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vergebenEU-weitLieferleistungen

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinten- und Tonerpatronen sowie Druckerzubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate

Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 100.31-7353veröffentlicht 31.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 697 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bielefeld.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.03.2025 – 28.02.2026
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:31 Uhr
    Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2026
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinten- und Tonerpatronen sowie Druckerzubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate.

Gegenstand nach CPV

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von Samsung-Produkten

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner-, Tintenpatronen und -zubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Entwicklung der Preise nach. Sollte der geplante Auftragsbeginn zum 01.03.2025 nicht möglich sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt und endet dann nach 12 Monaten. Der Zeitraum der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten verschiebt sich entsprechend. Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass der Auftragswert je Los um mehr als 50 % überschritten wird und der anderen Partei die Überschreitung des Auftragswertes gegenüber erklären, endet der Vertrag für dieses Los nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende oder zum regulären Vertragsende, soweit die verbleibende Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt. Die Gesamtleistung besteht aus 8 Losen entsprechend der Hersteller Samsung (Los 1), OKI (Los 2), Kyocera (Los 3), HP (Los 4), Epson (Los 5), Lexmark (Los 6), Brother (Los 7) und Canon (Los 8). Angebote für Einzellose können abgegeben werden. Es gibt keine Kontingentierung für die zu bezuschlagenden Lose. (Es gibt keine Angebots- und keine Zuschlagslimitierung). Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen des gleichen Zeitraumes der Vormonate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung. Im Leistungsverzeichnis sind je Los die voraussichtlichen Bedarfsmengen für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angegeben. Hierauf bezieht sich auch der vom Bieter einzutragende Einzelpreis bzw. Gesamtpreis. Im Zeitraum der möglichen Verlängerungsoption, 01.03.2026 bis 28.02.2027, wird die Bedarfsmenge je Los im gleichen Umfang benötigt. Für die Leistung im Verlängerungszeitraum kann eine Preisanpassung erfolgen (Einzelheiten dazu unter Preisbindung und Preisanpassung dieser Leistungsbeschreibung). Daher ist vom Bieter für den möglichen Verlängerungszeitraum kein Preis im Leistungsverzeichnis je Los einzutragen. Über das Festpreissortiment hinaus, sind während der Vertragslaufzeit noch weitere mengenmäßig und nach Fabrikat nicht genau zu beziffernde Toner- und Tintenpatronen/Zubehöre der jeweiligen Hersteller auf Anfrage zu liefern. Die Preise für diese Lieferungen sind auf der gleichen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, die dem Angebot für das Festpreissortiment zugrunde liegen. Die Kalkulations-Grundlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen offen zu legen. Es dürfen nur Originalpatronen in der Originalverpackung mit dem vorgegebenen Druckvolumen angeboten werden. Auf besondere Aufforderung des Auftraggebers ist der Nachweis durch eine entsprechende Herstellererklärung zu erbringen. Alternativangebote sind ausgeschlossen. Alle angebotenen Artikel müssen bei Lieferung ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 6 Monaten aufweisen.

