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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsstühlen für Kita-Personal

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 2 · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt1-2-2024-0016veröffentlicht 05.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 946 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 05.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.06.2024 – 31.05.2026
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 48 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität15 %
  • Funktionalität15 %
  • Konstruktion5 %
  • Ergonomie5 %
  • Formensprache5 %
  • Farbgebung5 %
  • Optische Wirkung bei Kombination mit anderen Möbelstücken5 %
  • Optische Wirkung des Materialmixes5 %
  • Lebenszyklus-Öko-Bilanz10 %
  • Lieferkettentransparenz als Ausschlusskriterium0 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2026
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Liefern und Vertragen - frei Verwendungsstelle - von Arbeitsstühlen und -hockern für Kita-Personal in Einrichtungen der Landeshauptstadt München

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Arbeitsdrehstühle für Kindergarten-Personal

200 Stück Arbeitsdrehstuhl - ohne Armlehnen, normale Gasfeder (bis 100 kg) 75 Stück Arbeitsdrehstuhl - ohne Armlehnen, mit verstärkter Gastfeder (bis 150 kg) 75 Stück Arbeitsdrehstuhl - mit Armlehnen, normale Gasfeder (bis 100 kg) 50 Stück Arbeitsdrehstuhl - mit Armlehnen, mit verstärkter Gasfeder (bis 150 kg) 100 Stück Schonbezüge für die Arbeitsdrehstühle aus Position 1.1 bis 1.4 Reparatur- und Ersatzteilpreise der Drehstühle aus Position 1.1 bis 1.4

2 Jahre–
2
Sitzhocker für Kindergartenpersonal

250 Stück Arbeitshocker für Kindergarten-Personal (ohne Armlehne) 75 Stück Arbeitshocker für Kindergarten-Personal (ohne Armlehne) - Optional 100 Stück Schonbezüge für Sitzhocker aus Position 2.1 und 2.2 Reparatur- und Ersatzteilpreise der Sitzhocker aus Position 2.1 und 2.2

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag9 von 9 angegeben

Qualität15 %
Funktionalität15 %
Konstruktion5 %
Ergonomie5 %
Formensprache5 %
Farbgebung5 %
Optische Wirkung bei Kombination mit anderen Möbelstücken5 %
Optische Wirkung des Materialmixes5 %
Lebenszyklus-Öko-Bilanz10 %
Lieferkettentransparenz als Ausschlusskriterium0 %
Preis30 %
Qualität
Funktionalität
Qualität
Konstruktion
Qualität
Ergonomie
Qualität
Formensprache
Qualität
Farbgebung
Qualität
Optische Wirkung bei Kombination mit anderen Möbelstücken
Qualität
Optische Wirkung des Materialmixes
Qualität
Lebenszyklus-Öko-Bilanz
Qualität
Lieferkettentransparenz als Ausschlusskriterium

