Zum Inhalt
Menü

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstkleidung des Sicherungsdienstes

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 26-2000065060veröffentlicht 27.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 193 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Hessen (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 6 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Bewertung des Gesamtangebotsvergleichspreis50 %
  • Bewertung der eingereichten Muster bzgl. Optik und Haptik, Verarbeitungs- und Materialqualität, Funktionalität, Tragekomfort sowie Design50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Abschluss über einen Rahmenvertrag Belieferung von Dienstkleidung für Sicherheitspersonal der Auftraggeberin über 24 Monate Mindestvertragslaufzeit und max. 48 Monate (4 Jahre). Los 1 - Dienstkleidung für Innentätigkeiten - Variante A ("Repräsentativ") Los 2 - Dienstkleidung für Innen- und Außentätigkeiten - Variante B ("Funktional") Losübergreifend - Allgemeines 1. Einleitung und Zielsetzung Mit dieser Ausschreibung wird der Bedarf der Auftraggeberin an Dienstkleidung für den Sicherungs-/Pförtnerdienst für die Ausführung von Tätigkeiten im Innenbereich sowie an Funktionskleidung für den Sicherungs-/Pförtnerdienst für die Ausführung von Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich, ihrer Liegenschaften abgedeckt. Die Kleidung dient sowohl der repräsentativen Funktion als auch dem hohen Sicherheitsstandard, den die Auftraggeberin in ihrem täglichen Betrieb gewährleistet. Der Sicherungsdienst der Auftraggeberin ist regelmäßig der erste Kontaktpunkt für Gäste, Besucher und Kunden, was eine besonders repräsentative und formelle Ausstrahlung der Dienstkleidung erfordert. Die Dienstkleidung (Los 1) ist auf die innere Tätigkeit des Sicherungs-/Pförtnerdienstes aus-gerichtet. Sie wird von den Beschäftigten im Innenbereich der Gebäude der Auftraggeberin getragen. Da der Sicherungsdienst in direktem Kontakt mit der Öffentlichkeit steht, ist eine professionelle, formelle Erscheinung von zentraler Bedeutung. Diese Leistungsbeschreibung beschreibt die Anforderungen an die zu liefernden Kleidungsstücke, die sowohl funktionale als auch repräsentative Ansprüche erfüllen müssen. Die Funktionskleidung (Los 2) ist für die Tätigkeiten des Sicherungs-/Pförtnerdienstes sowohl im Innen- als auch im Außenbereich vorgesehen. Sie muss den unterschiedlichen Anforderungen bei der Arbeit im Freien gerecht werden, insbesondere hinsichtlich Witterungsbeständigkeit und Komfort. Da der Sicherungsdienst in direktem Kontakt mit der Öffentlichkeit steht, ist eine professionelle, formelle Erscheinung von zentraler Bedeutung.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Dienstkleidung für Innentätigkeiten - Variante A ("Repräsentativ")

