Rahmenvereinbarung über die Auslandsrepräsentanz der LEG Thüringen an der Ostküste der USA
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen AIC TI 26 AB USAveröffentlicht 28.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Honorar, s. Vergabeunterlagen20 %
- Auswahl und Zusammenstellung des Projektteams30 %
- Methodisches Vorgehen und Umsetzungskonzept30 %
- Netzwerk und Kommunikationskanäle20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 19 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
- Bindefrist endetin 3 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Block 1: Trade – Ausbau und Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Thüringen und den USA (bedarfsweise Nordamerika) Zur Erfüllung dieses Aufgabenbereichs wird der Bieter aufgefordert, folgende Leistungen umfassend abzudecken: 1. Erster Ansprechpartner für Thüringer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Clusterorganisationen, bei der Suche nach potenziellen Geschäftspartnern und für den Markteintritt; 2. Erhebung branchenspezifischer Marktinformationen, Erstellung von allgemeinen Marktberichten und Prüfung der Relevanz einzelnen Produkten für den Markteintritt; 3. Recherche konkreter Projektansätze für die Einbeziehung Thüringer Unternehmen aus den relevanten Sektoren und Technologiefeldern; 4. Kontaktpflege und -ausbau zu wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern, regionalen Unternehmen, Institutionen, Verbänden; 5. Unterstützung von Firmen bei der Suche nach Rechtsberatung, in versicherungs-, steuerrechtlichen und rechtlichen sowie in Zoll-Fragen und bei Bedarf bei der Anmietung von Immobilien (Geschäftsräume); 6. Individuelle Unterstützung von Thüringer Unternehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Messen, Ausstellungen, Dienstreisen, Tagungen sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen zum Akquirieren von Erstkontakten; 7. Aktive Bewerbung und Unterstützung bei der Akquise von Teilnehmenden für Veranstaltungen von Thüringen International 8. Inhaltliche Vorbereitung und organisatorische Unterstützung von Maßnahmen von Thüringen International in der Zielregion Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber inhaltlich und organisatorisch bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Markterschließung. Darunter sind vor allem Informationsveranstaltungen im Online-/Hybrid- oder Präsenzformat, Unternehmens- und Delegationsreisen zur Marktbearbeitung zu verstehen. Bei Bedarf begleitet der Auftragnehmer die Unternehmensreise/ Delegationsreise im Sinne der Betreuung der teilnehmenden Unternehmen und im Sinne der inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung von Thüringen International. Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Leistungen stellen optionale Zusatzleistungen dar und sind nicht Bestandteil des vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages geschuldeten Leistungsumfangs. Block 2: Identifikation und Ansprache ansiedlungsinteressierten Unternehmen aus den USA für den Standort Thüringen (Lead-Generierung)
Zur Erfüllung dieses Aufgabenbereichs wird der Bieter aufgefordert, für die Dauer des Vertragsverhältnisses folgende Leistungen umfassend abzudecken:
1. Ansprechpartner für US-Unternehmen und Investoren im Namen der LEG Thüringen 2. Eigenständige Generierung von Unternehmenskontakten und Ansprache von US-Firmen 3. Unternehmensbesuchsprogramme in den Vereinigten Staaten 4. Nachbetreuung (Follow-up Support) Zusätzlich zu den Kernaktivitäten kann der Auftragnehmer – vorbehaltlich Verfügbarkeit und Vereinbarung mit dem Auftraggeber – folgende ergänzende Leistungen erbringen: 5. Unterstützung bei internationalen Messen 6. Markt- und Brancheneinblicke USA 7. Marketing- und Veranstaltungsunterstützung 8. Vernetzung mit Intermediären 9. Planung und Durchführung von Investorenevents zur Standortwerbung und Investorengewinnung
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 79411000Allgemeine ManagementberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Honorar, s. VergabeunterlagenHonorar
- Qualität
- Auswahl und Zusammenstellung des ProjektteamsPersonalkonzept
- Qualität
- Methodisches Vorgehen und UmsetzungskonzeptAusführungskonzept
- Qualität
- Netzwerk und Kommunikationskanäle
Eignung9 von 9 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unternehmensdarstellung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Darstellung des Unternehmensprofils
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zu verbundenen Unternehmen
