Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Handlupen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 21.12 - 0297/25/VV : 1veröffentlicht 30.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistungskriterien50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 12 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Handlupen zum Prüfen von Dokumenten (Forensiklupen) und von Ersatzteilen für die Bundespolizei
Beschreibung des Loses
Es werden Handlupen zur Überprüfung von Dokumenten für die Bundespolizei benötigt. Die Lupen werden sowohl in Diensträumen als auch an verschiedensten Einsatzorten eingesetzt. Sie dienen insbesondere der schnellen Prüfung von Dokumenten auf Auffälligkeiten. Die Lupen werden weiterhin zur Fertigung von digitalen Bildern des zu prüfenden Dokuments mit einem Smartphone durch die Lupenlinse bei verschiedenen Beleuchtungsmodi eingesetzt. Die Bilder sind notwendig, um unter Zuhilfenahme entsprechender Anwendungen im internen Netz der Bundespolizei eine schnelle und effiziente Bewertung von Dokumenten zu ermöglichen. Zur Deckung dieses Bedarfes wird in diesem Vergabeverfahren eine, für die Bundespolizei flexibel nutzbare, Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die Abrufe gehen der Auftragnehmerin über das Kaufhaus des Bundes zu. Es ist von einer Vielzahl an Bestellungen mit jeweils geringen Stückzahlen und einer Lieferung in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auszugehen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer geschätzten Bedarfsmenge (Höchstmenge) von 1150 Stück Handlupen und einer darin enthaltenen Mindestabnahmemenge von 128 Stück sowie über Ersatzteile mit einem Höchstwert von 30.000 € netto ausgeschrieben. Eine Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahmemenge hinaus besteht für die Auftraggeberin nicht.
Gegenstand nach CPV
- 38600000Optische InstrumenteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungskriterienLeistingskriterien gemäß Leistungsbeschreibung
- Preis
- Gemäß "Angebotsformular"
Eignung3 von 3 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig über den gesamten Geschäftsjahreszeitraum hinweg beschäftigt wurden, muss durchschnittlich mi … ganz lesenkürzer
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig über den gesamten Geschäftsjahreszeitraum hinweg beschäftigt wurden, muss durchschnittlich mindestens 3 Personen in jedem Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Alternativ zur Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl wird ferner die Einreichung anderer Unterlagen zugelassen, die zum Nachweis der durchgängigen Versorgungssicherheit mit Handlupen geeignet sind. Zwingend erforderlich sind in diesem Fall detaillierte, nachvollziehbare Angaben dazu, wie die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und ständige Aufrechterhaltung der Liefersicherheit gewährleistet wird (insbes. Umgang mit geplanten sowie ungeplanten personellen Ausfallzeiten; Lieferkettenmanagement). Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 Tage
- Angebotsöffnung
- 04.11.2025, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen behält sich das Beschaffungsamt des BMI vor, für das voraussichtlich wirtschaftlichste Angebot eine Handlupe mit Zubehör im Rahmen einer verifizierenden Teststellung durch fachkundige Mitarbeiter der Bun … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen behält sich das Beschaffungsamt des BMI vor, für das voraussichtlich wirtschaftlichste Angebot eine Handlupe mit Zubehör im Rahmen einer verifizierenden Teststellung durch fachkundige Mitarbeiter der Bundespolizei bemustern zu lassen. Das Angebotsmuster ist dem Bedarfsträger innerhalb der in einer gesonderten Aufforderung genannten Frist (mind. 21 Kalendertage) zu übersenden. Das Angebotsmuster muss dem im Angebot aufgeführten Modell der Handlupe und dem angebotenen Zubehör entsprechen und ist dem Bedarfsträger kostenlos und befristet für einen Zeitraum von max. 4 Wochen zu überlassen. Eine Vergütung der Teststellung oder damit im Zusammenhang stehender Transportkosten erfolgt nicht. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Rücksendung der Angebotsmuster 1.9 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen. Erfüllt das Gerät im Rahmen der Teststellung die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen nicht, so wird das Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung einer Teststellung besteht nicht.- Hinweis
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Aussch … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Unternehmensdaten Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 386 (Optische Instrumente) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Photron Deutschland GmbH2 Zuschläge
- STEINER-OPTIK2 Zuschläge
- TOPTICA Photonics AG2 Zuschläge
- attocube Systems AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9001577b-4251-47ee-bde8-a8e744774ab1.