2. Mengen Die Mengen der einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile, die im Rahmen dieses Rahmenvertrages beschafft werden sollen, sind der beigefügten Excel-Datei "C2_Preisangebot inkl. Produktanforderungen" zu entnehmen. Diese Datei enthält eine detaillierte Übersicht der verschiedenen Kleidungsstücke sowie Zubehörteile, einschließlich der maximalen Abnahmemengen, die mit einem (*) gekennzeichnet sind. Eine Mindestabnahmemenge für die einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile ist nicht festgelegt. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Kleidungsstücke und Zubehörteile gemäß den in der Excel-Datei angegebenen maximalen Abnahmemengen bereitzustellen, jedoch nur in dem tatsächlich angeforderten Umfang. Die Mengenangaben in der Datei dienen lediglich der Orientierung für den Bedarf der AG, der über den Rahmenvertrag bundesweit abgedeckt werden soll. Die tatsächlichen Abrufe erfolgen standortbezogen, wobei die entsprechenden Kleidungsstücke an die einzelnen Dienststellen und deren spezifischen Bedarf geliefert werden. Jeder Abruf erfolgt dabei in Form eines separaten Auftrags, der die Anzahl und Art der benötigten Kleidungsstücke für die jeweilige Dienststelle definiert. 3. Umweltstandards und Nachhaltigkeit Die AG legt großen Wert auf die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit der an-gebotenen Kleidungsstücke. Daher müssen alle angebotenen Kleidungsstücke und Zubehörteile den höchsten Umweltstandards entsprechen. Insbesondere sind die Kleidungsstücke mit dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder einem vergleichbaren Standard zertifiziert. GOTS ist der weltweit führende Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern. Entsprechende Nachweis über die GOTS-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Standard für alle angebotenen Artikel ist mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke das Fairtrade Gütezeichen oder ein vergleichbares Siegel aufweisen. Das Fairtrade-Siegel steht für gerechte Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Marktbedingungen in instabilen Produktionsländern, insbesondere im Bereich Baumwolle. Entsprechende Nachweis, um die sozialen und ökologischen Standards der Produkte zu belegen, sind mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. 4. Ausgestaltung des Rahmenvertrages Dieser Rahmenvertrag wird mit dem Ziel abgeschlossen, die Vereinheitlichung der Dienstkleidung für alle Beschäftigten der AG aufrechtzuerhalten. Der zentrale Abschluss eines bankweiten Rahmenvertrages stellt sicher, dass sämtliche Beschäftigte mit vergleich-baren Tätigkeiten und Aufgaben durchweg mit den gleichen Kleidungsstücken und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet werden, unabhängig davon, an welchem Standort der jeweiligen Dienststelle sie tätig sind und zu welchem Zeitpunkt des Vertrages die Kleidung abgerufen wird. Diese Vereinheitlichung gewährleistet eine einheitliche und professionelle Außenwirkung, die sowohl für Angestellte der AG als auch für externe Partner und Dritte, wie z. B. Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr, erkennbar ist. Daher sollen sich die Kleidungs-stücke in ihrem Aussehen an den bisherigen der AG orientieren. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der AN vor Ort eine Aufnahme der individuellen Kleidungsgrößen vornimmt, falls eine Standardgröße für einen Beschäftigten nicht passend ist. In solchen Fällen ist der AN verpflichtet, die Kleidungsgrößenaufnahme in enger Abstimmung mit den jeweiligen Dienststellen der AG vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden dem Auftragnehmer gemäß dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Dies umfasst insbesondere Reisekosten, die bei der Durchführung von vor Ort erforderlichen Größenanpassungen entstehen. Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis und auf Grundlage einer separaten Rechnung. Die Fahrtkosten werden wie folgt erstattet: 30 Cent pro km bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs oder die Kosten einer Zugfahrt der 2. Klasse, einschließlich Taxikosten für den innerstädtischen Transport vom Bahnhof zur Dienststelle. 5. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Der AN muss gewährleisten, dass die Kleidungsstücke in einer breiten Auswahl von Standardgrößen geliefert werden. Sollte eine Standardgröße für einen Mitarbeiter nicht geeignet sein, ist es notwendig, eine individuelle Größenanpassung durch den AN vorzunehmen. In diesem Fall sind die Anpassungskosten gemäß den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes gegen Nachweis und separater Rechnung erstattungsfähig (30 Cent/km bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs bzw. die Kosten für eine Zugfahrt 2. Klasse inkl. Taxi-kosten innerorts). 6. Personalisierung und Branding Die Kleidungsstücke der Variante A müssen mit dem Schriftzug "Deutsche Bundesbank" versehen sein, Krawatten, Halstücher und Socken davon abweichend mit dem Bundesadler. Die Platzierung erfolgt gut sichtbar und ist so auszuführen, dass sie auch bei teilweise verdeckter Kleidung (z. B. durch eine geöffnete Jacke) erkennbar bleibt. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke mit einer Möglichkeit zur Anbringung von Namensschildern ausgestattet sein, z. B. durch Klettflächen oder andere austauschbare Lösungen. Die Qualität der Stickerei oder des Drucks muss auch nach häufigem Waschen erhalten bleiben. 7. Qualitätsanforderungen Alle gelieferten Kleidungsstücke müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und die Anforderungen der AG erfüllen. Es ist erforderlich, dass jedes Kleidungsstück eine Mindesthaltbarkeit von 2 J. aufweist. Der AN muss zu jedem gelieferten Artikel auf Verlangen entsprechende Muster zur Verfügung stellen, die zur Qualitätsprüfung und -verifizierung dienen. Bei Ausgangsmaterialwechsel ist auf Verlangen der AG ein Muster zur Verifizierung zur Verfügung zu stellen. 8. Schlussbestimmungen Der AN muss sicherstellen, dass alle vereinbarten Anforderungen während d. Vertragslaufzeit erfüllt werden. Änderungen an den gelief. Produkten müssen im Einklang mit den Vereinbarungen und den geltenden Standards d. AG erfolgen.

