Rahmenvereinbarung über IT-Monitoring-Lösungen des Herstellers Checkmk
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZIB 15.09 - 99113/24/VV : 1veröffentlicht 28.04.2026erstmals 28.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 6 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 6 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 5 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 5 Monaten
- Bindefrist endetvor 55 Tagen90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über IT-Monitoring-Lösungen des Herstellers Checkmk (Produktlizenzen und Support)
Beschreibung des Loses
Die Leistung besteht aus einem Los.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gemäß Vergabeunterlagen
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Bitte legen Sie mit Ihrem Angebot einen Nachweis vor, dass Ihr Unternehmen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem im Sinne der DIN EN ISO 9001-2015 oder einer gleichwertigen Norm verfügt.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamt mindestens vier (4) Referenzen dar. Die eingereichten Referenzen müssen die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Anforderungen abdecken. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: • Kurzt … ganz lesenkürzer
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamt mindestens vier (4) Referenzen dar. Die eingereichten Referenzen müssen die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Anforderungen abdecken. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: • Kurztitel: möglichst mit erkennbarem Bezug zum Vergabegegenstand • Wert des Auftrages: Angabe des Nettogesamtauftragswertes bei Projekten die nur ein IT-Monitoringsystem umfassen, oder Angabe des Nettoanteilswertes, wenn das IT-Monitoringsystem Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist. • Genauer Zeitraum der Leistungserbringung • Vollständige Kontaktdaten des Referenzgebers, gemäß den Anforderungen des Vordrucks "Referenzen" •Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen. Aus dieser Beschreibung müssen die eingesetzten Systeme, die Anzahl der Nebenstellen, mögliche Vernetzungen, eingesetzte Softwareapplikationen und erbrachte Dienstleistungen erkennbar sein. Anforderungen an die Referenzen: • Jede Referenz muss einen Nettogesamtauftragswert bei reinen IT Monitoring-Projekten, oder einen Nettoanteilswert, wenn das IT-Monitorimgsystem Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist, von mindestens 50.000,00- Euro netto haben. • Mindestens drei (3) Referenzen müssen die Bereitstellung von Lizenzen beinhalten. • Mindestens eine (1) Referenz muss die Bereitstellung eines IT- Monitoringsystems als Cloud SaaS beinhalten. • Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die Erbringung von Produkt-Support-Leistungen in Anlehnung an die Leistungsbeschreibung beinhalten. • Mindestens eine (1) Referenz muss zusätzliche Support- und Consulting-Leistungen in Anlehnung an die Leistungsbeschreibung beinhalten. • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein, maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung, gerechnet bis zum Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. • Die Referenzprojekte sollen möglichst abgeschlossen sein. Bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten darf nur der bisher realisierte und nutzbare Anteil des Referenzprojektes als Referenz angegeben werden. Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen verfügt der Auftragnehmer über ausreichend qualifiziertes Personal zur Erbringung der Dienstleistungen. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal nimmt nachweislich an den vom Hersteller empfohlenen Schulungsmaßnahmen teil. Zum Zeitpunkt … ganz lesenkürzer
Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen verfügt der Auftragnehmer über ausreichend qualifiziertes Personal zur Erbringung der Dienstleistungen. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal nimmt nachweislich an den vom Hersteller empfohlenen Schulungsmaßnahmen teil. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung verfügt der Bieter mindestens über 4 Mitarbeitende, die erfolgreich das Checkmk Part II Training absolviert haben. Der Bieter legt zum Nachweis (ggf. anonymisierte) Teilnahmebescheinigungen für das Checkmk Part II Training vor.- Informationssicherheit
- Bitte legen Sie mit Ihrem Angebot einen Nachweis vor, dass Ihr Unternehmen über ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem im Sinne der DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Norm verfügt.
- Spezifischer Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich der Bereitstellung (Lieferung von Lizenzen, Erb … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich der Bereitstellung (Lieferung von Lizenzen, Erbringung von Dienstleistungen, Cloudlösungen als SaaS) von IT-Monitoring-Lösungen von 5.000.000,00 Euro netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr gefordert. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder von jedem eignungsleihenden Unterauftragnehmer das Dokument "Unternehmenszahlen" mit Ihrem Angebot. In Summe müssen die eingereichten Umsätze den oben genannten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Eintragung in das Handelsregister
- Mit dem Angebot ist ein aktueller, höchstens 3 Monate alter, Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Register vorzulegen. Aus dem im Register eingetragenen Gegenstand des Unternehmens muss erkennbar sein, dass die Leistungsumfänge dieses Vergabeverfahrens von Art der Geschäftstätigkeit des Bieters erfasst sind.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu dreimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvere … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu dreimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 25.900.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.06.2026, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfs … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfsträger: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: - ALDB GmbH; - Alexander von Humboldt-Stiftung; - Amt für Binnen-Verkehrstechnik; - Auswärtiges Amt; - BEV/ Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten; - BG Verkehr Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation; - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung; - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben; - Bundesamt für Justiz; - Bundesamt für Kartographie und Geodäsie; - Bundesamt für Logistik und Mobilität; - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; - Bundesamt für Naturschutz; - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik; - Bundesamt für Strahlenschutz; - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; - Bundesamt für Verfassungsschutz; - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben; - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; - Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost; - Bundesanstalt für Wasserbau; - Bundesanstalt Technisches Hilfswerk; - Bundesarchiv; - Bundesfinanzhof; - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH; - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; - Bundesinstitut für Risikobewertung; - Bundeskanzleramt; - Bundeskartellamt; - Bundeskriminalamt; - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; - Bundesministerium des Innern; - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; - Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat; - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung; - Bundesministerium für Gesundheit; - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit; - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; - Bundesnachrichtendienst; - Bundespatentgericht; - Bundespolizei; - Bundesrechnungshof; - Bundesverfassungsgericht; - Bundesverwaltungsgericht; - BwFuhrparkService GmbH; - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof; - Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.; - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; - Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.; - Deutscher Akademischer Austauschdienst; - Deutscher Wetterdienst; - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.; - Deutsches Patent- und Markenamt; - Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.; - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR); - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V.; - Die Autobahn GmbH des Bundes; - DRK Suchdienst; - Eisenbahn-Bundesamt; - Erdölbevorratungsverband; - FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur; - Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag; - Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag; - GDWS Nord/ WSA Ostsee; - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Standorte); - Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung; - Hanns-Seidel-Stiftung e.V.; - Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und EnergieGmbH; - Helmholtz-Zentrum hereon GmbH; - Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; - Johann Heinrich von Thünen-Institut; - Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen; - Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.; - Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.; - Max Rubner-Institut; - Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland; - Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin; - Phy …- Hinweis
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und di … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 39 offenen Ausschreibungen von Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH30 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG15 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH11 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 16.06.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 02.06.2026 auf 16.06.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 02.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 930192e7-3879-406b-af24-5400c8658809.