Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · Pirna, Sachsen
Aktenzeichen 2023-23veröffentlicht 14.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.04.2024 – 31.03.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
- Klärschlammentwässerung und -entsorgung Kläranlage KreischaGemeinde Kreischa Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb · KreischaFrist 27.11.2026
- Grünflächenpflege im Stadtgebiet 2027/28Stadtverwaltung Pirna · PirnaFrist 23.11.2026
- Durchführung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in städtischen Gebäuden 01.07.2027 bis 30.06.2029Stadtverwaltung Pirna · PirnaFrist 24.11.2026
- Seilbagger 2027Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Baerenfels · AltenbergFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.04.2024 – 31.03.2025
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Pirna01796, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Fragen bis 16:00 Uhrvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 34 MonatenLandkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schloßhof 2/4 01796 Pirna
- Bindefrist endetvor 32 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 31.03.2025
- Heute
Beschreibung
Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer: - Los 1: a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) sowie ins Ausland b) Beförderung von Massensendungen (Infopost/ Dialogpost) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) - Los 2: Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Größe und Gewicht gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 4 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).
Gegenstand nach CPV
- 64112000BriefpostdiensteHauptgegenstand
- 64121100Postzustellung
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Briefe Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer: - Los 1: Briefe a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) sowie ins Ausland b) Beförderung von Massensendungen (Infopost/ Dialogpost) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) Erbringung der Postdienstleistungen umfasst Abholung, Sortierung, Frankierung, Aufdruck Klischee, Beförderung, Zustellung, Stellung Transportbehälter, Führen täglicher Zähllisten/ Nachweislisten, monatliche Abrechnung sowie Zusatzleistungen „Einschreiben Einwurf natio-nal“, „Einschreiben Rückschein national“ und „Einschreiben Rückschein international“. Detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen und Rahmenbedingungen siehe Leistungsbeschreibung Los 1. Geschätzte Jahresmengen: - Standardbrief national, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 350.000 Stück - Standardbrief international, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 20.000 Stück - Kompaktbrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 24.000 Stück - Großbrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 30.000 Stück - Maxibrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 50 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 1.000 g: ca. 1.500 Stück - Dialogpost Standard, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 1.000 Stück - Dialogpost Groß, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 30 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 1.000 Stück - Einschreiben Einwurf national, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 100 Stück - Einschreiben Einwurf national, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück - Einschreiben Einwurf national, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 1.000 Stück - Einschreiben Rückschein national, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 500 Stück - Einschreiben Rückschein international, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 600 Stück - Einschreiben Rückschein national, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück - Einschreiben Rückschein international, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück - Einschreiben Rückschein national, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 300 Stück - Einschreiben Rückschein international, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 50 Stück - Einschreiben Rückschein national, Maxibrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 50 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 1.000 g: ca. 50 Stück Eventuell anfallende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers für die Beauftragung einer bestimmten Sendungsmenge durch den Auftraggeber. Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des 1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs je LV-Position. | 1 Jahr | – |
| 2 | Postzustellungsaufträge Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer: - Los 2: Postzustellungsaufträge Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Größe und Gewicht gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 4 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). Die Ausführung der förmlichen PZA umfasst Abholung, Sortierung, Frankierung (sofern erforderlich), Beförderung, Zustellung, Rücksendung ausgefüllter Zustellungsurkunde, Stellung Transportbehälter, Führen taggenauer Einlieferungslisten, monatliche Abrechnung sowie Stellung Vordrucke Zustellungsurkunden. Detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen und Rahmenbedingungen siehe Leistungsbeschreibung Los 2. Geschätzte Jahresmengen: - ca. 16.000 Stück Die voraussichtliche jährliche Sendungsmenge von 16.000 Stück wurde auf Grundlage der vergangenen letzten drei Jahre kalkuliert und für die Zukunft geschätzt. Es ist zu berücksichtigen, dass unterjährig pro Monat unterschiedliche Sendungsmengen anfallen. Eventuell anfallende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers für die Beauftragung einer bestimmten Sendungsmenge durch den Auftraggeber. Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des 1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs. | 1 Jahr | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungskriterium für den Zuschlag ist der, sich aus allen Positionen zusammensetzende, angebotene Gesamtbruttopreis.