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
F 1.2.3.1.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV) Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung?
Kriterium
F 1.2.3.2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023 und 2022. Grundsätzlich gil … ganz lesenF 1.2.3.2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023 und 2022. Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/ Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/ Bieter bewirbt. Der Jahresumsatz sowohl für 2023 und 2022 des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 70.000 € und für das Los 2 mindestens 40.000 € pro Jahr betragen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden. Der Bewerber/ Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/ Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/ Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht. Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht". Die Reihenfolge der Prüfung der Eignung und die Erteilung der Zuschläge für die einzelnen Lose erfolgt entsprechend der Reihenfolge dargestellt in der Auftragsbekanntmachung. Zunächst wird also der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt, gefolgt von Los 2. F 1.2.3.2.2 Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 2023 Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 2023 in Euro? F 1.2.3.2.3 Umsatzzahlen des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2022 Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2022 in Euro?
Kriterium
F 1.2.3.3.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV) Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese explizit angegeben werden. In jedem Los wi … ganz lesenF 1.2.3.3.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV) Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese explizit angegeben werden. In jedem Los wird nur die angegebene Referenz berücksichtigt, ein Austausch bzw. Nachreichen von Referenzen ist nicht zulässig. Pro Los ist mindestens eine Referenz anzugeben. Sollten sich ein Bieter auf mehrere Lose bewerben, dürfen keine gleichen Referenzen angegeben werden. Es sei denn dieser beinhaltet sowohl Arbeitsdrehstühle und Sitzhocker für Kindergartenpersonal. Es muss sichergestellt werden, dass der Bieter beide geforderten Produkte liefern kann. 1.2.3.3.2 Referenz für Los 1 F 1.2.3.3.2.1 Auftraggeber mit Anschrift Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über Arbeitsdrehstühle für Kindergarten-Personal über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und mit einer Lieferung von mindestens 100 Arbeitsdrehstühle für einen Zeitraum von 6 Monate. Die Lieferleistung an mehrere Auftragnehmer im gleichen Zeitraum kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen. Bitte beachten Sie: Gem. § 42 Abs. 1 VgV haben öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien zu überprüfen. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters geeignete Referenzen verlangt werden. Die damit einhergehende Datenverarbeitung ist gem. Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO, Art. 4 Absatz 1 BayDSG gestattet. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein entsprechendes Dokument hoch, mit Nennenung der Los-Zuordnung. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz vorzulegen. 1.2.3.3.3 Referenz für Los 2 F 1.2.3.3.3.1 Auftraggeber mit Anschrift Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über Sitzhocker für Kindergartenpersonal über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und mit einer Lieferung von mindestens 80 Arbeits-/Sitzhocker für einen Zeitraum von 6 Monate. Die Lieferleistung an mehrere Auftragnehmer im gleichen Zeitraum kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen. Bitte beachten Sie: Gem. § 42 Abs. 1 VgV haben öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien zu überprüfen. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters geeignete Referenzen verlangt werden. Die damit einhergehende Datenverarbeitung ist gem. Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO, Art. 4 Absatz 1 BayDSG gestattet. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein entsprechendes Dokument hoch, mit Nennenung der Los-Zuordnung. Falls der Auftraggeberin Anhal …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.05.2026
Verlängerung
Vertragsverlängerung einmal um 3 weitere Monate zu den selben Bedingungen
Optionen
Bei möglichen Vertragsverlängerungen: Optionen gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
06.04.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Höchstmenge Los 1 Bei der Kalkulation wird insgesamt von bis zu 400 Stück Arbeitsdrehstuhl - mit und ohne Armlehnen, normale und verstärkte Gasfeder für zwei Jahre ausgegangen. Die Mengenangabe dient lediglich zum Zweck der Wertung (Angebotsvergleich). Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als … ganz lesenHöchstmenge Los 1 Bei der Kalkulation wird insgesamt von bis zu 400 Stück Arbeitsdrehstuhl - mit und ohne Armlehnen, normale und verstärkte Gasfeder für zwei Jahre ausgegangen. Die Mengenangabe dient lediglich zum Zweck der Wertung (Angebotsvergleich). Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. Höchstabrufmenge: gesamt 600 Stück Arbeitsdrehstuhl - mit und ohne Armlehnen, normale und verstärkte Gasfederg (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Hinweis
Lose und Zuschlagslimitierung Der Auftrag wird in 2 Lose aufgeteilt. Es findet keine sog. Zuschlagslimitierung Anwendung. Es darf auf beide Lose ein Angebot abgegeben werden. Der wirtschaftlichste Bietende kann für alle Lose den Auftrag erhalten. Die Reihenfolge, in welcher die Lose vergeben wer … ganz lesenLose und Zuschlagslimitierung Der Auftrag wird in 2 Lose aufgeteilt. Es findet keine sog. Zuschlagslimitierung Anwendung. Es darf auf beide Lose ein Angebot abgegeben werden. Der wirtschaftlichste Bietende kann für alle Lose den Auftrag erhalten. Die Reihenfolge, in welcher die Lose vergeben werden, ist chronologisch (aufsteigend), d. h. Los 1 wird zuerst bewertet und beauftragt und zuletzt Los 2. Los 1 - Arbeitsdrehstühle für Kindergarten-Personal Los 2 - Sitzhocker für Kindergarten-Personal

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (302 Lose mit Angabe)
195.374 €Zuschlagswert im Median
82.071 € – 388.671 €mittlere Hälfte, 117 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.04.2024 auf 17.04.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 015b5ea4-0f9f-411a-a9fd-2c8e2d5e9a39.