Rahmenvereinbarung über Marketingetats zur Unterstützung der AOK - Die Gesundheitskasse Hessen
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Groß-Gerau, Hessen
Aktenzeichen VG_2023_013veröffentlicht 03.06.2024Dienstleistungen
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2024 – 30.06.2026
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Begleitende Beratungs-, Architektur-, Governance-, Security-, Audit- und Providersteuerungsleistungen für die KI-Compute-, Entwicklungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Nordmainische S-Bahn, VP14-3 Telekommunikation ESTW-A MaintalDB InfraGO AG ? Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · 60314 Frankfurt am MainFrist 24.11.2026
- 10017688 - National Information Sharing and Analysis FrameworkDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 04.12.2026
- 10056210 - Dual assessment in MongoliaDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · 65760 EschbornFrist 17.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Groß-Gerau64521, Landkreis Groß-Gerau, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto)45 %
- Pitch-Aufgabe 12,2 %
- Pitch-Aufgabe 12,2 %
- Pitch-Aufgabe 12,2 %
- Pitch-Aufgabe 11,7 %
- Pitch-Aufgabe 11,7 %
- Pitch-Aufgabe 10,6 %
- Pitch-Aufgabe 10,6 %
- Pitch-Aufgabe 25,5 %
- Pitch-Aufgabe 25,5 %
- Pitch-Aufgabe 311 %
- Pitch-Aufgabe 311 %
- Pitch-Aufgabe 311 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Das Beschaffungsziel ist die Auswahl von Dienstleistern, die die Auftraggeberin dabei unterstützen die gesetzlichen Anforderungen des SGB V § 1 zu erfüllen, die Versicherten aufzuklären, zu beraten und zu einer gesunden Lebensführung anregen.
Weiterhin soll das Unternehmensziel der Auftraggeberin, den Marktanteil zu steigern und ihre Position im Wettbewerb auszubauen, erreicht werden.
Der Anspruch der Auftraggeberin ist es, als bedeutende Partnerin in der Gesundheitsbranche wahrgenommen zu werden und in allen gesundheitsrelevanten Angelegenheiten umfassend zu unterstützen ("Die Gesundheitskasse").
Dies beinhaltet im Einzelnen für den Ausschreibungsgegenstand Marketing- und Kommunikation:
- Kundenzentrierte Marketingaktivitäten (Werbung und Information) entwickeln, die effektiv und wirtschaftlich sind
- Konsistente und markengerechte Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen umsetzen, die über alle Zielgruppen, Kontaktpunkte und Kommunikationskanäle hinweg umsetzen einen einheitlichen Auftritt gewährleisten
- Bundeseinheitlich entwickelte Kommunikationsmaßnahmen und Inhalte an die regionalen Anforderungen anpassen
- Marketingaktivitäten mit digitaler Ausrichtung und Fokus auf den Online Sales Funnel sowie einem vertriebsorientierten Leadmanagement weiterentwickeln
- Maßnahmen zur Imageverbesserung umsetzen, um die Marke zu stärken
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Los 1: Klassik (Gestaltung/Produktion) Anforderungen: Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Konzeption, Gestaltung, Optimierung, Aktualisierung und Weiterentwicklung konsistenter und markengerechter Marketing- und Kommunikationsmedien (digital und analog), um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen bundeseinheitlich entwickelte Kommunikationsmaßnahmen und -inhalte an die regionalen Anforderungen angepasst werden. Die Umsetzung der Medien und Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der CI-Richtlinien, der Markenpositionierung und der Markenarchitektur. Kompetenzfelder und Leistungen: - Beratung - Planung und Projektmanagement - Contentmanagement/-umsetzung - Kreation (Gestaltung) - Produktion | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 2: Digital/Kreativ/Strategie Anforderungen: Die Digitalisierung spielt eine immer wichtiger werdende Rolle. Trends und neue Technologien haben Veränderungen vorangebracht, das Gesundheitssystem wird nach und nach digitalisiert und die Erwartungen der Kunden verändern sich. Die Auftraggeberin muss darauf reagieren, indem sie auch ihre Marketing- und Kommunikationsaktivitäten digitaler ausrichtet. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin mit umfassender digitaler Kompetenz bei der Umsetzung von kundenzentrierten Marketingaktivitäten mit Fokus auf den Online Sales Funnel sowie digitalen Maßnahmen und Medien. Dabei wird der Ansatz "Digital First" zielgruppengerecht in sämtlichen Marketing- und Kommunikationsaktivitäten berücksichtigt. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verfügt weiterhin über umfassende Kompetenzen in den Bereichen CX, Marketingautomation und Performance Marketing. Kompetenzfelder und Aufgabenbereiche: - Strategie - Beratung - Kreativkonzept - Kreation - Projektmanagement und Planung - Performance Marketing und Marketingautomatisierung - Trend- und Wettbewerbsanalyse - Medien für redaktionelle und werbliche Zwecke - Social Media - Community Management - Contentmanagement und -pflege - Events - Controlling/Reporting | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 3: Media Anforderungen: Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer wird zusammen mit der Auftraggeberin alle Media-Aktivitäten der Auftraggeberin betreuen, planen und durchführen. Dazu werden entsprechende Analyse-, Forschungs-, Strategie-, Beratungs-, Planungs-, Einkaufs- sowie administrative Leistungen erbracht. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Leadgenerierung, der Ende-zu-Ende-Betrachtung von Customer Journeys zur Unterstützung des Vertriebs und der Generierung von Online-Mitgliedschaftserklärungen. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen alle relevanten digitalen und gedruckten Medien sowie datenbasierte Kampagnen und Echtzeitmarketing-Maßnahmen. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer sorgt für einen kosteneffizienten und reichweitenstarken Medieneinkauf und übernimmt die Abwicklung von Mediaschaltungen. Zusätzlich gewährleistet sie/er ein gezieltes und transparentes Tracking sowie Reporting aller Schaltungen. Kompetenzfelder und Aufgabenbereiche: - Strategie - Beratung - Projektmanagement und Planung - Leadmanagement und Customer-Experience-Management - Media- und Trendanalyse - Innovative crossmediale Mediaplanung - Einkauf, Handling und Abwicklung von Mediaschaltungen - Reporting - Tracking - Informationsbeschaffung | 2 Jahre | – |