Eignung14 von 14 angegeben
- Kriterium
Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Kopie der gültigen Lizenz gemäß §§ 5, 6 Postgesetz (PostG) mit dem Angebot vorzulegen bzw. einzureichen. Darüber hinaus ist vom Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegen ihn bei der zuständigen Regulierung … ganz lesenkürzer
Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Kopie der gültigen Lizenz gemäß §§ 5, 6 Postgesetz (PostG) mit dem Angebot vorzulegen bzw. einzureichen. Darüber hinaus ist vom Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegen ihn bei der zuständigen Regulierungsbehörde kein Lizenzentziehungsverfahren anhängig ist. Der Bieter ist im Falle einer späteren Auftragserfüllung verpflichtet, dem Auftraggeber den Wegfall einer der vorgenannten Lizenzen und Genehmigungen sowie die Einleitung eines Lizenzentziehungsverfahren bei der zuständigen Regulierungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.- Kriterium
- Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Gewerbeanmeldung mit dem Angebot einzureichen.
- Kriterium
- Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister mit dem Angebot einzureichen. (Bitte beachten: Registerauszüge nicht älter als aus dem Jahr 2023! Die Wiedergabe des aktuellen Registerinhaltes ist nicht ausreichend!)
- Kriterium
- Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Zertifikat des Nachweises der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe hierzu Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen EU.
- Kriterium
- Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der gesetzlichen Krankenkasse(n) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Kriterium
- Im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist von den Teilnehmern mit dem Angebot eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung mit Nennung des bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
- Kriterium
Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Vorlage von mindestens zwei Referenzen innerhalb der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei jede mit dem vorliegenden Auftragsinhalt vergleichbar ist; möglich ist auch, mehrere Referenzen zu addieren, um damit die vergleichbare Menge fü … ganz lesenkürzer
Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Vorlage von mindestens zwei Referenzen innerhalb der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei jede mit dem vorliegenden Auftragsinhalt vergleichbar ist; möglich ist auch, mehrere Referenzen zu addieren, um damit die vergleichbare Menge für eine Referenz zu erzielen; die Addition ist nur für den Nachweis einer Referenz möglich, die zweite Referenz muss die Ausschreibungsgröße umfassen ohne Addition.- Kriterium
- Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: Vorlage der Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Kriterium
Dem Angebot ist für die Leitregion 01 sowie beispielhaft für bundesweite Zustellungen für die Leitregionen 41 und 79 jeweils ein Zustellkonzept beizufügen, welches den Lauf einer Standardbriefsendung von der Abholung bis zur Zustellung (end-to-end) darstellt. Sofern sich der Bieter der Deutsche Pos … ganz lesenkürzer
Dem Angebot ist für die Leitregion 01 sowie beispielhaft für bundesweite Zustellungen für die Leitregionen 41 und 79 jeweils ein Zustellkonzept beizufügen, welches den Lauf einer Standardbriefsendung von der Abholung bis zur Zustellung (end-to-end) darstellt. Sofern sich der Bieter der Deutsche Post AG bedient, brauchen deren Abläufe als Teil des Zustellprozesses nicht beschrieben werden. Der Bieter hat in diesem Fall seine eigenen Abläufe zu beschreiben und die Schnittstellen zu den Leistungsteilen der Deutschen Post AG lediglich entsprechend zu benennen. Der Bieter hat auf seine Kosten mindestens einmal pro Jahr (innerhalb des Rahmenvertrags) jeweils eine Laufzeitmessung für die „Leitregion 01“ und „Bundesweit (ohne Leitregion 01)“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Den Zeitpunkt für die jeweilige Laufzeitmessung kann der Bieter selbst bestimmen. Die Art und Weise der Erfüllung der vorgegebenen (Funktions-)Anforderung und damit der etwaige Rückgriff auf bereits erfolgreich praktizierte und im Ergebnis zielführende Modelle liegt im Ermessen des Bieters. Die Laufzeitmessung ist dabei end-to-end vorzunehmen, d.h. die zeitliche Erfassung des Zustellprozesses von der Abholung durch den Bieter beim AG bis zur Zustellung beim Emp-fänger. Das Ergebnis ist dem AG unverzüglich vorzulegen, spätestens jedoch 30 Tage nach Eingang des Ergebnisses beim Bieter. Der Verweis auf Laufzeitwerte des Universaldienstleisters im Falle dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Leistungserbringung reicht nicht. Der AG behält sich vor, bis zu zweimal pro Jahr (innerhalb der Rahmenvereinbarung) eine entsprechende Laufzeitmessung auf eigene Kosten von einer unabhängigen Stelle zusätzlich zu den vom Bieter geschuldeten Laufzeitmessungen durchführen zu lassen. Bei der Zustellung von Sendungen (i.S.v. Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie ins Ausland) beim Sendungsempfänger sind im Jahresdurchschnitt mindestens nachfolgende Quoten einzuhalten. Die Quoten sind auch bei Einschaltung eines Unternehmens (i.S.v. einem Konsolidierungsvertrag durch einen Universaldienstleister) einzuhalten. a) Leitregion 01: E+1 80 % (am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) E+2 95 % (am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) E+3 100 % (am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) b) Bundesweit E+1 70 % (am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) E+2 80 % (am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) E+3 100 % (am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag)- Kriterium
Der Bieter hat mit seinem Angebot darzulegen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden im Umgang mit Versandspitzen, unzustellbaren Sendungen bzw. Rückläufern (Stichwort Adressrecherche) sowie Reklamationen. Für Anfragen und sonstige Anliegen etabliert der Bieter eine Servicestelle, … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat mit seinem Angebot darzulegen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden im Umgang mit Versandspitzen, unzustellbaren Sendungen bzw. Rückläufern (Stichwort Adressrecherche) sowie Reklamationen. Für Anfragen und sonstige Anliegen etabliert der Bieter eine Servicestelle, die für den AG montags bis donnerstags 08:00-16:00 Uhr und freitags 08:00-13:00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Der Bieter hat mit seinem Angebot nachzuweisen (Eigenerklärung), dass eine solche Servicestelle spätestens bei Zuschlagserteilung eingerichtet ist. Die entsprechenden Kontaktdaten sind dem AG bei Zuschlagserteilung zeitnah mitzuteilen. Die Mitarbeiter des Bieters, insbesondere die Zusteller, müssen nach außen deutlich als solche erkennbar sein. Der Bieter hat daher mit dem Angebot darzulegen, wie dies gewährleistet wird (z.B. Dienstfahrzeug, Dienstkleidung, Dienstausweis).- Kriterium
Soweit der Bieter zur Erfüllung des Auftrags Straßenfahrzeuge nach § 2 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG einsetzt, hat er über die Vertragslaufzeit dabei folgende Maßgaben einzuhalten: - Beim Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2 und N1 ist eine Mindestquote von 38,5 % für den Ante … ganz lesenkürzer
Soweit der Bieter zur Erfüllung des Auftrags Straßenfahrzeuge nach § 2 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG einsetzt, hat er über die Vertragslaufzeit dabei folgende Maßgaben einzuhalten: - Beim Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2 und N1 ist eine Mindestquote von 38,5 % für den Anteil der sauberen leichten Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten. - Beim Einsatz von schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M3, N2 und N3 ist eine Mindestquote von 10 % für den Anteil der sauberen schweren Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 5 i.V.m. § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten. Maßgeblich für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestquoten ist die Anzahl der über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzten Straßenfahrzeuge. Nachgerüstete Fahrzeuge nach § 2 Nr. 7 SaubFahrzeugBeschG werden für die Einhaltung der Mindestquoten berücksichtigt. Oben genannte Quoten gelten auch für den Einsatz der Fahrzeuge durch die Unterauftragnehmer, sofern diese für die Erfüllung der Maßgaben nach SaubFahrzeugBeschG relevant sind. Eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
- Der Bieter hat im Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein, welche eine Abdeckung von Personen,- Sach- und Vermögensschäden mindestens in Höhe und Umfang des vorliegenden Auftragsvolumens umfasst. Der AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, sich einen entsprechenden Nachweis vom Bieter vorlegen zu lassen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung, Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2024
- Vertragsende
- 31.03.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 und verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.03.2028), wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 30.09. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2024, 10:00 Uhr. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schloßhof 2/4 01796 Pirna. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen. Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann … ganz lesenkürzer
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen. Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungskriterium für den Zuschlag ist der angebotene Gesamtbruttopreis. Soweit eine Entgeltgenehmigung erforderlich sein sollte, ist ausschließlich ein genehmigtes Entgelt als Preis anzugeben. Eine Preisangabe aufgrund nicht genehmigter genehmigungspflichtiger Entgelte ist von der Wertung auszuschließen.