1 Jahr–
2
Lieferung von OKI-Produkten

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner-, Tintenpatronen und -zubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Entwicklung der Preise nach. Sollte der geplante Auftragsbeginn zum 01.03.2025 nicht möglich sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt und endet dann nach 12 Monaten. Der Zeitraum der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten verschiebt sich entsprechend. Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass der Auftragswert je Los um mehr als 50 % überschritten wird und der anderen Partei die Überschreitung des Auftragswertes gegenüber erklären, endet der Vertrag für dieses Los nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende oder zum regulären Vertragsende, soweit die verbleibende Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt. Die Gesamtleistung besteht aus 8 Losen entsprechend der Hersteller Samsung (Los 1), OKI (Los 2), Kyocera (Los 3), HP (Los 4), Epson (Los 5), Lexmark (Los 6), Brother (Los 7) und Canon (Los 8). Angebote für Einzellose können abgegeben werden. Es gibt keine Kontingentierung für die zu bezuschlagenden Lose. (Es gibt keine Angebots- und keine Zuschlagslimitierung). Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen des gleichen Zeitraumes der Vormonate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung. Im Leistungsverzeichnis sind je Los die voraussichtlichen Bedarfsmengen für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angegeben. Hierauf bezieht sich auch der vom Bieter einzutragende Einzelpreis bzw. Gesamtpreis. Im Zeitraum der möglichen Verlängerungsoption, 01.03.2026 bis 28.02.2027, wird die Bedarfsmenge je Los im gleichen Umfang benötigt. Für die Leistung im Verlängerungszeitraum kann eine Preisanpassung erfolgen (Einzelheiten dazu unter Preisbindung und Preisanpassung dieser Leistungsbeschreibung). Daher ist vom Bieter für den möglichen Verlängerungszeitraum kein Preis im Leistungsverzeichnis je Los einzutragen. Über das Festpreissortiment hinaus, sind während der Vertragslaufzeit noch weitere mengenmäßig und nach Fabrikat nicht genau zu beziffernde Toner- und Tintenpatronen/Zubehöre der jeweiligen Hersteller auf Anfrage zu liefern. Die Preise für diese Lieferungen sind auf der gleichen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, die dem Angebot für das Festpreissortiment zugrunde liegen. Die Kalkulations-Grundlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen offen zu legen. Es dürfen nur Originalpatronen in der Originalverpackung mit dem vorgegebenen Druckvolumen angeboten werden. Auf besondere Aufforderung des Auftraggebers ist der Nachweis durch eine entsprechende Herstellererklärung zu erbringen. Alternativangebote sind ausgeschlossen. Alle angebotenen Artikel müssen bei Lieferung ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 6 Monaten aufweisen.

1 Jahr–
3
Lieferung von Kyocera-Produkten

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner-, Tintenpatronen und -zubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Entwicklung der Preise nach. Sollte der geplante Auftragsbeginn zum 01.03.2025 nicht möglich sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt und endet dann nach 12 Monaten. Der Zeitraum der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten verschiebt sich entsprechend. Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass der Auftragswert je Los um mehr als 50 % überschritten wird und der anderen Partei die Überschreitung des Auftragswertes gegenüber erklären, endet der Vertrag für dieses Los nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende oder zum regulären Vertragsende, soweit die verbleibende Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt. Die Gesamtleistung besteht aus 8 Losen entsprechend der Hersteller Samsung (Los 1), OKI (Los 2), Kyocera (Los 3), HP (Los 4), Epson (Los 5), Lexmark (Los 6), Brother (Los 7) und Canon (Los 8). Angebote für Einzellose können abgegeben werden. Es gibt keine Kontingentierung für die zu bezuschlagenden Lose. (Es gibt keine Angebots- und keine Zuschlagslimitierung). Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen des gleichen Zeitraumes der Vormonate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung. Im Leistungsverzeichnis sind je Los die voraussichtlichen Bedarfsmengen für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angegeben. Hierauf bezieht sich auch der vom Bieter einzutragende Einzelpreis bzw. Gesamtpreis. Im Zeitraum der möglichen Verlängerungsoption, 01.03.2026 bis 28.02.2027, wird die Bedarfsmenge je Los im gleichen Umfang benötigt. Für die Leistung im Verlängerungszeitraum kann eine Preisanpassung erfolgen (Einzelheiten dazu unter Preisbindung und Preisanpassung dieser Leistungsbeschreibung). Daher ist vom Bieter für den möglichen Verlängerungszeitraum kein Preis im Leistungsverzeichnis je Los einzutragen. Über das Festpreissortiment hinaus, sind während der Vertragslaufzeit noch weitere mengenmäßig und nach Fabrikat nicht genau zu beziffernde Toner- und Tintenpatronen/Zubehöre der jeweiligen Hersteller auf Anfrage zu liefern. Die Preise für diese Lieferungen sind auf der gleichen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, die dem Angebot für das Festpreissortiment zugrunde liegen. Die Kalkulations-Grundlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen offen zu legen. Es dürfen nur Originalpatronen in der Originalverpackung mit dem vorgegebenen Druckvolumen angeboten werden. Auf besondere Aufforderung des Auftraggebers ist der Nachweis durch eine entsprechende Herstellererklärung zu erbringen. Alternativangebote sind ausgeschlossen. Alle angebotenen Artikel müssen bei Lieferung ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 6 Monaten aufweisen.

