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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Kaltgetränken

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000056688veröffentlicht 07.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 457 Tagen abgelaufen

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Bereits vergeben. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    92 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Kaltgetränken über 4 Jahre

Beschreibung des Loses

1.1 Leistungen 1.1.1 Belieferung mit Kaltgetränken Lieferung von alkoholfreien und alkoholischen Kaltgetränken an die Standorte der Deutschen Bundesbank, Zentrale (Ginnheim, FBC, Skyper, Skyper-Villa, Signaris, Trianon, PrimeTower) und Hauptverwaltung in Hessen in Frankfurt am Main, einschließlich Abholung und Rücknahme der Mehrwegflaschen und -Umgebinde. Die Lieferung der abgerufenen Getränke soll an mindestens fünf Werktagen möglich sein. Die Abholung und Rücknahme der Mehrwegflaschen, Fässer und Umgebinde erfolgt an vor-her mit dem betreffenden Fachbereich abgestimmten Tagen. Eine konkrete Aufstellung der Lieferpunkte, Ansprechpersonen und Lieferbedingungen ist beigefügt (B1_Anlage 1). 1.1.2 Preisabgabe In den vom Bieter genannten Preisen müssen alle Kosten für die Durchführung der unter 1.1.1 genannten Leistungen enthalten sein. Nachträgliche Aufschläge wie z.B. Energie- oder Lieferpauschalen werden nicht akzeptiert. Sofern Mindest-Bestellmengen einzuhalten sind und Zuschläge für die Belieferung von Kleinmengen erhoben werden, sind diese bei der Preisabgabe separat anzugeben. 1.2 Mengen und Marken 1.2.1 Kalkulatorische Abnahmemengen Die voraussichtlichen, geschätzten Absatzmengen und Artikel sind dem beigefügten Sortiment zu entnehmen (siehe Anlage C2_Preisangebot Kaltgetränke-Sortiment). Nach Zuschlag behält sich der Auftraggeber vor, weitere Artikel / Marken / Gebinde-Einheiten aus dem Sortiment des Auftragnehmers abzufragen. 1.2.2 Verpflichtung zur Abnahme Bei den in der Anlage C2_Preisangebot Kaltgetränke-Sortiment gemachten Angaben handelt es sich um kalkulatorische Annahmen, die dem derzeitigen Planungsstand entsprechen und insbesondere der Ermittlung des Angebotsvergleichspreises (Zuschlagskriterium) dienen. Sie stellen keine Verpflichtung für die künftige Inanspruchnahme dar. 1.3 Lieferung und Ausführung 1.3.1 Bestellung / Abruf Die Leistungspflicht wird jeweils erst durch gesondert erfolgende Beauftragung des Auftraggebers begründet. Aufträge werden dem Auftragnehmer von den zuständigen Fachbereichen (siehe B1_Anlage 1) per E-Mail ggfs. auch täglich, erteilt. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 1.3.2 Anlieferung Die Warenanlieferung und Abholung des Leergutes muss an 5 Werktagen (Montag bis Freitag) gewährleistet sein. In Ausnahmefällen muss eine Belieferung auch am Wochenende möglich sein. Bei kurzfristigen Bestellungen muss eine Lieferbarkeit innerhalb von 4 Stunden gewährleistet sein. Die Standorte und deren konkrete, verbindliche Anlieferzeitfenster sowie sonstige standortspezifische Bedingungen sind in der B1_Anlage 1 (Anlieferadressen & Lager) aufgeführt. Bei Anlieferung muss aus logistischen Gründen ein eigener elektrischer Hubwagen ("Ameise" o.ä.), bei einigen Standorten eine Sackkarre mitgebracht werden. Die Waren sind über einen Lastenaufzug (wenn vorhanden) ins jeweilige Lager zu verbringen und das Leer-gut ist aus dem jeweiligen Lager über den gleichen Weg mitzunehmen. Anlieferung der Getränke erfolgt sortenrein, in den passenden Gebinde-Einheiten und ggfs. auf Euro-Paletten, an manchen Standorten auf Rollwagen mit Kunststoffpalette (siehe B1_Anlage 1). Bedingt durch künftige Baumaßnahmen und Auslagerungen können die Anlieferzonen variieren bzw. weitere Standorte hinzukommen. Bei Anlieferung an anderen Standorten gelten ggfs. andere Lieferbedingungen. 1.3.3 Sicherheit, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, technische Hinweise 1.3.3.1 Fahrzeuge Die Höhe der Lieferfahrzeuge darf 3,20 m nicht überschreiten. Bei Anlieferungen müssen die Kühlaggregate der Fahrzeuge zur Vermeidung von Lärmbelästigung und KFZ-Abgasentwicklung vor Ort ausgeschaltet werden. Durch effiziente Fahrtenplanung soll der Co2-Ausstoß der Lieferung möglichst geringgehalten werden. 