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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe

Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0230.0/4-24veröffentlicht 19.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 834 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre16.10.2024 – 15.10.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.10.2026
    vor 25 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Südlicher Regierungsbezirk

Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des südlichen Regierungsbezirks Karlsruhe

2 Jahre–
2
Nördlicher Regierungsbezirk

Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des nördlichen Regierungsbezirks Karlsruhe

2 Jahre–
3
Ankunftszentrum Heidelberg

Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung im Ankunftszentrum Heidelberg des Regierungsbezirks Karlsruhe

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung 50%
Qualität
Konzept zur Durchführung der LeistungserbringungGewichtung 30%
Qualität
Konzept zum Umgang mit vulnerablen PersonengruppenGewichtung 20%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.10.2024
Vertragsende
15.10.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Sollten die festgelegten Höchstmengen je Los bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf des 15.10.2028, sofern die Verlängerung nic … ganz lesenbis zu 2-mal: Sollten die festgelegten Höchstmengen je Los bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf des 15.10.2028, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmengen endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Optionen
Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die durch den Auftragnehmer vor Ort eingesetzten Arbeitskräfte kann eine Erhöhung der Vergütung um die entsprechenden Mehraufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der … ganz lesenPreisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die durch den Auftragnehmer vor Ort eingesetzten Arbeitskräfte kann eine Erhöhung der Vergütung um die entsprechenden Mehraufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen und die neue Vergütung geltend zu machen. Die Änderungen des Vergütungssatzes durch Tarifänderungen nach den vorgenannten Regelungen treten am 1. des auf die Mitteilung folgenden Monats in Kraft (maßgeblich: der Tag des Eingangs beim Auftraggeber), ohne dass es insoweit einer Änderung oder Kündigung des bestehenden Vertrages bedarf. Im Fall einer Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist, jedoch maximal in Höhe der jeweiligen Tariflohnerhöhung. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 75% um die Lohnänderung angepasst wird. Anpassungen des Personaleinsatzes: Dem AG steht es frei, die Art, die Anzahl und den Umfang der Sprechstunden sowie den Personalschlüssel in einer Liegenschaft mit Bekanntgabe einer Umsetzungsfrist von sechs Wochen zu erhöhen oder zu senken. Die Möglichkeit der Absenkung des Personalschlüssels gilt im ersten Vertragsjahr nicht für den gemäß Ziff. 4.1 dieser Leistungsbeschreibung als "Grundbedarf" aufgeführten Bedarf an ärztlichem Personal und nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonal. Der AG ist verpflichtet, diesen Bedarf nicht nur zu Vertragsbeginn abzurufen, sondern in diesem Umfang für mindestens ein Jahr ab vertraglichem Leistungsbeginn auch tatsächlich Leistungen des AN in Anspruch zu nehmen. Der Mindestbedarf gemäß Ziff. 4.2 bzw. der Höchstbedarf nach Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung begrenzen die nach Ziff. 5.1 dieser Leistungsbeschreibung mögliche Anpassung des Personaleinsatzes durch den AG, soweit nicht in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen sind. Neu in Betrieb genommene Einrichtungen: Nimmt der AG die in Ziff. 2.1.5 und Ziff. 2.2.3 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Liegenschaften in Betrieb, so ist der AN verpflichtet, seine Leistungen nach Erteilung eines Einzelauftrags entsprechend Ziff. 5.1. dieser Leistungsbeschreibung auch in diesen Einrichtungen zu erbringen. Ein Anspruch des AN auf Erteilung eines Einzelauftrags wird dadurch nicht begründet. Stilllegung und Schließung von Liegenschaften: Eine gänzliche Senkung des Personalbedarfs in einer Liegenschaft auf null, sowohl hinsichtlich der Anzahl des einzusetzenden Personals wie auch der abzudeckenden Sprechstundentage und -dauer, ist innerhalb der Frist der Ziff. 5.1 dieser Leistungsbeschreibung ausnahmsweise möglich, wenn eine Liegenschaft vorübergehend stillgelegt oder dauerhaft geschlossen wird. Der Mindestbedarf nach Ziff. 4.2 dieser Leistungsbeschreibung kommt in diesen Fällen nicht zum Tragen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y5P9

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
121Dx GmbH, München4
221Dx GmbH, München4
321Dx GmbH, München4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 31.10.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (50 Lose mit Angabe)
514.476 €Zuschlagswert im Median
110.788 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 18.07.2024 auf 26.07.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 18.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6daa1d95-ec4e-4617-a4c4-a10accb1945d.