| 5 | Los 4: Textbriefe Anforderungen: In Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin werden Textvorlagen für die leistungsbezogene Kundenkommunikation der Auftraggeberin mit ihren Kunden, d.h. Versicherten, Verordnern und Leistungsempfängern, erstellt, überarbeitet und optimiert. Hierunter fallen insbesondere Kundenanschreiben, Briefe und E-Mails. Dies erfolgt gemäß klaren Richtlinien (Anlage II 06d1 der Bewerbungsbedingungen II "Hessen Textbriefrichtlinien", Anlage II 06d2 der Bewerbungsbedingungen II "Richtlinie gendergerechte Sprache" und Anlage II 06d3 der Bewerbungsbedingungen II "Praxishilfe Gender".) sowie gemäß des Corporate Wordings der Auftraggeberin. Kompetenzfelder und Aufgabenbereiche: - Redaktion - Sprachoptimierung systemgestützt mit Sprachoptimierungs-Software - Beratung - Projektmanagement und Planung | 2 Jahre | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 2
Zuschlag13 von 13 angegeben
- Preis
- Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto)Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Geschäftsführer 10,00%; Level 2: z.B. Creative Director, Management Supervisor, Client Service Director, Strategische Planung 10,00%; Level 3: z.B. Senior Art Director, Etat Direktor, Senior Texter, Head of Production, Senior Projektmanager 15,00%; Level 4: z.B. Designer/Grafiker, Flash Designer, Texter, Kontakter, Account Manager, Produktioner, Art Buyer, Projektmanager 20,00%; Level 5: z.B. Reinzeichner, DTP, Junior Texter, Junior Art Director, Junior Projektmanager, EBV 25,00%; Level 6: z.B. Assistent, Traffic, Innenkontakt, Service 20,00%
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Kernteam: AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben: 3 von 3 Punkten ? 1,65 Prozent-Punkte
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Nachhaltigkeit im Unternehmen
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 2Planungskompetenz
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 2Beratungskompetenz
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Contentmarketing und Contentmanagement
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Produktionskompetenz
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Kreationskompetenz (Gestaltung)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbu … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbungsbedingungen II) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt II. 3. der Bewerbungsbedingungen II. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Los 3
Zuschlag14 von 14 angegeben
- Preis
- Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto)Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Geschäftsführer; Level 2: z.B. Creative Director, Management Supervisor, Client Service Director, Strategische Planung, Technische Leitung, Head of Data Creativity; Level 3: z.B. Senior Art Director, Leiter Konzeption, Etat Direktor, Senior Texter, Head of Production, Head of Online-Marketing, Head of Technology, Head of Projectmangement, Senior SEO Consultant, Senior Web Developer, Senior Fronted, Developer, Director Social-Media, Senior Al, Senior Projektmanager; Level 4: z.B. Designer/Grafiker, Konzeptioner, Flash Designer, Texter, Kontakter, SEO Consultant, Account Manager, Produktioner, Art Buyer, Projektmanager, Usabilty Expert, User Experience Consultant, Backend Developer, Web Developer, Fronted Developer, Backend Developer; Level 5: z.B. Junior Level (Konzeption, Text, Art, Web, Frontend, Projektmanagement); Level 6: z.B. Assistent, Traffic, Innenkontakt, Service
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Kernteam: AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Nachhaltigkeit im Unternehmen
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 2Strategiekompetenz
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 2Beratungskompetenz
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Leadmanagement und Customer Experience Management
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Kreativkonzept
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Performancemarketing und Marketingautomatisierung
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Trendanalyse
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbu … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbungsbedingungen II) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt II. 3. der Bewerbungsbedingungen II. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Los 4
Zuschlag13 von 13 angegeben
- Preis