1 Jahr–
4
Lieferung von HP-Produkten

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner-, Tintenpatronen und -zubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Entwicklung der Preise nach. Sollte der geplante Auftragsbeginn zum 01.03.2025 nicht möglich sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt und endet dann nach 12 Monaten. Der Zeitraum der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten verschiebt sich entsprechend. Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass der Auftragswert je Los um mehr als 50 % überschritten wird und der anderen Partei die Überschreitung des Auftragswertes gegenüber erklären, endet der Vertrag für dieses Los nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende oder zum regulären Vertragsende, soweit die verbleibende Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt. Die Gesamtleistung besteht aus 8 Losen entsprechend der Hersteller Samsung (Los 1), OKI (Los 2), Kyocera (Los 3), HP (Los 4), Epson (Los 5), Lexmark (Los 6), Brother (Los 7) und Canon (Los 8). Angebote für Einzellose können abgegeben werden. Es gibt keine Kontingentierung für die zu bezuschlagenden Lose. (Es gibt keine Angebots- und keine Zuschlagslimitierung). Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen des gleichen Zeitraumes der Vormonate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung. Im Leistungsverzeichnis sind je Los die voraussichtlichen Bedarfsmengen für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angegeben. Hierauf bezieht sich auch der vom Bieter einzutragende Einzelpreis bzw. Gesamtpreis. Im Zeitraum der möglichen Verlängerungsoption, 01.03.2026 bis 28.02.2027, wird die Bedarfsmenge je Los im gleichen Umfang benötigt. Für die Leistung im Verlängerungszeitraum kann eine Preisanpassung erfolgen (Einzelheiten dazu unter Preisbindung und Preisanpassung dieser Leistungsbeschreibung). Daher ist vom Bieter für den möglichen Verlängerungszeitraum kein Preis im Leistungsverzeichnis je Los einzutragen. Über das Festpreissortiment hinaus, sind während der Vertragslaufzeit noch weitere mengenmäßig und nach Fabrikat nicht genau zu beziffernde Toner- und Tintenpatronen/Zubehöre der jeweiligen Hersteller auf Anfrage zu liefern. Die Preise für diese Lieferungen sind auf der gleichen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, die dem Angebot für das Festpreissortiment zugrunde liegen. Die Kalkulations-Grundlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen offen zu legen. Es dürfen nur Originalpatronen in der Originalverpackung mit dem vorgegebenen Druckvolumen angeboten werden. Auf besondere Aufforderung des Auftraggebers ist der Nachweis durch eine entsprechende Herstellererklärung zu erbringen. Alternativangebote sind ausgeschlossen. Alle angebotenen Artikel müssen bei Lieferung ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 6 Monaten aufweisen.

1 Jahr–
5
Lieferung von Epson-Produkten

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner-, Tintenpatronen und -zubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Entwicklung der Preise nach. Sollte der geplante Auftragsbeginn zum 01.03.2025 nicht möglich sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt und endet dann nach 12 Monaten. Der Zeitraum der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten verschiebt sich entsprechend. Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass der Auftragswert je Los um mehr als 50 % überschritten wird und der anderen Partei die Überschreitung des Auftragswertes gegenüber erklären, endet der Vertrag für dieses Los nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende oder zum regulären Vertragsende, soweit die verbleibende Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt. Die Gesamtleistung besteht aus 8 Losen entsprechend der Hersteller Samsung (Los 1), OKI (Los 2), Kyocera (Los 3), HP (Los 4), Epson (Los 5), Lexmark (Los 6), Brother (Los 7) und Canon (Los 8). Angebote für Einzellose können abgegeben werden. Es gibt keine Kontingentierung für die zu bezuschlagenden Lose. (Es gibt keine Angebots- und keine Zuschlagslimitierung). Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen des gleichen Zeitraumes der Vormonate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung. Im Leistungsverzeichnis sind je Los die voraussichtlichen Bedarfsmengen für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angegeben. Hierauf bezieht sich auch der vom Bieter einzutragende Einzelpreis bzw. Gesamtpreis. Im Zeitraum der möglichen Verlängerungsoption, 01.03.2026 bis 28.02.2027, wird die Bedarfsmenge je Los im gleichen Umfang benötigt. Für die Leistung im Verlängerungszeitraum kann eine Preisanpassung erfolgen (Einzelheiten dazu unter Preisbindung und Preisanpassung dieser Leistungsbeschreibung). Daher ist vom Bieter für den möglichen Verlängerungszeitraum kein Preis im Leistungsverzeichnis je Los einzutragen. Über das Festpreissortiment hinaus, sind während der Vertragslaufzeit noch weitere mengenmäßig und nach Fabrikat nicht genau zu beziffernde Toner- und Tintenpatronen/Zubehöre der jeweiligen Hersteller auf Anfrage zu liefern. Die Preise für diese Lieferungen sind auf der gleichen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, die dem Angebot für das Festpreissortiment zugrunde liegen. Die Kalkulations-Grundlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen offen zu legen. Es dürfen nur Originalpatronen in der Originalverpackung mit dem vorgegebenen Druckvolumen angeboten werden. Auf besondere Aufforderung des Auftraggebers ist der Nachweis durch eine entsprechende Herstellererklärung zu erbringen. Alternativangebote sind ausgeschlossen. Alle angebotenen Artikel müssen bei Lieferung ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 6 Monaten aufweisen.

