Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels
NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 610veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Beratungskonzept70 %
- Niedrigster Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels. Die NRW.BANK benutzt die Cross-Asset Trading and Risk Platform (vormals Prime) der Firma FIS in der Version 2020.4 für ihr gesamtes Kapitalmarktgeschäft als Front-To-Back-System. Das beinhaltet alles von der Geschäftseingabe, über die Risikorechnung und Abwicklung bis hin zur Buchhaltung für Produkte aus den Bereichen Fixed Income, Zins- und Kreditderivate, Treasury-Produkte, Futures und Optionen sowie Schuldscheine, Repos, Wertpapier-Leihe und Wertpapier-Collateral. Angebunden sind auch externe Systeme, z.B. durch Börsenschnittstellen oder Feeds zur Versorgung mit aktuellen Marktdaten. Der Anwendung liegt eine MS SQL Server Datenbank (MS SQL Server2016) zugrunde. Für die Jobsteuerung wird Automic verwendet, für die Entwicklung und Versionsverwaltung nutzen wir Git und die Aufgabenworkflows werden über Jira abgebildet. Etwa alle drei Jahre muss ein Releaseupgrade der Software durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um ein komplexes, fachbereichsübergreifendes Projekt, da sowohl diverse Standardfunktionalitäten der Handels-, Risikomanagement- und Abwicklungssoftware genutzt werden, als auch in großem Umfang customisierte Module implementiert wurden, die über Hooks in die Software integriert oder durch Schnittstellen angebunden sind. Das Projekt "Prime Relasewechsel 2024" mit dem Ziel auf das Release 2023.4 oder höher zu migrieren, ist im April 2023 gestartet. Eine tägliche Migration des produktiven Bestandes wurde bereits aufgebaut. Aktuell laufen die ersten Modultests auf dem Release 2023.2. Neben dem Ziel der Erhaltung des Status Quo nach dem Releasewechsel gibt es an verschiedenen Stellen, an denen das Front-To-Back-System mittels Python-Code customisiert wurde, Optimierungsbedarf, z.B. redundanten Code, der durch das Einführen generischer Funktionen abgelöst werden kann. Vor diesem Hintergrund wird externe Unterstützung im Prime-Umfeld benötigt. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf der NRW.BANK. Die Leistungserbringung erfolgt nach näherer Maßgabe der NRW.BANK im Rahmen der Einzelaufträge - je nach Projekt - grundsätzlich in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf ("onsite"). Soweit eine Anwesenheit bei der NRW.BANK nicht Voraussetzung ist, ist die Auftragnehmerin ist in der Wahl des Leistungsortes frei ("offsite"). Die termingerechte Ausführung der Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle an der Rahmenvereinbarung beteiligten Unternehmen in Summe auf 300 Beratertage. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Beraterleistungen im Wert von 370.000 Euro festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Gegenstand nach CPV
- 72240000Systemanalyse und ProgrammierungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Beratungskonzept
- Preis
- Niedrigster Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D3G4
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| auticon Deutschland GmbH, München | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- NRW.BANK AöR
- Anschrift
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
- Kontakt
- einkauf@
nrwbank.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0bb44680-1342-42cd-a6cc-ed70c071d63f.