterzugang.deutsche-evergabe.de)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich s … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgenden folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von Referenzprojekten der zu beauftragenden Leistungen gemäß den Angaben in der Eigenerklärung der Vergabeunterlagen. Diese lauten wie folgt: Mindestens 2 Referenzprojekte die in den letzten drei Jahren (ab 2020) erbracht worden sind mit folgenden Mindestanforderungen: Die Referenzleistungen müssen Tätigkeiten zum Gegenstand haben, deren Ausführung mindestens - die Sachkundebescheinigung Kategorie I gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der Kommission vom 02.04.2008 - und eine Qualifikation im Umgang mit Kältemittel (DIN EN 378-1:2021-06) erfordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.06.2024
Vertragsende
20.06.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Wartungen für die Optionszeiträume: Die Anzahl der Wartungen in den Optionen 1 bis 3 sind in der Mengenschätzung entsprechend angegeben. Die Verpflichtung zu einem Abruf einer Optionsbestellung kann gegenüber der rnv nicht automatisch abgeleitet werden. Reparaturen für die Optionszeit … ganz lesenbis zu 3-mal: Wartungen für die Optionszeiträume: Die Anzahl der Wartungen in den Optionen 1 bis 3 sind in der Mengenschätzung entsprechend angegeben. Die Verpflichtung zu einem Abruf einer Optionsbestellung kann gegenüber der rnv nicht automatisch abgeleitet werden. Reparaturen für die Optionszeiträume: Das maximale Kontingent für optionale Reparaturen wird bei Beauftragung der ersten optionalen Verlängerung festgesetzt. Die weiteren Verlängerungsoptionen beziehen sich lediglich auf die zeitliche Vertragsverlängerung. Die Höchstmenge der Optionen wird bei weiteren Verlängerungen nicht erhöht. Die Verpflichtung zu einem Abruf einer Optionsbestellung kann gegenüber der rnv nicht automatisch abgeleitet werden.
Optionen
Die Rahmenvereinbarung läuft ab dem Datum der Zuschlagerteilung zwei Jahre. Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit erteilt werden, sind vom Auftragnehmer auch dann noch zu den vereinbarten Konditionen durchzuführen, wenn die Ausführung des Einzelauftrags nach Ablauf der Vertragslaufzeit de … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung läuft ab dem Datum der Zuschlagerteilung zwei Jahre. Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit erteilt werden, sind vom Auftragnehmer auch dann noch zu den vereinbarten Konditionen durchzuführen, wenn die Ausführung des Einzelauftrags nach Ablauf der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung erfolgt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung bis zu drei Mal um je 6 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit zugehen muss.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Ab … ganz lesenLeistung: 1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden in angemessener Höhe, Sach- Personenschäden mind. 3 Mio. € pro Personen- oder Sachschaden pro Jahr zweifach maximiert, soweit potenziell Produkthaftpflichtansprüche in Betracht kommen sind diese mit einzuschließen.) 4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d4eb334-ce68-48e9-938a-63568f499fbc.