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Rahmenvereinbarung über Marketingetats zur Unterstützung der AOK - Die Gesundheitskasse Hessen

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Groß-Gerau, Hessen

Aktenzeichen VG_2023_013veröffentlicht 03.06.2024Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Hessen (25 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto)45 %
  • Pitch-Aufgabe 12,2 %
  • Pitch-Aufgabe 12,2 %
  • Pitch-Aufgabe 12,2 %
  • Pitch-Aufgabe 11,7 %
  • Pitch-Aufgabe 11,7 %
  • Pitch-Aufgabe 10,6 %
  • Pitch-Aufgabe 10,6 %
  • Pitch-Aufgabe 25,5 %
  • Pitch-Aufgabe 25,5 %
  • Pitch-Aufgabe 311 %
  • Pitch-Aufgabe 311 %
  • Pitch-Aufgabe 311 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Beschaffungsziel ist die Auswahl von Dienstleistern, die die Auftraggeberin dabei unterstützen die gesetzlichen Anforderungen des SGB V § 1 zu erfüllen, die Versicherten aufzuklären, zu beraten und zu einer gesunden Lebensführung anregen.

Weiterhin soll das Unternehmensziel der Auftraggeberin, den Marktanteil zu steigern und ihre Position im Wettbewerb auszubauen, erreicht werden.

Der Anspruch der Auftraggeberin ist es, als bedeutende Partnerin in der Gesundheitsbranche wahrgenommen zu werden und in allen gesundheitsrelevanten Angelegenheiten umfassend zu unterstützen ("Die Gesundheitskasse").

Dies beinhaltet im Einzelnen für den Ausschreibungsgegenstand Marketing- und Kommunikation:

- Kundenzentrierte Marketingaktivitäten (Werbung und Information) entwickeln, die effektiv und wirtschaftlich sind

- Konsistente und markengerechte Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen umsetzen, die über alle Zielgruppen, Kontaktpunkte und Kommunikationskanäle hinweg umsetzen einen einheitlichen Auftritt gewährleisten

- Bundeseinheitlich entwickelte Kommunikationsmaßnahmen und Inhalte an die regionalen Anforderungen anpassen

- Marketingaktivitäten mit digitaler Ausrichtung und Fokus auf den Online Sales Funnel sowie einem vertriebsorientierten Leadmanagement weiterentwickeln

- Maßnahmen zur Imageverbesserung umsetzen, um die Marke zu stärken

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Los 1: Klassik (Gestaltung/Produktion)

Anforderungen: Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Konzeption, Gestaltung, Optimierung, Aktualisierung und Weiterentwicklung konsistenter und markengerechter Marketing- und Kommunikationsmedien (digital und analog), um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen bundeseinheitlich entwickelte Kommunikationsmaßnahmen und -inhalte an die regionalen Anforderungen angepasst werden. Die Umsetzung der Medien und Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der CI-Richtlinien, der Markenpositionierung und der Markenarchitektur. Kompetenzfelder und Leistungen: - Beratung - Planung und Projektmanagement - Contentmanagement/-umsetzung - Kreation (Gestaltung) - Produktion

2 Jahre–
3
Los 2: Digital/Kreativ/Strategie

Anforderungen: Die Digitalisierung spielt eine immer wichtiger werdende Rolle. Trends und neue Technologien haben Veränderungen vorangebracht, das Gesundheitssystem wird nach und nach digitalisiert und die Erwartungen der Kunden verändern sich. Die Auftraggeberin muss darauf reagieren, indem sie auch ihre Marketing- und Kommunikationsaktivitäten digitaler ausrichtet. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin mit umfassender digitaler Kompetenz bei der Umsetzung von kundenzentrierten Marketingaktivitäten mit Fokus auf den Online Sales Funnel sowie digitalen Maßnahmen und Medien. Dabei wird der Ansatz "Digital First" zielgruppengerecht in sämtlichen Marketing- und Kommunikationsaktivitäten berücksichtigt. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verfügt weiterhin über umfassende Kompetenzen in den Bereichen CX, Marketingautomation und Performance Marketing. Kompetenzfelder und Aufgabenbereiche: - Strategie - Beratung - Kreativkonzept - Kreation - Projektmanagement und Planung - Performance Marketing und Marketingautomatisierung - Trend- und Wettbewerbsanalyse - Medien für redaktionelle und werbliche Zwecke - Social Media - Community Management - Contentmanagement und -pflege - Events - Controlling/Reporting