1 Jahr–
6
Lieferung von Lexmark-Produkten

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner-, Tintenpatronen und -zubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Entwicklung der Preise nach. Sollte der geplante Auftragsbeginn zum 01.03.2025 nicht möglich sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt und endet dann nach 12 Monaten. Der Zeitraum der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten verschiebt sich entsprechend. Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass der Auftragswert je Los um mehr als 50 % überschritten wird und der anderen Partei die Überschreitung des Auftragswertes gegenüber erklären, endet der Vertrag für dieses Los nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende oder zum regulären Vertragsende, soweit die verbleibende Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt. Die Gesamtleistung besteht aus 8 Losen entsprechend der Hersteller Samsung (Los 1), OKI (Los 2), Kyocera (Los 3), HP (Los 4), Epson (Los 5), Lexmark (Los 6), Brother (Los 7) und Canon (Los 8). Angebote für Einzellose können abgegeben werden. Es gibt keine Kontingentierung für die zu bezuschlagenden Lose. (Es gibt keine Angebots- und keine Zuschlagslimitierung). Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen des gleichen Zeitraumes der Vormonate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung. Im Leistungsverzeichnis sind je Los die voraussichtlichen Bedarfsmengen für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angegeben. Hierauf bezieht sich auch der vom Bieter einzutragende Einzelpreis bzw. Gesamtpreis. Im Zeitraum der möglichen Verlängerungsoption, 01.03.2026 bis 28.02.2027, wird die Bedarfsmenge je Los im gleichen Umfang benötigt. Für die Leistung im Verlängerungszeitraum kann eine Preisanpassung erfolgen (Einzelheiten dazu unter Preisbindung und Preisanpassung dieser Leistungsbeschreibung). Daher ist vom Bieter für den möglichen Verlängerungszeitraum kein Preis im Leistungsverzeichnis je Los einzutragen. Über das Festpreissortiment hinaus, sind während der Vertragslaufzeit noch weitere mengenmäßig und nach Fabrikat nicht genau zu beziffernde Toner- und Tintenpatronen/Zubehöre der jeweiligen Hersteller auf Anfrage zu liefern. Die Preise für diese Lieferungen sind auf der gleichen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, die dem Angebot für das Festpreissortiment zugrunde liegen. Die Kalkulations-Grundlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen offen zu legen. Es dürfen nur Originalpatronen in der Originalverpackung mit dem vorgegebenen Druckvolumen angeboten werden. Auf besondere Aufforderung des Auftraggebers ist der Nachweis durch eine entsprechende Herstellererklärung zu erbringen. Alternativangebote sind ausgeschlossen. Alle angebotenen Artikel müssen bei Lieferung ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 6 Monaten aufweisen.