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Mindestkriterium) Der Bieter hat für die Teilnahme am Vergabeverfahren nachzuweisen, ausreichend haftpflichtversichert zu sein. Der Bieter hat eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens über die unten genannte … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Mindestkriterium) Der Bieter hat für die Teilnahme am Vergabeverfahren nachzuweisen, ausreichend haftpflichtversichert zu sein. Der Bieter hat eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens über die unten genannten Höhen je Schadensfall 2-fach maximiert von: für Personenschäden 3.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,00 € bei einem Versicherungsunternehmen nachzuweisen. . Die Deckung ist über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten. . Auf gesondertes Verlangen ist ein gültiger Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung beizufügen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt. Alternativ: Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden Deckungssummen auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, welche zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden, in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen. Alternativ: Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden Deckungssummen auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle.- Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung zu Umsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) (Mindestkriterium) Der Bieter hat einen durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 100.000,00 € durch Eigenerklärung nachzuweisen. Die vorgenannte Anforderung ist entweder kumulativ von allen an der … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu Umsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) (Mindestkriterium) Der Bieter hat einen durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 100.000,00 € durch Eigenerklärung nachzuweisen. Die vorgenannte Anforderung ist entweder kumulativ von allen an der Angebotsabgabe beteiligten Wirtschaftsteilnehmern gemeinsam oder vollständig durch mindestens einen am Angebot beteiligten Wirtschaftsteilnehmer zu erfüllen.- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mindestkriterium) (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) . Für die Erfüllung der Leistungsblöcke ist eine Ansprechperson zu benennen. Sofern dies für die sachgerechte Erfüllung beider Leistungsblöcke erford … ganz lesenkürzer
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mindestkriterium) (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) . Für die Erfüllung der Leistungsblöcke ist eine Ansprechperson zu benennen. Sofern dies für die sachgerechte Erfüllung beider Leistungsblöcke erforderlich ist, können maximal zwei Ansprechpersonen benannt werden. 1. Für die Erfüllung des Leistungsblocks 1 werden bei der benannten Ansprechperson Deutsch- und Englischkenntnisse Auf Muttersprachniveau vorausgesetzt. 2. Für die Erfüllung des Leistungsblocks 2 werden verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, idealerweise auf muttersprachlichem Niveau, sowie Englischkenntnisse auf Muttersprachniveau vorausgesetzt. 3. Die Ansprechperson ist unter Berücksichtigung der Zeitverschiebung für Thüringer Unternehmen telefonisch erreichbar (der Sitz darf max. in 7 Stunden Unterschied zu Central European Time sein). 4. Die Ansprechperson verfügt über umfangreiche Markt- und Branchenkenntnisse. Sie ist in der Lage, den Markt entsprechend den Bedürfnissen der Thüringer Unternehmen umfassend zu analysieren. Darüber hinaus verfügt sie über ausreichend Recherchekapazitäten sowie über umfassende Netzwerke und den Kontakt wirtschaftspolitischen Entscheidungs- und Projektträgern in den USA. 5. Idealerweise verfügt die Ansprechperson über fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Thüringer Industrielandschaft und ihrer Standortvorteile.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu den vergleichbaren Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Mindestkriterium) . Der Bieter hat seine Fachkunde mindestens durch 3 Referenzen nachzuweisen. An die Referenzen werden folgende Anforderungen gestellt: − Repräsentant eines ausländi … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu den vergleichbaren Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Mindestkriterium) . Der Bieter hat seine Fachkunde mindestens durch 3 Referenzen nachzuweisen. An die Referenzen werden folgende Anforderungen gestellt: − Repräsentant eines ausländischen Staates, Bundeslandes, Kommune o.