Eignung15 von 15 angegeben
- Kriterium
Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Kopie der gültigen Lizenz gemäß §§ 5, 6 Postgesetz (PostG) mit dem Angebot vorzulegen bzw. einzureichen. Darüber hinaus ist vom Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegen ihn bei der zuständigen Regulierung … ganz lesenkürzer
Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Kopie der gültigen Lizenz gemäß §§ 5, 6 Postgesetz (PostG) mit dem Angebot vorzulegen bzw. einzureichen. Darüber hinaus ist vom Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegen ihn bei der zuständigen Regulierungsbehörde kein Lizenzentziehungsverfahren anhängig ist. Der Bieter ist im Falle einer späteren Auftragserfüllung verpflichtet, dem Auftraggeber den Wegfall einer der vorgenannten Lizenzen und Genehmigungen sowie die Einleitung eines Lizenzentziehungsverfahren bei der zuständigen Regulierungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.- Kriterium
- Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Gewerbeanmeldung mit dem Angebot einzureichen.
- Kriterium
- Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister mit dem Angebot einzureichen. (Bitte beachten: Registerauszüge nicht älter als aus dem Jahr 2023! Die Wiedergabe des aktuellen Registerinhaltes ist nicht ausreichend!)
- Kriterium
- Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Zertifikat des Nachweises der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe hierzu Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen EU.
- Kriterium
- Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der gesetzlichen Krankenkasse(n) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Kriterium
- Im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist von den Teilnehmern mit dem Angebot eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung mit Nennung des bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
- Kriterium
Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Vorlage von mindestens zwei Referenzen innerhalb der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei jede mit dem vorliegenden Auftragsinhalt vergleichbar ist; möglich ist auch, mehrere Referenzen zu addieren, um damit die vergleichbare Menge fü … ganz lesenkürzer
Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Vorlage von mindestens zwei Referenzen innerhalb der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei jede mit dem vorliegenden Auftragsinhalt vergleichbar ist; möglich ist auch, mehrere Referenzen zu addieren, um damit die vergleichbare Menge für eine Referenz zu erzielen; die Addition ist nur für den Nachweis einer Referenz möglich, die zweite Referenz muss die Ausschreibungsgröße umfassen ohne Addition.- Kriterium
- Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: Vorlage der Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Kriterium
Dem Angebot ist für die Leitregion 01 sowie beispielhaft für bundesweite Zustellungen für die Leitregionen 41 und 79 jeweils ein Zustellkonzept beizufügen, welches den Lauf eines förmlichen Postzustellungsauftrages von der Abholung bis zur Zustellung (end-to-end) darstellt. Dabei sollen die Variant … ganz lesenkürzer
Dem Angebot ist für die Leitregion 01 sowie beispielhaft für bundesweite Zustellungen für die Leitregionen 41 und 79 jeweils ein Zustellkonzept beizufügen, welches den Lauf eines förmlichen Postzustellungsauftrages von der Abholung bis zur Zustellung (end-to-end) darstellt. Dabei sollen die Varianten persönliche Zustellung, Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten sowie Ersatzzustellung durch Niederlegung abgebildet werden. Sofern sich der Bieter der Deutsche Post AG bedient, brauchen deren Abläufe als Teil des Zustellprozesses nicht beschrieben werden. Der Bieter hat in diesem Fall seine eigenen Abläufe zu beschreiben und die Schnittstellen zu den Leistungsteilen der Deutschen Post AG lediglich entsprechend zu benennen.- Kriterium
