Rahmenvereinbarung über Kabel für PC-Anschluss
Auftraggeber nicht angegeben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZIB 13.08 - 9998/24/VV : 1veröffentlicht 08.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 17 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 17 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über "Kabel für PC-Anschluss"
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Kabeln und Adaptern für den PC Anschluss.
Die Gesamtleistung von ca. 354.175 Stück wird in einem Los abgebildet. Die Schätzmenge entspricht gleichzeitig der Höchstmenge.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- gemäß Vergabeunterlagen
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Es sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 2.000.000,00 EUR pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 2.000.000,00 EUR pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen". Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein. Sofern Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen. Der Mindestumsatz ergibt sich aus der Summe des jeweiligen Umsatzes Ihres Unternehmens und sofern zutreffend, Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder eignungsleihenden Unternehmen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Unteraufträge" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen. Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Referenzen müssen sich nicht ausschließlich auf die gegenständlichen Produkte der ausgeschriebenen Rahmenvereinba … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Referenzen müssen sich nicht ausschließlich auf die gegenständlichen Produkte der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beziehen, sondern können auch die Lieferung von IT-Hardwarekomponenten jedweder Art umfassen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: ● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Angebotsaufforderung). ● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. ● Inhalt der Referenzen muss sein, dass der Bieter in Summe Lieferungen im Wert von jeweils 200.000,00 Euro netto für den jeweiligen Referenzgeber erbracht hat, unabhängig davon, ob es sich um Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat. ● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 13.06.2025, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung_Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grun … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung_Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Alexander von Humboldt-Stiftung Auswärtiges Amt Bund der Vertriebenen Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesamt für Strahlenschutz Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Behörde im Sicherheitsbereich Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesarchiv Bundeseisenbahnvermögen Bundesfinanzhof Bundesgerichtshof Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundeskartellamt Bundeskriminalamt Bundesministerium der Justiz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Behörde im Sicherheitsbereich Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundespatentgericht Bundespolizei Bundespolizei Direktion Bereitschaftspolizei Behörde im Sicherheitsbereich Bundespolizeiakademie Bundespolizeidirektion 11 Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Bundespolizeidirektion Berlin Bundespolizeidirektion Fliegergruppe Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt /Main Bundespolizeidirektion Hannover Bundespolizeidirektion Koblenz Bundespolizeidirektion München Bundespolizeidirektion Pirna Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeidirektion Stuttgart Bundesrechnungshof Bundessortenamt Bundessozialgericht Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsamt Bundesverwaltungsgericht Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundeszentrale für politische Bildung BwConsulting GmbH BwFuhrparkService GmbH Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Deutscher Bundestag Deutscher Wetterdienst Deutsches Archäologisches Institut Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Deutsches Jugendinstitut e.V. Deutsches Maritimes Zentrum e. V. Deutsches Patent- und Markenamt Deutsches Weininstitut GmbH Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. Die Autobahn GmbH des Bundes DRK Suchdienst Eisenbahn-Bundesamt Engagement Global Erdölbevorratungsverband Fachage …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (133 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG2 Zuschläge
- M.S.E. GmbH2 Zuschläge
- RICOH Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH2 Zuschläge
- druckerfachmann.de GmbH & CO. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.06.2025
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.06.2025 auf 01.07.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.06.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 13.06.2025 auf 24.06.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c7873630-f197-4f8f-9732-2808a9dc80ef.