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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Labor-Gasen 2024-2028/2032 für das LANUV NRW und weitere Einrichtungen des Landes NRW

Bezirksregierung Düsseldorf - Außenstelle Hünxe · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 1veröffentlicht 19.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 989 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40408, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von

1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.)

1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird)

1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.)

1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.)

Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben.

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Los 1-Technische Gase in Gasflaschen - Bonn/Bad Honnef

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.

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3
Los 2-Technische Gase in Gasflaschen - Duisburg, Düsseldorf, Essen, Hünxe, Krefeld

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.

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4
Los 3-Technische Gase in Gasflaschen - Dortmund, Erwitte, Lippstadt, Herten

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.

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5
Los 4-Technische Gase in Gasflaschen - Detmold und Minden

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.

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6
Los 5 - Tankanlagen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.

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7
Los 6 - Prüfgase

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.

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8
Los 7 - Helium

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.

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Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 2, 3, 4, 5, 7, 8

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium
a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Um … ganz lesena) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium
a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des … ganz lesena) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium
a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit für das Los 1 beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zunächst zum 31.03.2026. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2028. Dieses entspricht maximal 2 Vertragsverlängerungen. Ergänzend wird auf Ziffer … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit für das Los 1 beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zunächst zum 31.03.2026. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2028. Dieses entspricht maximal 2 Vertragsverlängerungen. Ergänzend wird auf Ziffer 3.2 (Höchstmengen) des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen. Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann insgesamt oder nur für ein einzelnes Los erfolgen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung. Für die bis zum Vertragsende abgeschlossenen Abrufaufträge behält die jeweilige Rahmenvereinbarung - bis zur Auslieferung der bestellten Produkte - ihre Gültigkeit. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf das Formular 512_EU verwiesen
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Vergabe für die Belieferung von "Technischen Gasen in Gas-Flaschen" (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen die Befüllung durch Behältertausch erfolgt.); Auftraggeber in diesem Los: LANUV NRW mit den beiden Standorten Bonn und Bad Honnef
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1LSJG9AL ADer Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.

Los 6

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium
a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Um … ganz lesena) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium
a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des … ganz lesena) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium
a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Los 5: Vergabe für die Belieferung von Technischen Gasen in Tankanlagen (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird). Auftraggeber in diesem Los: a) Bad Honnef: LANUV NRW; b) Bonn: LANUV NRW; c) De … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Los 5: Vergabe für die Belieferung von Technischen Gasen in Tankanlagen (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird). Auftraggeber in diesem Los: a) Bad Honnef: LANUV NRW; b) Bonn: LANUV NRW; c) Detmold: CVUA-OWL; d) Duisburg: LANUV NRW; e) Düsseldorf: LKA NRW; f) Dortmund: MPA NRW; g) Essen: LANUV NRW; h) Herten: LANUV NRW; i) Krefeld: GD NRW und CVUA RRW; j) Minden: LANUV NRW
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1LSJG9AL ADer Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bezirksregierung Düsseldorf - Außenstelle Hünxe
Anschrift
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Kontakt
vergabestelle@lanuv.nrw.de
Auskünfte
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWvergabestelle@lanuv.nrw.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 241 (Gase) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ba9de70-03b7-4d82-bf5f-258165127298.