1.3.3.2 Gebäude Brandschutztüren auf dem Gelände der Bundesbank dürfen nicht verkeilt, verstellt, festgebunden oder in ähnlicher Weise in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (§ 145 StGB). Flucht- und Rettungswege sind jederzeit und in voller Breite freizuhalten. Anweisungen des Bankpersonals ist Folge zu leisten. 1.3.3.3 Zutritt bankfremde Personen Nach Vertragsabschluss müssen alle potenziellen Fahrer/-innen zur Ausstellung einer personalisierten Zugangsberechtigung gemeldet werden. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar. Bei kurzfristigen Änderungen (Aushilfspersonal, Vertretungen u. ä.) müssen diese Personen zwingend vorab namentlich bei den zuständigen Ansprechpersonen (B1_Anlage 1) angemeldet werden. Bei Zutritt auf das Gelände muss ein noch mindestens drei Monate gültiger Lichtbildausweis vorgelegt werden, ansonsten kann der Zutritt verweigert werden. 1.3.3.4 Zutritt im Fall von Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Bevölkerungsschutzes Folge zu leisten und sein Personal entsprechend anzuweisen und soweit vorgegeben, zu kontrollieren und dies auf Verlangen nachzuweisen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotsvergleichswert Das günstigste Angebot wird mit 100 Punkten bewertet. Die Punktbewertung für Angebote mit einer Abweichung von bis zu 100% (dem doppelten Angebotspreis des preiswertesten Angebotes) erfolgt über eine lineare Interpolation (gerundet auf volle Zahlen). Angebote mit einer Abweichung von >= 100% werden mit 0 Punkten bewertet.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C3_Eigenerklärung) über die Eitragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gem. Art. 58 der Richtlinie 2014/24EG
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C3_EIgenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck C3_Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Angaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C3_Eigenerklärung)
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C3_Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personenschäden 1.000.000EUR, für Sachschäden 1.000.000EUR sowie Vermögensschäden 50.000EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen. (gem. Ziffer 6, Vordruck C3_Eigenerklärung)
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Ziffer 2, Vordruck C3_Eigenerklärung) dazu ist das Dokument C3.1 Referenzangaben ausgefüllt einzureichen Mindestanforderung: Laufzeit mind. 2 Jahre am Stück
Allgemeiner Jahresumsatz
Angaben zum Umsatz, (gem. Ziffer 1, Vordruck C3_Eigenerklärung) Angaben über den Netto-Gesamtumsatz insgesamt sowie den Netto-Gesamtumsatz in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftragsaus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
92 Tage
Angebotsöffnung
08.08.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1.) Eigenerklärung gem. Vordruck C4_Verzeichnis NU-Leistungen: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten. 2.) Eigenerklärung Russland Sanktionen C5
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angebotsprüfung Mit dem Angebot übermittelt der Bieter die vom Auftraggeber geforderten Unterlagen zur Angebotswertung. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden zunächst diejenigen Bieter ermittelt, deren Angebote die formellen Voraussetzungen erfüllen. Aus diesen Bietern werden sodann diejenigen eruie … ganz lesenAngebotsprüfung Mit dem Angebot übermittelt der Bieter die vom Auftraggeber geforderten Unterlagen zur Angebotswertung. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden zunächst diejenigen Bieter ermittelt, deren Angebote die formellen Voraussetzungen erfüllen. Aus diesen Bietern werden sodann diejenigen eruiert, die die jeweiligen Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien vollumfänglich erfüllen. Sofern die formellen Voraussetzungen oder die jeweiligen Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien nicht vollumfänglich erfüllt sind, wird das Angebot im weiteren Verlauf nicht mehr berücksichtigt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635KCQ 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y635KCQ 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 161e00a9-1bfc-440d-bba6-9645030db3a7.