2 Jahre–
2
Dienstkleidung für Innen- und Außentätigkeiten - Variante B ("Funktional")

2. Mengen Die Mengen der einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile, die im Rahmen dieses Rahmenvertrages beschafft werden sollen, sind der beigefügten Excel-Datei "C2_Preisangebot inkl. Produktanforderungen" zu entnehmen. Diese Datei enthält eine detaillierte Übersicht der verschiedenen Kleidungsstücke sowie Zubehörteile, einschließlich der maximalen Abnahmemengen, die mit einem (*) gekennzeichnet sind. Eine Mindestabnahmemenge für die einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile ist nicht festgelegt. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Kleidungsstücke und Zubehörteile gemäß den in der Excel-Datei angegebenen maximalen Abnahmemengen bereitzustellen, jedoch nur in dem tatsächlich angeforderten Umfang. Die Mengenangaben in der Datei dienen lediglich der Orientierung für den Bedarf der AG, der über den Rahmenvertrag bundesweit abgedeckt werden soll. Die tatsächlichen Abrufe erfolgen standortbezogen, wobei die entsprechenden Kleidungsstücke an die einzelnen Dienststellen und deren spezifischen Bedarf geliefert werden. Jeder Abruf erfolgt dabei in Form eines separaten Auftrags, der die Anzahl und Art der benötigten Kleidungsstücke für die jeweilige Dienststelle definiert. 3. Umweltstandards und Nachhaltigkeit Die AG legt großen Wert auf die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit der an-gebotenen Kleidungsstücke. Daher müssen alle angebotenen Kleidungsstücke und Zubehörteile den höchsten Umweltstandards entsprechen. Insbesondere sind die Kleidungsstücke mit dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder einem vergleichbaren Standard zertifiziert. GOTS ist der weltweit führende Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern. Entsprechende Nachweis über die GOTS-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Standard für alle angebotenen Artikel ist mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke das Fairtrade Gütezeichen oder ein vergleichbares Siegel aufweisen. Das Fairtrade-Siegel steht für gerechte Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Marktbedingungen in instabilen Produktionsländern, insbesondere im Bereich Baumwolle. Entsprechende Nachweis, um die sozialen und ökologischen Standards der Produkte zu belegen, sind mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. 4. Ausgestaltung des Rahmenvertrages Dieser Rahmenvertrag wird mit dem Ziel abgeschlossen, die Vereinheitlichung der Dienstkleidung für alle Beschäftigten der AG aufrechtzuerhalten. Der zentrale Abschluss eines bankweiten Rahmenvertrages stellt sicher, dass sämtliche Beschäftigte mit vergleich-baren Tätigkeiten und Aufgaben durchweg mit den gleichen Kleidungsstücken und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet werden, unabhängig davon, an welchem Standort der jeweiligen Dienststelle sie tätig sind und zu welchem Zeitpunkt des Vertrages die Kleidung abgerufen wird. Diese Vereinheitlichung gewährleistet eine einheitliche und professionelle Außenwirkung, die sowohl für Angestellte der AG als auch für externe Partner und Dritte, wie z. B. Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr, erkennbar ist. Daher sollen sich die Kleidungs-stücke in ihrem Aussehen an den bisherigen der AG orientieren. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der AN vor Ort eine Aufnahme der individuellen Kleidungsgrößen vornimmt, falls eine Standardgröße für einen Beschäftigten nicht passend ist. In solchen Fällen ist der AN verpflichtet, die Kleidungsgrößenaufnahme in enger Abstimmung mit den jeweiligen Dienststellen der AG vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden dem Auftragnehmer gemäß dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Dies umfasst insbesondere Reisekosten, die bei der Durchführung von vor Ort erforderlichen Größenanpassungen entstehen. Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis und auf Grundlage einer separaten Rechnung. Die Fahrtkosten werden wie folgt erstattet: 30 Cent pro km bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs oder die Kosten einer Zugfahrt der 2. Klasse, einschließlich Taxikosten für den innerstädtischen Transport vom Bahnhof zur Dienststelle. 5. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Der AN muss gewährleisten, dass die Kleidungsstücke in einer breiten Auswahl von Standardgrößen geliefert werden. Sollte eine Standardgröße für einen Mitarbeiter nicht geeignet sein, ist es notwendig, eine individuelle Größenanpassung durch den AN vorzunehmen. In diesem Fall sind die Anpassungskosten gemäß den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes gegen Nachweis und separater Rechnung erstattungsfähig (30 Cent/km bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs bzw. die Kosten für eine Zugfahrt 2. Klasse inkl. Taxi-kosten innerorts). 6. Personalisierung und Branding Die Kleidungsstücke der Variante A müssen mit dem Schriftzug "Deutsche Bundesbank" versehen sein, Krawatten, Halstücher und Socken davon abweichend mit dem Bundesadler. Die Platzierung erfolgt gut sichtbar und ist so auszuführen, dass sie auch bei teilweise verdeckter Kleidung (z. B. durch eine geöffnete Jacke) erkennbar bleibt. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke mit einer Möglichkeit zur Anbringung von Namensschildern ausgestattet sein, z. B. durch Klettflächen oder andere austauschbare Lösungen. Die Qualität der Stickerei oder des Drucks muss auch nach häufigem Waschen erhalten bleiben. 7. Qualitätsanforderungen Alle gelieferten Kleidungsstücke müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und die Anforderungen der AG erfüllen. Es ist erforderlich, dass jedes Kleidungsstück eine Mindesthaltbarkeit von 2 J. aufweist. Der AN muss zu jedem gelieferten Artikel auf Verlangen entsprechende Muster zur Verfügung stellen, die zur Qualitätsprüfung und -verifizierung dienen. Bei Ausgangsmaterialwechsel ist auf Verlangen der AG ein Muster zur Verifizierung zur Verfügung zu stellen. 8. Schlussbestimmungen Der AN muss sicherstellen, dass alle vereinbarten Anforderungen während d. Vertragslaufzeit erfüllt werden. Änderungen an den gelief. Produkten müssen im Einklang mit den Vereinbarungen und den geltenden Standards d. AG erfolgen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bewertung des Gesamtangebotsvergleichspreis50 %
Bewertung der eingereichten Muster bzgl. Optik und Haptik, Verarbeitungs- und Materialqualität, Funktionalität, Tragekomfort sowie Design50 %
Preis
Bewertung des Gesamtangebotsvergleichspreisgilt Los übergreifend Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Gesamtangebotsvergleichspreis errechnet sich aus der Summe der Einzelpreise der angebotenen Artikel des Preisangebotes (C2).
Qualität
Bewertung der eingereichten Muster bzgl. Optik und Haptik, Verarbeitungs- und Materialqualität, Funktionalität, Tragekomfort sowie DesignDie Bewertung der Kleidungsstücke erfolgt durch ein Gremium, welches sich aus dem folgenden Personal des Auftragnehmers zusammensetzt: - Mitarbeiter Controlling (optional) - Mitglieder der AG Dienstkleidung - Vertreter/innen aus dem Sicherungsdienst - Gleichstellungsbeauftragte - Vertreter/innen der Personalvertretung Es sind max. 125 Punkte in Los 1 und max. 120 Punkte in Los 2 erreichbar. Die Kriterien und Einzelpunkte ergeben sich aus der Bewertungsmatrix (A5). Unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors a) = 50% und b) = 50% wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot auf Basis der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB ermittelt. Hierbei wird für jedes Angebot das "Leistungs-Preis-Verhältnis" mithilfe folgender Formel berechnet. Der Bieter mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag.