ä. im Zielland Davon hat der Bieter mindestens folgende Fachkunde in den Referenzen nachzuweisen: − 1 Referenz Organisation eines Programms und Begleitung einer politischen Gruppe und Unternehmen oder Organisation eines Programms für eine Gruppe von mindestens fünf Unternehmen aus dem Ausland − 1 Referenz über die Begleitung beim Marktantritt eines deutschen Unternehmens im Zielland. Das Vorgehen ist unter Auftragsgegenstand zu beschreiben. . Die Referenzen sind folgendermaßen aufzubereiten: - Name des Büros; - Inhaber der Referenz, Name; - Referenz einer Ansprechperson? - Referenzprojekt - Auftraggeber - Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Leistungszeitraum - Darstellung vergleichbarer Leistung (Auftragsgegenstand) - Auftragswert (netto) in Euro - Öffentlicher Auftraggeber . Der Auftraggeber behält sich vor, die Ansprechpartner der Unternehmensreferenzen zu kontaktieren, um die Angaben zu verifizieren. Das Ergebnis wird ausschließlich für die Wertung der Unternehmensreferenz verwendet. Die Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind eindeutig aufzubereiten. Die Zustimmung zur Nennung der Referenzen inklusive der Ansprechpartner hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft vor Einreichung des Teilnahmeantrags bei den Referenzgebern einzuholen. Unternehmensreferenzen, die nicht ohne Weiteres (z.B. ohne vorherige Abstimmung zwischen Auftraggeber und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft) zu verifizieren sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV um einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand im Sinne der DSGVO handelt, so dass es einer Einwilligung der Referenzgeber nicht bedarf.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der AG gegenüber dem AN nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres erklärt, dass der Vertrag nicht verlängert werden soll. Die Erklärung erfolgt in Textform. Vorbehaltlich beiderseitigem Einvernehmen kann der … ganz lesenkürzer
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der AG gegenüber dem AN nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres erklärt, dass der Vertrag nicht verlängert werden soll. Die Erklärung erfolgt in Textform. Vorbehaltlich beiderseitigem Einvernehmen kann der Vertrag unter gleichbleibenden Bedingungen drei (3) Mal um weitere zwölf (12) Monate – bis zum 30. November 2030 – verlängert werden, ohne dass ein neues Vergabeverfahren erforderlich ist. Eine solche Verlängerung muss spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit schriftlich vereinbart werden. Die Ausübung [AM8.1]der Verlängerungsoptionen steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel sowie der Genehmigung der zugrunde liegenden Finanz- und Haushaltsplanung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung einer Verlängerungsoption. Aus der Nichtausübung der Verlängerungsoption können gegenüber dem Auftraggeber keine Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns, vergeblicher Aufwendungen oder sonstiger Schäden, hergeleitet werden.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbea … ganz lesenkürzer
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die Beantwortung von Bieterfragen als Änderung, Ergänzung bzw. Konkretisierung der Vergabeunterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen; insbesondere auch Bestandteil der Vertragsunterlagen. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhalten die Bewerber/ Bieter Zugriff auf ein individ … ganz lesenkürzer
1. Die Beantwortung von Bieterfragen als Änderung, Ergänzung bzw. Konkretisierung der Vergabeunterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen; insbesondere auch Bestandteil der Vertragsunterlagen. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhalten die Bewerber/ Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach, das für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt wird. Eine gesonderte Zustellung per Post, E-Mail oder Fax erfolgt nicht. . 2. Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. . 3. Mit dem Angebot sind die Mitarbeiter, die für die Ansprechperson 1 und 2 vorgesehen sind, namentlich unter Zuweisung ihrer Funktion im avisierten Projekt zu benennen. . 4. Für den Fall, dass es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung unter Angabe der/s bevollmächtigten Vertreter/s beizufügen. . 5. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 99084 Erfurt
- Kontakt
- aic-ausschreibung@
leg-thueringen.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.11.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc85b4e5-0593-406a-a6b3-800940019b30.