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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über IT-Monitoring-Lösungen des Herstellers Checkmk

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZIB 15.09 - 99113/24/VV : 1veröffentlicht 27.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 144 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 42 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über IT-Monitoring-Lösungen des Herstellers Checkmk (Produktlizenzen und Support)

Beschreibung des Loses

Die Leistung besteht aus einem Los.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu dreimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvere … ganz lesenbis zu 3-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu dreimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
25.900.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfsträgerfalse Die unmittelbare Bundesver … ganz lesenDer jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfsträgerfalse Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organefalse - ALDB GmbH; - Alexander von Humboldt-Stiftung; - Amt für Binnen-Verkehrstechnik; - Auswärtiges Amt; - BEV/ Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten; - BG Verkehr Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation; - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung; - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben; - Bundesamt für Justiz; - Bundesamt für Kartographie und Geodäsie; - Bundesamt für Logistik und Mobilität; - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; - Bundesamt für Naturschutz; - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik; - Bundesamt für Strahlenschutz; - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; - Bundesamt für Verfassungsschutz; - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben; - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; - Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost; - Bundesanstalt für Wasserbau; - Bundesanstalt Technisches Hilfswerk; - Bundesarchiv; - Bundesfinanzhof; - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH; - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; - Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit; - Bundesinstitut für Risikobewertung; - Bundeskanzleramt; - Bundeskartellamt; - Bundeskriminalamt; - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; - Bundesministerium des Innern; - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; - Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat; - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung; - Bundesministerium für Gesundheit; - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit; - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; - Bundesnachrichtendienst; - Bundespatentgericht; - Bundespolizei; - Bundesrechnungshof; - Bundesverfassungsgericht; - Bundesverwaltungsgericht; - BwFuhrparkService GmbH; - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof; - Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.; - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; - Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.; - Deutscher Akademischer Austauschdienst; - Deutscher Wetterdienst; - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.; - Deutsches Patent- und Markenamt; - Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.; - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR); - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V.; - Die Autobahn GmbH des Bundes; - DRK Suchdienst; - Eisenbahn-Bundesamt; - Erdölbevorratungsverband; - FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur; - Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag; - Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag; - GDWS Nord/ WSA Ostsee; - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Standorte); - Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung; - Hanns-Seidel-Stiftung e.V.; - Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und EnergieGmbH; - Helmholtz-Zentrum hereon GmbH; - Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; - Johann Heinrich von Thünen-Institut; - Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen; - Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.; - Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.; - Max Rubner-Institut; - Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland; - Max-Delbrück Centrum für Molekulare …
Hinweis
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichenfalse - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt un … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichenfalse - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SVA System Vertrieb Alexander GmbH, Wiesbaden3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

652vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (437 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 16.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 02.06.2026 auf 16.06.2026 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 02.06.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9cd17e83-1228-49e7-9016-7e4fc90fb80b.