Eignung10 von 10 angegeben

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Angaben zum NETTO-Umsatz (gem. C3 Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. C4 Referenzangabe zur Eignung): Mindestanforderung: In den letzten 5 Jahren abgeschlossen und mindestens 2 Jahre erbrachte Leistung am Stück.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Hand-werksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Vermögens-, Personen- und Sachschäden 500.000,00 EUR Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 6-mal: Der Vertrag beginnt zum 01.07.2026 und hat zunächst eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dabei vier Jahre. Ist die Maximaldauer des Vertrages erreicht, endet dieser automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
28.04.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1.) Eigenerklärung gem. Vordruck C5_Verzeichnis der Leistungen anderer NU: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_U … ganz lesenLeistung: 1.) Eigenerklärung gem. Vordruck C5_Verzeichnis der Leistungen anderer NU: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten. 2.) Eigenerklärung C6_Russland-Sanktionen-VO 3.) Eigenerklärung gem. Vordruck C7_Bildung einer ARGE 4.) Eignungsmatrix C8
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenübe … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Verifizierende Teststellung In der Angebotsauswertung wird eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgen. Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot einen Testzugang zu einem Testsystem, welches zum Einsatz kommen soll, einzureichen. … ganz lesenVerifizierende Teststellung In der Angebotsauswertung wird eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgen. Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot einen Testzugang zu einem Testsystem, welches zum Einsatz kommen soll, einzureichen. Wird der Testzugang nicht innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. In "C2.2 - Anlage 3 zum EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B - Mindestanforderungen.xlsx" sind alle Fragen zu Mindestanforderungen (A-Kriterien) zu beantworten bzw. zu erläutern. Dazu ist im Hinweisfeld auf die jeweilige Anlage zu verweisen. Die schriftlichen Ausführungen zu Punkten 2.1 und 2.2 dürfen insgesamt vier DIN A4 Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12). Das didaktische Konzept (2.2.2), welches mit Angebotsabgabe einzureichen ist, darf zwei DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12) nicht überschreiten. Zuerst wird das Bestpreisangebot geprüft. Wenn die Mindestanforderungen nicht erfolgreich verifiziert werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen und der in der Preisrangfolge nächstplatzierte Bieter wird geprüft. Dieses Vorgehen wird so lang durchgeführt, bis ein Bieter die Mindestanforderungen erfolgreich verifiziert hat. Das Angebot geht in die Wertung ein, wenn alle Mindestanforderungen erfüllt sind.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M0A8# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63M0A8# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen

Alle 5 offenen Ausschreibungen von Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Hessen (16 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d24d851-fa6d-4d10-8ad1-66a72c8ba625.