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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM)

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-BALM-VgSt-011veröffentlicht 18.09.2025erstmals 18.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 381 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50672, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 143 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und seine Geschäftsbereichsbehörden verwenden als öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren elektronische Mittel; d. h. die Vergabeverfahren werden über eine elektronische Vergabe-Plattform abgewickelt. Die Durchführung von Vergabeverfahren erfolgt zum Teil nicht digital und auf unterschiedlichen Systemen und führt aufgrund einer steigenden Anzahl an Verfahren und fortschreitender Weiterentwicklung des Vergaberechts zu einem Bedarf an einer modernen web- und workflowbasierten Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM), die alle verfahrensbezogenen Schritte einer Vergabe (rechts-)sicher und wirtschaftlich ermöglich.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (ViM) für die Ressortbehörden des BMV. Der Betrieb muss dabei in Form einer Cloudleistung über eine als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte Standardsoftware erfolgen und eine Anbindung über den Datenservice-öffentlicher-Einkauf unterstützen.

Das ViM muss folgende Komponenten mit den folgenden wesentlichen Funktionalitäten umfassen:

a) Anwendung für Vergabestellen zur workflowbasierten elektronischen Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren (Managementsystem) b) Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen veröffentlicht bzw. für Unternehmen bereitgestellt werden und über die eine revisionssichere Kommunikation zwischen Vergabestelle und teilnehmenden Unternehmen erfolgt c) Applikation/Funktionalität oder ein webbasierter Zugang für interessierte und/oder teilnehmende Unternehmen zur Übermittlung der Angebotsunterlagen über einen verschlüsselten Kommunikationsweg Hinweis: Abweichend von a) und b), bei denen es sich ausschließlich um Cloudleistungen handelt, ist für c) ausdrücklich auch die Nutzung einer client-seitig (bieter-seitig lokal) zu installierenden App zugelassen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind folgende Zuschlagskriterien vorgegeben: Preis/Kosten zu 100 %100 %
Preis
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind folgende Zuschlagskriterien vorgegeben: Preis/Kosten zu 100 %Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste angebotene Preis (naP) erhält die Maximalpunktzahl (Pmax). Die dem niedrigsten Preis folgenden, das heißt höheren Angebote (aP), erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (((aP-naP)/naP)*100=x%). entsprechend weniger Punkte (P=Pmax-(x%*Pmax)). Bewertungsbeispiel (fiktiv): Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen … ganz lesenNachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die branchenübliche Schäden im auftragsspezifischen Umfang abdeckt Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort sind auch bestehende Deckungssummen für Vermögensschäden, Daten-/Cyberschäden, Produkthaftpflichtr … ganz lesenNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die branchenübliche Schäden im auftragsspezifischen Umfang abdeckt Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort sind auch bestehende Deckungssummen für Vermögensschäden, Daten-/Cyberschäden, Produkthaftpflichtrisiken anzugeben, sowie ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es gelten folgende Mindeststandards: Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein: Personenschäden: mind. 3.000.000,00 EUR Sachschäden: mind. 3.000.000,00 EUR
Informationssicherheit
Folgende Mindeststandards sind durch den Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter der Cloud-Leistung nachzuweisen: - Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (Informationssicherheits-Managementsystem) in Verbindung mit DIN EN ISO/IEC 27017 oder gleichwertig (Absicherung von Cloud-Serv … ganz lesenFolgende Mindeststandards sind durch den Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter der Cloud-Leistung nachzuweisen: - Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (Informationssicherheits-Managementsystem) in Verbindung mit DIN EN ISO/IEC 27017 oder gleichwertig (Absicherung von Cloud-Services) und DIN EN ISO/IEC 27018 oder gleichwertig (Datenschutzstandard für Cloud-Dienste) , und - Zertifizierung (oder Testat) nach Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue - C5 (Basiskriterien) oder gleichwertig und - Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 22301 (Business Continuity Management) oder gleichwertig Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein. Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate hat der Bieter über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Die Zertifizierungen müssen über den gesamten Vertragszeitraum ununterbrochen gültig aufrechterhalten werden. Es ist nachzuweisen, dass der Bieter seit mindestens drei (3) Jahren eine webbasierte Standard-Anwendung als Cloudleistung (SaaS) für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren im Wirkbetrieb betreibt.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers und Anzahl der Nutzer. Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu ver … ganz lesenVorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers und Anzahl der Nutzer. Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden. Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in ihrer Komplexität dem Leistungsgegenstand ähneln. 1 Es gelten folgende Mindeststandards: - Die vorgenannte SaaS-Anwendung für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren muss von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen öffentlichen Auftraggebern gem. § 99 GWB oder von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB genutzt werden (Nutzungsverhältnis besteht im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). und - über diese SaaS-Anwendung müssen nationale und europaweite Vergabeverfahren für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durchgeführt worden sein und - diese SaaS-Anwendung wird insgesamt von mindestens 100 Vergabestellen-Nutzern genutzt.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 Wochen
Angebotsöffnung
22.10.2025, 11:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß in … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bezugsberechtigt sind die, dem jeweils aktuell geltenden Ressortzuschnitt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zugehörigen Behörden (=bezugsberechtigte Stellen, Bezugsberechtigte). Dazu gehören gegenwärtig die nachstehenden Behörden: BAF – Bundesanstalt fü … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bezugsberechtigt sind die, dem jeweils aktuell geltenden Ressortzuschnitt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zugehörigen Behörden (=bezugsberechtigte Stellen, Bezugsberechtigte). Dazu gehören gegenwärtig die nachstehenden Behörden: BAF – Bundesanstalt für Flugsicherung BALM - Bundesamt für Logistik und Mobilität BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen BAV - Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen BAW - Bundesanstalt für Wasserbau BEU - Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung BEV - Bundeseisenbahnvermögen BfG - Bundesanstalt für Gewässerkunde BFU - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BMV - Bundesministerium für Verkehr BSH - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie BSU - Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung DWD - Deutscher Wetterdienst EBA - Eisenbahnbundesamt FBA - Fernstraßen-Bundesamt HK - Havariekommando KBA - Kraftfahrt-Bundesamt LBA - Luftfahrt-Bundesamt GDWS - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt WSV - Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (für alle Ämter und Neubauämter, insgesamt derzeit 25 Vergabestellen)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

34vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 22.10.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c66b4a5c-b5d9-4f3b-b278-3e7f7fa6b094.