Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
HA Hessen Agentur GmbH · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen 2025-V-0101rvveröffentlicht 17.02.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 17 Monate
- 01.03.2026 – 31.07.2027
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 17 Monate01.03.2026 – 31.07.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Niedrigster Preis30 %
- Anforderungskatalog35 %
- Qualitätskonzept35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Bekanntmachung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss einer EVB-IT-Rahmenvereinbarung über Cloudleistungen zur Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform. Die Rahmenvereinbarung umfasst neben der Bereitstellung der Lernplattform auch die Erbringung begleitender Dienstleistungen (Personentage, nachfolgend: PT). Hierzu zählen insbesondere die Analyse der Nutzung und des Nutzerverhaltens, die Durchführung von Evaluierungen, die Umsetzung von allgemeinen sowie hessenspezifischen Anpassungen, die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Reichweite bei den Nutzerinnen und Nutzern sowie die fortlaufende Optimierung und Weiterentwicklung der Plattform. Die Rahmenvereinbarung wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) durchgeführt. Die Mathematik-Lernplattform dient der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend: SuS) und der Entlastung von Lehrkräften (nachfolgend: LK). Sie stellt passgenaue digitale Lernimpulse bereit, ermöglicht differenziertes Arbeiten, macht Lernfortschritte transparent, schafft Freiräume für gezielte Förderung in Kleingruppen und unterstützt die datengestützte Unterrichtsentwicklung. Die Pilotphase beginnt an Startchancenschulen und umfasst den Einsatz ab Klasse vier bis zum Ende der Schulzeit; eine Nutzung ab Klasse drei ist möglich. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. März 2026. Das Go-Live der Mathematik-Lernplattform erfolgt am 11. April 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2027Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 456.000 Schulhalbjahreslizenzen und 500 Personentage (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung unter Ansatz aller möglichen Laufzeitverlängerungen der Rahmenvereinbarung). Diese können verteilen sich geschätzt wie folgt: Schulhalbjahr 1 (01.02.2026 bis 31.07.2026) 38.000 SuS 320 LK 100 PT Schuljahr 2 (01.08.2026 bis 31.07.2027) 38.000 SuS 320 LK 100 PT Schuljahr 3 (01.08.2027 bis 31.07.2028) 54.000 SuS 450 LK 100 PT Schuljahr 4 (01.08.2028 bis 31.07.2029) 78.000 SuS 650 LK 100 PT Schulhalbjahr 5 (01.08.2029 bis 31.01.2030) 78.000 SuS 650 LK 100 PT Es wird eine Höchstabnahmegrenze von 650.000 Schulhalbjahreslizenzen (SuS und LK) sowie 600 Personentagen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald diese Höchstabnahmegrenze erreicht ist oder die Höchstlaufzeit endet. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgerufenen Lizenzen gelten jeweils nur für den abgerufenen Zeitraum. Wird ein Schulhalbjahr abgerufen, umfasst die Laufzeit eine Schulhalbjahreslizenz (sechs Monate). Wird ein ganzes Schuljahr abgerufen, umfasst die Laufzeit zwei Schulhalbjahreslizenzen (zwölf Monate). Damit entsteht je nach Abruf entweder eine Lizenz für ein halbes Jahr oder zwei Lizenzen für ein ganzes Jahr. Endet die Rahmenvereinbarung - gleich aus welchem Grund und unabhängig vom Erreichen der Höchstabnahmemenge - vor Ablauf der jeweils geltenden Laufzeit, so enden automatisch auch alle auf ihrer Grundlage abgerufenen Einzellizenzen mit Wirksamwerden der Beendigung. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf Fortführung oder Ersatz der Einzellizenzen über das Ende der Rahmenvereinbarung hinaus besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
- 48190000UnterrichtssoftwarepaketHauptgegenstand
- 80420000E-Learning
- 72212000Programmierung von Anwendersoftware
- 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
- 72263000Software-Implementierung
- 72261000Software-Unterstützung
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise waren einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildeten die von dem Auftraggeber im Vordruck 08 angegebenen Mengenangaben. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhielt die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.
- Qualität
- AnforderungskatalogFür die Bearbeitung des Anforderungskataloges war der Vordruck 09: Anforderungskatalog zu verwenden. Alle im Anforderungskatalog zu bearbeiteten Felder (orange unterlegt) waren zu befüllen; dabei waren die jeweiligen Bearbeitungshinweise in der Spaltenüberschrift zu beachten. Der Bieter mit der höchsten Punktewertung im Anforderungskatalog erhielt die Höchstpunktzahl von 35 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zur höchsten erreichten Punktewertung wie folgt bewertet: 35 Punkte multipliziert mit der erreichten Punktewertung des jeweiligen Bieters dividiert durch die höchste im Verfahren erreichte Punktewertung.
- Qualität
- QualitätskonzeptZur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Qualitätskonzept war von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür war der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. In dem Konzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: o Zielgruppenorientiertheit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird, ob die angebotene Lösung eine schlüssige, auf die Zielgruppen (SuS und Lehrkräfte) abgestimmte Grundlage, die auf nachvollziehbaren Analysen und realistischen Annahmen beruht, erkennen lässt. o Nutzerfreundlichkeit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird die Einfachheit, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit der Nutzerführung der angebotenen Lösung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. o Kommunikation (5 %): Bewertet wird, inwieweit geeignete Maßnahmen vorgesehen sind, um die Zielgruppen in Hessen zu erreichen und die Nutzung zu fördern. o Projektmanagement (5 %): Bewertet wird, wie das Projekt strukturiert und effizient unter Einhaltung der gebotenen Kommunikation mit dem Auftraggeber gesteuert wird. o Zeitplan (5 %): Bewertet wird die Realisierbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Zeitplans für Einführung und Umsetzung des Projekts; dieser ist verbindlich darzulegen. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Qualitätskonzept wurde zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei mussten für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MEX5#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| bettermarks GmbH, Berlin | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- HA Hessen Agentur GmbH
- Anschrift
- Mainzer Str. 118, 65189 Wiesbaden
- Kontakt
- beschaffung@
hessen-agentur.de - Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
- HA Hessen Agentur GmbH - Strategische Beratung, technische Umsetzung und fortlaufender Service & Support für das Modul Content-Hub des Tourismus-Hubs Hessen in den Jahren 2023-202626.06.2024 · 1 Angebot
- HA Hessen Agentur GmbH - Bereitstellung und Einführung eines Fördermittelmanagementtools inklusive Systemservice31.01.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus HealthCare GmbH6 Zuschläge
- Verbund Pflegehilfe GmbH3 Zuschläge
- samedi GmbH3 Zuschläge
- IMESO-IT GmbH2 Zuschläge
- Nubedian GmbH2 Zuschläge
- POLAVIS GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.11.2025
- BekanntmachungFrist 03.11.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.11.2025 auf 05.11.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Lizenzverlängerung Safenet SAS ab 01.12.2026 bis 30.11.2027 mit VerlängerungsoptionStadt Nürnberg - Zentrale DiensteFrist 18.11.2026
- Kassensystem FreibadVerbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-MiesauFrist 19.11.2026
- Lieferung und gebrauchsfertige Aufstellung von technisch-didaktischen Ausstattungsgegenständen für die berufliche Bildung in den Bereichen Land- und Baumaschinenmechatronik, Schweißen und KraftfahrerDeula Westfalen-Lippe GmbHFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b1a0bac-63b0-4b35-8cf5-7e4ac2534f15.