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vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Handlupen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 21.12 - 0297/25/VV : 1veröffentlicht 30.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 368 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungskriterien50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 12 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Handlupen zum Prüfen von Dokumenten (Forensiklupen) und von Ersatzteilen für die Bundespolizei

Beschreibung des Loses

Es werden Handlupen zur Überprüfung von Dokumenten für die Bundespolizei benötigt. Die Lupen werden sowohl in Diensträumen als auch an verschiedensten Einsatzorten eingesetzt. Sie dienen insbesondere der schnellen Prüfung von Dokumenten auf Auffälligkeiten. Die Lupen werden weiterhin zur Fertigung von digitalen Bildern des zu prüfenden Dokuments mit einem Smartphone durch die Lupenlinse bei verschiedenen Beleuchtungsmodi eingesetzt. Die Bilder sind notwendig, um unter Zuhilfenahme entsprechender Anwendungen im internen Netz der Bundespolizei eine schnelle und effiziente Bewertung von Dokumenten zu ermöglichen. Zur Deckung dieses Bedarfes wird in diesem Vergabeverfahren eine, für die Bundespolizei flexibel nutzbare, Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die Abrufe gehen der Auftragnehmerin über das Kaufhaus des Bundes zu. Es ist von einer Vielzahl an Bestellungen mit jeweils geringen Stückzahlen und einer Lieferung in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auszugehen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer geschätzten Bedarfsmenge (Höchstmenge) von 1150 Stück Handlupen und einer darin enthaltenen Mindestabnahmemenge von 128 Stück sowie über Ersatzteile mit einem Höchstwert von 30.000 € netto ausgeschrieben. Eine Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahmemenge hinaus besteht für die Auftraggeberin nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungskriterien50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungskriterienLeistingskriterien gemäß Leistungsbeschreibung
Preis
Gemäß "Angebotsformular"

Eignung3 von 3 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig über den gesamten Geschäftsjahreszeitraum hinweg beschäftigt wurden, muss durchschnittlich mi … ganz lesenAls Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig über den gesamten Geschäftsjahreszeitraum hinweg beschäftigt wurden, muss durchschnittlich mindestens 3 Personen in jedem Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Alternativ zur Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl wird ferner die Einreichung anderer Unterlagen zugelassen, die zum Nachweis der durchgängigen Versorgungssicherheit mit Handlupen geeignet sind. Zwingend erforderlich sind in diesem Fall detaillierte, nachvollziehbare Angaben dazu, wie die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und ständige Aufrechterhaltung der Liefersicherheit gewährleistet wird (insbes. Umgang mit geplanten sowie ungeplanten personellen Ausfallzeiten; Lieferkettenmanagement). Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
04.11.2025, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen behält sich das Beschaffungsamt des BMI vor, für das voraussichtlich wirtschaftlichste Angebot eine Handlupe mit Zubehör im Rahmen einer verifizierenden Teststellung durch fachkundige Mitarbeiter der Bun … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen behält sich das Beschaffungsamt des BMI vor, für das voraussichtlich wirtschaftlichste Angebot eine Handlupe mit Zubehör im Rahmen einer verifizierenden Teststellung durch fachkundige Mitarbeiter der Bundespolizei bemustern zu lassen. Das Angebotsmuster ist dem Bedarfsträger innerhalb der in einer gesonderten Aufforderung genannten Frist (mind. 21 Kalendertage) zu übersenden. Das Angebotsmuster muss dem im Angebot aufgeführten Modell der Handlupe und dem angebotenen Zubehör entsprechen und ist dem Bedarfsträger kostenlos und befristet für einen Zeitraum von max. 4 Wochen zu überlassen. Eine Vergütung der Teststellung oder damit im Zusammenhang stehender Transportkosten erfolgt nicht. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Rücksendung der Angebotsmuster 1.9 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen. Erfüllt das Gerät im Rahmen der Teststellung die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen nicht, so wird das Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung einer Teststellung besteht nicht.
Hinweis
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Aussch … ganz lesenEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Unternehmensdaten Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 386 (Optische Instrumente) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

97vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
547.983 €Zuschlagswert im Median
224.839 € – 759.823 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9001577b-4251-47ee-bde8-a8e744774ab1.