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Frist abgelaufenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 19.10 - 0122/26/VV : 1veröffentlicht 16.06.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 93 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
4,8 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,4 Mio. €
Laufzeit
84 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:30 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 25 Gepäckprüfanlagen für Rückführmaßnahmen, zugehörigen Monitor- Arbeitsplätzen und Ein- und Ausförderstrecken und Instandhaltungsvertrag

Beschreibung des Loses

Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin.

Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung.

Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.

Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können.

Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder

Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden.

Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben.

Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen.

Die Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.397.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Fortsetzung aus BT-300 Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindli … ganz lesenLeistung: Fortsetzung aus BT-300 Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG zu unterziehen. Nachweis der Autorisierung durch den Gerätehersteller Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Ange-bot erstellen werden. Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei. Sofern Sie selbst der Hersteller der voraussichtlich von Ihnen angebotenen Produkte sind, geben Sie dies bitte in dieser Erklärung an. Fortsetzung in BT-300
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Notwendigkeit der nationalen Zulassung gem. § 10a LuftSiG Gemäß § 10a LuftSiG darf Sicherheitsausrüstung für Maßnahmen gemäß § 5 LuftSiG nur verwendet werden, wenn diese Sicherheitsausrüstung durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert und für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durc … ganz lesenNotwendigkeit der nationalen Zulassung gem. § 10a LuftSiG Gemäß § 10a LuftSiG darf Sicherheitsausrüstung für Maßnahmen gemäß § 5 LuftSiG nur verwendet werden, wenn diese Sicherheitsausrüstung durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert und für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durch die Luftsicherheitsbehörde zugelassen ist. Für die Zertifizierung der Sicherheitsausrüstung und deren Zulassung für die konkrete Anwendung ist in Deutschland folgende Luftsicherheitsbehörde die benannte Zertifizierungsstelle: Bundespolizeipräsidium Referat 65 Ratzeburger Landstr. 4 23562 Lübeck Beachten Sie, dass in Deutschland über die Anforderungen der EU hinaus gehende sogenannte nationale Anforderungen gelten. Diese nationalen Anforderungen müssen für eine Zulassung von Sicherheitsausrüstung ebenfalls erfüllt sein. Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie für die von Ihnen als in Frage kommend eingestuften und für ihr Angebot als GPA RFM in Frage kommenden Geräte - die Zertifizierung schnellstmöglich beantragen, oder - bereits beantragt haben, oder - bereits eine Zertifizierung und Zulassung für die Kontrolle von aufgegebenes Reisegepäck gem. § 5 LuftSiG der vorgenannten Zertifizierungsstelle erfolgt ist. Hinweis: Das Zertifikat der o.g. Zertifizierungsstelle muss spätestens bei der Abgabe des finalen Angebotes (Final Call) vorliegen. Die an der Teilnahme am Vergabeverfahren interessierten Bewerber werden dringend ersucht, die nationale Zertifizierung bzw. Neuzertifizierung bei der o.g. Stelle zu beantragen. Einhaltung von Normen des Qualitäts- und Umweltmanagements (§ 28 VSVgV) Erklären Sie, dass Sie bzw. die Herstellerin(-nen) der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001) anwenden werden. Bescheinigungen über bestehende Qualitätsmanagementsysteme müssen von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber/Bieter die Gleichwertigkeit nachweist. Werden anlässlich der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Bescheinigungen über ein Umweltmanagement verlangt, so gilt § 28 Abs. 2 VSVgV. Verpflichtung VS-NfD Mit den Unterlagen zur Erstellung des Teilnahmeantrages stellt der VS-NfD-Auftraggeber eine von ihm noch nicht signierte VS-NfD-Verpflichtung zur Verfügung. Mit seinem Teilnahmeantrag muss der Bewerber eine von ihm signierte VS-NfD-Verpflichtung einreichen. Damit bestätigt er, dass er einen Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes "VS-NfD-Verpflichtung" mit dem VS-NfD-Auftraggeber abschließen will und sich verpflichtet, die Vorgaben sämtlicher Teile des VS-NfD-Merkblatts einzuhalten. Mit der Entscheidung, aus welchem Bewerber ein Teilnehmer in diesem Verfahren wird, fällt auch die Entscheidung, mit wem der VS-NfD-Auftraggeber den Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes VS-NfD-Verpflichtung abschließen wird. Die Teilnehmer am weiteren Vergabeverfahren (Angebotsphase) erhalten zusammen mit den noch nicht beim Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen die vom VS-NfD-Auftraggeber ebenfalls signierte VS-NfD-Verpflichtung. Mit der Signierung der VS-NfD-Verpflichtung kommt der Vertrag mit dem Inhalt des Formblattes "VS-NfD-Verpflichtung" zwischen dem VS-NfD-Auftraggeber (hier: Beschaffungsamt des BMI) und dem VS-NfD-Auftragnehmer (hier: Teilnehmer am Vergabeverfahren) zustande. Hierdurch verpflichtet sich der VS-NfD-Auftragnehmer, die im VS-NfD-Merkblatt ("Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", Anlage 4 - des Geheimschutzhandbuches des BMWK, Dokument mit der lfd. Nr. 10 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Bestimmungen einzuhalten. Die Aufnahme als Teilnehmer in die Angebotsphase erfolgt somit nur bei den Bewerbern, die nach der Prüfung und Wertung ihres Teilnahmeantrags die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzen und nicht nach §§ 23 oder …
Hinweis
Die Lieferung erfolgt an den im Auftragsformular benannten Lieferort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Auftragserteilung. Umsatz: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (e … ganz lesenDie Lieferung erfolgt an den im Auftragsformular benannten Lieferort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Auftragserteilung. Umsatz: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 4.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). - Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: -- Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen, aufsummiert mindestens 5 Gepäckprüfanlagen (Summe aus allen Referenzen), mindestens bestehend aus Einlaufrollenbahn oder elektrisch angetriebenem Einlaufband, Gepäckprüfanlage, Auslaufrollenbahn oder elektrisch angetriebenem Auslaufband und zur Gepäckprüfanlage passenden Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben. -- Diese Gepäckprüfanlagen müssen dort entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden sein. Alternativ ist es auch zulässig, dass die Gepäckprüfanlagen uneingeschränkt entsprechend den Anforderungen der vorgenannten Durchführungsverordnung eingesetzt werden können, weil keine baulichen Veränderungen an den in der Referenz genannten Anlagetypen gegenüber den sonst entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung eingesetzten Gepäckprüfanlagen erfolgten. -- Mindestens an einem der als Referenz genannten Verkehrsflughäfen muss die Instandhaltung (Wartung, Inspektion und Reparatur) der Gepäckprüfanlagen über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren durch den Bewerber selbst erfolgt sein. - Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Dies gilt nicht für die vorstehend aufgeführte Anforderung zur Instandhaltung durch den Bewerber. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

207vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
311.967 €Zuschlagswert im Median
221.000 € – 618.840 €mittlere Hälfte, 49 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c9e0c21-827d-40f2-a75b-cdcebcf9e08c.