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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 024-RV-KFZ/2026-03.352veröffentlicht 21.10.2026erstmals 05.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
48,7 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Tagen
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
    vor 6 Tagen
  4. Heute
  5. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    in 8 Tagen
  6. Bindefrist endet
    88 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell und Aufbau Region Ost

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.

–18.200.000 €
2
Fahrgestell und Aufbau Region West

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.

–20.500.000 €
3
Fachdienstausstattung für LF 20 KatS

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.

12 Monate10.000.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck100 %
Preis
Gesamtsumme (netto) gem. AngebotsvordruckFür die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto). Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert. Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt. Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 1 bzw. 2 hat der Bieter Referenzen vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 30 Feuerwehrfahrzeuge … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 1 bzw. 2 hat der Bieter Referenzen vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 30 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für Los 1 und Los 2 (und ggf. zusätzlich ein Gesamtangebot für die Lose 1 und 2) abgibt, gelten folgende Mindestanforderungen: - Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 60 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Die geforderten Mindestmengen können durch eine oder mehrere Referenzen nachgewiesen werden. Werden mehrere Referenzen angegeben, werden die darin nachgewiesenen Fahrzeugmengen zur Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderung zusammengerechnet. Die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers einschließlich Ansprechperson und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist der beigefügte Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" zu verwenden.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die Lose 1 und 2 hat der Bieter durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass in seinem Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertige … ganz lesenZum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die Lose 1 und 2 hat der Bieter durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass in seinem Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard entspricht und von einer akkreditierten Stelle zertifiziert wurde. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zum Qualitätssicherungssystem" zu verwenden. Die Eigenerklärung ist auch bei Angeboten für mehrere Lose nur einmal einzureichen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot grundsätzlich nicht erforderlich. Anstelle der Eigenerklärung kann jedoch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung mit dem Angebot vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats, einer gleichwertigen Bescheinigung oder, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, anderer geeigneter Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitätssicherungssystem zur Überprüfung der Angaben zu verlangen, soweit ein solcher Nachweis nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt wurde. Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, werden auch andere geeignete Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitätssicherungssystem anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Anforderungen entsprechen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter hat mit den Angebotsunterlagen durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie von mindestens 100.000,00 Euro für Vermögensschä … ganz lesenDer Bieter hat mit den Angebotsunterlagen durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie von mindestens 100.000,00 Euro für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angeboten für mehrere Lose ist die Eigenerklärung nur einmal einzureichen. Der Nachweis über das Bestehen der entsprechenden Versicherung ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung in nicht beglaubigter Kopie vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, d … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setz … ganz lesenverlangt: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat …

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen … ganz lesenLeistung: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Verga … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben. Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich. Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort. Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen: - Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters" - Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen: Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenn-transformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Techni-scher Teil (Teil B) - Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten - Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRK5K#

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck100 %
Preis
Gesamtsumme (netto) gem. AngebotsvordruckFür Los 3 wird der Zuschlag auf das wertbare Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Da die Beschaffung der Fachdienstausstattung nach Los 3 die Beschaffung der Fahrzeuge nach den Losen 1 und 2 voraussetzt, wird Los 3 nur dann bezuschlagt, wenn mindestens eines der beiden Lose 1 oder 2 bezuschlagt werden kann. Können weder Los 1 noch Los 2 bezuschlagt werden, erfolgt für Los 3 kein Zuschlag. In diesem Fall kann das Vergabeverfahren für Los 3 insgesamt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben werden, da der Beschaffungsbedarf für Los 3 entfällt und sich dadurch die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.

Eignung2 von 2 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 3 hat der Bieter eine Referenzliste von mindestens drei der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 3 hat der Bieter eine Referenzliste von mindestens drei der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Als vergleichbar gelten Leistungen über die Lieferung von Feuerwehr- und/oder Katastrophenschutzausstattung für Einsatzfahrzeuge oder für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Form vollständiger Ausstattungssätze oder vergleichbarer Lieferumfänge. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" enthalten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Vertragsbeginn ist der nächste Werktag nach Zuschlagserteilung. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jewei … ganz lesenbis zu 3-mal: Vertragsbeginn ist der nächste Werktag nach Zuschlagserteilung. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setz … ganz lesenverlangt: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat …

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen … ganz lesenLeistung: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für Los 3 darf jeder Bieter nur ein Angebot einreichen. Die Zulassung mehrerer Angebote betrifft ausschließlich die in der Bekanntmachung beschriebene Kombination von Einzel- und Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2. Zu jedem Punkt der Beladung ist ein Prod … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für Los 3 darf jeder Bieter nur ein Angebot einreichen. Die Zulassung mehrerer Angebote betrifft ausschließlich die in der Bekanntmachung beschriebene Kombination von Einzel- und Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2. Zu jedem Punkt der Beladung ist ein Produktdatenblatt vorzulegen. Falls ein Gerät beispielhaft beschrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies anzuzeigen und mit entsprechendem Bildmaterial und Kenndatenvergleich anzugeben.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRK5K#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Podbielskistraße 166, 30177 Hannover
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 05.01.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

519vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
286.049 €Zuschlagswert im Median
55.150 € – 504.920 €mittlere Hälfte, 170 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2026 auf 16.11.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 30.10.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2733432b-951c-4b3c-ae10-ac9786c8569f.