1 Jahr–
7
Lieferung von Brother-Produkten

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner-, Tintenpatronen und -zubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Entwicklung der Preise nach. Sollte der geplante Auftragsbeginn zum 01.03.2025 nicht möglich sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt und endet dann nach 12 Monaten. Der Zeitraum der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten verschiebt sich entsprechend. Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass der Auftragswert je Los um mehr als 50 % überschritten wird und der anderen Partei die Überschreitung des Auftragswertes gegenüber erklären, endet der Vertrag für dieses Los nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende oder zum regulären Vertragsende, soweit die verbleibende Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt. Die Gesamtleistung besteht aus 8 Losen entsprechend der Hersteller Samsung (Los 1), OKI (Los 2), Kyocera (Los 3), HP (Los 4), Epson (Los 5), Lexmark (Los 6), Brother (Los 7) und Canon (Los 8). Angebote für Einzellose können abgegeben werden. Es gibt keine Kontingentierung für die zu bezuschlagenden Lose. (Es gibt keine Angebots- und keine Zuschlagslimitierung). Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen des gleichen Zeitraumes der Vormonate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung. Im Leistungsverzeichnis sind je Los die voraussichtlichen Bedarfsmengen für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angegeben. Hierauf bezieht sich auch der vom Bieter einzutragende Einzelpreis bzw. Gesamtpreis. Im Zeitraum der möglichen Verlängerungsoption, 01.03.2026 bis 28.02.2027, wird die Bedarfsmenge je Los im gleichen Umfang benötigt. Für die Leistung im Verlängerungszeitraum kann eine Preisanpassung erfolgen (Einzelheiten dazu unter Preisbindung und Preisanpassung dieser Leistungsbeschreibung). Daher ist vom Bieter für den möglichen Verlängerungszeitraum kein Preis im Leistungsverzeichnis je Los einzutragen. Über das Festpreissortiment hinaus, sind während der Vertragslaufzeit noch weitere mengenmäßig und nach Fabrikat nicht genau zu beziffernde Toner- und Tintenpatronen/Zubehöre der jeweiligen Hersteller auf Anfrage zu liefern. Die Preise für diese Lieferungen sind auf der gleichen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, die dem Angebot für das Festpreissortiment zugrunde liegen. Die Kalkulations-Grundlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen offen zu legen. Es dürfen nur Originalpatronen in der Originalverpackung mit dem vorgegebenen Druckvolumen angeboten werden. Auf besondere Aufforderung des Auftraggebers ist der Nachweis durch eine entsprechende Herstellererklärung zu erbringen. Alternativangebote sind ausgeschlossen. Alle angebotenen Artikel müssen bei Lieferung ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 6 Monaten aufweisen.