2 Jahre–
4
Los 3: Media

Anforderungen: Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer wird zusammen mit der Auftraggeberin alle Media-Aktivitäten der Auftraggeberin betreuen, planen und durchführen. Dazu werden entsprechende Analyse-, Forschungs-, Strategie-, Beratungs-, Planungs-, Einkaufs- sowie administrative Leistungen erbracht. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Leadgenerierung, der Ende-zu-Ende-Betrachtung von Customer Journeys zur Unterstützung des Vertriebs und der Generierung von Online-Mitgliedschaftserklärungen. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen alle relevanten digitalen und gedruckten Medien sowie datenbasierte Kampagnen und Echtzeitmarketing-Maßnahmen. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer sorgt für einen kosteneffizienten und reichweitenstarken Medieneinkauf und übernimmt die Abwicklung von Mediaschaltungen. Zusätzlich gewährleistet sie/er ein gezieltes und transparentes Tracking sowie Reporting aller Schaltungen. Kompetenzfelder und Aufgabenbereiche: - Strategie - Beratung - Projektmanagement und Planung - Leadmanagement und Customer-Experience-Management - Media- und Trendanalyse - Innovative crossmediale Mediaplanung - Einkauf, Handling und Abwicklung von Mediaschaltungen - Reporting - Tracking - Informationsbeschaffung

2 Jahre–
5
Los 4: Textbriefe

Anforderungen: In Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin werden Textvorlagen für die leistungsbezogene Kundenkommunikation der Auftraggeberin mit ihren Kunden, d.h. Versicherten, Verordnern und Leistungsempfängern, erstellt, überarbeitet und optimiert. Hierunter fallen insbesondere Kundenanschreiben, Briefe und E-Mails. Dies erfolgt gemäß klaren Richtlinien (Anlage II 06d1 der Bewerbungsbedingungen II "Hessen Textbriefrichtlinien", Anlage II 06d2 der Bewerbungsbedingungen II "Richtlinie gendergerechte Sprache" und Anlage II 06d3 der Bewerbungsbedingungen II "Praxishilfe Gender".) sowie gemäß des Corporate Wordings der Auftraggeberin. Kompetenzfelder und Aufgabenbereiche: - Redaktion - Sprachoptimierung systemgestützt mit Sprachoptimierungs-Software - Beratung - Projektmanagement und Planung

2 Jahre–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 2

Zuschlag13 von 13 angegeben

Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto)45 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 11,65 %
Pitch-Aufgabe 11,65 %
Pitch-Aufgabe 10,55 %
Pitch-Aufgabe 10,55 %
Pitch-Aufgabe 25,5 %
Pitch-Aufgabe 25,5 %
Pitch-Aufgabe 311 %
Pitch-Aufgabe 311 %
Pitch-Aufgabe 311 %
Preis
Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto)Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Geschäftsführer 10,00%; Level 2: z.B. Creative Director, Management Supervisor, Client Service Director, Strategische Planung 10,00%; Level 3: z.B. Senior Art Director, Etat Direktor, Senior Texter, Head of Production, Senior Projektmanager 15,00%; Level 4: z.B. Designer/Grafiker, Flash Designer, Texter, Kontakter, Account Manager, Produktioner, Art Buyer, Projektmanager 20,00%; Level 5: z.B. Reinzeichner, DTP, Junior Texter, Junior Art Director, Junior Projektmanager, EBV 25,00%; Level 6: z.B. Assistent, Traffic, Innenkontakt, Service 20,00%
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Kernteam: AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben: 3 von 3 Punkten ? 1,65 Prozent-Punkte
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Nachhaltigkeit im Unternehmen
Qualität
Pitch-Aufgabe 2Planungskompetenz
Qualität
Pitch-Aufgabe 2Beratungskompetenz
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Contentmarketing und Contentmanagement
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Produktionskompetenz
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Kreationskompetenz (Gestaltung)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbungsbedingungen II) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt II. 3. der Bewerbungsbedingungen II. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.

Los 3

Zuschlag14 von 14 angegeben

Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto)45 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 11,65 %
Pitch-Aufgabe 11,65 %
Pitch-Aufgabe 10,55 %
Pitch-Aufgabe 10,55 %
Pitch-Aufgabe 211 %
Pitch-Aufgabe 28,25 %
Pitch-Aufgabe 35,5 %
Pitch-Aufgabe 311 %
Pitch-Aufgabe 35,5 %
Pitch-Aufgabe 32,75 %
Preis
Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto)Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Geschäftsführer; Level 2: z.B. Creative Director, Management Supervisor, Client Service Director, Strategische Planung, Technische Leitung, Head of Data Creativity; Level 3: z.B. Senior Art Director, Leiter Konzeption, Etat Direktor, Senior Texter, Head of Production, Head of Online-Marketing, Head of Technology, Head of Projectmangement, Senior SEO Consultant, Senior Web Developer, Senior Fronted, Developer, Director Social-Media, Senior Al, Senior Projektmanager; Level 4: z.B. Designer/Grafiker, Konzeptioner, Flash Designer, Texter, Kontakter, SEO Consultant, Account Manager, Produktioner, Art Buyer, Projektmanager, Usabilty Expert, User Experience Consultant, Backend Developer, Web Developer, Fronted Developer, Backend Developer; Level 5: z.B. Junior Level (Konzeption, Text, Art, Web, Frontend, Projektmanagement); Level 6: z.B. Assistent, Traffic, Innenkontakt, Service
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Kernteam: AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Nachhaltigkeit im Unternehmen
Qualität
Pitch-Aufgabe 2Strategiekompetenz
Qualität
Pitch-Aufgabe 2Beratungskompetenz
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Leadmanagement und Customer Experience Management
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Kreativkonzept
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Performancemarketing und Marketingautomatisierung
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Trendanalyse

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbungsbedingungen II) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt II. 3. der Bewerbungsbedingungen II. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.

