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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform

HA Hessen Agentur GmbH · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen 2025-V-0101rvveröffentlicht 17.02.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 367 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate01.03.2026 – 31.07.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65189, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Niedrigster Preis30 %
  • Anforderungskatalog35 %
  • Qualitätskonzept35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bekanntmachung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss einer EVB-IT-Rahmenvereinbarung über Cloudleistungen zur Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform. Die Rahmenvereinbarung umfasst neben der Bereitstellung der Lernplattform auch die Erbringung begleitender Dienstleistungen (Personentage, nachfolgend: PT). Hierzu zählen insbesondere die Analyse der Nutzung und des Nutzerverhaltens, die Durchführung von Evaluierungen, die Umsetzung von allgemeinen sowie hessenspezifischen Anpassungen, die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Reichweite bei den Nutzerinnen und Nutzern sowie die fortlaufende Optimierung und Weiterentwicklung der Plattform. Die Rahmenvereinbarung wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) durchgeführt. Die Mathematik-Lernplattform dient der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend: SuS) und der Entlastung von Lehrkräften (nachfolgend: LK). Sie stellt passgenaue digitale Lernimpulse bereit, ermöglicht differenziertes Arbeiten, macht Lernfortschritte transparent, schafft Freiräume für gezielte Förderung in Kleingruppen und unterstützt die datengestützte Unterrichtsentwicklung. Die Pilotphase beginnt an Startchancenschulen und umfasst den Einsatz ab Klasse vier bis zum Ende der Schulzeit; eine Nutzung ab Klasse drei ist möglich. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. März 2026. Das Go-Live der Mathematik-Lernplattform erfolgt am 11. April 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2027Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 456.000 Schulhalbjahreslizenzen und 500 Personentage (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung unter Ansatz aller möglichen Laufzeitverlängerungen der Rahmenvereinbarung). Diese können verteilen sich geschätzt wie folgt: Schulhalbjahr 1 (01.02.2026 bis 31.07.2026) 38.000 SuS 320 LK 100 PT Schuljahr 2 (01.08.2026 bis 31.07.2027) 38.000 SuS 320 LK 100 PT Schuljahr 3 (01.08.2027 bis 31.07.2028) 54.000 SuS 450 LK 100 PT Schuljahr 4 (01.08.2028 bis 31.07.2029) 78.000 SuS 650 LK 100 PT Schulhalbjahr 5 (01.08.2029 bis 31.01.2030) 78.000 SuS 650 LK 100 PT Es wird eine Höchstabnahmegrenze von 650.000 Schulhalbjahreslizenzen (SuS und LK) sowie 600 Personentagen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald diese Höchstabnahmegrenze erreicht ist oder die Höchstlaufzeit endet. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgerufenen Lizenzen gelten jeweils nur für den abgerufenen Zeitraum. Wird ein Schulhalbjahr abgerufen, umfasst die Laufzeit eine Schulhalbjahreslizenz (sechs Monate). Wird ein ganzes Schuljahr abgerufen, umfasst die Laufzeit zwei Schulhalbjahreslizenzen (zwölf Monate). Damit entsteht je nach Abruf entweder eine Lizenz für ein halbes Jahr oder zwei Lizenzen für ein ganzes Jahr. Endet die Rahmenvereinbarung - gleich aus welchem Grund und unabhängig vom Erreichen der Höchstabnahmemenge - vor Ablauf der jeweils geltenden Laufzeit, so enden automatisch auch alle auf ihrer Grundlage abgerufenen Einzellizenzen mit Wirksamwerden der Beendigung. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf Fortführung oder Ersatz der Einzellizenzen über das Ende der Rahmenvereinbarung hinaus besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Preis30 %
Anforderungskatalog35 %
Qualitätskonzept35 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise waren einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildeten die von dem Auftraggeber im Vordruck 08 angegebenen Mengenangaben. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhielt die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.
Qualität
AnforderungskatalogFür die Bearbeitung des Anforderungskataloges war der Vordruck 09: Anforderungskatalog zu verwenden. Alle im Anforderungskatalog zu bearbeiteten Felder (orange unterlegt) waren zu befüllen; dabei waren die jeweiligen Bearbeitungshinweise in der Spaltenüberschrift zu beachten. Der Bieter mit der höchsten Punktewertung im Anforderungskatalog erhielt die Höchstpunktzahl von 35 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zur höchsten erreichten Punktewertung wie folgt bewertet: 35 Punkte multipliziert mit der erreichten Punktewertung des jeweiligen Bieters dividiert durch die höchste im Verfahren erreichte Punktewertung.
Qualität
QualitätskonzeptZur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Qualitätskonzept war von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür war der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. In dem Konzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: o Zielgruppenorientiertheit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird, ob die angebotene Lösung eine schlüssige, auf die Zielgruppen (SuS und Lehrkräfte) abgestimmte Grundlage, die auf nachvollziehbaren Analysen und realistischen Annahmen beruht, erkennen lässt. o Nutzerfreundlichkeit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird die Einfachheit, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit der Nutzerführung der angebotenen Lösung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. o Kommunikation (5 %): Bewertet wird, inwieweit geeignete Maßnahmen vorgesehen sind, um die Zielgruppen in Hessen zu erreichen und die Nutzung zu fördern. o Projektmanagement (5 %): Bewertet wird, wie das Projekt strukturiert und effizient unter Einhaltung der gebotenen Kommunikation mit dem Auftraggeber gesteuert wird. o Zeitplan (5 %): Bewertet wird die Realisierbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Zeitplans für Einführung und Umsetzung des Projekts; dieser ist verbindlich darzulegen. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Qualitätskonzept wurde zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei mussten für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MEX5#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
bettermarks GmbH, Berlin3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.11.2025
  3. BekanntmachungFrist 03.11.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.11.2025 auf 05.11.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b1a0bac-63b0-4b35-8cf5-7e4ac2534f15.