1 Jahr–
8
Lieferung von Canon-Produkten

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner-, Tintenpatronen und -zubehör zu einem Festpreis für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Entwicklung der Preise nach. Sollte der geplante Auftragsbeginn zum 01.03.2025 nicht möglich sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt und endet dann nach 12 Monaten. Der Zeitraum der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten verschiebt sich entsprechend. Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass der Auftragswert je Los um mehr als 50 % überschritten wird und der anderen Partei die Überschreitung des Auftragswertes gegenüber erklären, endet der Vertrag für dieses Los nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende oder zum regulären Vertragsende, soweit die verbleibende Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt. Die Gesamtleistung besteht aus 8 Losen entsprechend der Hersteller Samsung (Los 1), OKI (Los 2), Kyocera (Los 3), HP (Los 4), Epson (Los 5), Lexmark (Los 6), Brother (Los 7) und Canon (Los 8). Angebote für Einzellose können abgegeben werden. Es gibt keine Kontingentierung für die zu bezuschlagenden Lose. (Es gibt keine Angebots- und keine Zuschlagslimitierung). Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Verbrauchsmengen des gleichen Zeitraumes der Vormonate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung. Im Leistungsverzeichnis sind je Los die voraussichtlichen Bedarfsmengen für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angegeben. Hierauf bezieht sich auch der vom Bieter einzutragende Einzelpreis bzw. Gesamtpreis. Im Zeitraum der möglichen Verlängerungsoption, 01.03.2026 bis 28.02.2027, wird die Bedarfsmenge je Los im gleichen Umfang benötigt. Für die Leistung im Verlängerungszeitraum kann eine Preisanpassung erfolgen (Einzelheiten dazu unter Preisbindung und Preisanpassung dieser Leistungsbeschreibung). Daher ist vom Bieter für den möglichen Verlängerungszeitraum kein Preis im Leistungsverzeichnis je Los einzutragen. Über das Festpreissortiment hinaus, sind während der Vertragslaufzeit noch weitere mengenmäßig und nach Fabrikat nicht genau zu beziffernde Toner- und Tintenpatronen/Zubehöre der jeweiligen Hersteller auf Anfrage zu liefern. Die Preise für diese Lieferungen sind auf der gleichen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, die dem Angebot für das Festpreissortiment zugrunde liegen. Die Kalkulations-Grundlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen offen zu legen. Es dürfen nur Originalpatronen in der Originalverpackung mit dem vorgegebenen Druckvolumen angeboten werden. Auf besondere Aufforderung des Auftraggebers ist der Nachweis durch eine entsprechende Herstellererklärung zu erbringen. Alternativangebote sind ausgeschlossen. Alle angebotenen Artikel müssen bei Lieferung ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 6 Monaten aufweisen.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisRangfolge 1Der Zuschlag erfolgt nach vorrangiger Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf den Preis zu 100 %.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder ein gleichwertiger Nachweis zum Unternehmen, sofern dieses nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächl … ganz lesenVorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder ein gleichwertiger Nachweis zum Unternehmen, sofern dieses nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Kriterium
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während … ganz lesen1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.__ 2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.__ 3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.__ 4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.__ 5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.__ 6. Betriebsbeschreibung: Dem Angebot ist eine Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Kriterium
Der Bieter muss mindestens drei Referenzen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen kommunalen oder gewerblichen Auftraggebern beibringen, für den er bereits diese Leistungen im vergleichbaren Auftragsvolumen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht hat. Vergleichbar ist ein Auftragsvol … ganz lesenDer Bieter muss mindestens drei Referenzen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen kommunalen oder gewerblichen Auftraggebern beibringen, für den er bereits diese Leistungen im vergleichbaren Auftragsvolumen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht hat. Vergleichbar ist ein Auftragsvolumen von mindestens 50 % der jährlichen Angebotssumme. Bitte reichen Sie aktuelle Kontaktdaten des Referenzgebers (Name des Kunden, Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten, Telefonnummer u. E-Mailadresse) mit dem Angebot ein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2026
Verlängerung
Einseitige Verlängerungsoption für die Stadt Bielefeld um einmalig 12 Monate. Die Vertragslaufzeit endet dann spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern der Auftraggeber die einseitige Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt, informiert er den künftigen Auftraggeber darüber bis spätestens 30.09.2025.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
10.12.2024, 10:31 Uhr. Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.___ 2. Der Auftragnehmer … ganz lesenLeistung: 1. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.___ 2. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.___ 3.Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordrucks "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB" zu bestätigen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Anlieferung erfolgt innerhalb von spätestens vier Werktagen nach Auftragserteilung. Die Preisbindung aus dem Angebot gilt für die Vertragslaufzeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2026. Im Falle der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten kann der Preis je Los für die ausgeschriebene Leistung einmal … ganz lesenDie Anlieferung erfolgt innerhalb von spätestens vier Werktagen nach Auftragserteilung. Die Preisbindung aus dem Angebot gilt für die Vertragslaufzeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2026. Im Falle der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten kann der Preis je Los für die ausgeschriebene Leistung einmalig auf Antrag des Auftragnehmers in diesem Zeitraum angepasst werden und gilt dann bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Der Antrag auf Preisanpassung muss bis spätestens bis zum 5. eines Monats beim Auftraggeber eingegangen sein, damit die beantragte Preisanpassung zum 1. des Folgemonats in Kraft treten kann. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10%, die der Auftragnehmer zu tragen hat. Die Kostensteigerung wird dann um 10% Eigenanteil abgemindert und dementsprechend nur zu 90 % nachvergütet. Diese Preisanpassung je Los ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sein Zulieferer/sein Hersteller ihm gegenüber, die Preise wirksam erhöht bzw. wirksam ermäßigt hat. Es werden seitens des Auftraggebers alle wirksamen Preisanpassungen, also alle Preissteigerungen bzw. Preissenkungen, in vollem Umfang berücksichtigt, die in dem Zeitraum der Vertragslaufzeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angefallen und wirksam geworden sind, bzw. die dem Auftragnehmer durch den Zulieferer/den Hersteller bis 28.02.2026 mit Wirkung für die Zukunft bereits mitgeteilt wurden. Entsprechende Nachweise zur Preiserhöhungen/Preissenkungen mit Angaben zur Preisanpassung sind mit der schriftlichen Preisanpassungsforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Liegt das Datum der vom Zulieferer/vom Hersteller mitgeteilten Preisanpassung in der Zukunft, so wird die beantragte Preisanpassung auch erst zu diesem Zeitpunkt wirksam. Eine rückwirkende Preisanpassung ist nicht möglich. Eine Prüfung der Preisanpassungsforderung behält sich der Auftraggeber vor. Der Auftragnehmer erhält eine geänderte Rahmenvereinbarung mit den angepassten Preisen. § 17 VOB
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLEC6

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (120 Lose mit Angabe)
301.908 €Zuschlagswert im Median
231.133 € – 519.831 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1cd00257-e58b-4bf5-9541-b8d2a6b3effa.