Los 4

Zuschlag13 von 13 angegeben

"Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto) "45 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 11,65 %
Pitch-Aufgabe 11,65 %
Pitch-Aufgabe 10,55 %
Pitch-Aufgabe 10,55 %
Pitch-Aufgabe 211 %
Pitch-Aufgabe 28,25 %
Pitch-Aufgabe 311 %
Pitch-Aufgabe 38,25 %
Pitch-Aufgabe 35,5 %
Preis
"Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto) "Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Chief of Programmatic, Chief Data Officer, Chief Digital Transformation Officer, Geschäftsführer; Level 2: z.B. Group Account Director, Head of SEO, Head of Paid Search,Head of Media, Head of Planning, Head of Data, Head of Performance, Head of AI/Voice Applications, Head of Performance, Head of Yield Management, Group Head Ad Management and Ad Technology, Head of Digital Transformation; Level 3: z.B. Account Director, Project Director, SEO Director, Paid Search Director, Paid Media Director, Planning Director, Director Data Science, Head of Data, Head of Performance, Head of Social, Director Influencer Marketing, Director Programmatic, Director Ad Technology, Director Ad Management, Director Digital Transformation, Senior Projektmanager; Level 4: z.B. Senior Account Manager, Senior Project Manager, Paid Search Senior Manager, Senior SEO Consultant, Paid Media Senior Manager, Senior Media Planner, Programmagic Manager, Trading Desk Manager, Senior Data Analyst, Senior Ad Technology Manager, Senior Campaign Manager, Senior Ad Manager, Senior Manager Digital Transformation ,Senior AI/ Voice Interface Manager, Projektmanager; Level 5: z.B. Account Manager, Project Manager, SEO Manager, Paid Search Manager, Paid Media Planner, Paid Media Manager, Campaign Manager, Data Intelligence Manager, Trading Desk Manager; Level 6: z.B. SEO Analyst, SEO Content Producer/Copy Writer, Paid Search Analyst, Paid Media Analyst, Reporting Manager, Ad Manager, Analyst, Junior Programmatic Manager, Junior Projektmanager
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Kernteam: AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Nachhaltigkeit im Unternehmen
Qualität
Pitch-Aufgabe 2Strategiekompetenz
Qualität
Pitch-Aufgabe 2Beratungskompetenz
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Leadmanagement und Customer Experience Management
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Crossmediale innovative Mediaplanung
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Mediaanalyse

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbungsbedingungen II) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt II. 3. der Bewerbungsbedingungen II. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.

Los 5

Zuschlag12 von 12 angegeben

Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto) "45 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 12,2 %
Pitch-Aufgabe 11,65 %
Pitch-Aufgabe 11,65 %
Pitch-Aufgabe 10,55 %
Pitch-Aufgabe 10,55 %
Pitch-Aufgabe 211 %
Pitch-Aufgabe 211 %
Pitch-Aufgabe 311 %
Pitch-Aufgabe 311 %
Preis
Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto) "Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Geschäftsführer; Level 2: z.B. Management Supervisor, Client Service Director, Kreativdirektor Text; Level 3: z.B. Chef-Redakteur, Senior Texter; Level 4: z.B. Redakteur, Texter, Projektmanager; Level 5: z.B. Junior Texter, Redaktions-Assistenz; Level 6: z.B. Assistent, Innenkontakt
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
Qualität
Pitch-Aufgabe 1AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse:
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
Qualität
Pitch-Aufgabe 1Nachhaltigkeit im Unternehmen
Qualität
Pitch-Aufgabe 2Bewertung Konzept für die Überarbeitung der Textbriefe Kriterien: Konzept und Herangehensweise
Qualität
Pitch-Aufgabe 2Bewertung Konzept für die Überarbeitung der Textbriefe Kriterien: Prozesse, Zeit- und Ressourcenplanung
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Quantität der Arbeitsprobe
Qualität
Pitch-Aufgabe 3Qualität der Arbeitsprobe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1UGKG61B Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt II. 8. der Bewerbungsbedingungen II). Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Punkt II. 7. der Bewerbungsbedingungen II) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt II. 3. der Bewerbungsbedingungen II. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt. Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen II mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Zum goldenen Hirschen Holding GmbH, Berlin3
3port-neo AG, Stuttgart3
4Mediateam 360 GmbH & Co. KG, München3
5Arts & Others Communication GmbH, Bad Homburg v. d. H.2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau
Kontakt
beschaffungsstelle@he.aok.de
Auskünfte
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessenbeschaffungsstelle@he.aok.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

62vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
258.569 €Zuschlagswert im Median
164.368 € – 522.311 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ffbac3d8-b95d-4fe9-be71-23e2031a2445.