Der Bieter hat mit seinem Angebot darzulegen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden im Umgang mit Versandspitzen, undurchführbaren Sendungen sowie Reklamationen. Für Anfragen und sonstige Anliegen etabliert der Bieter eine Servicestelle, die für den AG montags bis donnerstags 08: … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat mit seinem Angebot darzulegen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden im Umgang mit Versandspitzen, undurchführbaren Sendungen sowie Reklamationen. Für Anfragen und sonstige Anliegen etabliert der Bieter eine Servicestelle, die für den AG montags bis donnerstags 08:00-16:00 Uhr und freitags 08:00-13:00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Der Bieter hat mit seinem Angebot nachzuweisen (Eigenerklärung), dass eine solche Servicestelle spätestens bei Zuschlagserteilung eingerichtet ist. Die entsprechenden Kontaktdaten sind dem AG bei Zuschlagserteilung zeitnah mitzuteilen. Die Mitarbeiter des Bieters, insbesondere die Zusteller, müssen nach außen deutlich als solche erkennbar sein. Der Bieter hat daher mit dem Angebot darzulegen, wie dies gewährleistet wird (z.B. Dienstfahrzeug, Dienstkleidung, Dienstausweis).- Kriterium
Soweit der Bieter zur Erfüllung des Auftrags Straßenfahrzeuge nach § 2 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG einsetzt, hat er über die Vertragslaufzeit dabei folgende Maßgaben einzuhalten: - Beim Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2 und N1 ist eine Mindestquote von 38,5 % für den Ante … ganz lesenkürzer
Soweit der Bieter zur Erfüllung des Auftrags Straßenfahrzeuge nach § 2 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG einsetzt, hat er über die Vertragslaufzeit dabei folgende Maßgaben einzuhalten: - Beim Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2 und N1 ist eine Mindestquote von 38,5 % für den Anteil der sauberen leichten Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten. - Beim Einsatz von schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M3, N2 und N3 ist eine Mindestquote von 10 % für den Anteil der sauberen schweren Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 5 i.V.m. § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten. Maßgeblich für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestquoten ist die Anzahl der über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzten Straßenfahrzeuge. Nachgerüstete Fahrzeuge nach § 2 Nr. 7 SaubFahrzeugBeschG werden für die Einhaltung der Mindestquoten berücksichtigt. Oben genannte Quoten gelten auch für den Einsatz der Fahrzeuge durch die Unterauftragnehmer, sofern diese für die Erfüllung der Maßgaben nach SaubFahrzeugBeschG relevant sind. Eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
- Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Eigenerklärung), dass eine Befreiung von der Verpflichtung zur förmlichen Zustellung nach § 33 PostG nicht vorliegt.
- Kriterium
- Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der nach § 34 PostG erforderlichen Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde einzureichen. Soweit eine Entgeltgenehmigung erforderlich sein sollte, ist ausschließlich ein genehmigtes Entgelt als Preis anzugeben. Eine Preisangabe aufgrund nicht genehmigter genehmigungspflichtiger Entgelte ist von der Wertung auszuschließen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung, Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2024
- Vertragsende
- 31.03.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 und verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.03.2028), wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 30.09. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2024, 00:00 Uhr. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schloßhof 2/4 01796 Pirna. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen. Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann … ganz lesenkürzer
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen. Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
- Website
- landratsamt-pirna.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landratsamt-pirna.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- MEDIA Logistik Vogtland GmbH & Co. KG4 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3d589cd-1b59-4167-aa3f-94e5ab2f0ddf.