- "Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto) "Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Chief of Programmatic, Chief Data Officer, Chief Digital Transformation Officer, Geschäftsführer; Level 2: z.B. Group Account Director, Head of SEO, Head of Paid Search,Head of Media, Head of Planning, Head of Data, Head of Performance, Head of AI/Voice Applications, Head of Performance, Head of Yield Management, Group Head Ad Management and Ad Technology, Head of Digital Transformation; Level 3: z.B. Account Director, Project Director, SEO Director, Paid Search Director, Paid Media Director, Planning Director, Director Data Science, Head of Data, Head of Performance, Head of Social, Director Influencer Marketing, Director Programmatic, Director Ad Technology, Director Ad Management, Director Digital Transformation, Senior Projektmanager; Level 4: z.B. Senior Account Manager, Senior Project Manager, Paid Search Senior Manager, Senior SEO Consultant, Paid Media Senior Manager, Senior Media Planner, Programmagic Manager, Trading Desk Manager, Senior Data Analyst, Senior Ad Technology Manager, Senior Campaign Manager, Senior Ad Manager, Senior Manager Digital Transformation ,Senior AI/ Voice Interface Manager, Projektmanager; Level 5: z.B. Account Manager, Project Manager, SEO Manager, Paid Search Manager, Paid Media Planner, Paid Media Manager, Campaign Manager, Data Intelligence Manager, Trading Desk Manager; Level 6: z.B. SEO Analyst, SEO Content Producer/Copy Writer, Paid Search Analyst, Paid Media Analyst, Reporting Manager, Ad Manager, Analyst, Junior Programmatic Manager, Junior Projektmanager
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Kernteam: AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Nachhaltigkeit im Unternehmen
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 2Strategiekompetenz
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 2Beratungskompetenz
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Leadmanagement und Customer Experience Management
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Crossmediale innovative Mediaplanung
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Mediaanalyse
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbu … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbungsbedingungen II) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt II. 3. der Bewerbungsbedingungen II. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Los 5
Zuschlag12 von 12 angegeben
- Preis
- Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto) "Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Geschäftsführer; Level 2: z.B. Management Supervisor, Client Service Director, Kreativdirektor Text; Level 3: z.B. Chef-Redakteur, Senior Texter; Level 4: z.B. Redakteur, Texter, Projektmanager; Level 5: z.B. Junior Texter, Redaktions-Assistenz; Level 6: z.B. Assistent, Innenkontakt
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse:
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 1Nachhaltigkeit im Unternehmen
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 2Bewertung Konzept für die Überarbeitung der Textbriefe Kriterien: Konzept und Herangehensweise
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 2Bewertung Konzept für die Überarbeitung der Textbriefe Kriterien: Prozesse, Zeit- und Ressourcenplanung
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Quantität der Arbeitsprobe
- Qualität
- Pitch-Aufgabe 3Qualität der Arbeitsprobe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbu … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbungsbedingungen II) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt II. 3. der Bewerbungsbedingungen II. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Zum goldenen Hirschen Holding GmbH, Berlin | 3 |
| 3 | port-neo AG, Stuttgart | 3 |
| 4 | Mediateam 360 GmbH & Co. KG, München | 3 |
| 5 | Arts & Others Communication GmbH, Bad Homburg v. d. H. | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
he.aok.de - Auskünfte
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessenbeschaffungsstelle@
he.aok.de
Bei uns erfasst
- Tischlerarbeiten Türen/Trennwände27.09.2026 · 1 Angebot
- Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost13.09.2026 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung Büro- und Sondermobiliar30.06.2026 · 6 Angebote
- Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen30.06.2026 · 2 Angebote
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- Erweiterungsbau "Projekt - und Innovationscenters" inkl. Umbau des Bildungszentrums der AOK Hessen | Homberg (Ohm) - Tischlerarbeiten - konstruktive EinbautenAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am MainFrist 03.12.2026
- Datenschutzkonforme Vernichtung von Papierunterlagen und DatenträgernAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am MainFrist 26.11.2026
- Betriebs- und UmwelthaftpflichtversicherungAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · 61352 Bad HomburgFrist 24.11.2026
- Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK NordostAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am MainFrist 19.11.2026
Alle 5 offenen Ausschreibungen von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Hessen (25 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Helliwood media & education im fjs e.V.3 Zuschläge
- forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH3 Zuschläge
- IPK International World Tourism Marketing Consultants GmbH2 Zuschläge
- Ipsos GmbH2 Zuschläge
- esistfreitag Kreativagentur2 Zuschläge
- markenzeichen GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ffbac3d8-b95d-4fe9-be71-23e2031a2445.